NRW:2010-07-06 - NRW Vorstand
Protokoll PIRATEN NRW Vorstandssitzung am 06.07.2010
Inhaltsverzeichnis
Organisatorisches
- Datum: 06.07.2010
- Sitzungsbeginn: 20.00 Uhr
- Mumble
- Versammlungsleiter:
- Protokollant:
Anwesende
- Dennis Westermann
- Carsten Trojahn
- Ralf Glörfeld
- Richard Klees
- Birgit Rydlewski
- Arndt Heuvel
entschuldigt abwesend
- Ulrich Schumacher (Muss mich heute, nach einem Eklat am Wochenede, ein paar erziehungsrelevaNnten Herausforderungen stellen)
unentschuldigt abwesend
Beschlussfähigkeit
- Der Vorstand ist beschlussfähig.
- Abstimmungsergebnisse werden im Format Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung angegeben.
Protokoll
- Annahme des Protokolls vom 30.06.2010
Berichte
Berichte Landesvorstand
Birgit
Ralf
Richard
Dennis
Ulrich
Carsten
Arndt
Berichte AG Presse
Berichte Statistik
- BAR-Kassenbestand
28.05.2010 - 450 €
- Mitglieder
15.05.2010 - 2382
- Kontostand
- "Live"Konto
15.06.2010 - 48.350,99 €
- "Live"Konto
Berichte AG Verwaltung
Vertagte Anträge
Transparenz in der LVor Sitzung
- 15.06.2010
Antragsteller
- aus LF übernommen (Birgit)
Beschreibung:
- Im Zuge der Transparenz der Vorstandsarbeit möge sich derselbige sich darum kümmern, dass die Mumble-Vorstandssitzungen aufgezeichnet werden. Er kann diese Arbeit selbstverständlich delegieren und einen Verantwortlichen benennen.
- Der Vorstand kann einzelne Tagesordnungspunkte nach GO §5 für nicht öffentlich erklären. Dies muss mit Begründung im schriftlichen Protokoll vermerkt werden. In diesem Fall ist dieser Tagesordnungspunkt nicht aufzuzeichnen.
Begründung:
- Wir sehen uns selbst der Transparenz verpflichtet und sollten diese bei unserem eigenen Landesvorstand auch vorleben und den Mitgliedern der Piratenpartei NRW einen Download der Sitzungen als Service anbieten. Protokolle erfüllen eine Informationspflicht, können Zusammenhänge und Diskussionsverläufe jedoch nur unzureichend wiedergeben.
- Da die Vorstandssitzungen in Mumble sowieso öffentlich sind sollte dies kein Problem darstellen. Der Bundesvorstand praktiziert diese Aufzeichnungen bereits, auch wenn die Veröffentlichung der Aufnahmen zur Zeit noch problematisch ist.
Antrag
- Daher wird beantragt einen § 10 in die Geschäftsordnung des NRW-Vorstands einzufügen:
- §10 Aufzeichnung der Vorstandssitzungen von allen Vorstandssitzung ist auch eine Audio Aufzeichnung anzufertigen und binnen angemessener Zeit zu veröffentlichen.
Beschluss des LVor
- Antrag Vertagt bis die Rechtliche Klärung erfolgt ist.
Darlehen DGAP Rechnung Matthias Schrade
- Aktueller Stand?
Allgemeines
Request Tracker
Anträge an den LVor
Antragsbezeichnung
- 06.07.2010
Antragsteller Hilmar
Beschreibung: In der aktuellen Strukturdebatte wurde verschiedentlich die Möglichkeit diskutiert, dass sich mehrere kreisfreien Städte bzw. Kreise zu einem Gebietsverband zusammenschließen (z.B. GV/KV Ruhrgebiet), der nicht identisch ist mit den Grenzen eines Regierungsbezirks (also nicht dem entspricht, was wir wohl unter einem Bezirksverband verstehen würden).
Um diese Möglichkeit in unserer Landessatzung vorzusehen könnte eine entsprechende Regelung etwa so aussehen: „Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände sowie Gebietsverbände (GVs), die sich aus mehreren Kreisen und kreisfreien Städten zusammensetzen.“
Demgegenüber lautet Paragraph 7 der Bundessatzung: (1) „Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.“
Von Piraten aus Baden-Württemberg, die am Sonntag in Düsseldorf zu Gast waren, war zu hören, dass dort Gebietsverbände aus mehreren Kreisen gegründet wurden, ohne dass man diesbezüglich Probleme mit der Bundessatzung sieht. Bevor wir diese Möglichkeit auch in der NRW-Satzung vorsehen, sollte meines Erachtens eine gewisse Rechtssicherheit bezogen auf die Auslegung der Bundessatzung bestehen. Daher sollte diesbezüglich der NRW-Landesvorstand Kontakt mit dem Bundesvorstand aufnehmen.
Sollte es dem Bundesvorstand nicht möglich sein, eine definitive Aussage hierzu zu treffen, wäre noch eine Möglichkeit, in der Satzung eine Einzelfallregelung vorzusehen, die in etwa so lauten könnte: (2) „Kreisübergreifende GVs bedürfen der Zustimmung des Landesvorstands, der insbesondere darauf zu achten hat, dass damit nicht gegen die Bundessatzung verstoßen wird. In Zweifelsfragen führt der Landesvorstand eine Klärung mit dem Bundesvorstand herbei.“
Antrag
Hiermit beantrage ich, dass der NRW-Landesvorstand mit dem Bundesvorstand klärt, ob die Gründung eines Gebietsverbands aus mehreren Kreisen bzw. kreisfreien Städten innerhalb eines Landesverbands mit §7 der Bundessatzung in der jetzigen Form vereinbar ist. Alternativ möge der NRW-Landesvorstand mit dem Bundesvorstand klären, ob die beiden oben vorgeschlagenen Satzungsformulierungen - (1) und (2) - zulässig sind, das heißt keinen offensichtlichen Verstoß gegen die Bundessatzung darstellen.
Beschluss des LVor
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
- Antrag angenommen / abgelehnt / vertagt
Antragsbezeichnung
- 01.01.2010
Antragsteller
- XYZ
Beschreibung:
- ABC ...
Antrag
- Hiermit beantrage ich ...
Beschluss des LVor
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
- Antrag angenommen / abgelehnt / vertagt
Antragsbezeichnung
- 01.01.2010
Antragsteller
- XYZ
Beschreibung:
- ABC ...
Antrag
- Hiermit beantrage ich ...
Beschluss des LVor
- Abstimmung
- Dafür:
- Dagegen:
- Enthaltung:
- Antrag angenommen / abgelehnt / vertagt
Umlaufbeschlüsse seit der letzten LVor Sitzung
Sonstiges
- Was ist mit dem Bundesverband für freie Kammern e.V. passiert? (Protokoll)
- Was ist mit Freiheit statt Angst passiert? (Protokoll)