NRW-Web:Positionspapiere

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Inhaltsverzeichnis

Positionspapiere

Positionspapiere werden auf Landesparteitagen mit einfacher Mehrheit beschlossen. Positionspapiere sind nicht Bestandteil des Wahlprogramms, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Bundes- und Landesparteitagen.


Landesparteitag 2011.2

(am 19./20.November 2011 in Soest)

Scientology

Die NRW-Piraten beschließen, dass die Lebensführung nach den Regeln L. Ron Hubbards, dem Begründer der Organisation Scientology, mit einer Mitgliedschaft im nordrhein-westfälischen Landesverband der Piratenpartei nicht vereinbar ist. Die NRW-Piraten teilen die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1995 (Aktenzeichen: 5 AZB 21/94), dass Scientology keine religiöse Gemeinschaft ist und somit nicht unter den Schutz solcher Gemeinschaften fällt. Dies gilt nach unserer Ansicht in gleichem Maße für Anhänger der Lehren L. Ron Hubbards auch dann, wenn sie nicht offizielles Mitglied der Organisation Scientology sind.

Serverarchitektur für EU-Bürgerinitiative

Der Landesverband NRW der Piratenpartei spricht sich dafür aus eine Serverinfrastruktur für ein Onlinesammelsystem zu errichten um EU-Bürgerinitiativen gemäß Artikel 11 (4) EU-Vertrag durchzuführen. Dies dient dem Ziel den demokratischen Prozess innerhalb Europas zu stärken und die Zusammenarbeit der europäischen Piratenparteien zu fördern. Der Bundesvorstand und die anderen Landesverbände der Piratenpartei werden gebeten dieses Projekt der AG Europa wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.

Positionspapier zur Überarbeitung des Parteiprogramms

Der LPT möge sich für eine Überarbeitung des Parteiprogramms im Hinblick auf die Trennung im Bereich Datenschutz und Verbraucherschutz aussprechen. Der Datenschutz soll den Fokus auf die Beziehung zwischen Mensch und Staat legen. Der Bereich Verbraucherschutz soll den Fokus auf die Beziehung zwischen Mensch und Unternehmen legen.


Landesparteitag 2012.2

(am 14./15.April 2012 in Dortmund)

Pflege der niederdeutschen Sprache

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ist eins von den acht norddeutschen Bundesländern, die das Niederdeutsche als schützenswerte Sprache nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates angemeldet haben. Die durch die Ratifizierung anerkannten Bedingungen sollen in NRW in Zukunft nachhaltig umgesetzt werden. Dazu müssen feste Strukturen geschaffen werden.

Bisher hat NRW nur den Teil II der Charta -- Ziele und Grundsätze -- ratifiziert, während das Niederdeutsche in anderen Bundesländern unter dem vollständigen Schutz der Europäischen Charta steht. Diese ungleiche Behandlung der Regionalsprache Niederdeutsch in den verschiedenen Teilen ihres Sprachgebietes bedeutet eine Benachteiligung ihrer Sprecher. in Nordrhein-Westfalen. Darum soll das Land NRW so schnell wie möglich für das Niederdeutsche auch den Teil III - Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs von Regional- oder Minderheitssprachen im öffentlichen Leben - der Europäischen Charta ratifizieren, um es dadurch unter den vollständigen Schutz der Charta zu stellen.

Bei der Ausbildung von Lehrern soll in NRW Niederdeutsch als Ergänzungsfach an einigen westfälischen Universitäten eingeführt werden. Dazu sollen in Fachbereichen der Germanistik zwei Vollzeitstellen für Lektoren in den Fächern Niederdeutsch und Literatur an verschiedenen Universitäten geschaffen werden, um Lehramtskandidaten und berufsbegleitend Lehrer, sowie Dozenten an Volkshochschulen, Erzieher in Kindergärten, Altenpfleger usw. auszubilden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine solche Lektorenstelle und an den Universitäten Hamburg und Kiel werden Lehrer in Niederdeutscher Sprache und Literatur ausgebildet. In Kiel muss jeder Student der Germanistik eine Veranstaltung zum Niederdeutschen im Rahmen des Studiums belegen. Der jeweilige Fachbereich der Universität soll diese Ausbildung bzgl. Lehrveranstaltungen über Sprachgeschichte, Regionalsprache, Dialektologie sowie relevante Begleitfächer wie Regionalgeschichte, -geographie, und -kultur unterstützen. An den Universitäten, wo sich unter dem Lehrpersonal schon niederdeutsche Muttersprachler befinden, ist diesen der Vorzug bei der Besetzung von Lektorenstellen zu geben. Zudem sollen in Lehrerseminaren die Lehramtskandidaten entsprechend ausgebildet werden.

Die geschulten Lehrkräfte sollen dort eingesetzt werden, wo bislang niederdeutsche Muttersprachler Schülern meist ehrenamtlich Niederdeutschen Sprachunterricht geben oder auch dort, wo es Initiativen/ Gruppen zur Vorbereitung von plattdeutschen Lesewettbewerben gibt. Zudem sollen diese Lehrer an Schulen eingesetzt werden, wo ein nachweisbarer Bedarf besteht.

Auch sollen zukünftig die Kulturinstitutionen in NRW, die Niederdeutsch sprachpflegerisch oder auch wissenschaftlich betreuen, aktiv die Sprachpflege und die Erstellung von Lehrmaterialien unterstützen.

Die bislang und die zukünftig publizierten Lehrmaterialiensammlungen zur Niederdeutschen Sprache, die öffentlich gefördert wurden, sollen gemeinfrei zur Verfügung gestellt werden, so dass alle Interessenten diese Materialien kopieren und frei verwenden können.

Die öffentlichen Rundfunkanstalten sollen verpflichtet werden, ein Programm in niederdeutscher Sprache für die Zuschauer/Hörer zu erstellen. Beispielhaft können hier für NRW der NDR bzw. Radio Bremen in Bezug auf Niederdeutsch im Rundfunk- und Fernsehprogramm sein.

Ferner ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle in Anlehnung an die Zentren für Niederdeutsch in Leck und Ratzeburg, Schleswig-Holstein, notwendig, um die Aktivitäten in Kultur, Sprachpflege sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Niederdeutschen in NRW zu koordinieren. Bei der Landesregierung soll offiziell ein Ansprechpartner für Fragen zum Niederdeutschen bestellt werden, der nicht nur formal zuständig, sondern auch in der Lage und bereit ist, sich aufgrund vorhandener Sachkenntnis für das Niederdeutsche zu engagieren.

Heute werden in NRW immer noch niederdeutsche Sprecher wegen ihrer Sprache nicht akzeptiert oder gar benachteiligt. In einem demokratischen Gemeinwesen und einer zukunftsorientierten, vielfältigen und humanen Gesellschaft müssen die Rechte der niederdeutschen Sprecher verteidigt werden. Niederdeutsch ist Teil der Kultur des Landes und damit erhaltenswert und förderungswürdig. Die mehrsprachige Kompetenz der Bewohner NRWs muss durch Niederdeutschen Sprachunterricht erhalten werden.

Mehr Bildung für Arbeitnehmer

Die Piraten setzen sich für ein "lebenslanges Lernen" ein. Dazu gehört die konsequente Nutzung von bereits gesetzgeberisch entwickelter Programme, wie z.B. das des gesetzlichen Bildungsurlaubs. In NRW haben nach §§ 2, 3 AWbG <http://www.bildungsurlaub.com/arbeitnehmerweiterbildungsgesetz_nrw.htm> Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, sowie Heimarbeiter, Gleichgestellte und arbeitnehmerähnliche Personen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub jährlich. Voraussetzung ist eine Beschäftigungszeit von mindestens 6 Monaten und hängt zusätzlich von der Betriebsgröße, sein Umfang von eventueller betrieblicher Weiterbildung ab. Für die Zeit des Bildungsurlaubs gilt Lohnfortzahlung.

Dieses Recht wird heute durch Arbeitgeber mit unterschiedlichen Methoden unterminiert. Dem Mitarbeiter wird in vielen Fällen deutlich gemacht, dass ein solcher Urlaub "nicht gern gesehen wird". Es erfolgen Androhungen von Konsequenzen im Fall der Inanspruchnahme usw. Da solche Vorgänge durch die Arbeitnehmer nicht zur Anzeige gebracht werden können, ohne die Beziehung zu ihrem Arbeitgeber empfindlich zu stören, setzen sich die Piraten in NRW dafür ein, dass die bestehende Gesetzgebung wie folgt geändert wird:

a) Dem Recht des Arbeitnehmers wird eine Pflicht des Arbeitgebers hinzugefügt, eine Mindestanzahl an Mitarbeitern zu entsprechenden Bildungsurlauben zuzulassen. Die Quote muss deutlich über der liegen, mit der heute Arbeitnehmer ihr Recht auf Bildungsurlaub wahrnehmen, da ansonsten keinerlei Wirkung durch das Gesetz ausgeht.

b) Im Abstand von 2 Jahren wird eine repräsentative und vertrauliche Umfrage unter Arbeitnehmern veranstaltet, um festzustellen, wie hoch die Quote der Arbeitnehmer ist, die einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen wollen, dies aber aus Angst um ihre Stellung nicht tun. Diese Quote setzt das Ziel für die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber.

c) Arbeitgeber, die mehr Mitarbeitern Bildungsurlaub genehmigen als die Quote vorsieht, erhalten eine Auszeichnung als "Besonders bildungsfreundliches Unternehmen". Unternehmen, die die Quote nicht erreichen, werden verpflichtet, Bildungsurlaubsveranstaltungen von gemeinnützigen Unternehmungen in dem Maße zu unterstützen, wie die Quote nicht erreicht wird. Die Höhe der Unterstützung des Unternehmens, pro Bildungsurlaubstag richtet sich hierbei nach den durchschnittlichen, von Arbeitnehmern aufgebrachten Kosten für einen Veranstaltungstag innerhalb Deutschlands.

d) Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, Begründungen des Arbeitnehmers für die Beantragung von Bildungsurlaub zu verlangen.

e) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die jährliche, prozentuale Rate des genommenen Bildungsurlaubs zu veröffentlichen

Positionspapier zur Suchtprävention mit Selbstkontrolltraining

Der Programmtext "Suchtprävention mit dem Selbstkontrolltraining SKOLL" benennt ein beispielhaftes Suchtpräventionsprogramm. Die Piraten NRW setzen sich dafür ein, dass ähnliche, etablierte Programme wie HaLT ("Hart am Limit" für Jugendliche mit auffälligem Alkoholkonsum) oder FreD ("Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten") gleichermaßen vom Land gefördert werden.

Ihre Finanzierung muss sichergestellt werden, wie dies teilweise in anderen Bundesländern bereits erfolgt (z.B. für FreD in Berlin).

Ablehnung des ESM-Vertrags

Nach Auffassung der Piratenpartei NRW verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei. Zudem ist der ESM nicht geeignet die grundlegenden Solvenzprobleme sowie die Leistungs- und Zahlungsbilanzdefizite einiger Euroländer in den Griff zu bekommen.

Die Piratenpartei NRW kritisiert insbesondere das intransparente und voreingenommene Zustandekommen des Vertrages. Optionen, die nicht eine Rettung des Finanzsektors vor größeren Ausfällen risikoreicher Investments vorsahen, standen durch die Einbeziehung der Finanzlobby in die Vertragsgestaltung von vornherein nicht auf der Agenda.

Die vom Steuerzahler im schlimmsten Falle zu tragenden Verpflichtungen durch den ESM (plus EFSF plus erstes Griechenland-Rettungspaket) betragen einen Umfang, der nach Ansicht der Piratenpartei nicht alleine vom Bundestag legitimiert werden kann. Wir fordern daher einen Volksentscheid in Deutschland über den ESM. Sollte es dazu nicht kommen, fordert die Piratenpartei NRW aber zumindest eine öffentliche Anhörung über den ESM-Vertrag im deutschen Bundestag - insbesondere mit Kritikern des Vertrags. Weiterhin muss der Vertragstext allen Parlamentariern im endgültigen Wortlaut auf Deutsch mindestens zwei Wochen vor der abschließenden Beschlussfassung vorliegen, damit jedem Mandatsträger eine eingehende Prüfung und Beratung möglich ist.

Modernisierung des Wachstumsbegriffs

Die Piratenpartei NRW fordert eine Erweiterung des Begriffs Wirtschaftswachstums um qualitative Parameter wie Nachhaltigkeit und Gemeinwohl. Der derzeitige Wachstumsbegriff betont einseitig den Konsum von Waren und Dienstleistungen und lässt Leistungen unberücksichtigt, die der Gemeinschaft dienen (z.B. Kindererziehung oder ehrenamtliche Tätigkeiten). Dadurch wird ein öffentliches Bewusstsein gefördert, dass das Wohlergehen der Bevölkerung auf die messbare ökonomische Leistungsfähigkeit reduziert.

Das Streben nach Wirtschaftswachstum darf nicht zu einem Selbstzweck werden, indem es wahllos alles misst und wägt, was sich „verbrauchen“ lässt. Dadurch verkommt Wachstum zu einer Art Konsumbarometer. Wirtschaftswachstum kann aber erst dann zu einem gesellschaftlich akzeptablen Kernziel werden, wenn es insgesamt die Zufriedenheit breiter Bevölkerungsschichten erhöht. Dazu hat das Wachstum der letzten etwa 15-20 Jahre nachweisbar nicht mehr beigetragen. Wenn sich z.B. die Behandlungskosten psychischer Belastungsstörungen im letzten Jahrzehnt vervielfacht haben, kann dies schlecht als Erfolgs unserer Volkswirtschaft bezeichnet werden.

Haushaltskonsolidierung durch Einnahmeerhöhungen und Transparenz

Die Piratenpartei NRW steht für eine solide Haushaltspolitik und Ausgabendisziplin. Dazu gehören auch ein ausgeglichener Landeshaushalt und eine Vermeidung von Verschwendung. Eine solide Haushaltspolitik erfüllt dabei keinen Selbstzweck, sondern stellt aus Sicht der Piraten die Grundlage für eine handlungsfähige Regierung dar. Für die Piratenpartei NRW greift dabei eine Haushaltskonsolidierung rein über die Ausgabenseite zu kurz und kann daher nicht den Kern der Konsolidierungsbemühungen darstellen. Die Piraten streben zusätzlich eine Erhöhung der Einnahmeseite an. Nur eine Überwindung des strukturellen Einnahmedefizits des Staates kann die notwendigen Ausgaben, Investitionen und die Schuldentilgung sicherstellen.

Weitere Sparmaßnahmen bei ohnehin einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen lehnen die Piraten in NRW ab, um den gesellschaftlichen Frieden nicht noch stärker zu gefährden. Die dringend erforderliche Sanierung der Staatshaushalte darf nicht erneut diejenigen am Stärksten belasten, die nur über eine schwache politische Lobby verfügen.

Open-Data und Bürgerbeteiligung sollen Verschwendung und Ineffizienzen bei den Staatsausgaben beseitigen und so Einsparungen unterstützen. Ebenso müssen alle Subventionen auf ihre Nachhaltigkeit geprüft und gegebenenfalls gestrichen werden.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Das Umsatzsteuergesetz kennt grundsätzlich zwei Steuersätze: 7% und 19 % Mwst. Die Piratenpartei NRW fordert eine Neuregelung der Waren, die ermäßigt besteuert werden. Die unterschiedliche Besteuerung muss sich am Bedarf des Menschen an lebenswichtigen Waren des täglichen Gebrauchs orientieren und nicht an Lobby-Interessen. Wir möchten am ermäßigten Steuersatz festhalten, fordern aber zugleich eine Überprüfung aller einzeln aufgeführter Waren durch ein unabhängiges Expertengremium. Die NRW-Piraten verurteilen aufs Schärfste, dass die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Mehrwertsteuer auf Eis gelegt hat und damit auch die Entscheidung zur „Hotelsteuer“ vom Anfang der Legislaturperiode nicht zu korrigieren bereit ist!

Vermögenssteuer

Die Piratenpartei NRW fordert eine Wiedereinführung der Vermögensteuer als "Vermögensteuer 2.0". Die genaue Ausgestaltung der Vermögenssteuer 2.0 soll durch ein unabhängiges Expertengremium aus Steuerfachleuten unter Einbeziehung der Piraten erfolgen. Diese Arbeitsgruppe soll sich unter anderem an den im Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 gerügten Positionen orientieren.

Ausgabenreduktion durch Schulden-/ Vermögensmanagement in NRW

Einleitung

Das Land NRW ist mit knapp 180Mrd. € verschuldet. Die Gesamtverschuldung unter Berücksichtigung der Kommunen liegt bei rund 230Mrd.€.

Die Verschuldung liegt somit deutlich über dem vierfachen Landeshaushalt. Dieses massive finanzielle Problem schränkt die Handlungsfähigkeit der Regierung ein und führt dazu, dass immer mehr Haushaltmittel für den Schuldendienst aufgewendet werden müssen. Derzeit stellt der Schuldendienst mit 12,5% vom Haushalt bereits eine der größten Einzelpositionen dar. Der Schuldendienst könnte dabei deutlich reduziert werden, wenn das Land und alle Kommunen für ihre laufenden Kredite die gleichen, niedrigen Zinsen zahlen würden, wie der Bund. Da derzeit alle Kommunen ihre Kredite einzeln verwalten, zahlt jede Kommune entsprechend ihrer jeweiligen Bonität, unterschiedlich hohe Zinsen bei den privaten Banken, die teilweise bei einem vielfachen der Zinsen des Bundes liegen. Die Piratenpartei strebt deshalb ein einheitliches Schuldenmanagement an, dass z.B. bei einer zentralen Finanzagentur des Landes angesiedelt werden kann. Durch eine zentrale Verwaltung der Kredite wäre ein einheitlich niedriges Zinsniveau für Kredite der Kommunen zu realisieren. Alleine für das Land NRW wären so jährliche Einsparungen bei den Zinskosten i.H.v. 1-1,5Mrd. € möglich. Zudem würde die Transparenz der tatsächlichen Verschuldung deutlich erhöht.

Schulden und Vermögen

Piratige Finanzpolitik setzt nicht nur auf eine möglichst schnelle Rückführung der Verschuldung, sondern auch auf ein modernes Schulden- und Vermögensmanagement. Dieses ist im Land NRW unterbesetzt bzw. gar nicht vorhanden. Für den Schuldendienst wurden im Bund bereits geeignete Stellen geschaffen, diese stehen aber dem Land NRW und seinen Kommunen nicht zur Verfügung. Die Piratenpartei NRW wird sich dafür einsetzen, dass dieses Wissen in Zukunft auch im Land NRW eingesetzt werden kann, bzw. vergleichbare Strukturen im Land geschaffen und aufgebaut werden.

Vermögensmanagement

Das Land NRW hat Vermögensgegenstände und Versorgungsrücklagen, die nicht transparent und für den Bürger frei einsehbar sind. Diese Werte sind zukünftig zu bilanzieren und offenzulegen. Die Piratenpartei NRW wird sich dafür einsetzen, das ein zentrales Vermögensmanagement im Land etabliert wird und die Anlagekriterien für alle überprüfbar und transparent sind. Diese Schritte sind notwendig, da langfristig eine große Belastung auf das Land NRW in Form von Versorgungsbezügen und Rentenanwartschaften für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zukommen. Eine Anlage in landeseigene bzw. von benachbarten Bundesländern ausgegebene Schuldverschreibungen entspricht nicht piratigem Verständnis. Die Anlagegrundsätze sind zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Insbesondere ob eine Anlage auch in Wohnimmobilien des sozialen Wohnungsbaus nicht vorteilhafter wäre, da auch die Kosten der Kommunen für Wohngeld jährlich ansteigen.

Kapitalstrategie

Trotz der derzeit niedrigen Zinssätze am Kapitalmarkt sind die ausgegebenen Emissionen in Deutschland überzeichnet. Freies Kapital ist also auf dem Kapitalmarkt genügend vorhanden. Aufgrund der nicht transparenten Zahlenwerke wird sich die Piratenpartei NRW dafür einsetzen, eine zeitnahe IST-Aufnahme anzustreben, um die Kommunen in eine bessere finanzielle Position zu bringen, damit diese Ihre zukünftigen Aufgaben der Daseinfürsorge zu erbringen vermögen. Ausgabekriterien bei Neuemissionen sind nicht nur die Bonität des Emittenten, sondern auch die Höhe der Emission. Die piratige Finanzpolitik wird eine Benachteiligung kleinerer Gemeinden und Kommunen nicht wortlos hinnehmen und eine entsprechende Landesanstalt einrichten, um diesen Zustand zu beseitigen. Eine Abrechnung und Sicherstellung kann über eine befristete Änderung des Steuerverbundes geregelt werden, ohne einen Verstoß gegen das Grundgesetz auf Finanzautonomie herbeizuführen.

Abfall vermeiden - Kreisläufe etablieren

Verpackungsmaterial, insbesondere aus Kunststoff, muss vollständig rückgewonnen und möglichst auf gleichem Qualitätslevel recycelt werden. Die Wiederverwertung auf gleicher Ebene (Recycling) hat Priorität vor der Verwertung als Sekundärstoff (Downcycling), diese wiederum vor Verbrennung und Deponierung. Die Rückführung in den Kreislauf soll energiesparsam erfolgen. Generell ist eine Senkung des Energiebedarfs beim Recycling erstrebenswert, um Umweltverträglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die stetige Produktion von Verpackungsmaterialien aus nicht regenerierenden oder schwer recyclebaren Stoffen ist auf das Nötigste einzuschränken. Ziel ist eine Regulierung von Art und Menge der im Umlauf befindlichen Verpackungen über den Gesamtkaufpreis.

Dazu bietet die Einführung eines umfassenderen Pfandsystems entsprechende Möglichkeiten. Dieses ist einheitlich und nicht konkurrierend zu organisieren. Ein entsprechendes Tarifsystem ist an den verwendeten Stoffe und deren Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit auszurichten.

Einführung eines Health Impact Funds

Der Landesverband NRW der Piratenpartei Deutschland setzt sich für die einführung eines Health Impact Funds ein.

Gleichstellung von tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrer/innen

Im Vergleich zu den verbeamteten Lehrkräften ist bei den tarifbeschäftigten Lehrer/innen trotz identischer Qualifikation und Ausbildung eine steigende Nettolohndifferenz von derzeit durchschnittlich ca. 600,- Euro im Monat festzuhalten, was eine ungerechtfertigte Lohndiskrimminierung darstellt. Die Forderungen der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer (Schall NRW) sind zu unterstützen. http://www.schall-nrw.de/

Keine Bildung ohne Medien - keine Medien ohne Bildung

Die NRW-Piraten betrachten digitale Medien und das Internet als bereicherndes Potenzial für formale und informelle Bildung. Digitale Medien und Internet ermöglichen einen Paradigmenwechsel in Didaktik und Methoden: Die Rollen "Lehrende" und "Lernende" können in lernenden Netzwerken aufgehen, die kollaborative Software zur Selbstaneignung von geteiltem Schwarmwissen nutzen. Die Piraten schließen sich der Forderung "keine Bildung ohne Medien" an und möchten neben einer technischen Erneuerung und einer medienpädagogischen Offensive die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte zum Einsatz neuer Medien und des Internets in Bildungsprozessen vorantreiben. Fortbildungsangebote für Lehrpersonen müssen in allen Phasen ihrer Ausbildung gestaltet und umgesetzt werden um die "digitale Kluft" zwischen Lehrpersonen und Lernenden zu überwinden.

Medienkompetenz gilt als ein Schlüssel für Bildung in der Kommunikations- und Wissensgesellschaft. Das gesellschaftliche und politische Potential des Internets muss Bestandteil der Herausbildung von Medienkompetenz sein. Medienkompetenz ist mehr als "Bedienkompetenz". Eltern und Schüler sind in die Angebote zur Ausbildung von Medienkompetenz mit einzubeziehen.

Die Piraten beschreiben Medienkompetenz mit differenzierten Zielen:

Angstfreie Nutzung der Medien und des Internets durch umfassende Kenntnis der Funktionsweisen, Marktmechanismen und Chancen der jeweiligen Medien.

Verständnis für die technischen Grundlagen der Medien.

Aneignung, Vermittlung und kreative Interpretation von Anwendungswissen.

Medien als soziales Element verstehen und nutzen.

Medien nutzen für Solidarität und Vernetzung.

Medien kommunikativ nutzen und selber mediale Inhalte produzieren.

Mit Medien und Inhalten kreativ experimentieren.

Medien als Quelle sinnlicher Erfahrung wahrnehmen und ästhetisch einordnen können, Ästhetik digitaler Werke weiterentwickeln.

Wert medialer Inhalte (be)achten, selber Werte schaffen und teilen.

Problemlagen von Medieninhalten erkennen.

Ethische Fragen zu Medieninhalten positionierend diskutieren.

Medien nutzen um eigene Interessen zu artikulieren. ePartizipation lernen.

Meinungen respektieren und für die Freiheit der Meinungsvielfalt eintreten.

Wissen über Eigentumsverhältnisse von Medien.

Kritisches Bewusstsein hinsichtlich Macht der Medien und ihrer Eigentümer-Interessen.

Piraten sprechen sich für die Nutzung offener und frei verfügbarer Software nach dem FLOSS-Modell aus. Proprietäre Lösungen bei digitalen Lernmaterialien lehnen wir ab. Die Nutzung neuartiger Hardware wie etwa Tablets und Smartphones darf nicht Hersteller bedingt eingeschränkt sein. Statt Handyverboten an Schulen soll auch vorhandene mobile Technik der Schüler zum Lernen genutzt werden.

Piraten nutzen selber die Chancen digitaler Medien und Internet um Bildungspolitik zu gestalten.

Tagebau Hambach

Die Piratenpartei NRW stellt sich gegen die von RWE Power AG beantragte Zulassung eines 3. Rahmenbetriebsplans zur Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030. In diesem Tagebau wird nicht nachhaltige Braunkohle gefördert, die in unflexiblen Großkraftwerken mit schlechtem Wirkungsgrad unter Ausstoß hoher Schadstoffmengen verfeuert werden soll. Das steht im Widerspruch zu den programmatischen Aussagen der Piraten NRW im Bereich Umwelt und Energie. Dadurch würde auch die nötige Energiewende weiter verzögert und behindert.

Die Piratenpartei NRW steht für die Einhaltung geltenden Rechts. Die Genehmigung eines Sonderbetriebsplans zur Umgehung europarechtlicher Vorgaben zum Schutz der Biodiversität kann nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse erteilt werden. Das ist hier nicht gegeben, im Gegenteil würde das Allgemeinwohl geschädigt. Im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen dagegen die Rechte von 2000 Bürgern, die zwangsumgesiedelt werden müssten, der Schutz von über 200 Hektar einzigartiger wertvoller Waldfläche europäischen Rangs mit über 140 artenschutzrechtlich bedeutenden Tierarten und weitere 700 Hektar anderer Flächen.

Die Piratenpartei NRW tritt dafür ein, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Zustimmung verweigert und dass die Landesregierung gegebenenfalls die Bezirksregierung dazu anweist.

Gleichzeitig muss endlich auch für dieses Projekt die längst überfällige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Der Hambacher Forst muss als Natura 2000-Gebiet der FFH-Richtlinie an die EU gemeldet werden, da er deren Kriterien erfüllt. Der bisherige rechtswidrige Zustand, dass die Landesregierung beides aus Rücksichtnahme auf die RWE Power unterlassen hat, ist unhaltbar.

Erlass eines Landesklimaschutzgesetzes

Die Piratenpartei NRW setzt sich für den Erlass eines Landesklimaschutzgesetzes ein. Dieses Gesetz soll eine nachhaltige und schnellstmögliche Energiewende festschreiben. Dazu sollen die Treibhausgasemissionen in NRW so schnell und so weit wie möglich reduziert, Effizienzkriterien festgeschrieben und die Produktion auf Erneuerbare Energien umgestellt werden. Raumordnung und Regionalplanung werden eingebunden. Das Land soll seine historisch gewachsene Industriestruktur und den Klimaschutz in Übereinstimmung bringen, woraus sich Zukunftschancen für die Wirtschaft ergeben, auch im Bereich regionaler Wertschöpfung.

Schutz der Privatsphäre im Internet

Zur Stärkung des Schutzes der Privatsphäre im Internet setzen sich Piraten auch für konkrete Gesetzesänderungen ein.

1. Durch Änderung des § 100 TKG muss eine aus Providersicht freiwillige, anlassunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten klar ausgeschlossen werden. Die heute nach § 100 TKG gesammelte Datenhalde geht sowohl hinsichtlich der protokollierten Informationen als auch bezüglich der Datenverwendung (z.B. millionenfache Datennutzung zur Auskunfterteilung an Private nach § 101 UrhG) viel zu weit. Daneben muss auch das vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten zu verlangen (§ 97 TKG a.F.), wieder eingeführt werden.

2. Internet-Zugangsanbieter dürfen die Identität des Nutzers einer IP-Adresse, Telefonnummer oder anderer Anschlusskennung ohne Einwilligung der Betroffenen künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren gegenüber staatlichen Stellen offen legen (§§ 112, 113 TKG ändern)

3. Behörden dürfen Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten und ihre Internetnutzung künftig nur noch unter den Voraussetzungen verlangen, die für Auskünfte über Nutzer von Telekommunikationsdiensten und deren Verbindungen gelten (nur auf richterliche Anordnung, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren). Die §§ 14, 15 des Telemediengesetzes müssen entsprechend geändert werden.

4. Sollte ein in die Zukunft gerichtetes „Quick-Freeze“-Verfahren eingeführt werden, welche die Datenhaltung auf „Zuruf“ ermöglicht, so muss die Speicherung zukünftiger Verkehrsdaten außer Kraft treten, wenn sie nicht binnen drei Werktagen gemäß § 100g StPO richterlich bestätigt wird. Quick-Freeze-Anordnungen müssen die Rufnummer oder eine andere Kennung des zu überwachenden Anschlusses oder des Endgerätes bezeichnen und darf so keinesfalls ganze Provider-Infrastrukturen betreffen. Ohne richterliche Anordnung eingefrorene Daten müssen spätestens nach sieben Tagen gelöscht werden, weil innerhalb dieser Zeitspanne ausreichend Gelegenheit besteht, eine richterliche Anordnung zur Herausgabe der Daten zu bewirken.

5. Das Fernmeldegeheimnis muss auf die Nutzung von Internetdiensten erstreckt werden („Telemedien-Nutzungsgeheimnis“). Während es Telekommunikationsanbietern weithin verboten ist, Informationen über die Telekommunikation ihrer Nutzer herauszugeben, unterliegen Telemedienanbieter wie Internetportalbetreiber derzeit nur relativ schwachen Datenschutzbestimmungen.

6. Für rechtswidrig erteilte Auskünfte über Nutzer von Internetdiensten muss ein Verwertungsverbot eingeführt werden. Dies soll sicherstellen, dass ausländische Anbieter nicht länger ohne Vorliegen der deutschen Schutzvorschriften „freiwillig“ Auskünfte über Internetnutzer erteilen.

7. Anbietern von Telemediendiensten muss die Erstellung von Nutzerprofilen ohne Einwilligung des Nutzers verboten werden; das bisherige Widerspruchsrecht reicht nicht aus (§ 15 TMG ändern).

8. Die Ermächtigung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zur Aufzeichnung von Surfprotokollen muss aufgehoben werden (§ 5 BSIG).

9. Behörden dürfen Passwörter zu E-Mail-Konten und SIM-PINs nur unter den Voraussetzungen der dadurch ermöglichten Telekommunikationsüberwachung verlangen (§ 113 I 2 TKG ändern).

10.Internetprotokoll-Kennungen (IP-Adressen) dürfen von Zugangs- und Diensteanbietern nur auf Verlangen des Teilnehmers über die Dauer von 24h zugewiesen bleiben. Im Zeitalter von IPv6 wird sonst eine Nachverfolgung der Internetnutzung monate- oder jahrelang möglich sein. Dynamisch zugeteilte IP-Adressen müssen auch im Zeitalter von IPv6 so aufgebaut sein, dass der Internet-Zugangsanbieter nach Verbindungsende keine Rückverfolgung mehr vornehmen kann. "Semipermanente" IP-Adressen erfüllen diese Anforderung nicht.

11.Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Bereitstellung von Diensten nicht von der Angabe einer DeMail-Adresse oder von der Nutzung des elektronischen Personalausweises abhängig gemacht werden darf. Niemals darf es dazu kommen, dass Surfen nur mit eingestecktem Personalausweis möglich sein wird.

Medienpolitik: Für einen virtuellen Rundfunk

Für einen virtuellen Rundfunk Rundfunkgebühren garantieren seit Jahrzehnten Meinungsvielfalt und freien Zugang zum Medienangebot. Im Internet ist der freie, diskriminierungsfreie Zugang nicht in gleicher Weise garantiert. Wesentliche Teile der Infrastruktur, wie die Versorgung mit Internetverbindungen, Suchmaschinen, ohne die es de facto sehr schwer ist, auf Inhalte zuzugreifen und Social Networks, die einen wesentlichen Teil unserer Kommunikationskultur bestimmen, sind rein privatwirtschaftlich organisiert.

Statt weiterhin nur öffentliche Rundfunkanstalten zu fördern, die nur ein eingeschränktes Programm anbieten, wollen wir einen Teil der Rundfunkgebühren dazu verwenden, öffentliche Freiräume im Netz zu schaffen. Diskriminierungsfreier Zugang und Netzneutralität können damit jedermann garantiert werden. Einige Angebote, die als förderungswürdig eingestuft werden, können durch Gebühren finanziert werden. Die Mittelzuteilung erfolgt transparent und offen: Anträge werden mittels einer öffentlich zugänglichen Meinungsbildungsplattform erstellt und dort von der Öffentlichkeit direkt demokratisch beschlossen.

Sämtliche Inhalte, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden - was die Rundfunkgebühren ausdrücklich mit einschließt - stehen selbstverständlich unter freien Lizenzen und stehen jedermann kostenlos zur Verfügung.

Damit stehen wir für die Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einen virtuellen öffentlichen Kulturraum - einen virtuellen Rundfunk.

Gleichberechtigte Förderung für Games und Filme

Der deutsche Filmförderfonds stellt mit einem Haushaltsposten von 60 Millionen Euro jährlich umfangreiche Fördermöglichkeiten für die Produktion von Spielfilmen zur Verfügung. Games als neues Leitmedium und sozialer Kulturraum einer jüngeren Generation werden hingegen nur mit 300.000 Euro im Rahmen des Deutschen Computerspielpreises gefördert. Während die Filmförderung Projekte wie 'Inglorious Basterds' mit 16% - 20% ohne inhaltliche Auflagen bezuschusst, werden an Game-Projekte umfangreiche Auflagen gestellt: Ein Spiel muss pädagogisch wertvoll sein oder Lehrzwecke verfolgen.

Die Piraten NRW setzen sich im Gegensatz zur aktuellen Praxis für eine diskriminierungsfreie Kulturförderung ein, die Künstlern keine kreativen Einschränkungen aufzwingt. Gerade innovative oder künstlerisch wertvolle Spielkonzepte scheitern häufig an fehlender Investitionsbereitschaft, was auf eine Schieflage in der öffentlichen Diskussion über das Medium zurückzuführen ist. Darüber hinaus werden künstlerisch anspruchsvolle Werke häufig unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht von Investoren unterstützt.

Eine gleichberechtigte Medienförderung kann hier insbesondere zur kulturellen Vielfalt des Mediums beitragen und hilft StartUp-Unternehmen, am Standort Deutschland Fuß zu fassen.

Verbindliches Fahrsicherheitstraining am Ende der Probezeit

Die wichtigste Unfallursache wird in ganz Deutschland nicht kontrolliert. Die "nicht an die Verkehrsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit"wird überhaupt nicht gemessen( 40% aller Todesopfer im Straßenverkehr 2010 gingen auf diese Unfallursache zurück.), die Überprüfungen beschränken sich auf die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Der Polizei wie auch den Kommunen, die ebenfalls zur Geschwindigkeitsmessung befugt sind, fehlt ein Konzept zur Kontrolle der angepassten Geschwindigkeit.Zitat (Quelle http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/unfallstatistik-2011-eine-bilanz-des-schreckens/)

Die Zahl der Verkehrstoten ist im vergangenen Jahr 2011 erstmals seit 20 Jahren gestiegen. Auf deutschen Straßen kamen 3991 Menschen ums Leben. Der anstieg um 9,4 Prozent verglichen mit dem Vorjahr sei stärker ausgefallen als erwartet, teilte das Statistische Bundesamt im Wiesbaden mit.

Auch wenn es in der Regel mehrere Ursachen für einen Unfall gibt, beeinflusst der Mensch letztlich durch sein Verhalten in hohem Maße, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht. Fast jeder Verkehrsunfall ist ein Unikat, in den allermeisten Fällen menschliches Fehlverhalten bei unterschiedlichsten Randbedingungen (wie Temperatur/Witterung/innerorts/Landstraße Autobahn, Kind/Fußgänger/Radfahrer/PKW/LKW usw.)

Auf Unikate kann nur individuell eingegangen werden und somit nicht allgemein und statisch. Lernen durch Erfahren ist beim Fahrsicherheitstraining das ausschlaggebende, dort wird eine präzise Risikoeinschätzung und ein Gefühl für das eigene Fahrzeug vermittelt sowie vorausschauende Verhaltensmuster einstudiert. Jeder kann die "an die Verkehrsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit" erlernen, es muss sich nur jemand bereiterklären dies auch vermitteln! Dieses Training hat sich in Österreich auf die Unfallstatistik deutlich ausgewirkt. Die Zahl der Unfälle, die von junge Menschen bis 24 Jahren verursacht wurden, sind um ein Drittel zurückgegangen. Die Zahl der tödlich verunglückten Jugendlichen im Straßenverkehr ist sogar um drei Viertel gesunken. "2003 vor der Einführung dieses sogenannten "mehrphasen Führerscheins" gab es in dieser Altersgruppe 980 Unfälle, 2010 waren es 659. Jeder getötete ist einer zu viel, aber mehr als 300 Unfälle weniger sind ein gutes Ergebnis."

Die Piraten-NRW fordern ein verbindliches Fahrsicherheitstraining als Bedingung für die Beendigung der Probezeit. Die Handhabung eines geführten Fahrzeugs soll in Extremsituationen und bei verschiedenen Witterungen sichergestellt werden . Außerdem soll dadurch die Sensibilisierung für Gefahren erhöht und damit eine vorausschauende Fahrweise gefördert werden.

Wir können also die Unfallzahlen senken und so Menschenleben retten und eine Grundlage des Vertrauens bei der Verkehrspolitik gegenüber dem mobilen Menschen schaffen.

Ablehnung eines generellen Tempolimits

Die PIRATEN lehnen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ab, da dies unserem freiheitlichen Anspruch widerspricht.

Wo es nötig ist, etwa wegen Gefahrenstellen oder zum Lärmschutz, gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen. Weitere Limitierungen lassen sich nicht vermitteln.

Stattdessen fordern die PIRATEN flexible Tempolimits, die an die jeweilige Verkehrssituation angepasst sind. Bei hohem Verkehrsaufkommen lässt sich durch passend gesetzte Geschwindigkeitsbeschränkungen der Verkehr im Fluss halten, während die Limits bei freier Strecke aufgehoben werden können.

Barrierefreie Nahrungsversorgung für alle Menschen

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass in öffentlichen Einrichtungen, deren langfristiger Besuch für Betroffene nicht vermeidbar ist, bei Bedarf Nahrungsmittel, die den gesundheitlichen und ethischen Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen, angeboten werden. Das wären zum Beispiel Schulen, Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Psychiatrien. Dies betrifft sowohl diverse Nahrungsmittelintoleranzen als auch religiöse und ethische Einschränkungen. Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und sollte auch gleichzeitig die Möglichkeit bekommen darüber zu entscheiden, welche Spuren er durch seinen Konsum in der Welt hinterlässt. Informierte Bürger sind mündige Bürger. Deswegen soll gleichzeitig über die Zusammensetzung der Nahrung und die Herkunft der Zutaten informiert werden. Das Konzept kann auch bei der Versorgung des öffentlichen Dienstes Anwendung finden.

Ablehnung von Extremismus

Ergänzend zu unseren sonstigen Programmpunkten, möchten wir, die PIRATEN NRW, unsere vollständige und kompromisslose Ablehnung von antidemokratischen Tendenzen und Strukturen betonen. Menschenverachtende Ideologien, die oftmals in Gewalt gegen Menschen münden, werden von uns bedingungslos und kategorisch abgelehnt.

Rederecht in Parlamenten

Die PIRATEN NRW setzen sich dafür ein, dass in den deutschen Landtagen und im Bundestag keine Rederechtsbeschränkung eingeführt wird, die beinhaltet, dass nur noch diejenigen Parlamentarier das Wort erhalten, welche von ihrer Fraktion dazu bestimmt wurden. Diese Einschränkung des Rederechts in Parlamenten entspricht nicht dem demokratischen Grundverständnis der PIRATEN.

Die PIRATEN NRW laden zudem alle Abgeordneten der anderen Parteien ein, der Piratenpartei beizutreten und fordert alle Piratenfraktionen auf, diesen Abgeordneten das Rederecht zu gewähren.

CO Pipeline

Die Pipeline zwischen den Chemiestandorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen ist zum Transport von Kohlenmonoxid (CO), einem wichtigen Grundstoff für die Herstellung von Kunststoffen, gebaut worden.

Kohlenmonoxid (CO) ist ein geruchloses und farbloses Gas. Es ist ein gefährliches Atemgift, welches zum Tod durch Erstickung führen kann.

Der Bau der Pipeline wurde durch ein Gesetz ermöglicht und dem Gemeinwohl dienlich erklärt. Es wurde vom Landtag verabschiedet und führte zur Enteignung von betroffenen Bürgern.

Das Oberverwaltungsgericht Münster und Verwaltungsgericht Düsseldorf hatten die Inbetriebnahme der Pipeline untersagt.

Es gab erhebliche Zweifel am Sicherheitsniveau der Pipeline. Ferner wurden zahlreichen Abweichungen von der ursprünglichen Genehmigung festgestellt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte daher ein Planänderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.

Der Piratenpartei NRW geht diese Art der Bürgerbeteiligung nicht weit genug.

Die Piratenpartei NRW prangert die bislang mangelhafte Einbindung der Bürger an. Die Piratenpartei fordert daher die vollständige Transparenz des gesamten Verfahrens, soweit dies nach geltendem Recht möglich ist.

Die Piratenpartei NRW forderte die Veröffentlichung aller relevanten Daten, die für eine faktenbasierende, öffentliche Diskussion benötigt werden. Die Piratenpartei empfiehlt ferner einen Bürgerentscheid einzuleiten.

Aufhebung der Hunderassenliste

Die PIRATEN setzen sich für die Aufhebung des im Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen implizierten Vorverdachts der Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen ein.

Ausburger Puppenkiste

Die Piraten NRW setzen sich für eine komplette Wiederholung aller Auchsburger Puppenkisten im öffentlich-rechtlichen TV ein, die ein wertvolles analoges Kulturgut darstellen und zudem pädagogisch wertvoll sind.

Vermeidung unfreier Systeme in der öffentlichen Hand

Die Piratenpartei fordert den Einsatz von FLOSS in der Verwaltung. Die eingesetzte Hardware darf den Einsatz von FLOSS nicht behindern. Darum fordern die Piraten den Einsatz offener Hardware. Information darüber, wie Hardware zu benutzen ist, muss frei verfügbar sein. Das bedeutet als Mindestanspruch, dass Schnittstellen und die Art wie sie zu benutzen sind, offen gelegt sein müssen.

Die Wartung der Hardware in öffentlicher Hand muß auch über die geplante Einsatzzeit hinaus garantiert und grundsätzlich unabhängig von Hersteller, Anbieter und Vertrieb möglich sein. Rechtliche Hürden, z.B. in Wartungs- oder Lizenzverträgen dürfen dies nicht behindern.

Systeme können durchaus aus offenen und anderen Komponenten bestehen. Sofern keine offene Hardware zur Verfügung steht, muss garantiert sein, dass auch bei Neu- und Weiterentwicklungen zum Integritätsschutz FLOSS auf der eingesetzten Hardware lauffähig ist. Offene Systeme und Sicherheit stehen nicht im Widerspruch zueinander. Auf Offenheit basierende Schutzmechanismen sind den Geschlossenen überlegen.

Bestehende Verträge mit Anbietern und Herstellern müssen auf vorzeitige Aufhebung zur Vermeidung eines "Vendor-Lockins" geprüft und gegebenenfalls gekündigt oder nicht verlängert werden. Bei Ausschreibungen neuer Hardwareinvestitionen muss offener Hardware der Vorzug vor proprietärer Hardware gegeben werden, sofern sie verfügbar ist. Außerdem soll die Entwicklung offener Hardware unterstützt werden.

Energiewende in Bürgerhand

Die Piratenpartei NRW fordern die Rücknahme der harte Einschnitte für die Solarstrom-Förderung zum 01.04.12, beschlossen durch den Deutschen Bundestag. Nur der Bundesrat (über die Landtage) kann das Gesetzesvorhaben noch aufhalten. Die Piratenpartei fordert zusätzliche Förderungen und Fördergelder im Bereich regenerativen Energien (Photovoltaik, Thermie, Windkraft, Biomasse) für die Energiewende in den nächsten Jahren.


Landesparteitag 2012.3

(am 30.Juni/1.Juli 2012 in Dortmund)

UN-Behindertenrechtskonvention

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken (UN-Behindertenkonvention) Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird.

Wir wollen allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, gesundheitlicher Beeinträchtigung, physischer und psychischer Behinderung, Alter, Armut, sexueller Identität oder Herkunft – Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung.

Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung.

Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen insbesondere den Finanziellen Rahmen deutlich verbessern und Klar regeln, zudem wollen wir eine vollständige und zeitnahe Umsetztung der UN-Behindertenrechtskonvention uns zum Ziel setzten.

Position zur Novellierung des Nichtraucherschutzgesetz NRW

Vorwort

Das Einstehen für eine freiheitlich-selbstbestimmten Lebensführung aller Bürger ist Kernmerkmal piratiger Politik. Gesetze, die in die persönliche und wirtschaftliche Entfaltungfreiheit eingreifen, sollen sich alleine auf einen notwendigen Rahmen beschränken, der allen Bürgern ein problemloses Zusammenleben gewährleistet. Ideologische Motive dürfen hierbei keine Rolle spielen.

Position (Hauptteil)

Die NRW-Piraten lehnen die von der Landesregierung geplante Novellierung des nordrhein westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes (NiSchG NRW) in der Fassung vom 26.06.2012 [1] ab. Wir sehen im bestehenden Fassung von 2007 [2] alle notwendigen Regelungen als bereits getroffen und ausreichend an. Das angestrebte totale Rauchverbot sehen wir als Bevormundung von Bürgern und Gastronomie, die tief in die persönliche und wirtschaftliche Entfaltungfreiheit eingreift. Insbesondere lehnen wir die darin angestrebte Aufnahme so genannter E-Zigaretten in das Nichtraucherschutzgesetz ab, da diese Unterordnung jeder wissenschaftlich haltbaren Grundlage entbehrt.