NRW:2012-02-28 - Protokoll KMV Bochum Einladung
Inhaltsverzeichnis
Bochumer MV 2012.1
Voraussichtlich am 28.02.2012 findet die Mitgliederversammlung der Bochumer Piraten im Grunewald statt.
Eckdaten
- Datum: 28.02.2012
- Uhrzeit: 18.30 Uhr
- Ort: Grunewald, Markstr. 139
Wer kommt
Versammlungsämter
Auf der Versammlung müssen verschiedene Ämter besetzt werden. Es sollten sich möglichst im Vorfeld Freiwillige hier eintragen, welche Ämter sie ausführen würden.
Versammlungsleiter
Protokollanten
Wahlleiter
Wahlhelfer
Materialien
Für die Durchführung der Mitgliederversammlung werden noch verschiedene Utensilien benötigt. Wer etwas beisteuern kann, trägt sich bitte hinter den entsprechenden Gegenständen ein. Wenn etwas vergessen wurde bitte selbst eintragen.
- Drucker > Christian
- Papierschneider >
- Akkreditierungskarten >
- Wahlurne >
- Wahlkabine >
- Beamer >
- Leinwand >
Kandidaturen
Da wir nach Andrés Ausscheiden aus dem Vorstand auf der MV einen neuen Beisitzer wählen, sollten sich alle die für das Amt kandidieren wollen am besten schon im Vorfeld hier eintragen.
Kandidaten Beisitzer
Stephanie Kotalla
Kandidaten Verwaltungspirat
Geschäftsordnungsentwurf
http://wiki.piratenpartei.de/Bochum/MV_2012.1/GO
Tagesordnung
http://wiki.piratenpartei.de/Bochum/MV_2012.1/TO
Satzungsänderungsanträge
Umbenennung §1
- 12.02.2012
Antragsteller
Änderung: §5
ist: § 1 Name und Tätigkeitsgebiet
Soll: § 1a Name und Tätigkeitsgebiet
Begründung: Ohne 1a kein 1b.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Änderung der Kurzbezeichnung
- 11.02.2012
Antragsteller
Änderung: § 1a Name und Tätigkeit
(2) ist? Die Kurzbezeichnung lautet PIRATEN Bochum.
(2) soll? Die Kurzbezeichnung lautet PIRATEN Bochum. Die Kurzbezeichnung muss nicht durchgängig in Versalien geschrieben werden.
Begründung:
Erleichtert die Arbeit des Vorstandes. Anpassung an das eh schon
praktizierte. Die Origianlregelung verbessert die Sichtbarkeit auf
Wahlbögen. Da dort die offizielle Kurzbezeichnung verwendet wird,
sollte diese weiter groß geschrieben werden, man aber davon abweichen
können. Allerdings wuerde is die Version mit den Versalien gerne in
der Satzung beibehalten, und nicht wie hier bereits in einigen SÄA,
die "neue" Kurzbezeichnung....sieht einfach schoener aus und sollte
sowieso einheitlich in der Satzung sein. Ansonsten muesste sich noch
jemand dazu durchringen einen SÄA zu stellen dass es ueberall "klein"
geschrieben wird
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Erwerb der Mitgliedschaft
- 11.02.2012
Antragsteller
Neu: § 1b Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft bei den Piraten Bochum wird auf Grundlage dieser Satzung erworben.
(2) Mitglied der Piraten Bochum kann jede natürliche Person werden, die
a) das 16. Lebensjahr vollendet,
b) ihren angezeigten Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der Piraten Bochum hat oder durch Beschluss des Vorstandes der nächsthöheren Gliederung der Piratenpartei Deutschland trotz angezeigtem Wohnsitz andernorts die Mitgliedschaft bei den Piraten Bochum erwerben darf,
c) die Grundsätze sowie die Satzungen und Ordnungen der Piraten Bochum und ihrer übergeordneten Verbände anerkennt,
d) nicht infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat und
e) nicht gleichzeitig bei einer Organisation oder Vereinigung Mitglied ist, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht.
(3) Der Erwerb der Mitgliedschaft bei den Piraten Bochum führt zu einer Mitgliedschaft im Landesverband Nordrhein-Westfalen sowie im Bundesverband der Piratenpartei Deutschland; die Mitgliedschaft in diesen Verbänden unterliegt den jeweils dort geltenden Bestimmungen.
(4) Über den Antrag auf Mitgliedschaft bei den Piraten Bochum entscheidet der Kreisvorstand.
Begründung: Gibt uns die auch formal benötigte Grundlage, Mitglieder aufzunehmen oder auch abzulehnen. Eine zusätzliche Versicherung, dass man nicht in einer Organisation tätig ist, die unseren Zielen entgegenarbeitet, ist hiermit nicht mehr notwendig.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Gliederungen
- 12.02.2012
Antragsteller
Neu: § 1c Gliederungen
(1) Der Kreisverband kann sich in Ortsverbände gliedern.
(2) Der Kreisvorstand muss eine Gründungsversammlung eines Ortsverbandes einberufen, wenn die gesetzliche Mindestanzahl an Mitglieder eines Stadtbezirkes oder eines Stadtteiles dies in Textform beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand muss dann innerhalb von 28 Tagen zu einer Gründungsversammlung in diesem Stadtteil/Stadtbezirk einladen.
(3) Ortsverbänden ist die in der Landessatzung festgelegte Finanzausstattung anteilig der Anzahl der in ihm organisierten Mitglieder zu gewähren. Die nach der Anzahl der im Ortsverband organisierten Mitglieder anteilig zu zahlenden Gelder werden zu jedem 1.1. berechnet. An den Ortsverband wird erst dann Geld ausgezahlt, bzw. überwiesen, wenn der Landesverband seinen Verpflichtungen dem Kreisverband gegenüber nachgekommen ist.
(4) Sollte der Ortsverband über den Zeitraum von zwei Jahren keine Mitgliederversammlung einberufen, wird in der nächsten Kreismitgliederversammlung über eine Auflösung des Ortsverbandes abgestimmt. Um den Ortsverband auflösen zu können müssen sich 2/3 der auf der Kreismitgliederversammlung anwesenden, akkreditierten Piraten für diese Auflösung aussprechen. Diese Abstimmung muss geheim durchgeführt werden.
Begründung(3): Ortsverbände sind unsere kleinste Gliederung und werden, wenn wir als Partei weiter wachsen, an Bedeutung gewinnen. Allerdings steht in unserer Landessatzung das den OV 70% und dem Kreisverband 30% der Gelder dieser Gliederungsebene zusteht. Es macht in der Anfangsphase allerdings keinen Sinn, einen einzelnen Ortsverband 70% der lokalen Gelder auszustatten. Daher sollte das Anteilig berechnet werden. Beispiel: KV hat 160 Mitglieder, OV hat 10 Mitglieder, kein weiterer OV, 2.400,- Euro Zuteilung vom LV. Rechnung ohne Regelung:
KV bekommt 30% = 720,- Euro
OV bekommt 70% = 1.680,- Euro.
Rechnung nach o.g. Aufteilung:
KV bekommt 30% + (70% : 160 * 150) = 95,625% = 2.295,- Euro
OVs bekommen 70% : 160 * 10 = 4,375% = 105,- Euro
An der Stelle wird auch deutlich, das eine weitere Untergliederung erst mit genügend Piraten Sinn macht- :-)
Begründung (4): Wir müssen die Möglichkeit haben Leichen abzuwickeln. Ob das rechtlich zulässig ist, kann ich nicht sagen. Ja, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__16.html An der Stelle müssen wir sogar dem Parteiengesetz genüge tun, das eine Mitglieder versammlung alle zwei Jahre vorschreibt. Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__9.html
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Zusammensetzung des Vorstands
- 11.02.2012
Antragsteller
Änderung: § 4a Der Vorstand
Ist: (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer.
Soll: (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.
Begründung: Es ist erheblich praktischer wenn es für die Bank einen Ansprechpartner gibt. Bisher muss nach jeder Vorstandswahl der komplette Vorstand zur Bank laufen und unterschreiben, wer mit der Kontoführung betraut ist.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Abhandlung von Kreisparteitagen und Wahlen
- 12.02.2012
Antragsteller
Änderung §3:
alt:
(2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der PIRATEN Bochum es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.
neu:
(2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der PIRATEN Bochum es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.
Neu:
§3 Der Kreisparteitag (füge ein)
6a Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Die Aufstellung von Bewerbern soll im Rahmen eines Kreisparteitags stattfinden. Begründung: Derzeit ist die Zuständigkkeit eines Kreisparteitags zur Kandidatenaufstellung nicht festgeschrieben. Die Soll-Regelung erlaubt jedoch reine Kandidaturparteitage. Keine Regelung zu solchen Aufstellungen sind aber imo ein Satzungsmangel.
Neu:
§3 Der Kreisparteitag (füge ein)
6b Der Kreisparteitag kann grundsätzlich dezentral durch Onlinezusammenschluss von gleichzeitig stattfindenden Versammlungen durchgeführt werden. Die Gesamtheit dieser Versammlungen gilt als gemeinsame Versammlung. Alle Versammlungsorte ermöglichen eine gleichwertige Teilnahme der dort versammelten Mitglieder an der gemeinsamen Versammlung. Näheres zu den Durchführungsbestimmungen regelt die Geschäftsordnung der Versammlung. Der Vorstand benennt in der Einladung der Versammlung die dezentralen Versammlungsorte.
Begründung: Hiermit soll die Möglichkeit dezentraler Versammlungen geschaffen werden, der "klassische" Parteitag bleibt davon jedoch unberührt [kann-Regelung]
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Kreisschiedsgericht
- 11.02.2012
Antragsteller
Neu: §9 Kreisschiedsgericht
1. Der Kreisparteitag kann ein Kreisschiedsgericht bestellen. Für die Bestellung gelten die Regelungen der Bundessatzung. Das Schiedsgericht unterliegt den Regelungen der Bundesschiedsgerichtsordnung. Die Befungnisse und Zuständigkeiten des Schiedsgerichts in der Bundessatzung gelten im Wortlaut auf Kreisebene.
2. Gegen die Beschlüsse des Kreisschiedsgerichtes können die Betroffenen Berufung beim Schiedsgericht des Landesverbandes einlegen.
3. Hat der Kreisparteitag kein Schiedsgericht berufen, überträgt der Kreisverband durch diesen Verzicht die Befugnisse und Zuständigkeit auf das Landesschiedsgericht.
Begründung: Bei Einrichtung eines KSG kann auf Kreisebene gehandelt werden. Existiert kein KSG ist automatisch das LSG zuständig - ist es ansonsten eh, aber dient der Klarstellung. Die Nummerierung der Paragraphen kann in einem späteren Durchlauf angepasst werden.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Anträge an die MV
Antrag auf Abstimmung über die eigenverantwortliche Beschaffung von Werbemittel
- 11:02:2011
Antragsteller
Beschreibung:
- Auf dem Landesparteitag NRW 2011.2 der Piratenpartei Deutschland ist eine neue Satzung verabschiedet worden. Diese Satzung beinhaltet u.a. die generelle Abgabe von 20% (Ursprungsschlüssel, vom Budget der staatlichen Parteienfinanzierung des Landesverbandes, inkl. aller Untergliederungen gesehen) der dem KV Bochum zustenhenden Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung an den Landesverband (U04). Wenn man eigenverantwortlich und lokal agieren will, fehlen genau diese Gelder dringend. Auch kann man problemlos weiter Material beim Landesverband einkaufen und an Sammelbestellungen teilnehmen. Daher möchte ich auf dieser KMV über den Antrag abstimmen lassen, auf die Werbemittelverwaltung des Landesverbandes zu verzichten (U03).
Antrag
- Ich beantrage die Werbemittel und Events eigenverantwortlich im Kreisverband zu verwalten und nicht generell 40% (realer Budgetanteil der staatlichen Parteienfinanzierung im KV) des Kreisbudgets unter die Verwaltung des Landesvorstandes zu stellen. (Ja -> selber verwalten, Nein -> Verwaltung an den Landesvorstand abgeben)
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
Ablauf zu Entwicklung und Beschluss des Grundsatzprogramms
- 11:02:2011
Antragsteller
- Volker Steude
Beschreibung:
- Gegenstand verschiedener Protokolle von Sitzungen und Mitgliederversammlungen ist, dass die PIRATEN Bochum an einem Grundsatzprogramm arbeiten und diese dem
Ortsverband [Anm. Vorstand: gemeint sicherlich Kreisverband] geben wollen.
Das Grundsatzprogramm soll die grundsätzlichen Forderungen, Ziele und Werte der Bochumer PIRATEN beinhalten. Es soll Grundlage und Maßstab der gesamten politischen Arbeit des Ortsverbandes sein. Auf Basis des Grundsatzprogramms, sollen die zukünftigen Wahlprogramme und Positionspapiere der Bochumer PIRATEN entwickelt werden. Die Entwicklung des Grundsatzprogramms erscheint daher besonders vordringlich.
Mittlerweile liegt ein erster Entwurf vor, mit dem sich schon eine Vielzahl von Mitgliedern beschäftigt hat. Dieser Entwurf liegt als Pad vor, auf dem sich bereits viele Mitglieder eingebracht haben: https://bochum.piratenpad.de/58
Einige Mitglieder haben noch Zeit erbeten, um sich ebenfalls in die Entwicklung des Grundsatzprogramms einzubringen..
Antrag
- Damit dies möglich wird und gleichwohl in absehbarer Zeit das wichtige Grundsatzprogramm beschlossen werden kann, wird daher folgender Antrag gestellt:
- Vorstellung des bisherigen Entwurfs auf der MV vom 28.02.12. - Auf der MV Festlegung von Terminen, bei denen der bestehende Entwurf "live" oder per Mumble diskutiert und weiter entwickelt werden soll. - Entscheidung über den bis dahin vorliegenden Entwurf in einer außerordentlichen MV Ende März 2012.
Beschluss der Versammlung
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung: