NRW-Web:HowTos/Barspenden
Niemand hat die Absicht Geld zu spenden, ohne eine Quittung zu erhalten. Oder so ähnlich...
Die Spende im Allgemeinen
Eine Spende ist erst dann offiziell eine Spende, wenn dies beim Schatzmeister bekannt gegeben und verbucht wurde. Wenn bei eine Wahl mehr als 0,5% an eine Partei gehen, hat diese Partei Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung. Da die Höhe der Wahlkampfkostenerstattung unter anderem von der Höher der Einnahmen aus z.B. Spenden abhängt, ist es wichtig den jeweiligen Landesschatzmeister über jede Spende zu informieren.
Generelle Abwicklung einer Barspende
Damit eine Barspende verbucht werden kann, benötigt es eine Spendenquittung Dieses PDF besteht aus 2 Teilen.
- Die Vorläufige Quittung für den Spender
- Die Information für den Landesschatzmeister
Auf dem unteren Teil gibt es die Möglichkeit auszuwählen ob eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung (Kann bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden) gewünscht ist. Ist dies der Fall, wir die komplette Adresse benötigt, da die Spendenbescheinigung per Post zugestellt werden muss. Wünscht der Spender keine Spendenbescheinigung, ist mindestens der Spendenbetrag und Ort / Datum auszufüllen, damit die Spende
Im nächsten Schritt muss Teil 2 der Spendenquittung den jeweiligen Landesschatzmeister erreichen. Da bitte Anfragen wie die einzelnen Piraten die Quittungen haben möchten.
Sobald die Spende verbucht ist, erhält der Spender die Spendenbescheinigung per Post, was ab September auch per Mail geht ;o)