NRW:Arbeitskreis/Tierschutz

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Selbstverständnis und Zielsetzung

Der Arbeitskreis Tierschutz NRW ist eine Anlaufstelle und Kommunikationsforum für tierschutzinteressierte Bürger und Piraten aus Nordrhein-Westfalen und Vernetzungspunkt innerhalb der Piratenpartei auf Landesebene mit den tierschutzbezogenen Arbeitskreisen anderer Landesverbände, sowie auf Bundesebene mit der AG Tierrecht und anderen themenbezogenen Arbeitsgemeinschaften.
Das Ziel des Arbeitskreises ist es, den Tierschutz im Programm des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei zu verankern, nachdem dieses bereits im Saarland und in Berlin geschehen ist.

Kontakt

Ein großer Teil der Kommunikation in AK Tierschutz findet innerhalb unserer Mailingliste statt. Der Link, unter dem man sich in die Liste eintragen kann, ist unter Kommunikation, weiter unten, angegeben.

Aktuelles

Der AK Tierschutz NRW befindet sich gerade in der Vorbereitungsphase für den außerordentlichen Landesparteitag der Piratenpartei am 14. und 15. April in Dortmund, an dem über das Wahlprogramm der PIRATEN für die NRW-Landtagswahl 2012 entschieden wird.
Dort wollen wir sechs Anträge einreichen, um den Tierschutz in unserem Wahlprogramm hinzuzufügen.
Die 6 Anträge sind zusätzlich in dem Pad, das unter Kommunikation verlinkt ist eingetragen.
https://piratenpad.de/p/TdpANRW12-2Tierschutz

Pflicht zu Katzenschutzverordnungen

  • Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen möge beschließen, soweit noch nicht geschehen, dem Landtagswahlprogramm den Abschnitt Tierschutz hinzuzufügen, und folgenden Programmpunkt im Abschnitt Tierschutz aufzunehmen:
  • Die PIRATEN befürworten die Aufnahme von Katzenschutzverordnungen, beispielsweise nach Paderborner Modell. Dort sind Katzenhalter verpflichtet, ihre Katzen, die älter als fünf Monate sind, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.
  • Begründung: Kastration ist ein probates und notwendiges Mittel, um die steigende Zahl an streunenden Katzen zu reduzieren, welche die Tierheime stark belasten.
  • Links: http://www.tierschutzunion.org/tierschutz-allgemein/paderborner-modell/

Aufhebung der Hunderassenliste

  • Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen möge beschließen, soweit noch nicht geschehen, dem Landtagswahlprogramm den Abschnitt Tierschutz hinzuzufügen, und folgenden Programmpunkt im Abschnitt Tierschutz aufzunehmen:
  • Die PIRATEN werden sich für eine Aufhebung der in Nordrhein-Westfalen geltenden Rasselisten für "Gefährliche Hunde" einsetzen. Rasselisten für haben sich als nicht aussagekräftig erwiesen. Die Anzucht von besonders aggressivem Verhalten ist nicht rassespezifisch, und gilt auch als "Quälzucht" nach Tierschutzgesetz.

Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben

  • Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen möge beschließen, soweit noch nicht geschehen, dem Landtagswahlprogramm den Abschnitt Tierschutz hinzuzufügen, und folgenden Programmpunkt im Abschnitt Tierschutz aufzunehmen:
  • Wir unterstützen das Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben.
  • Eine artgerechte Wildtierhaltung ist innerhalb eines Zirkusbetriebes nicht möglich. Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden. Zudem werden hier Tiere zum Amüsement des Menschen aus ihrer natürlichen Umwelt gerissen und gefangen gehalten.

Zoophilie

  • Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen möge beschließen, soweit noch nicht geschehen, dem Landtagswahlprogramm den Abschnitt Tierschutz hinzuzufügen, und folgenden Programmpunkt im Abschnitt Tierschutz aufzunehmen:
  • Die PIRATEN setzen sich dafür ein, klarzustellen, daß der sexuelle Gebrauch von Wirbeltieren (Zoophilie) grundsätzlich einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt und zu ahnden ist.
  • Begründung:Es ist seit 1969 wieder gesetzlich erlaubt, mit einem Tier Sex zu haben, insofern man das Tier dabei nicht körperlich verletzt oder ihm Schmerzen zufügt. Diese Rechtslage ist völlig unzureichend, da man einem Tier auch auf psychischer Ebene Leid zufügt, wenn man es ohne seine Einwilligung, die das Tier per se nicht erteilen kann, missbraucht.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

  • Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten. Industrielle Massentierhaltung führt in der Praxis zu unhaltbaren Zuständen. Neben dem unwürdigen Dasein der Tiere entstehen für den Verbraucher erhebliche Gefahren für die Gesundheit. Deshalb wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und transparente, ökologisch sinnvolle Prozesse etablieren.
  • Begründung: Die Lebensbedingungen von Nutztieren in intensiver Massentierhaltung sind nach wie vor vollkommen inakzeptabel. Durch extrem dichte Belegung von Ställen und Käfigen sind die Tiere ständigem Stress ausgesetzt und verletzen sich gegenseitig. Um dies zu verhindern werden den Tieren üblicherweise Körperteile amputiert. Die dichte Haltung fördert schnelle Ausbreitung von Krankheiten in den Beständen, da die Tiere in ihren eigenen Exkrementen gehalten werden. Dies bedingt massiven Einsatz von Antibiotika und anderen Medikamenten. Dadurch entstehen resistente Keime und die Tierprodukte sind durch chemische Rückstände belastet.

Verbandsklagerecht

Nächste Sitzungen

Der nächste Termin ist am Freitag, 06.04.2012, 15:00 Uhr
Ort: Mumble
Jeder Interessierte ist herzlich eingeladen, sich einzubringen.

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