NRW:Bonn/Kreisverband/KPT2020.3/Anträge/SÄA01
Satzungsänderungsantrag - #SÄA01 / Verkürzte Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen
Einreichungsdatum: 22. Mai 2020
Letzte Änderung: 22. Mai 2020
Antragsteller: Michael Wisniewski
Mitantragsteller:
Christoph Grenz
Der Kreisparteitag möge folgende Satzungsänderung beschliessen:
§ 4 Abs. 3 wird um den folgenden Unterabsatz ergänzt:
3. Für Aufstellungsversammlungen gilt eine verkürzte Einladungsfrist von einer Woche.
Begründung:
Schon die zweiwöchige Einladungsfrist für einen KPT bedeutet mindestens 3 Wochen vor KPT den Termin festlegen zu müssen. Bei einer AV, für die ja auch noch Helfer organisiert werden müssen ist es schon unter normalen Umständen schwer die Frist zu wahren, wenn man nicht auf einen Monat zwischen Aufstellungsversammlungen festgelegt sein will. Aktuell kommen coronabedingt auch noch zusätzliche Verzögerungen durch Zuweisung von Räumlichkeiten durch die Stadt hinzu. Der Antrag soll sicherstellen, daß wir nicht durch unsere Fristen am Ende Plätze unbesetzt lassen müssen, da eine AV fristgerecht nicht mehr einzuberufen ist.
Status:
- Antrag eingereicht.