NRW:2010-07-06 - NRW Vorstand

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Protokoll PIRATEN NRW Vorstandssitzung am 06.07.2010


Organisatorisches

  • Datum: 06.07.2010
  • Sitzungsbeginn: 20.00 Uhr
  • Mumble
  • Versammlungsleiter:
  • Protokollant:

Anwesende

  • Dennis Westermann
  • Carsten Trojahn
  • Ralf Glörfeld
  • Richard Klees
  • Birgit Rydlewski
  • Arndt Heuvel

entschuldigt abwesend

  • Ulrich Schumacher (Muss mich heute, nach einem Eklat am Wochenede, ein paar erziehungsrelevaNnten Herausforderungen stellen)

unentschuldigt abwesend

Beschlussfähigkeit

  • Der Vorstand ist beschlussfähig.
  • Abstimmungsergebnisse werden im Format Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung angegeben.


Protokoll

  • Annahme des Protokolls vom 30.06.2010

Berichte

Berichte Landesvorstand

Birgit

Ralf

Richard

Dennis

Ulrich

Carsten

Arndt

Berichte AG Presse

Berichte Statistik

  • BAR-Kassenbestand
28.05.2010 - 450 €
  • Mitglieder
15.05.2010 - 2382
  • Kontostand
    • "Live"Konto
      15.06.2010 - 48.350,99 €

Berichte AG Verwaltung

Vertagte Anträge

Transparenz in der LVor Sitzung

Datum
  • 15.06.2010

Antragsteller

  • aus LF übernommen (Birgit)

Beschreibung:

  • Im Zuge der Transparenz der Vorstandsarbeit möge sich derselbige sich darum kümmern, dass die Mumble-Vorstandssitzungen aufgezeichnet werden. Er kann diese Arbeit selbstverständlich delegieren und einen Verantwortlichen benennen.
  • Der Vorstand kann einzelne Tagesordnungspunkte nach GO §5 für nicht öffentlich erklären. Dies muss mit Begründung im schriftlichen Protokoll vermerkt werden. In diesem Fall ist dieser Tagesordnungspunkt nicht aufzuzeichnen.

Begründung:

  • Wir sehen uns selbst der Transparenz verpflichtet und sollten diese bei unserem eigenen Landesvorstand auch vorleben und den Mitgliedern der Piratenpartei NRW einen Download der Sitzungen als Service anbieten. Protokolle erfüllen eine Informationspflicht, können Zusammenhänge und Diskussionsverläufe jedoch nur unzureichend wiedergeben.
  • Da die Vorstandssitzungen in Mumble sowieso öffentlich sind sollte dies kein Problem darstellen. Der Bundesvorstand praktiziert diese Aufzeichnungen bereits, auch wenn die Veröffentlichung der Aufnahmen zur Zeit noch problematisch ist.

Antrag

  • Daher wird beantragt einen § 10 in die Geschäftsordnung des NRW-Vorstands einzufügen:
    • §10 Aufzeichnung der Vorstandssitzungen von allen Vorstandssitzung ist auch eine Audio Aufzeichnung anzufertigen und binnen angemessener Zeit zu veröffentlichen.

Beschluss des LVor

  • Antrag Vertagt bis die Rechtliche Klärung erfolgt ist.

Darlehen DGAP Rechnung Matthias Schrade

  • Aktueller Stand?

Allgemeines

Request Tracker

Anträge an den LVor

Antragsbezeichnung

Datum
  • 06.07.2010

Antragsteller

  • Hilmar

Beschreibung:

  • In der aktuellen Strukturdebatte wurde verschiedentlich die Möglichkeit diskutiert, dass sich mehrere kreisfreien Städte bzw. Kreise zu einem Gebietsverband zusammenschließen (z.B. GV/KV Ruhrgebiet), der nicht identisch ist mit den Grenzen eines Regierungsbezirks (also nicht dem entspricht, was wir wohl unter einem Bezirksverband verstehen würden). Um diese Möglichkeit in unserer Landessatzung vorzusehen könnte eine entsprechende Regelung etwa so aussehen:

(1) „Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände sowie Gebietsverbände (GVs), die sich aus mehreren Kreisen und kreisfreien Städten zusammensetzen.“

  • Demgegenüber lautet Paragraph 7 der Bundessatzung: „Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.“
  • Von Piraten aus Baden-Württemberg, die am Sonntag in Düsseldorf zu Gast waren, war zu hören, dass dort Gebietsverbände aus mehreren Kreisen gegründet wurden, ohne dass man diesbezüglich Probleme mit der Bundessatzung sieht. Bevor wir diese Möglichkeit auch in der NRW-Satzung vorsehen, sollte meines Erachtens eine gewisse Rechtssicherheit bezogen auf die Auslegung der Bundessatzung bestehen. Daher sollte diesbezüglich der NRW-Landesvorstand Kontakt mit dem Bundesvorstand aufnehmen. Sollte es dem Bundesvorstand nicht möglich sein, eine definitive Aussage hierzu zu treffen, wäre noch eine Möglichkeit, in der Satzung eine Einzelfallregelung vorzusehen, die in etwa so lauten könnte:

(2) „Kreisübergreifende GVs bedürfen der Zustimmung des Landesvorstands, der insbesondere darauf zu achten hat, dass damit nicht gegen die Bundessatzung verstoßen wird. In Zweifelsfragen führt der Landesvorstand eine Klärung mit dem Bundesvorstand herbei.“


Antrag Hiermit beantrage ich, dass der NRW-Landesvorstand mit dem Bundesvorstand klärt, ob die Gründung eines Gebietsverbands aus mehreren Kreisen bzw. kreisfreien Städten innerhalb eines Landesverbands mit §7 der Bundessatzung in der jetzigen Form vereinbar ist. Alternativ möge der NRW-Landesvorstand mit dem Bundesvorstand klären, ob die beiden oben vorgeschlagenen Satzungsformulierungen - (1) und (2) - zulässig sind, das heißt keinen offensichtlichen Verstoß gegen die Bundessatzung darstellen. Beschluss des LVor

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:
  • Antrag angenommen / abgelehnt / vertagt

Antragsbezeichnung

Datum
  • 01.01.2010

Antragsteller

  • XYZ

Beschreibung:

  • ABC ...

Antrag

  • Hiermit beantrage ich ...

Beschluss des LVor

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:
  • Antrag angenommen / abgelehnt / vertagt

Antragsbezeichnung

Datum
  • 01.01.2010

Antragsteller

  • XYZ

Beschreibung:

  • ABC ...

Antrag

  • Hiermit beantrage ich ...

Beschluss des LVor

  • Abstimmung
    • Dafür:
    • Dagegen:
    • Enthaltung:
  • Antrag angenommen / abgelehnt / vertagt

Umlaufbeschlüsse seit der letzten LVor Sitzung

Sonstiges

  • Was ist mit dem Bundesverband für freie Kammern e.V. passiert? (Protokoll)
  • Was ist mit Freiheit statt Angst passiert? (Protokoll)

Nächster Termin

Ende der Sitzung