NRW:2012-11-08 - NRW Vorstand

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Protokoll PIRATEN NRW Vorstandssitzung am 08.11.2012


Organisatorisches

Anwesende

entschuldigt abwesend

unentschuldigt abwesend

Beschlussfähigkeit

  • Der Vorstand ist beschlussfähig.
  • Abstimmungsergebnisse werden im Format Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung angegeben.

Protokoll

  • Protokoll vom 24.10.2012 angenommen/abgelehnt.
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:

Berichte

Berichte Landesvorstand

Sven Sladek

Christina Herlitschka

Ralf Glörfeld

11.10.2012 - 08.11.2012

  • RT-Tickets bearbeitet
  • an Marina Mumble teilgenommen
  • immer noch viel Ärger wegen der Schirme/Tische und jetzt auch noch Großplakate.
  • Planungsgruppe für Landesgeschäftsstelle und Lager initiiert. Wir haben am. 11./14./18.11.2012 Mumblesitzungen.
  • Stadthalle Meinerzhagen zusammen mit den AG´s und der vor Ort Orga besichtigt.
  • Vorstandstreffen in Soest
  • Mitgliederversammlung Solingen/Wuppertal
  • endlich mal wieder den Landtag besucht
  • diverse Gespräche mit Fraktion und AGÖA zwecks besseren Informationsfluss geführt.
  • Halloween-Party der Piraten in Wuppertal besucht.

Stephanie Nöther

Carsten Trojahn

Alexander Reintzsch

Jörg Franke

Daniel Neumann

Berichte Statistik

  • Mitglieder
08.11.2012 - 0
  • BAR-Kassenbestand
08.11.2012 - 000.000,00 €
  • GLS - Giro-Konto
08.11.2012 - 000.000,00 €
  • GLS - Zinsertragskonto
08.11.2012 - 000.000,00 €
  • Sparkasse Mülheim - Giro-Konto
08.11.2012 - 000.000,00 €
  • Sparkasse Mülheim - Renditekonto
08.11.2012 - 000.000,00 €

Aus dem Request Tracker

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Allgemeines

Thema

Anträge an den LVor

Sonstiger Antrag - #66510/Antrag zur nächsten Vorstandssitzung am 08.11.2012

Datum:

  • 5. November 2012

Antragsteller:

  • Michael Dieter aka dignik


Antrag:

Der LaVor möge beschließen, dass Aufstellungsversammlungen zur Wahl der Direktkandidaten zur BTW2013, vor der Aufstellungsversammlung der Landeslistenkandidaten am 26.?27.01.2013 in Meinerzhagen nicht stattfinden dürfen.

Beschreibung:

in den Vorstandssitzungen vom 10.10.2012 und 24.10.2012, wurde das Thema Aufstellungsversammlungen zur Wahl der Direktkandidaten BTW2013 unter dem Punkt "Sonstiges" behandelt und die Ablehnung von AVs vor dem LPT am 26/27.01.2013 als Beschluss im Protokoll festgehalten. Das stellt einen Verstoß gegen die gültige Geschäftsordnung des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen, §3, vom 28.07.2011 dar.

Zitat aus der GO: "Beschlüsse können nur in spezifizierten TOPs und nicht unter Sonstiges gefasst werden."

Da die Haltung des Vorstandes in meinen Augen einem Verbot gleich kommt, und ein massiver Eingriff in die Gestaltungsmöglichkeiten der Basis ist, beantrage ich das Thema als ordentlichen TOP zur Abstimmung zu stellen.

Beschluss des Vorstands

Antrag
ACHTUNG: Ungültiger Antragsstatus
Erlaubt sind abgewiesen, angenommen, abgelehnt, vertagt, behandelt oder zurückgezogen

Finanzantrag - #66456: Antrag auf Mittel aus dem Budget des Ennepe-Ruhr-Kreises

Datum:

  • 4. November 2012

Antragsteller:

  • Martin v. Böhlen

Unterstützer: Roland Lübke, Hansjörg Gebel

Antrag:

Hiermit möchte ich 130,00 EURO aus dem Budget des virtuellen Ennepe-Ruhr-Kreises beantragen. Das Geld wird zur Erzeugung und Versendung eines Snail-Mail-Info-Briefes an alle Piraten des Ennepe-Ruhr-Kreises benötigt.

Beschreibung:

Der benötigte Betrag kann ggf. niedriger sein. Wir rechnen gegen Kostennachweis nach Durchführung ab.

Beschluss des Vorstands

Antrag
ACHTUNG: Ungültiger Antragsstatus
Erlaubt sind abgewiesen, angenommen, abgelehnt, vertagt, behandelt oder zurückgezogen


Sonstiger Antrag - Antrag auf nicht-öffentlichen Sitzungsteil

Datum:

  • 4. November 2012

Antragsteller:

  • LaVor


Antrag:

Antrag auf nicht-öffentlichen Sitzungteil

Beschreibung:

Begründung: Behandlung personenbezogener Daten

Beschluss des Vorstands

Antrag
ACHTUNG: Ungültiger Antragsstatus
Erlaubt sind abgewiesen, angenommen, abgelehnt, vertagt, behandelt oder zurückgezogen

Sonstiger Antrag - #12345 Titel

Datum:

  • 15. Januar 2022

Antragsteller:


Antrag:


Beschluss des Vorstands

Antrag
ACHTUNG: Ungültiger Antragsstatus
Erlaubt sind abgewiesen, angenommen, abgelehnt, vertagt, behandelt oder zurückgezogen

Umlaufbeschlüsse seit der letzten LVor Sitzung

Finanzantrag - Antrag auf Kostenübernahme zur Anschaffung von Hardware

Datum:

  • 29. Oktober 2012

Antragsteller:

Unterstützer: Achim Ossenberg, Linn Rohr, Jonas Pöhler, Jürgen Berg und Julian Bogdanski Verberge zitierten Text

Antrag:

Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme zur Anschaffung von Hardware für den Märkischen Kreis.

  • Zwei WLAN-Router á 69,90€; siehe:

http://www.amazon.de/TP-Link-TL-WDR4300-Simultan-Dual-Band-Router/dp/B00810P80S/ref=sr_1_7?ie=UTF8&qid=1351476186&sr=8-7

  • Zwei 30m Patch-Kabel á 11,31€; siehe:

http://www.amazon.de/1aTTack-Stecker-geflechtgeschirmt-Netzwerk-Patch-Kabel/dp/B004WCPVI8/ref=sr_1_13?s=computers&ie=UTF8&qid=1351476530&sr=1-13

  • Zwei Aufbewahrungskisten á 17,50€; siehe:

http://www.raeer.com/shopexd.asp?id=36189

  • Zwei Mehrfachsteckdosen á 5,30€; siehe:

http://www.amazon.de/Brennenstuhl-Line-Steckdosenleiste-3-fach-wei%C3%9F/dp/B002MQGGMQ/ref=sr_1_sc_1?s=computers&ie=UTF8&qid=1351476942&sr=1-1-spell

Insgesamt also ein Betrag von 208,02€ der von dem virtuellen Kreisverbandsbudget entnommen werden soll.


Beschluss des Vorstands
Abstimmung:

  • Dafür: Chrissie, DanielSan, Stephy
  • Dagegen:
  • Enthaltung:
Antrag angenommen.

Finanzantrag - #65644 / Finanzierungsantrag Postkarten Kommunalpolitik

Datum:

  • 19. Oktober 2012

Antragsteller:

  • Martin Böckel

Unterstützer: Martin Kesztyüs, Kai Uwe Joppich

Antrag:

Hiermit beantrage ich die Finanzierung von bedruckten Postkarten:

1000 Stück 300gramm Papier Fertig beschnitten Inkl Porto 29,90 Euro netto = 35,58 brutto


Beschluss des Vorstands
Abstimmung:

  • Dafür: Fizz , Ralf , Stephy, Chrissie, Daniel
  • Dagegen:
  • Enthaltung:
Antrag angenommen.


Anmerkung des Vorstands

Entnahme aus dem vKV Budget

Sonstiger Antrag - #66446 / Sofortige Enthebung von Ömer Tuku

Datum:

  • 4. November 2012

Antragsteller:

  • DanielSan


Antrag:

Antrag auf sofortige Enthebung von Ömer Tuku von seinen Befugnissen als Verwaltungspirat des Rhein Erft Kreises und allen mit seinen Aufgaben verbundenen Rechten.

Beschreibung:

Absage der KMV des Rhein-Erft-Kreises am 17.11.2012 mit folgenden fehlerhaften Begründungen:

a). Alle Mitglieder des REK müssen in Textform rechtzeitig zur KMV eingeladen werden. [...] REK hatte 175 Mitglieder als die Einladung verschickt wurde; die rechtlichen vier Mitglieder sind dort nicht registriert [...].

Alle Mitglieder sind nicht - wie die Satzung vorschreibt - eingeladen worden und können nicht mehr fristgerecht nachgeladen werden [...]. Außerdem ist ein Verfahren gegen den Vorstandsmitglied Alexander Reintzsch und maßgeblich beteiligte Personen anhängig. Sie ist daher auch aufzuheben, damit das Landesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland Landesverband NRW die Zeit hat darüber zu beraten und entscheiden.

Begründung zu den Aussagen unter a)

Dieses Aussagen zeigen, dass Ömer Tuku weder seine Aufgabe und Legitimation verstanden hat, noch die satzungsgemäßen Rechte der Mitglieder wahren und vertreten kann.

Nach der für den REK gültigen Satzung des LV NRW gibt es kein Quorum oder Fristen für die Einladung einer nicht auf Landesebene stattfindenden Mitgliederversammlung. Die Mitglieder, welche in der Datenbank keine E-Mail Adresse hinterlegt hatten, wurden zudem nachträglich von Ioannis Milios in Schriftform postalisch eingeladen. Hinzu kommt die eigenmächtige Absage einer rechtmäßig eingeladenen Kreismitgliederversammlung ohne den Landesvorstand davon in Kenntnis zu setzen.

b) Die 2. Kreismitgliederversammlung im Rhein-Erft-Kreis hat am 23.6.2012 zuerst den Verwaltungspirat durch eine ordentliche Wahl mit gewählt und hat dann drei Stellvertreter des Verwaltungspiraten gewählt. [...] Zuständig ist deswegen zuerst und ausschließlich der von den Mitgliedern gewählte Verwaltungspirat. [...] Die Stellvertreter gelten [...] ausschließlich als Abwesenheitsvertreter. [...] Der gewählte und amtierende Verwaltungspirat und Unterzeichner dieses Schreibens war zum Zeitpunkt des Versands der Einladungen anwesend, nicht abwesend und verhindert. [...] Es gibt keine Rechtsgrundlage für das Handeln des Alexander Reintzsch im Auftrag des LaVo ; daher ist das Handeln des durch ihn vertretenen LaVo rechtswidrig. Alexander Reintzsch darf nicht frei entscheiden, welcher (Verwaltungs)pirat als Helfer des Landesvorstands beauftragt wird. [...] Dieser Eingriff stellt den Sinn der Geschäftsordnung für das REK-Kreisbüro , die vom LaVo nicht beanstandet worden ist, und die Wahlen sowie die Regelung in Artikel 5 Abs. 5 der Piratenpartei Landesverband NRW vom 02.07. 2012 in Frage. Im Artikel 5 Abs. 5 werden die Aufgaben des Vertreter nicht abschließend, sondern „beispielweise“ (als Beispiel)genannt. Solange der gewählte Verwaltungspirat seine Arbeit führt, darf nicht ein nächsthöherer Parteivorstand in dieser massiven Form in die Rechte der Mitglieder in einer Gebietskörperschaft [...] eingreifen. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Landesvorstands oder des jeweils tätigen Vorstandsmitglieds im Sinne der Aufrechterhaltung der innerparteilichen Ordnung, Transparenz und Demokratie, sich davon zu vergewissern, dass der jeweilige Verwaltungspirat quasi auch im Amt ist bzw. der gewählte und amtierende Verwaltungspirat - im konkreten Fall also der Unterzeichner - über den Sachverhalt informiert ist. [...] Die Einladung wurde daher rechtswidrig verschickt. Der gewählte und amtierende und damit allein zuständige Verwaltungspirat wurde weder vom Landesvorstand noch von den Versendern der Einladungen vorab kontaktiert. Da die Einladung rechts- und geschäftsordnungswidrig verschickt wurde, sind auch die dafür verwendeten Daten - in diesem Fall die E-Mail-Adressen - nicht bestimmungsgemäß und damit missbräuchlich genutzt worden. Im vorliegenden Fall besteht und bestand zu keiner Zeit Anlass in die Arbeit des Rhein-Erft-Kreis-Verwaltungspiraten einzugreifen. Dazu fehlt dem LaVo jede Handhabe und Ermächtigung. Es bleibt daher festzuhalten; Alexander Reintzsch hat im Auftrag des LaVo im konkreten Fall undemokratisch, mit Blick auf die obigen Ausführungen rechtwidrig verhalten, das Transparenzprinzip verletzt und massiv in die Rechte des Rhein-Erft-Piraten eingegriffen.

Begründung zu den Aussagen unter b)

Zunächst ist darauf zu verweisen, dass der Begriff der Rechtswidrigkeit an dieser Stelle deplatziert ist, da es hier um Regelungen innerhalb der Partei geht und für diese die Satzung zuständig ist. Allenfalls könnte man also eine Satzungswidrigkeit geltend machen, was jedoch zu begründen wäre.

Fener ist festzuhalten, dass Helfer des Vorstands genau das sind - "Helfer des Vorstandes". Ihnen wird durch den Vorstand die Möglichkeit gegeben, mittels Überlassung des Zugriffs auf die Mitgliederdaten des Kreises von dem sie durch Wahl das notwendige Vertrauen zum Umgang mit Mitgliederdaten ausgesprochen bekommen haben, diese für Aufgaben zu Nutzen denen ansonsten der Landesvorstand unmittelbar nachkommen müsste. Dazu zählt die Einladung zu Mitgliederversammlungen, die Akkreditierung zu diesen und die angemessene Information und Einbeziehung in die politische Willensbildung.

Der Umgang mit Mitgliederdaten ist ein höchst vertrauensvolles und sensibles Unterfangen. Hierzu wurde durch Wahl originär der Landesvorstand bevollmächtigt. Er trägt die Verantwortung hierfür zur vollen Gänze. Die Übertragung dieser Möglichkeit kann also nur erfolgen, wenn der Landesvorstand das volle Vertrauen in den durch den Kreis vorgeschlagenen Vorstandshelfer erbringt.

Diese Wahl fand im Rhein-Erft-Kreis statt, bei der vier Personen benannt wurden, denen die Mitglieder ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Jeder dieser Personen genießt also das Vertrauen der Mehrheit der Piraten im Kreis. Der Vorstand hat damit jedem dieser vier Piraten ebenfalls das Vertrauen ausgesprochen und die entsprechende Berechtigung zum Zugriff auf die Mitgliederdaten überlassen.

Da mit jeder Einladung jeweils immer den Rechten der Mitglieder entsprochen wird einzuladen und eingeladen zu werden und dies originär durch den Landesvorstand zu erfolgen hat, kann dieser diese Aufgabe nun selber wahrnehmen oder einen der Helfer beauftragen entsprechend tätig zu werden.

Ergänzend ist festzustellen, dass die Behauptung die Einladungen seien sowohl rechts- als auch geschäftsordnungswidrig verschickt worden haltlos ist.

Es ist Aufgabe des Landesvorstands den Mitgliedern die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen. Maßgabe sind die Regelungen der Satzung und der anzuwendenden Gesetze.

Der gewählte und amtierende und damit allein zuständige Landesvorstand wurde von einem Mitglied aus dem Rhein-Erft-Kreis gebeten zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Dieser Bitte ist der Landesvorstand nachgekommen, indem er das Mitglied, welches zugleich Helfer des Landesvorstands ist, gebeten hat entsprechend die Einladungen zu versenden.

Beschluss des Vorstands
Abstimmung:

  • Dafür: DanielSan, Fizz, Alexander, Chrissie, Carsten, Stephy, Ralf
  • Dagegen:
  • Enthaltung:
Antrag angenommen.


Anmerkung des Vorstands
Der Landesvorstand missbilligt dieses eigenmächtige und unangebrachte Verhalten von Ömer Tuku.

Grundsätzlich hat jedes Mitglied das Recht eine Einladung zu einer Mitgliederversammlung zu fordern, da es in der Satzung keine Quoren gibt, an die das gebunden ist. Ioannis Milios hat diesen Wunsch zur Durchführung einer Kreismitgliederversammlung gegenüber dem Landesvorstand zum Ausdruck gebracht. Damit hatte der Landesvorstand die Aufgabe hierzu einzuladen. Diese Einladung ist dann durch Ioannis selber erfolgt, da er Büropirat ist und die entsprechende Möglichkeit zur Einladung hat. Es wurde gemäß der Landessatzung in Textform eingeladen, in der Regel per E-Mail, andernfalls per Brief.

Die Aufgabe des Büropiraten ist eine Beauftragung durch den Landesvorstand. Verwaltungspiraten im Piratenbüro sind die regionalen Helfer des Landesvorstands im Bereich der Verwaltung. Als solche muss der Landesvorstand das Vertrauen haben, dass diese Piraten verantwortungsvoll mit den Mitgliederdaten umgehen, nach den Anweisungen und Beschlüssen des Vorstandes handeln, und im Zweifelsfall mit dem Landesvorstand zur Klärung von Fragen Rücksprache halten. Mit dem Ausladungsschreiben von Ömer Tuku hat dieser gezeigt, dass er sich der Verantwortung, die mit dieser Aufgabe einhergeht nicht bewusst ist und hat gegen den Willen des Landesvorstandes und die Vorgaben der Satzung gehandelt. Dieser Vertrauensbruch ist der Grund für seine Enthebung von der Aufgabe des Büropiraten.


Sonstiger Antrag - #12345 Titel

Datum:

  • 15. Januar 2022

Antragsteller:


Antrag:


Beschluss des Vorstands

Antrag
ACHTUNG: Ungültiger Antragsstatus
Erlaubt sind abgewiesen, angenommen, abgelehnt, vertagt, behandelt oder zurückgezogen

Sonstiges

Stephy

Daniel

  • Anschaffung neuer Werbemittel

Nächster Termin

  • 21.11.2012 - 20:30 Uhr

Ende der Sitzung

  • hh:mm Uhr

Arbeitspad: Link zum Piratenpad