NRW:2010-03-08 - NRW Vorstand
Inhaltsverzeichnis
- 1 Protokoll PIRATEN NRW Vorstandssitzung am 08.03.2010
- 1.1 Organisatorisches
- 1.2 Anwesende
- 1.3 entschuldigt abwesend
- 1.4 Beschlussfähigkeit
- 1.5 Protokoll
- 1.6 Berichte
- 1.7 Berichte AG Presse
- 1.8 Berichte PG Landtagswahlkampf
- 1.9 Satzungsänderung U8
- 1.10 Wollen wir in NRW noch Teil von der Piratenpartei Deutschland sein?
- 1.11 Top100NRW
- 1.12 Umgang mit dem RT
- 1.13 Datenschutzerklärung
- 1.14 Kassen- und Kontoführung der Gebietsverbände unterhalb des LVs NRW
- 1.15 Verteilung der Mitgliedsbeiträge
- 1.16 Sonstiges
- 1.17 Festlegen des neuen Termins
- 1.18 Ende der Sitzung
Protokoll PIRATEN NRW Vorstandssitzung am 08.03.2010
Organisatorisches
- Datum: 08. März 2010
- Sitzungsbeginn: 20.00 Uhr
- Mumble
- Versammlungsleiter: Richard Klees
- Protokollant: Richard Klees
Anwesende
- Dennis Westermann
- Carsten Trojahn
- Ralf Gloerfeld
- Richard Klees
- Arndt Heuvel
- Uli Schumacher
entschuldigt abwesend
- Birgit Rydlewski
Beschlussfähigkeit
- Der Vorstand ist beschlussfähig.
- Abstimmungsergebnisse werden im Format Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung angegeben.
Protokoll
- Annahme des Protokolls vom 02.03.2010
- Schreiben des Protokolls im Pad (durchaus auch mit externem Protokollschreiber)
Berichte
Berichte AG Presse
Berichte PG Landtagswahlkampf
Satzungsänderung U8
Umgang mit den Beschlüssen des Bundesvorstandes
Ein Rechtsgutachten ist bei dem Budget i.h. von 1000 € nicht möglich. Erste Anfragen ergeben ab 3k. aufwärts. Eine Finanzierung des LV NRW ist nicht möglich ohne Parteitag. Wir müssen dort einen Finanzantrag beim Bund stellen, das wir die 1000 € zahlen und den rest der Bund. Ansonsten ist eine Rechtsprüfung unserer seits nicht möglich. --Dennis103 01:03, 7. Mär. 2010 (CET)
Wollen wir in NRW noch Teil von der Piratenpartei Deutschland sein?
Diese Frage wurde auf der Bundesvorstandssitzung aufgeworfen. Was auf den ersten Blick einfach zu beantworten scheint, ist es offenbar nicht bei näherer Betrachtung. Wie gehen wir damit um?
Top100NRW
Ich stelle hiermit den Antrag, dass der Landesvorstand beschließen möge das unter der URL http://www.top100nrw.de/ betriebene Projekt zum Spendensammeln als offizielles Projekt des Landesverbandes NRW zu führen. Sofern dafür noch Voraussetzungen fehlen sollten, bitte ich die fehlenden Voraussetzungen zu benennen und den Beschluß so zu fassen, dass er nach Erfüllung der Voraussetzungen gültig wird.
Bob
Wir benötigen jemand, der die Abwicklung macht. Derjenige ist auch Rechtlich für den Datenschutz, die weiterleitung der Unterlagen und Gelder Verantwortlich. Vorher ist eine Genehmigung nicht möglich. Ich vermute dies wir Matthias Schrade sein. Allerdings bräuchten wir eine Kurze Bestätigung. --Dennis103 23:52, 6. Mär. 2010 (CET)
Umgang mit dem RT
Beim mir ist die Kritik eingegangen, dass Mails, die im RT eingegangen sind, auch über öffentliche Listen geschickt werden. Dies sei mit dem Datenschutz nicht zu vereinbaren. Rya 18:48, 4. Mär. 2010 (CET)
Da du selber nicht Anwesend bist, können wir nichts dazu sagen, da die Mail uns nicht vorliegt. Welche Mails sind gemeint? --Dennis103 23:48, 6. Mär. 2010 (CET)
Datenschutzerklärung
In selbiger Mail wurde daran erinnert, dass es einen Vorstandsbeschluss gebe, der sich darauf belief, dass die AG Verwaltung die Datenschutzerklärung aktualisieren und überarbeiten sollte. Dies sei noch nicht geschehen. Rya 18:48, 4. Mär. 2010 (CET)
Wurde umgesetzt und ist im Protokoll vom 14.02.2010 zu finden. http://wiki.piratenpartei.de/Crew:AG/2010-02-14_-_Protokoll_AG_Verwaltung_NRW
Wir haben uns nicht für eine neue Datenschutzerklärung entschieden, sondern für eine Vertraulichkeitserklärung. Diese wurde von der AG so Akzeptiert. https://files.chaoflux.de/Piratenpartei-NRW_NDA_v0.95.pdf
--Dennis103 23:47, 6. Mär. 2010 (CET)
Kassen- und Kontoführung der Gebietsverbände unterhalb des LVs NRW
Auszug aus der Bundessatzung:
2.4 § 4 – Kassen- und Kontoführung (1) Alle ordentlich gegründeten Gebietsverbände sind zur eigenständigen Kassen- und Kontoführung berechtigt. (2) Verzichtet ein Verband auf dieses Recht, so ist die Kassen- und Kontoführung vom nächstübergeordneten Verband, der dieses Recht wahrnimmt, zu übernehmen.
Hiermit bitte ich die Kreisverbände Münster und Soest, dies entsprechend dem Landesvorstand NRW mitzuteilen. Die eigenständige Kassen- und Kontoführung hat unter anderem auch Haftungsgründe. --Dennis103 01:58, 7. Mär. 2010 (CET)
Verteilung der Mitgliedsbeiträge
| Verband | in % | bei 36 € | bei 12 € | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| Bundesverband | 40 % | 14,40 € | 4,80 € | - |
| Landesverband | 25 % | 9,00 € | 3,00 € | - |
| Kreisverband | 15 % | 5,40 € | 1,80 € | Falls nicht Vorhanden erhällt dies der Landesverband. |
| Ortsverband | 20 % | 7,20 € | 2,40 € | Falls nicht Vorhanden erhällt dies der Kreisverband. |
| 100 % | 36,00 € | 12,00 € |
Die Satzung sagt dort, das der Mitgliedsbeitrag zum 01.01. des Jahres fällig wird. Leider geht die Satzung nicht darauf ein, was passiert wenn ein KV erst am im laufenden Jahr gegründet wird. Da die Jahresplanung des Haushaltes entsprechend immer zum Anfang des Jahres erfolgt, ist es nicht möglich, entsprechende Rückstellungen zu bilden, um eventuelle KVs im laufe des Jahrs mit Geldmitteln zu Versorgen.
Da die Satzung keine eindeutige Rechtslage darlegt und die nächste LMV derzeit nicht in sicht ist, um dies entsprechend zu Korrigieren, werden wir dort im Vorstand einen Beschluss treffen müssen.
Zitat aus der Bundessatzung 2.2 § 2 – Mitgliedsbeitrag
(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den
Folgender Passus ist ebenfalls in der Bundessatzung niedergeschrieben:
(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.
Aufgrund der Aussage würde ich folgenden Beschluss vorschlagen:
Der Kreis bzw. Ortsverband erhällt am ende des jeweiligen Monats jeweils 1/12 des ihm zustehenden Mitgliedsbeitrages gemäß o.g. Verteilungsschlüssels auf ein Virtuelles Konto des LVs gutgeschrieben und kann dort entsprechend drüber Verfügen. Eine Auszahlung des kompletten Jahresbeitrages auf einmal ist nicht möglich, da wenn ein Mitglied im laufenden Jahr Austritt, man dies erst wieder vom Kreis bzw. Ortsverband zurückfordern müsste, bevor man dies dem Mitglied Auszahlen könnte. Dies erzeugt unnötige Wartezeiten und behindert Mitglieder daran, ihrem Willen des Austrittes nachzukommen. --Dennis103 01:58, 7. Mär. 2010 (CET)