NDS:Piraten-Rat-Hannover

Aus Piratenwiki
Version vom 11. Februar 2013, 13:56 Uhr von Luxtux (Diskussion | Beiträge) (PIRATEN-​​Fraktion fordert für Hannover: „Informationsfreiheitsatzung jetzt — Transparenz sofort!” Kritik an GRÜNEN und SPD)
Wechseln zu: Navigation, Suche

PIRATEN-​​Fraktion fordert für Hannover: „Informationsfreiheitsatzung jetzt — Transparenz sofort!” Kritik an GRÜNEN und SPD

M E D I E N I N F O R M A T I O N

„Infor­ma­ti­ons­frei­heit jetzt — Trans­pa­renz sofort!“

PIRATEN for­dern umge­hende Umset­zung in Han­no­ver /​ Kri­tik an GRÜNEN und SPD

„Infor­ma­ti­ons­frei­heit jetzt — Trans­pa­renz sofort!“ So lau­tet die For­de­rung der PIRATEN-​​Fraktion im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver. Zur umge­hen­den Umset­zung hat die Frak­tion heute (8. Februar 2013) den Ent­wurf für eine kom­mu­nale Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung vor­ge­legt. Darin wird der Zugang zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt gere­gelt. Dies betrifft nahezu alle Berei­che des städ­ti­schen Han­delns — die Arbeit der Bür­ger­äm­ter ebenso wie die Haus­halts­pla­nung, die Feu­er­wehr genauso wie die Stadt­ent­wäs­se­rung, den Sozi­al­be­reich wie den der Kultur.

„Wir wol­len han­nö­ver­sche Akten und Daten für jeden öff­nen, denn der freie Zugang zu Ori­gi­nal­quel­len ist für die eigene Mei­nungs­bil­dung in einer offe­nen Bür­ger­ge­sell­schaft zwin­gend not­wen­dig“, sagt Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Dr. Jür­gen Junghänel.

„Trans­pa­renz ist ein wich­ti­ges Mit­ge­stal­tungs– und Kon­troll­in­stru­ment in unse­rer Demo­kra­tie. Dazu gehört auch Infor­ma­ti­ons­frei­heit, wel­che die effek­tive Wahr­neh­mung von Bür­ger­rech­ten ver­ein­facht und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zur öffent­li­chen Ver­wal­tung för­dert“, so eine Kern­aus­sage in der Begrün­dung des Antrages.

Bereits im August 2012 hatte die PIRATEN-​​Fraktion einen Antrag ein­ge­reicht, der die Ver­wal­tung mit der Erar­bei­tung einer Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung beauf­tra­gen sollte. Die­sen Antrag hat der Rat am 31. Januar 2013 abge­lehnt — unter maß­geb­li­cher Mit­wir­kung von SPD und BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN.

„Das Abstim­mungs­ver­hal­ten ins­be­son­dere der Grü­nen ist nicht nach­voll­zieh­bar, denn die Par­tei hat vor und nach den Kom­mu­nal­wah­len 2011 auf höchs­ter Lan­des­ebene zwei Programm-​​Beschlüsse zur Ein­füh­rung kom­mu­na­ler Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zun­gen gefasst“, sagt Frak­ti­ons­vize Dirk Hill­brecht. [1] „In Han­no­ver war­ten diese Beschlüsse bis heute auf Umset­zung. Hier kön­nen die Grü­nen immer noch ihr Wahl­ver­spre­chen ein­lö­sen und damit bewei­sen, dass ihre Par­tei­be­schlüsse mehr sind als wahl­kampf­ge­schwän­ger­tes Wortgeklingel.“

In ande­ren Städ­ten Nie­der­sach­sens ist sach­ori­en­tierte kom­mu­nal­po­li­ti­sche Koope­ra­tion offen­sicht­lich weni­ger pro­ble­ma­tisch. Vie­ler­orts beste­hen schon ent­spre­chende Sat­zun­gen. In Braun­schweig bei­spiels­weise haben die dor­ti­gen Rats-​​Piraten 2012 gemein­sam mit Man­dats­trä­gern von SPD, Grü­nen und ande­ren Par­teien eine kom­mu­nale Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung beschlos­sen. „Auch unsere direkte Nach­bar­stadt Lan­gen­ha­gen ist dank einer dor­ti­gen SPD-​​Initiative wei­ter als Han­no­ver. In der Lan­des­haupt­stadt macht das Fest­hal­ten an alten Struk­tu­ren sach­ori­en­tierte Arbeit fast unmög­lich“, so Rats­herr Dirk Hill­brecht. „Das erle­ben wir hier in nahezu allen Berei­chen. Die Alt-​​Parteien kön­nen gute Ideen und Initia­ti­ven neuer Par­teien nicht akzep­tie­ren. Das muss sich ändern, damit Poli­tik tat­säch­lich für die Men­schen gestal­tet wird und nicht nur aus der Macht eige­ner Mehrheit.“

(ver­öf­fent­licht am 8. Februar 2013)


[1] LDK am 5./6. Februar 2011 – “Kom­mu­nal­po­li­ti­sche Erklä­rung” (s.S.13) - LDK am 19./20. Novem­ber 2011 – “Für eine kluge Netz– und Medi­en­po­li­tik für Nie­der­sach­sen” (s.S. 2)

PIRATEN-​​Fraktion legt Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für Hannover vor

Die PIRATEN-​​Fraktion hat am 8. Februar 2013 den Ent­wurf einer kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver vor­ge­legt. Der Antrag im Wortlaut:

„In die nächste Ratsversammlung

Antrag gemäß § 10 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

den nach­fol­gen­den Ent­wurf einer

Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Hannover

zu beschlie­ßen:

Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver (Informationsfreiheitssatzung)

§ 1 Zweck der Satzung

Zweck die­ser Sat­zung ist es, den freien Zugang zu den bei der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver vor­han­de­nen Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten und die grund­le­gen­den Vor­aus­set­zun­gen fest­zu­le­gen, unter denen der­ar­tige Infor­ma­tio­nen zugäng­lich gemacht wer­den sol­len. Von der Sat­zung betrof­fen sind aus­schließ­lich Infor­ma­tio­nen in Ange­le­gen­hei­ten des eige­nen Wirkungskreises.

§ 2 Begriffsbestimmung

Infor­ma­tio­nen im Sinne die­ser Sat­zung sind alle Auf­zeich­nun­gen bei der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Ange­le­gen­hei­ten des eige­nen Wir­kungs­krei­ses, unab­hän­gig von der Art ihrer Speicherung.

§ 3 Informationsfreiheit

(1) Jede Per­son mit Wohn­sitz, Aus­bil­dungs­ort oder Erwerbs­tä­tig­keit in der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver sowie jede juris­ti­sche Per­son mit Sitz in der Lan­des­haupt­stadt hat Anspruch auf Zugang zu den von die­ser Sat­zung erfass­ten Informationen.

(2) Für die Aus­füh­rung der Auf­ga­ben nach die­ser Sat­zung ent­fällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.

§ 4 Aus­ge­stal­tung des Informationszugangsanspruchs

(1) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver hat grund­sätz­lich Aus­kunft zu ertei­len, Akten­ein­sicht zu gewäh­ren oder die Infor­ma­ti­ons­trä­ger zugäng­lich zu machen, wel­che die begehr­ten Infor­ma­tio­nen enthalten.

(2) Han­delt es sich um vor­über­ge­hend beige­zo­gene Akten ande­rer öffent­li­cher Stel­len, die nicht Bestand­teil der eige­nen Ver­wal­tungs­un­ter­la­gen wer­den sol­len, weist die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver auf diese Tat­sa­che hin und nennt der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler die für die Ent­schei­dung über die Ein­sicht in diese Akten zustän­dige Stelle.

(3) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver stellt grund­sätz­lich aus­rei­chende zeit­li­che, sach­li­che und räum­li­che Mög­lich­kei­ten für den Infor­ma­ti­ons­zu­gang zur Ver­fü­gung. Die Anfer­ti­gung von Noti­zen ist gestat­tet. Der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler ist es erlaubt, Kopien anzu­fer­ti­gen. Die Lan­des­haupt­stadt stellt die dafür nötige Infra­struk­tur zur Ver­fü­gung oder ermög­licht sons­tige Vervielfältigungsarten.

(4) Soweit der Erstel­lung von Kopien Urhe­ber­rechte Drit­ter ent­ge­gen­ste­hen, ist von der zustän­di­gen Stelle die Ein­wil­li­gung der oder des Berech­tig­ten ein­zu­ho­len. Ver­wei­gert die oder der Berech­tigte die Ein­wil­li­gung, besteht kein Anspruch auf Aus­hän­di­gung von Kopien. Wird eine Ein­wil­li­gung nur gegen Ent­gelt erteilt, hat die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler die­ses als Aus­la­gen zu erstatten.

(5) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver stellt auf Antrag Kopien von Infor­ma­ti­ons­trä­gern, wel­che die begehr­ten Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, auch durch Ver­sen­dung gegen Aus­la­ge­n­er­stat­tung zur Verfügung.

(6) Soweit Infor­ma­ti­ons­trä­ger nur mit Hilfe spe­zi­el­ler tech­ni­scher Hilfs­mit­tel les­bar sind, stellt die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver auf Ver­lan­gen der Antrag­stel­le­rin oder des Antrag­stel­lers diese oder les­bare Aus­dru­cke zur Verfügung.

(7) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver kann auf eine Ver­öf­fent­li­chung ins­be­son­dere im Inter­net ver­wei­sen, wenn sie der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler die Fund­stelle angibt.

§ 5 Antragstellung

(1) Der Zugang zu Infor­ma­tio­nen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schrift­lich, münd­lich, zur Nie­der­schrift oder in elek­tro­ni­scher Form gestellt wer­den. Er muss hin­rei­chend bestimmt sein und ins­be­son­dere sol­che Anga­ben ent­hal­ten, die das Auf­fin­den der gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen mit ange­mes­se­nem Auf­wand ermög­li­chen. Sofern der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler Anga­ben zur Umschrei­bung der begehr­ten Infor­ma­tio­nen feh­len, hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver sie oder ihn zu beraten.

(2) Der Dar­le­gung eines recht­li­chen Inter­es­ses oder einer Begrün­dung des Antra­ges bedarf es nicht.

(3) Der Antrag soll bei der zustän­di­gen Stelle gestellt wer­den. Zustän­dig ist die Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver, bei der die begehr­ten Infor­ma­tio­nen vor­han­den sind. Ist die Stelle, bei der ein Antrag gestellt wird, nicht zustän­dig, so hat sie den Antrag an die zustän­dige Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit wei­ter­zu­lei­ten und die Antrag­stel­le­rin oder den Antrag­stel­ler dar­über in Kennt­nis zu setzen.

§ 6 Erle­di­gung des Antrages

(1) Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver macht die begehr­ten Infor­ma­tio­nen über die zustän­dige Stelle unver­züg­lich, spä­tes­tens aber inner­halb eines Monats ab Antrag­stel­lung zugänglich.

(2) Soweit Umfang und/​oder Kom­ple­xi­tät der begehr­ten Infor­ma­tio­nen dies recht­fer­ti­gen, kann die Frist des Absat­zes 1 um bis zu zwei wei­tere Monate ver­län­gert wer­den. Die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler ist über die Frist­ver­län­ge­rung und deren Gründe schrift­lich zu informieren.

(3) Die Ableh­nung eines Antrags oder die Beschrän­kung des begehr­ten Zugangs zu Infor­ma­tio­nen ist ein Ver­wal­tungs­akt und inner­halb der in Absatz 1 genann­ten Frist schrift­lich zu begrün­den und mit einer Rechts­be­helfs­be­leh­rung zu versehen.

§ 7 Schutz öffent­li­cher Belange und Rechtsdurchsetzung

Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen kann ins­be­son­dere abge­lehnt wer­den, soweit und solange

1. die begehr­ten Infor­ma­tio­nen nach einem Gesetz geheim gehal­ten wer­den müs­sen oder

2. durch die Bekannt­gabe der Infor­ma­tio­nen der Ver­fah­rens­ab­lauf eines anhän­gi­gen Gerichts­ver­fah­rens, Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­rens oder Dis­zi­pli­nar­ver­fah­rens erheb­lich beein­träch­tigt würde oder

3. die Bekannt­gabe der Infor­ma­tio­nen den Erfolg eines straf­recht­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­rens gefähr­den würde.

§ 8 Schutz des behörd­li­chen Entscheidungsbildungsprozesses

Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen ist abzu­leh­nen, soweit sie Ver­fah­ren und Ent­schei­dun­gen betref­fen, die sich noch in der Ent­wurfs­phase befin­den und in denen Ent­schlüsse erst vor­be­rei­tet wer­den. Ist das Ver­fah­ren abge­schlos­sen und der Ent­schluss gefasst, kön­nen Akten aus der Ent­wurfs­phase und zur Vor­be­rei­tung von Ent­schlüs­sen ein­ge­se­hen werden.

§ 9 Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

Einem Antrag auf den Zugang zu Infor­ma­tio­nen, wel­che per­so­nen­be­zo­gene Daten ent­hal­ten, ist nur statt­zu­ge­ben, soweit daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen dies zulassen.

§ 10 Schutz von Betriebs– und Geschäftsgeheimnissen

(1) Der Antrag auf Zugang zu Infor­ma­tio­nen kann abge­lehnt wer­den, wenn durch die Über­mitt­lung der Infor­ma­tio­nen Betriebs– oder Geschäfts­ge­heim­nisse offen­bart wer­den und die schutz­wür­di­gen Belange der oder des Betrof­fe­nen das Offen­ba­rungs­in­ter­esse der All­ge­mein­heit erheb­lich über­wie­gen, es sei denn, die oder der Betrof­fene ist mit der Infor­ma­ti­ons­er­tei­lung einverstanden.

(2) Soll Zugang zu Betriebs– und Geschäfts­ge­heim­nis­sen gewährt wer­den, so hat die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver der oder dem Betrof­fe­nen vor­her Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme zu geben. Die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ist bei ihrer Ent­schei­dung über den Infor­ma­ti­ons­zu­gang an diese Stel­lung­nahme nicht gebunden.

§ 11 Ver­fah­ren bei Betei­li­gung Dritter

(1) Lie­gen Anhalts­punkte dafür vor, dass durch den Antrag auf Infor­ma­tion Belange Drit­ter berührt sein kön­nen und diese ein schutz­wür­di­ges Inter­esse am Aus­schluss der Infor­ma­tion haben könn­ten, gibt die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver der oder dem Drit­ten schrift­lich Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme inner­halb eines Monats.

(2) Eine Ent­schei­dung über den Infor­ma­ti­ons­zu­gang ergeht in die­sen Fäl­len stets schrift­lich und wird auch der oder dem Drit­ten bekannt gege­ben. Die Infor­ma­tion erfolgt erst, nach­dem die Ent­schei­dung der oder dem Drit­ten gegen­über bestands­kräf­tig gewor­den oder die sofor­tige Voll­zie­hung ange­ord­net wor­den ist und seit Bekannt­gabe der Anord­nung an die Dritte oder den Drit­ten eine Frist von zwei Wochen ver­stri­chen ist.

§ 12 Trennungsprinzip

Wenn nur Teile des ange­for­der­ten Doku­ments den Schutz­be­stim­mun­gen der §§ 7 bis 10 unter­lie­gen, wer­den die übri­gen Teile des Doku­ments der Antrag­stel­le­rin oder dem Antrag­stel­ler zugäng­lich gemacht.

§ 13 Ver­hält­nis zu ande­ren Informationszugangsrechten

Rechts­vor­schrif­ten, die einen wei­ter­ge­hen­den Zugang zu Infor­ma­tio­nen ermög­li­chen oder ihre Grund­lage in beson­de­ren Rechts­ver­hält­nis­sen haben, blei­ben unberührt.

§ 14 Kosten

(1) Münd­lich oder tele­fo­nisch erteilte sowie ein­fa­che schrift­li­che Aus­künfte sind kostenfrei.

(2) Für wei­ter­ge­hende Aus­künfte sind die Gebüh­ren so zu bemes­sen, dass zwi­schen Ver­wal­tungs­auf­wand einer­seits und dem Recht auf Akten­ein­sicht ande­rer­seits ein ange­mes­se­nes Ver­hält­nis besteht. Die Gebüh­ren­sätze rich­ten sich nach der Ver­wal­tungs­kos­ten­sat­zung der Lan­des­haupt­stadt Hannover.

(3) Über die Höhe der Gebüh­ren ist die Antrag­stel­le­rin oder der Antrag­stel­ler vorab zu informieren.

§ 15 Aktive Veröffentlichungen

Das Prin­zip der maxi­ma­len Öffent­lich­keit soll Anwen­dung fin­den. Alle recht­li­chen Ermes­sens­spiel­räume sol­len aus­ge­schöpft wer­den, um eine frü­hest­mög­li­che elek­tro­ni­sche Ver­öf­fent­li­chung aller Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten, die den Ent­schei­dungs­pro­zes­sen des Rates und der Ver­wal­tung zugrunde liegen.

§ 16 Inkrafttreten

Diese Sat­zung tritt am …………… in Kraft, zunächst für eine Beob­ach­tungs­frist von 30 Mona­ten. Sie tritt außer Kraft, wenn der Rat bis zum Ablauf der Frist keine Fort­gel­tung beschließt.

Han­no­ver, den …

Begrün­dung:

Trans­pa­renz ist ein wich­ti­ges Mit­ge­stal­tungs– und Kon­troll­in­stru­ment in unse­rer Demo­kra­tie. Dazu gehört auch Infor­ma­ti­ons­frei­heit, wel­che die effek­tive Wahr­neh­mung von Bür­ger­rech­ten ver­ein­facht und das Ver­trau­ens­ver­hält­nis zur öffent­li­chen Ver­wal­tung fördert.

Das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz, das Umwelt­in­for­ma­ti­ons­ge­setz und wei­tere Rege­lun­gen auf Bun­des– sowie Lan­des­ebene erlau­ben Men­schen die Ein­sicht in Akten und Daten der Ver­wal­tun­gen. Diese Abkehr vom Prin­zip der Amts­ver­schwie­gen­heit ist ein wich­ti­ger Para­dig­men­wech­sel in einer Wis­sens­ge­sell­schaft, in der es auf Betei­li­gung jedes Ein­zel­nen ankommt.

Mitt­ler­weile elf Bun­des­län­der haben eigene Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setze erlas­sen. In Nie­der­sach­sen jedoch exis­tiert kein ent­spre­chen­des Lan­des­ge­setz. Umso bedeu­ten­der ist hier, dass die Gemein­den mit gutem Bei­spiel vor­ran­ge­hen und auf Basis einer Selbst­ver­pflich­tung in Form einer kom­mu­na­len Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für den Zugang zu Infor­ma­tio­nen sorgen.

Nie­der­säch­si­sche Städte wie Braun­schweig, Göt­tin­gen oder Lan­gen­ha­gen haben zwi­schen­zeit­lich jeweils ein­stim­mig eigene kom­mu­nale Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zun­gen beschlos­sen. Diese ver­ein­fa­chen auf Orts­ebene den öffent­li­chen Zugang zu Behör­den­in­for­ma­tio­nen und räu­men Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zugleich weit­rei­chende, ver­bind­li­che Infor­ma­ti­ons­rechte ein. Amt­li­che Unter­la­gen und Bestände, die mit Mit­teln der All­ge­mein­heit erstellt wur­den, sind nun ohne büro­kra­ti­sche Hür­den all­ge­mein zugänglich.

Auch für Han­no­ver ist eine sol­che kom­mu­nale Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung wün­schens­wert, denn die Lan­des­haupt­stadt sollte bezüg­lich Infor­ma­ti­ons­frei­heit zum Stan­dard benach­bar­ter Kom­mu­nen aufschließen.

Vor die­sem Hin­ter­grund hatte die PIRATEN-​​Fraktion im August 2012 einen Antrag (Drs. 1806/​2012) ein­ge­reicht, durch den die Ver­wal­tung mit der Erar­bei­tung einer Infor­ma­ti­ons­frei­heits­sat­zung für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver beauf­tragt wer­den sollte. Die­ser Antrag wurde in der Rats­sit­zung am 31. Januar 2013 abgelehnt.

In vor­aus­ge­gan­ge­nen poli­ti­schen Dis­kus­sio­nen, u.a. im feder­füh­ren­den Orga­ni­sa­ti­ons– und Per­so­nal­aus­schuss, wurde als Ablehnungs-​​Argument auch ein enor­mer Arbeits­auf­wand ange­führt, der auf die Ver­wal­tung zukäme.

Um den Arbeits­auf­wand der Ver­wal­tung zu mini­mie­ren, ent­hält der vor­lie­gende Antrag einen aus­ge­ar­bei­te­ten Ent­wurf einer „Sat­zung zur Rege­lung des Zugangs zu Infor­ma­tio­nen des eige­nen Wir­kungs­krei­ses der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver“. Ähn­lich lau­tende Sat­zun­gen wur­den bereits von zahl­rei­chen Kom­mu­nen beschlossen.

Der Sat­zungs­ent­wurf für die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver wurde mit einer Befris­tung ver­se­hen, um dem Rat die Mög­lich­keit zu geben, diese im Falle einer Nicht­be­wäh­rung, oder im Falle einer Geset­zes­än­de­rung auf Lan­des­ebene, ohne neue Befas­sung zum Ablauf der Frist aus­lau­fen zu las­sen. Sollte sich die Sat­zung bewäh­ren, kann die Befris­tung durch einen Rats­be­schluss auf­ge­ho­ben oder ver­län­gert werden.

Han­no­ver, den 8. Februar 2013

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Fraktionsvorsitzender)”


PIRATEN-​​Fraktion: „Oberbürgermeister missachtet demokratische Grundregeln” — Kritik an Informationspolitik zu Herrenhausen

M E D I E N I N F O R M A T I O N

„Amtie­ren­der Ober­bür­ger­meis­ter miss­ach­tet demo­kra­ti­sche Grundregeln“

PIRATEN-​​Fraktion kri­ti­siert han­no­ver­sche Infor­ma­ti­ons­po­li­tik zu Herrenhausen

„Der amtie­rende Ober­bür­ger­meis­ter und die Kul­tur­de­zer­nen­tin der Stadt Han­no­ver miss­ach­ten demo­kra­ti­sche Grund­re­geln.“ Mit die­sen Wor­ten kri­ti­siert Rats­herr Dirk Hill­brecht, kul­tur­po­li­ti­scher Spre­cher der PIRATEN-​​Fraktion, die Infor­ma­ti­ons­po­li­tik der Ver­wal­tungs­spitze in Sachen „Her­ren­häu­ser Gär­ten“. Noch vor dem fach­lich zustän­di­gen Kul­tur­aus­schuss haben der Erste Stadt­rat Hans Mön­ning­hoff und Kul­tur­de­zer­nen­tin Mar­lis Dre­ver­mann heute (25.01.2013) Details ihrer Pla­nun­gen zum Kon­zept für die Her­ren­häu­ser Gär­ten in einem Pres­se­ge­spräch aus­führ­lich erör­tert. Demo­kra­tisch gewählte Frak­ti­ons­ver­tre­ter waren nicht eingeladen.

In der amt­li­chen Ein­la­dung vom 16. Januar 2013 zur heu­ti­gen Sit­zung des Kul­tur­aus­schus­ses wurde die Nach­rei­chung einer Druck­sa­che „Kon­zept zur Wei­ter­ent­wick­lung der Kunst­Fest­Spiele“ ange­kün­digt. „Seit­dem war­ten wir Rats­mit­glie­der auf die­ses Kon­zept, um uns auf die Erör­te­rung im Kul­tur­aus­schuss vor­zu­be­rei­ten. Es ist mehr als schlech­ter Stil, wenn Medi­en­ver­tre­ter bereits vor der Sit­zung des Kul­tur­aus­schus­ses aus­führ­lich infor­miert wer­den, wäh­rend wir die Druck­sa­che zur glei­chen Stunde weder schrift­lich noch digi­tal ein­se­hen kön­nen“, sagt der stell­ver­tre­tende Frak­ti­ons­vor­sit­zende Hillbrecht.

Gemäß § 85 des Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­set­zes hat der Ober­bür­ger­meis­ter zuvor­derst die Pflicht, die Rats­ver­tre­ter zeit­nah und voll­stän­dig zu infor­mie­ren. „Die Infor­ma­tion der Medien hat dem­ge­gen­über hin­ten­an­zu­ste­hen. Die Teil­habe der Gre­mien an der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung, also eine wesent­li­che Grund­re­gel, wird aus­ge­he­belt, wenn die Stadt­ver­wal­tung ihren Wis­sens­vor­sprung dazu nutzt, einem aus­ge­wähl­ten Kreis vorab Infor­ma­tio­nen zu geben“, so Rats­herr Hillbrecht.

(ver­öf­fent­licht am 25. Januar 2013)

PIRATEN-​​Fraktion: üstra-​​Gutachten zur D-​​Linie erfreulich

M E D I E N I N F O R M A T I O N

„End­lich posi­tio­niert sich die üstra mit ihrem ver­kehrs­po­li­ti­schen Sach­ver­stand öffent­lich”, freut sich Dirk Hill­brecht, Ver­kehrs­ex­perte der PIRATEN-​​Fraktion im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver, über heu­tige Medi­en­ver­öf­fent­li­chun­gen zur D-​​Linie. „Das von der üstra in Auf­trag gege­bene Gut­ach­ten bestä­tigt offen­sicht­lich, was Fach­leute schon lange gesagt haben: Die Idee, einen Teil des Stadt­bahn­ver­kehrs aus Ahlem über die vor­han­de­nen Tun­nel­stre­cken zu füh­ren, ist mög­lich und wirt­schaft­lich sinn­voll. Die Region Han­no­ver hatte diese und wei­tere Über­le­gun­gen in ihren Pla­nun­gen lei­der nicht ver­tie­fen wollen.”

„So wäre end­lich der Weg frei für die schnelle Umset­zung des bar­rie­re­freien Aus­baus der Linie 10 in Lin­den und Lim­mer”, kom­men­tiert Andis Rava, Bezirks­ratspi­rat vor Ort. „Für die Fahr­gäste ist damit eine bar­rie­re­freie Nut­zung der Stadt­bahn im Innen­stadt­be­reich viel frü­her als geplant mög­lich. Für die Bür­ger in Ahlem, Lim­mer und Lin­den ist das eine posi­tive Ent­wick­lung. Und anders als von den Grü­nen immer kri­ti­siert, könnte Pla­nung und Bau der Hoch­bahn­steige in Lin­den nicht erst in eini­gen Jah­ren, son­dern bereits in naher Zukunft erfol­gen und end­lich Bar­rie­re­frei­heit im Stadt­teil schaffen.”

Es bleibt zu hof­fen, dass sich die Mehr­heits­frak­tio­nen sowie die Ver­wal­tung in der Region den Argu­men­ten öff­nen und nicht wei­ter ihrem ver­kehrs­po­li­ti­schen Irr­weg fol­gen. „Das Vor­ge­hen der üstra ist kei­nes­wegs ein unfreund­li­cher Akt gegen­über der Poli­tik”, so Dirk Hill­brecht. „Viel­mehr grenzt es an eine Unver­schämt­heit, wenn Grünen-​​Ratspolitiker Dette die üstra dafür kri­ti­siert, dass sie ihrer Auf­gabe nach­kommt und unter­neh­me­risch handelt.”

(ver­öf­fent­licht am 24.01.2013)

Anfrage: Umsatzsteuer bei geplanter Pachtvertragsänderung für Misburger Bad

Am 21. Januar 2013 hat die PIRATEN-​​Fraktion fol­gende Anfrage gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfrage gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Umsatz­steuer bei geplan­ter Pacht­ver­trags­än­de­rung für Mis­bur­ger Bad

Aus der Druck­sa­che 2519/​2012 (Ände­rung des Pacht­ver­tra­ges für das Mis­bur­ger Bad) geht her­vor, dass im Falle einer über­plan­mä­ßi­gen Auf­wen­dung künf­tig 7 % Umsatz­steuer auf den Gesamt­zu­schuss zu ent­rich­ten sind. Zur Begrün­dung heißt es: Die Erhö­hung des Betriebs­kos­ten­zu­schus­ses führe dazu, dass das Ver­pach­tungs­ge­schäft steu­er­recht­lich nicht mehr als unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit qua­li­fi­ziert wer­den kann. Das Mis­bur­ger Bad stelle dem­zu­folge fortan kei­nen Betrieb gewerb­li­cher Art mehr dar.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

1. Auf wel­cher kon­kre­ten Zah­len– und Rechts­grund­lage bestand im Fall des Mis­bur­ger Bades bis­her der Sta­tus als Betrieb gewerb­li­cher Art?

2. Wieso und auf wel­cher Rechts­grund­lage wird der Weg­fall des Sta­tus als Betrieb gewerb­li­cher Art im Fall des Mis­bur­ger Bades erst jetzt eine Umsatz­steu­er­pflicht auslösen?

3. Inwie­weit wurde das zustän­dige Finanz­amt in die mehr­fach vor­ge­nom­me­nen Pacht­ver­trags­än­de­run­gen für das Mis­bur­ger Bad ein­be­zo­gen und ggf. mit wel­chen Ergebnissen?

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

Anfrage: Geschlechterspezifische Förderung von Kindern und Jugendlichen

Am 16. Januar 2013 hat die PIRATEN-​​Fraktion fol­gende Anfrage gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfrage gemäß § 14 der GO des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Geschlech­ter­spe­zi­fi­sche För­de­rung von Kin­dern und Jugendlichen

Die Ergeb­nisse der Kom­mu­na­len Bil­dungs­pla­nung der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver 2009 (Drs. 1106/​2009) wie auch des Bil­dungs­mo­ni­to­rings 2010 (Drs. 1424/​2010 N1) und 2012 (Drs. 2623/​2012 N1) bele­gen deut­li­che Unter­schiede bei den Schul­er­fol­gen von Mäd­chen und Jungen.

So erwer­ben in Han­no­ver knapp 60 Pro­zent aller Mäd­chen eines Abschluss-​​Jahrgangs eine Fach­hoch­schul– oder Hoch­schul­reife, von den Jun­gen hin­ge­gen weni­ger als 50 Pro­zent. Auf der ande­ren Seite ver­las­sen deut­lich mehr Jun­gen als Mäd­chen die all­ge­mein­bil­den­den Schu­len ohne einen Abschluss.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

1. Wel­che Ursa­chen sieht die Ver­wal­tung für die erheb­li­chen Unter­schiede in den Schul­er­fol­gen von Jun­gen und Mädchen?

2. Bie­tet, ermög­licht oder plant die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver beson­dere Bil­dungs­an­ge­bote für Mäd­chen, wel­che auf deren geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Bedürf­nisse ein­ge­hen? (Wenn Ja, wel­che? Wenn Nein, warum nicht?)

3. Bie­tet, ermög­licht oder plant die Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver beson­dere Bil­dungs­an­ge­bote für Jun­gen, wel­che auf deren geschlech­ter­spe­zi­fi­sche Bedürf­nisse ein­ge­hen? (Wenn Ja, wel­che? Wenn Nein, warum nicht?)

Dr. Jür­gen Jung­hä­nel (Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-​​Café am Sonntag, 6. Januar 2013, von 13 bis 18 Uhr in der Fraktionsgeschäftsstelle

Unser Ange­bot zum nächs­ten ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag in Hannover:

Die PIRATEN-​​Fraktion im Rat der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver ist auch am ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag nicht käuf­lich, aber offen wie immer:

Am 6. Januar 2013 laden wir von 13 bis 18 Uhr in unsere bar­rie­re­freie Fraktions-​​Geschäftsstelle, Köbelin­ger­straße 1, 30159 Hannover-​​Altstadt (U-​​Bahn-​​Station Markthalle/​Landtag) ein.

Wir bie­ten Infos und Gesprä­che zur han­no­ver­schen Kom­mu­nal­po­li­tik bei Kaf­fee, Kräu­ter­tee, Kalt­ge­trän­ken und Knab­ber­kram. Die Rats– und Bezirks­rats­mit­glie­der sowie die Geschäftsstellen-​​Crew freuen sich auf inter­es­sierte Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Anfrage: Alternativangebote zur Oststadtbibliothek während der vorübergehenden Schließung

Am 27. Novem­ber 2012 hat die PIRATEN-​​Fraktion fol­gende Anfrage gestellt:

„In die Ratsversammlung

Anfrage gemäß § 14 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Hannover

Alter­na­tiv­an­ge­bote zur Ost­stadt­bi­blio­thek wäh­rend der vor­über­ge­hen­den Schließung

Im Zuge der Gesamt­sa­nie­rung des Rasch­platz­pa­vil­lons im Jahr 2013 wird die Ost­stadt­bi­blio­thek ab dem 23. Dezem­ber 2012 für min­des­tens acht Monate geschlos­sen. Nur ein Vier­tel der Buch– und Medi­en­be­stände soll in der Schlie­ßungs­phase auf andere Stadt­teil­bi­blio­the­ken ver­teilt, der übrige Biblio­theks­be­stand ein­ge­la­gert werden.

Die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer der Ost­stadt­bi­blio­thek sol­len wäh­rend der Umbau­phase andere städ­ti­sche Biblio­the­ken aufsuchen.

Wei­tere Alter­na­ti­ven sind momen­tan nicht vor­ge­se­hen. Nahe­lie­gend wäre ins­be­son­dere der tem­po­räre Ein­satz des Bücher­bus­ses der Stadt­bi­blio­thek Han­no­ver, der zu den am bes­ten genutz­ten Kul­tur­an­ge­bo­ten der Stadt gehört.

Vor die­sem Hin­ter­grund fra­gen wir die Verwaltung:

1. Hat die Ver­wal­tung Mög­lich­kei­ten und Not­wen­dig­kei­ten geprüft, um ins­be­son­dere mobi­li­täts­ein­ge­schränk­ten und sehr jun­gen Nut­zern und Nut­ze­rin­nen auch wäh­rend der Sanie­rungs­phase weite Wege zu ande­ren Bibliotheks-​​Standorten zu erspa­ren? (Wenn Ja, wel­che und mit wel­chem Ergeb­nis? Wenn Nein, warum nicht?)

2. Wie beur­teilt die Ver­wal­tung einen mög­li­chen Ein­satz der Fahr­bü­che­rei nahe des Stand­or­tes der Ost­stadt­bi­blio­thek wäh­rend deren tem­po­rä­rer Schließung?

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”

PIRATEN-​​Fraktion für Beurlaubung von Oberbürgermeister Weil

In der Rats­ver­samm­lung am 18. Okto­ber 2012 hatte die PIRATEN-​​Fraktion eine Ver­ta­gung der Abstim­mung über die Gewäh­rung von Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub für Ober­bür­ger­meis­ter Ste­phan Weil bean­tragt. Es gab Infor­ma­ti­ons– und Bera­tungs­be­darf zu der kurz­fris­tig von der Ver­wal­tung vor­ge­leg­ten Beschluss­druck­sa­che 2343/​2012. Dann schrieb der stell­ver­tre­tende Frak­ti­ons­vor­sit­zende Dirk Hill­brecht einen Brief an den Ober­bür­ger­meis­ter. Nach­dem die Fra­gen der Frak­tion beant­wor­tet sind, hat die PIRATEN-​​Fraktion dem Beur­lau­bungs­an­trag in der Rats­ver­samm­lung am 8. Novem­ber 2012 zuge­stimmt. Rats­herr Hill­brecht hielt dazu eine Rede, die nach­fol­gend doku­men­tiert wird:

„Herr Rats­vor­sit­zen­der, liebe Kol­le­gin­nen und Kollegen,

vor drei Wochen stand die Druck­sa­che 2343/​2012 zur Beur­lau­bung unse­res Noch-​​Oberbürgermeisters kurz­fris­tig auf der Tages­ord­nung. Die Ver­wal­tung hatte zunächst Eil­be­dürf­tig­keit für die Ange­le­gen­heit ins Feld geführt – diese Sicht­weise hat dann der Chef der Ver­wal­tung, unser Herr Ober­bür­ger­meis­ter, zurück­ge­nom­men. Ganz offen­sicht­lich gab es keine beson­dere Eilbedürftigkeit.

Wir haben und hat­ten nie Zwei­fel daran, dass einem Wahl­be­am­ten — wie jedem ande­ren Berufs­tä­ti­gen — ein gesetz­li­cher Anspruch auf Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub zusteht. Aber wir sahen Infor­ma­ti­ons– und Bera­tungs­be­darf an ande­ren Stel­len. Des­we­gen hat­ten wir eine Ver­ta­gung des The­mas beantragt.

Unsere Frak­tion nimmt die Auf­gabe sehr ernst, das Han­deln des Ober­bür­ger­meis­ters und der von ihm gelei­te­ten Ver­wal­tung zu kon­trol­lie­ren. Für uns ist der Rat keine Abnick-​​Versammlung. Und wenn wir Fra­gen haben, möch­ten wir diese auch stel­len dür­fen, ohne dass wir dafür hier im Saal schräg ange­guckt oder gar unter Druck gesetzt werden.

Meine Damen und Her­ren, wir alle wis­sen: die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten der Oppo­si­tion hier im Rat sind begrenzt. Das gilt für alle­mal für die klei­nen Frak­tio­nen. Aber die von uns allen ein­mü­tig ver­ab­schie­dete Geschäfts­ord­nung regelt das demo­kra­ti­sche Mit­ein­an­der — und auch die Rechte der Oppo­si­tion. Diese Rechte sind dazu da, dass sie genutzt werden.

Wir haben unsere Fra­gen zwi­schen­zeit­lich schrift­lich for­mu­liert und die Ver­wal­tung hat dar­auf, wie Sie wis­sen, heute Vor­mit­tag mit einer schrift­li­chen Ant­wort reagiert.

Wir wis­sen jetzt, dass unser Ober­bür­ger­meis­ter im nächs­ten Januar für zumin­dest zwei Reprä­sen­ta­ti­ons­ter­mine sei­nen Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub unter­bre­chen will. Er beab­sich­tigt, am Neu­jahrs­emp­fang der Lan­des­haupt­stadt am 3. Januar teil­zu­neh­men. Und er plant, an der Eröff­nung des neu errich­te­ten Schlos­ses Her­ren­hau­sen teil­zu­neh­men – zwei Tage vor der Land­tags­wahl. Diese Ter­mine sieht er als sol­che „von beson­ders her­aus­ge­ho­be­ner Bedeu­tung“ an, wie uns die Ver­wal­tung heute mitteilte.

Und wir freuen uns, dass die Ver­wal­tung auf­grund unse­rer Anfrage nun auch bezüg­lich der Kos­ten­frage mehr Trans­pa­renz her­ge­stellt hat. Nun ist klar, dass die Aus­sage, es ent­stün­den „keine finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen“, unzu­tref­fend ist. Viel­mehr ent­las­tet der Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub des Herrn Ober­bür­ger­meis­ter den Per­so­nal­etat täg­lich um 303 Euro und 10 Cent. So hat der Land­tags­wahl­kampf aus Haus­halts­sicht doch einen erfreu­li­chen Neben­ef­fekt. Je inten­si­ver Herr Weil von sei­nem Wahl­vor­be­rei­tungs­ur­laub Gebrauch macht, desto mehr Geld spart die Stadt Han­no­ver. Wenn Herr Weil sich ent­spre­chend anstrengt, kann Herr Hans­mann sicher rund 10.000 Euro ver­bu­chen. Dem kön­nen auch wir PIRATEN nur unein­ge­schränkt zustimmen.

Herz­li­chen Dank!”

PIRATEN-​​Fraktion stellt Änderungsantrag zu Verwaltungsentwurf für ÖPP-​​Modell bei Neubau einer Bildungseinrichtung

Die PIRATEN-​​Fraktion will mit nach­fol­gen­dem, am 8. Novem­ber 2012 ein­ge­brach­ten Ände­rungs­an­trag Pläne der Stadt­ver­wal­tung für die ÖPP-​​Finanzierung einer Bil­dungs­ein­rich­tung verändern:

„In – den Aus­schuss für Arbeitsmarkt-​​, Wirt­schafts– und Lie­gen­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten – den Aus­schuss für Haus­halt, Finan­zen und Rech­nungs­prü­fung – den Ver­wal­tungs­aus­schuss – die Rats­ver­samm­lung – den Stadt­ent­wick­lungs– und Bau­aus­schuss (nachrichtlich)

Ände­rungs­an­trag gem. §§ 12 und 34 der Geschäfts­ord­nung des Rates der Lan­des­haupt­stadt Han­no­ver zu Drs. 2038/​2012

[Neu­bau einer Kin­der­ta­ges­stätte, einer Grund­schule — als Ersatz für die jet­zige Grund­schule Meter­straße — und einer Dreifeld-​​Sporthalle auf dem Gelände der Außen­stelle des Gym­na­si­ums Wilhelm-​​Raabe-​​Schule (Bir­ken­straße 12)]

zu beschlie­ßen:

Der Antrags­text wird wie folgt geän­dert bzw. ergänzt:

„2. das Vor­ha­ben im Rah­men eines Eig­nungs­tests als ÖPP-​​Modell zu unter­su­chen, mit­tels einer vor­läu­fi­gen Wirt­schaft­lich­keits­un­ter­su­chung zu veri­fi­zie­ren und den Rats­gre­mien diese Ergeb­nisse in Form einer Druck­sa­che vor­zu­le­gen,

3. erst nach Behand­lung der Druck­sa­che bei nach­ge­wie­se­ner Wirt­schaft­lich­keit das ent­spre­chende Ver­ga­be­ver­fah­ren vor­zu­be­rei­ten, durch­zu­füh­ren und den Rats­gre­mien das Ergeb­nis zur Beschluss­fas­sung vorzulegen,“

Begrün­dung:

Auf­grund des vor­ge­schla­ge­nen Finan­zie­rungs­mo­dells ist der Rat mit sei­nen Gre­mien wäh­rend des Pla­nungs­pro­zes­ses in sei­ner Steue­rungs– und Kon­troll­funk­tion ein­ge­schränkt. Um in die­sem Rah­men größt­mög­li­che Trans­pa­renz zu gewähr­leis­ten, soll­ten die demo­kra­tisch gewähl­ten Rats­mit­glie­der fort­lau­fend ein­ge­bun­den werden.

Han­no­ver, den 8. Novem­ber 2012

Dirk Hill­brecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”