NRW:2012-02-28 - Protokoll KMV Bochum Einladung

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Bochumer MV 2012.1

Voraussichtlich am 28.02.2012 findet die Mitgliederversammlung der Bochumer Piraten im Grunewald statt.

Eckdaten

  • Datum: 28.02.2012
  • Uhrzeit: 18.30 Uhr
  • Ort: Grunewald, Markstr. 139

Wer kommt

Versammlungsämter

Auf der Versammlung müssen verschiedene Ämter besetzt werden. Es sollten sich möglichst im Vorfeld Freiwillige hier eintragen, welche Ämter sie ausführen würden.

Versammlungsleiter

Christian

Protokollanten

Wahlleiter

Wahlhelfer

Materialien

Für die Durchführung der Mitgliederversammlung werden noch verschiedene Utensilien benötigt. Wer etwas beisteuern kann, trägt sich bitte hinter den entsprechenden Gegenständen ein. Wenn etwas vergessen wurde bitte selbst eintragen.

  • Drucker > Christian
  • Papierschneider >
  • Akkreditierungskarten >
  • Wahlurne >
  • Wahlkabine >
  • Beamer >
  • Leinwand >

Kandidaturen

Da wir nach Andrés Ausscheiden aus dem Vorstand auf der MV einen neuen Beisitzer wählen, sollten sich alle die für das Amt kandidieren wollen am besten schon im Vorfeld hier eintragen.

Kandidaten Beisitzer

Stephanie Kotalla

Kandidaten Verwaltungspirat

Geschäftsordnungsentwurf

http://wiki.piratenpartei.de/Bochum/MV_2012.1/GO

Tagesordnung

http://wiki.piratenpartei.de/Bochum/MV_2012.1/TO

Satzungsänderungsanträge

Umbenennung §1

Datum
  • 12.02.2012

Antragsteller

Änderung: §5

ist: § 1 Name und Tätigkeitsgebiet

Soll: § 1a Name und Tätigkeitsgebiet

Begründung: Ohne 1a kein 1b.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Änderung der Kurzbezeichnung

Datum
  • 11.02.2012

Antragsteller


Änderung: § 1a Name und Tätigkeit

(2) ist? Die Kurzbezeichnung lautet PIRATEN Bochum.

(2) soll? Die Kurzbezeichnung lautet PIRATEN Bochum. Die Kurzbezeichnung muss nicht durchgängig in Versalien geschrieben werden.


Begründung: Erleichtert die Arbeit des Vorstandes. Anpassung an das eh schon praktizierte. Die Origianlregelung verbessert die Sichtbarkeit auf Wahlbögen. Da dort die offizielle Kurzbezeichnung verwendet wird, sollte diese weiter groß geschrieben werden, man aber davon abweichen können. Allerdings wuerde is die Version mit den Versalien gerne in der Satzung beibehalten, und nicht wie hier bereits in einigen SÄA, die "neue" Kurzbezeichnung....sieht einfach schoener aus und sollte sowieso einheitlich in der Satzung sein. Ansonsten muesste sich noch jemand dazu durchringen einen SÄA zu stellen dass es ueberall "klein" geschrieben wird

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Erwerb der Mitgliedschaft

Datum
  • 11.02.2012

Antragsteller

Neu: § 1b Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft bei den Piraten Bochum wird auf Grundlage dieser Satzung erworben.

(2) Mitglied der Piraten Bochum kann jede natürliche Person werden, die

a) das 16. Lebensjahr vollendet,

b) ihren angezeigten Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet der Piraten Bochum hat oder durch Beschluss des Vorstandes der nächsthöheren Gliederung der Piratenpartei Deutschland trotz angezeigtem Wohnsitz andernorts die Mitgliedschaft bei den Piraten Bochum erwerben darf,

c) die Grundsätze sowie die Satzungen und Ordnungen der Piraten Bochum und ihrer übergeordneten Verbände anerkennt,

d) nicht infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat und

e) nicht gleichzeitig bei einer Organisation oder Vereinigung Mitglied ist, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht.

(3) Der Erwerb der Mitgliedschaft bei den Piraten Bochum führt zu einer Mitgliedschaft im Landesverband Nordrhein-Westfalen sowie im Bundesverband der Piratenpartei Deutschland; die Mitgliedschaft in diesen Verbänden unterliegt den jeweils dort geltenden Bestimmungen.

(4) Über den Antrag auf Mitgliedschaft bei den Piraten Bochum entscheidet der Kreisvorstand.

Begründung: Gibt uns die auch formal benötigte Grundlage, Mitglieder aufzunehmen oder auch abzulehnen. Eine zusätzliche Versicherung, dass man nicht in einer Organisation tätig ist, die unseren Zielen entgegenarbeitet, ist hiermit nicht mehr notwendig.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Gliederungen

Datum
  • 12.02.2012

Antragsteller

Neu: § 1c Gliederungen

(1) Der Kreisverband kann sich in Ortsverbände gliedern.

(2) Der Kreisvorstand muss eine Gründungsversammlung eines Ortsverbandes einberufen, wenn die gesetzliche Mindestanzahl an Mitglieder eines Stadtbezirkes oder eines Stadtteiles dies in Textform beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand muss dann innerhalb von 28 Tagen zu einer Gründungsversammlung in diesem Stadtteil/Stadtbezirk einladen.

(3) Ortsverbänden ist die in der Landessatzung festgelegte Finanzausstattung anteilig der Anzahl der in ihm organisierten Mitglieder zu gewähren. Die nach der Anzahl der im Ortsverband organisierten Mitglieder anteilig zu zahlenden Gelder werden zu jedem 1.1. berechnet. An den Ortsverband wird erst dann Geld ausgezahlt, bzw. überwiesen, wenn der Landesverband seinen Verpflichtungen dem Kreisverband gegenüber nachgekommen ist.

(4) Sollte der Ortsverband über den Zeitraum von zwei Jahren keine Mitgliederversammlung einberufen, wird in der nächsten Kreismitgliederversammlung über eine Auflösung des Ortsverbandes abgestimmt. Um den Ortsverband auflösen zu können müssen sich 2/3 der auf der Kreismitgliederversammlung anwesenden, akkreditierten Piraten für diese Auflösung aussprechen. Diese Abstimmung muss geheim durchgeführt werden.

Begründung(3): Ortsverbände sind unsere kleinste Gliederung und werden, wenn wir als Partei weiter wachsen, an Bedeutung gewinnen. Allerdings steht in unserer Landessatzung das den OV 70% und dem Kreisverband 30% der Gelder dieser Gliederungsebene zusteht. Es macht in der Anfangsphase allerdings keinen Sinn, einen einzelnen Ortsverband 70% der lokalen Gelder auszustatten. Daher sollte das Anteilig berechnet werden. Beispiel: KV hat 160 Mitglieder, OV hat 10 Mitglieder, kein weiterer OV, 2.400,- Euro Zuteilung vom LV. Rechnung ohne Regelung:

KV bekommt 30% = 720,- Euro

OV bekommt 70% = 1.680,- Euro.

Rechnung nach o.g. Aufteilung:

KV bekommt 30% + (70% : 160 * 150) = 95,625% = 2.295,- Euro

OVs bekommen 70% : 160 * 10 = 4,375% = 105,- Euro

An der Stelle wird auch deutlich, das eine weitere Untergliederung erst mit genügend Piraten Sinn macht- :-)

Begründung (4): Wir müssen die Möglichkeit haben Leichen abzuwickeln. Ob das rechtlich zulässig ist, kann ich nicht sagen. Ja, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__16.html An der Stelle müssen wir sogar dem Parteiengesetz genüge tun, das eine Mitglieder versammlung alle zwei Jahre vorschreibt. Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__9.html

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Zusammensetzung des Vorstands

Datum
  • 11.02.2012

Antragsteller


Änderung: § 4a Der Vorstand

Ist: (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer.

Soll: (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Verwaltungspiraten und einem Beisitzer. Der Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinschaftlich, die Kontoführung obliegt dem Schatzmeister, der Verwaltungspirat hat ebenfalls eine Kontovollmacht zu erhalten.

Begründung: Es ist erheblich praktischer wenn es für die Bank einen Ansprechpartner gibt. Bisher muss nach jeder Vorstandswahl der komplette Vorstand zur Bank laufen und unterschreiben, wer mit der Kontoführung betraut ist.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Abhandlung von Kreisparteitagen und Wahlen

Datum
  • 12.02.2012

Antragsteller

Änderung §3:

alt:

(2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der PIRATEN Bochum es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.

neu:

(2) Der Kreisparteitag tagt mindestens einmal pro Jahr. Die Berufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn ein Zehntel der Mitglieder der PIRATEN Bochum es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens 10 Tage vorher ein. Die Einladung enthält die Bezeichnung der zu beschließenden Gegenstände und weitere Einzelheiten wie Ort und Beginn des Kreisparteitags. Anträge zur Satzung oder zu Programmen sind im Wortlauf enthalten.

Neu:

§3 Der Kreisparteitag (füge ein)

6a Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Die Aufstellung von Bewerbern soll im Rahmen eines Kreisparteitags stattfinden. Begründung: Derzeit ist die Zuständigkkeit eines Kreisparteitags zur Kandidatenaufstellung nicht festgeschrieben. Die Soll-Regelung erlaubt jedoch reine Kandidaturparteitage. Keine Regelung zu solchen Aufstellungen sind aber imo ein Satzungsmangel.

Neu:

§3 Der Kreisparteitag (füge ein)

6b Der Kreisparteitag kann grundsätzlich dezentral durch Onlinezusammenschluss von gleichzeitig stattfindenden Versammlungen durchgeführt werden. Die Gesamtheit dieser Versammlungen gilt als gemeinsame Versammlung. Alle Versammlungsorte ermöglichen eine gleichwertige Teilnahme der dort versammelten Mitglieder an der gemeinsamen Versammlung. Näheres zu den Durchführungsbestimmungen regelt die Geschäftsordnung der Versammlung. Der Vorstand benennt in der Einladung der Versammlung die dezentralen Versammlungsorte.

Begründung: Hiermit soll die Möglichkeit dezentraler Versammlungen geschaffen werden, der "klassische" Parteitag bleibt davon jedoch unberührt [kann-Regelung]

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Kreisschiedsgericht

Datum
  • 11.02.2012

Antragsteller

Neu: §9 Kreisschiedsgericht

1. Der Kreisparteitag kann ein Kreisschiedsgericht bestellen. Für die Bestellung gelten die Regelungen der Bundessatzung. Das Schiedsgericht unterliegt den Regelungen der Bundesschiedsgerichtsordnung. Die Befungnisse und Zuständigkeiten des Schiedsgerichts in der Bundessatzung gelten im Wortlaut auf Kreisebene.

2. Gegen die Beschlüsse des Kreisschiedsgerichtes können die Betroffenen Berufung beim Schiedsgericht des Landesverbandes einlegen.

3. Hat der Kreisparteitag kein Schiedsgericht berufen, überträgt der Kreisverband durch diesen Verzicht die Befugnisse und Zuständigkeit auf das Landesschiedsgericht.

Begründung: Bei Einrichtung eines KSG kann auf Kreisebene gehandelt werden. Existiert kein KSG ist automatisch das LSG zuständig - ist es ansonsten eh, aber dient der Klarstellung. Die Nummerierung der Paragraphen kann in einem späteren Durchlauf angepasst werden.

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:



Anträge an die MV

Antrag auf Abstimmung über die eigenverantwortliche Beschaffung von Werbemittel

Datum
  • 11:02:2011

Antragsteller

Beschreibung:

  • Auf dem Landesparteitag NRW 2011.2 der Piratenpartei Deutschland ist eine neue Satzung verabschiedet worden. Diese Satzung beinhaltet u.a. die generelle Abgabe von 20% (Ursprungsschlüssel, vom Budget der staatlichen Parteienfinanzierung des Landesverbandes, inkl. aller Untergliederungen gesehen) der dem KV Bochum zustenhenden Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung an den Landesverband (U04). Wenn man eigenverantwortlich und lokal agieren will, fehlen genau diese Gelder dringend. Auch kann man problemlos weiter Material beim Landesverband einkaufen und an Sammelbestellungen teilnehmen. Daher möchte ich auf dieser KMV über den Antrag abstimmen lassen, auf die Werbemittelverwaltung des Landesverbandes zu verzichten (U03).

Antrag

  • Ich beantrage die Werbemittel und Events eigenverantwortlich im Kreisverband zu verwalten und nicht generell 40% (realer Budgetanteil der staatlichen Parteienfinanzierung im KV) des Kreisbudgets unter die Verwaltung des Landesvorstandes zu stellen. (Ja -> selber verwalten, Nein -> Verwaltung an den Landesvorstand abgeben)

Beschluss der Versammlung

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung: