NDS:Piraten-Rat-Hannover
Inhaltsverzeichnis
- 1 PIRATEN-Fraktion fordert für Hannover: „Informationsfreiheitsatzung jetzt — Transparenz sofort!” Kritik an GRÜNEN und SPD
- 2 PIRATEN-Fraktion legt Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für Hannover vor
- 3 PIRATEN-Fraktion: „Oberbürgermeister missachtet demokratische Grundregeln” — Kritik an Informationspolitik zu Herrenhausen
- 4 PIRATEN-Fraktion: üstra-Gutachten zur D-Linie erfreulich
- 5 Anfrage: Umsatzsteuer bei geplanter Pachtvertragsänderung für Misburger Bad
- 6 Anfrage: Geschlechterspezifische Förderung von Kindern und Jugendlichen
- 7 PIRATEN-Café am Sonntag, 6. Januar 2013, von 13 bis 18 Uhr in der Fraktionsgeschäftsstelle
- 8 Anfrage: Alternativangebote zur Oststadtbibliothek während der vorübergehenden Schließung
- 9 PIRATEN-Fraktion für Beurlaubung von Oberbürgermeister Weil
- 10 PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zu Verwaltungsentwurf für ÖPP-Modell bei Neubau einer Bildungseinrichtung
PIRATEN-Fraktion fordert für Hannover: „Informationsfreiheitsatzung jetzt — Transparenz sofort!” Kritik an GRÜNEN und SPD
M E D I E N I N F O R M A T I O N
„Informationsfreiheit jetzt — Transparenz sofort!“
PIRATEN fordern umgehende Umsetzung in Hannover / Kritik an GRÜNEN und SPD
„Informationsfreiheit jetzt — Transparenz sofort!“ So lautet die Forderung der PIRATEN-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover. Zur umgehenden Umsetzung hat die Fraktion heute (8. Februar 2013) den Entwurf für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung vorgelegt. Darin wird der Zugang zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt geregelt. Dies betrifft nahezu alle Bereiche des städtischen Handelns — die Arbeit der Bürgerämter ebenso wie die Haushaltsplanung, die Feuerwehr genauso wie die Stadtentwässerung, den Sozialbereich wie den der Kultur.
„Wir wollen hannöversche Akten und Daten für jeden öffnen, denn der freie Zugang zu Originalquellen ist für die eigene Meinungsbildung in einer offenen Bürgergesellschaft zwingend notwendig“, sagt Fraktionsvorsitzender Dr. Jürgen Junghänel.
„Transparenz ist ein wichtiges Mitgestaltungs– und Kontrollinstrument in unserer Demokratie. Dazu gehört auch Informationsfreiheit, welche die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten vereinfacht und das Vertrauensverhältnis zur öffentlichen Verwaltung fördert“, so eine Kernaussage in der Begründung des Antrages.
Bereits im August 2012 hatte die PIRATEN-Fraktion einen Antrag eingereicht, der die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Informationsfreiheitssatzung beauftragen sollte. Diesen Antrag hat der Rat am 31. Januar 2013 abgelehnt — unter maßgeblicher Mitwirkung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Das Abstimmungsverhalten insbesondere der Grünen ist nicht nachvollziehbar, denn die Partei hat vor und nach den Kommunalwahlen 2011 auf höchster Landesebene zwei Programm-Beschlüsse zur Einführung kommunaler Informationsfreiheitssatzungen gefasst“, sagt Fraktionsvize Dirk Hillbrecht. [1] „In Hannover warten diese Beschlüsse bis heute auf Umsetzung. Hier können die Grünen immer noch ihr Wahlversprechen einlösen und damit beweisen, dass ihre Parteibeschlüsse mehr sind als wahlkampfgeschwängertes Wortgeklingel.“
In anderen Städten Niedersachsens ist sachorientierte kommunalpolitische Kooperation offensichtlich weniger problematisch. Vielerorts bestehen schon entsprechende Satzungen. In Braunschweig beispielsweise haben die dortigen Rats-Piraten 2012 gemeinsam mit Mandatsträgern von SPD, Grünen und anderen Parteien eine kommunale Informationsfreiheitssatzung beschlossen. „Auch unsere direkte Nachbarstadt Langenhagen ist dank einer dortigen SPD-Initiative weiter als Hannover. In der Landeshauptstadt macht das Festhalten an alten Strukturen sachorientierte Arbeit fast unmöglich“, so Ratsherr Dirk Hillbrecht. „Das erleben wir hier in nahezu allen Bereichen. Die Alt-Parteien können gute Ideen und Initiativen neuer Parteien nicht akzeptieren. Das muss sich ändern, damit Politik tatsächlich für die Menschen gestaltet wird und nicht nur aus der Macht eigener Mehrheit.“
(veröffentlicht am 8. Februar 2013)
[1] LDK am 5./6. Februar 2011 – “Kommunalpolitische Erklärung” (s.S.13) - LDK am 19./20. November 2011 – “Für eine kluge Netz– und Medienpolitik für Niedersachsen” (s.S. 2)
PIRATEN-Fraktion legt Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für Hannover vor
Die PIRATEN-Fraktion hat am 8. Februar 2013 den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für die Landeshauptstadt Hannover vorgelegt. Der Antrag im Wortlaut:
„In die nächste Ratsversammlung
Antrag gemäß § 10 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover
den nachfolgenden Entwurf einer
Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover
zu beschließen:
Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover (Informationsfreiheitssatzung)
§ 1 Zweck der Satzung
Zweck dieser Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Landeshauptstadt Hannover vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen. Von der Satzung betroffen sind ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises.
§ 2 Begriffsbestimmung
Informationen im Sinne dieser Satzung sind alle Aufzeichnungen bei der Landeshauptstadt Hannover zu Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, unabhängig von der Art ihrer Speicherung.
§ 3 Informationsfreiheit
(1) Jede Person mit Wohnsitz, Ausbildungsort oder Erwerbstätigkeit in der Landeshauptstadt Hannover sowie jede juristische Person mit Sitz in der Landeshauptstadt hat Anspruch auf Zugang zu den von dieser Satzung erfassten Informationen.
(2) Für die Ausführung der Aufgaben nach dieser Satzung entfällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.
§ 4 Ausgestaltung des Informationszugangsanspruchs
(1) Die Landeshauptstadt Hannover hat grundsätzlich Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren oder die Informationsträger zugänglich zu machen, welche die begehrten Informationen enthalten.
(2) Handelt es sich um vorübergehend beigezogene Akten anderer öffentlicher Stellen, die nicht Bestandteil der eigenen Verwaltungsunterlagen werden sollen, weist die Landeshauptstadt Hannover auf diese Tatsache hin und nennt der Antragstellerin oder dem Antragsteller die für die Entscheidung über die Einsicht in diese Akten zuständige Stelle.
(3) Die Landeshauptstadt Hannover stellt grundsätzlich ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung. Die Anfertigung von Notizen ist gestattet. Der Antragstellerin oder dem Antragsteller ist es erlaubt, Kopien anzufertigen. Die Landeshauptstadt stellt die dafür nötige Infrastruktur zur Verfügung oder ermöglicht sonstige Vervielfältigungsarten.
(4) Soweit der Erstellung von Kopien Urheberrechte Dritter entgegenstehen, ist von der zuständigen Stelle die Einwilligung der oder des Berechtigten einzuholen. Verweigert die oder der Berechtigte die Einwilligung, besteht kein Anspruch auf Aushändigung von Kopien. Wird eine Einwilligung nur gegen Entgelt erteilt, hat die Antragstellerin oder der Antragsteller dieses als Auslagen zu erstatten.
(5) Die Landeshauptstadt Hannover stellt auf Antrag Kopien von Informationsträgern, welche die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung gegen Auslagenerstattung zur Verfügung.
(6) Soweit Informationsträger nur mit Hilfe spezieller technischer Hilfsmittel lesbar sind, stellt die Landeshauptstadt Hannover auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers diese oder lesbare Ausdrucke zur Verfügung.
(7) Die Landeshauptstadt Hannover kann auf eine Veröffentlichung insbesondere im Internet verweisen, wenn sie der Antragstellerin oder dem Antragsteller die Fundstelle angibt.
§ 5 Antragstellung
(1) Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere solche Angaben enthalten, die das Auffinden der gewünschten Informationen mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Sofern der Antragstellerin oder dem Antragsteller Angaben zur Umschreibung der begehrten Informationen fehlen, hat die Landeshauptstadt Hannover sie oder ihn zu beraten.
(2) Der Darlegung eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung des Antrages bedarf es nicht.
(3) Der Antrag soll bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Zuständig ist die Organisationseinheit der Landeshauptstadt Hannover, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Ist die Stelle, bei der ein Antrag gestellt wird, nicht zuständig, so hat sie den Antrag an die zuständige Organisationseinheit weiterzuleiten und die Antragstellerin oder den Antragsteller darüber in Kenntnis zu setzen.
§ 6 Erledigung des Antrages
(1) Die Landeshauptstadt Hannover macht die begehrten Informationen über die zuständige Stelle unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats ab Antragstellung zugänglich.
(2) Soweit Umfang und/oder Komplexität der begehrten Informationen dies rechtfertigen, kann die Frist des Absatzes 1 um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist über die Fristverlängerung und deren Gründe schriftlich zu informieren.
(3) Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs zu Informationen ist ein Verwaltungsakt und innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
§ 7 Schutz öffentlicher Belange und Rechtsdurchsetzung
Der Antrag auf Zugang zu Informationen kann insbesondere abgelehnt werden, soweit und solange
1. die begehrten Informationen nach einem Gesetz geheim gehalten werden müssen oder
2. durch die Bekanntgabe der Informationen der Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichtsverfahrens, Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder Disziplinarverfahrens erheblich beeinträchtigt würde oder
3. die Bekanntgabe der Informationen den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gefährden würde.
§ 8 Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses
Der Antrag auf Zugang zu Informationen ist abzulehnen, soweit sie Verfahren und Entscheidungen betreffen, die sich noch in der Entwurfsphase befinden und in denen Entschlüsse erst vorbereitet werden. Ist das Verfahren abgeschlossen und der Entschluss gefasst, können Akten aus der Entwurfsphase und zur Vorbereitung von Entschlüssen eingesehen werden.
§ 9 Schutz personenbezogener Daten
Einem Antrag auf den Zugang zu Informationen, welche personenbezogene Daten enthalten, ist nur stattzugeben, soweit datenschutzrechtliche Bestimmungen dies zulassen.
§ 10 Schutz von Betriebs– und Geschäftsgeheimnissen
(1) Der Antrag auf Zugang zu Informationen kann abgelehnt werden, wenn durch die Übermittlung der Informationen Betriebs– oder Geschäftsgeheimnisse offenbart werden und die schutzwürdigen Belange der oder des Betroffenen das Offenbarungsinteresse der Allgemeinheit erheblich überwiegen, es sei denn, die oder der Betroffene ist mit der Informationserteilung einverstanden.
(2) Soll Zugang zu Betriebs– und Geschäftsgeheimnissen gewährt werden, so hat die Landeshauptstadt Hannover der oder dem Betroffenen vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Landeshauptstadt Hannover ist bei ihrer Entscheidung über den Informationszugang an diese Stellungnahme nicht gebunden.
§ 11 Verfahren bei Beteiligung Dritter
(1) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass durch den Antrag auf Information Belange Dritter berührt sein können und diese ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Information haben könnten, gibt die Landeshauptstadt Hannover der oder dem Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats.
(2) Eine Entscheidung über den Informationszugang ergeht in diesen Fällen stets schriftlich und wird auch der oder dem Dritten bekannt gegeben. Die Information erfolgt erst, nachdem die Entscheidung der oder dem Dritten gegenüber bestandskräftig geworden oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit Bekanntgabe der Anordnung an die Dritte oder den Dritten eine Frist von zwei Wochen verstrichen ist.
§ 12 Trennungsprinzip
Wenn nur Teile des angeforderten Dokuments den Schutzbestimmungen der §§ 7 bis 10 unterliegen, werden die übrigen Teile des Dokuments der Antragstellerin oder dem Antragsteller zugänglich gemacht.
§ 13 Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten
Rechtsvorschriften, die einen weitergehenden Zugang zu Informationen ermöglichen oder ihre Grundlage in besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt.
§ 14 Kosten
(1) Mündlich oder telefonisch erteilte sowie einfache schriftliche Auskünfte sind kostenfrei.
(2) Für weitergehende Auskünfte sind die Gebühren so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Die Gebührensätze richten sich nach der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Hannover.
(3) Über die Höhe der Gebühren ist die Antragstellerin oder der Antragsteller vorab zu informieren.
§ 15 Aktive Veröffentlichungen
Das Prinzip der maximalen Öffentlichkeit soll Anwendung finden. Alle rechtlichen Ermessensspielräume sollen ausgeschöpft werden, um eine frühestmögliche elektronische Veröffentlichung aller Informationen zu gewährleisten, die den Entscheidungsprozessen des Rates und der Verwaltung zugrunde liegen.
§ 16 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am …………… in Kraft, zunächst für eine Beobachtungsfrist von 30 Monaten. Sie tritt außer Kraft, wenn der Rat bis zum Ablauf der Frist keine Fortgeltung beschließt.
Hannover, den …
Begründung:
Transparenz ist ein wichtiges Mitgestaltungs– und Kontrollinstrument in unserer Demokratie. Dazu gehört auch Informationsfreiheit, welche die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten vereinfacht und das Vertrauensverhältnis zur öffentlichen Verwaltung fördert.
Das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und weitere Regelungen auf Bundes– sowie Landesebene erlauben Menschen die Einsicht in Akten und Daten der Verwaltungen. Diese Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit ist ein wichtiger Paradigmenwechsel in einer Wissensgesellschaft, in der es auf Beteiligung jedes Einzelnen ankommt.
Mittlerweile elf Bundesländer haben eigene Informationsfreiheitsgesetze erlassen. In Niedersachsen jedoch existiert kein entsprechendes Landesgesetz. Umso bedeutender ist hier, dass die Gemeinden mit gutem Beispiel vorrangehen und auf Basis einer Selbstverpflichtung in Form einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für den Zugang zu Informationen sorgen.
Niedersächsische Städte wie Braunschweig, Göttingen oder Langenhagen haben zwischenzeitlich jeweils einstimmig eigene kommunale Informationsfreiheitssatzungen beschlossen. Diese vereinfachen auf Ortsebene den öffentlichen Zugang zu Behördeninformationen und räumen Bürgerinnen und Bürgern zugleich weitreichende, verbindliche Informationsrechte ein. Amtliche Unterlagen und Bestände, die mit Mitteln der Allgemeinheit erstellt wurden, sind nun ohne bürokratische Hürden allgemein zugänglich.
Auch für Hannover ist eine solche kommunale Informationsfreiheitssatzung wünschenswert, denn die Landeshauptstadt sollte bezüglich Informationsfreiheit zum Standard benachbarter Kommunen aufschließen.
Vor diesem Hintergrund hatte die PIRATEN-Fraktion im August 2012 einen Antrag (Drs. 1806/2012) eingereicht, durch den die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Informationsfreiheitssatzung für die Landeshauptstadt Hannover beauftragt werden sollte. Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung am 31. Januar 2013 abgelehnt.
In vorausgegangenen politischen Diskussionen, u.a. im federführenden Organisations– und Personalausschuss, wurde als Ablehnungs-Argument auch ein enormer Arbeitsaufwand angeführt, der auf die Verwaltung zukäme.
Um den Arbeitsaufwand der Verwaltung zu minimieren, enthält der vorliegende Antrag einen ausgearbeiteten Entwurf einer „Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover“. Ähnlich lautende Satzungen wurden bereits von zahlreichen Kommunen beschlossen.
Der Satzungsentwurf für die Landeshauptstadt Hannover wurde mit einer Befristung versehen, um dem Rat die Möglichkeit zu geben, diese im Falle einer Nichtbewährung, oder im Falle einer Gesetzesänderung auf Landesebene, ohne neue Befassung zum Ablauf der Frist auslaufen zu lassen. Sollte sich die Satzung bewähren, kann die Befristung durch einen Ratsbeschluss aufgehoben oder verlängert werden.
Hannover, den 8. Februar 2013
Dr. Jürgen Junghänel (Fraktionsvorsitzender)”
PIRATEN-Fraktion: „Oberbürgermeister missachtet demokratische Grundregeln” — Kritik an Informationspolitik zu Herrenhausen
M E D I E N I N F O R M A T I O N
„Amtierender Oberbürgermeister missachtet demokratische Grundregeln“
PIRATEN-Fraktion kritisiert hannoversche Informationspolitik zu Herrenhausen
„Der amtierende Oberbürgermeister und die Kulturdezernentin der Stadt Hannover missachten demokratische Grundregeln.“ Mit diesen Worten kritisiert Ratsherr Dirk Hillbrecht, kulturpolitischer Sprecher der PIRATEN-Fraktion, die Informationspolitik der Verwaltungsspitze in Sachen „Herrenhäuser Gärten“. Noch vor dem fachlich zuständigen Kulturausschuss haben der Erste Stadtrat Hans Mönninghoff und Kulturdezernentin Marlis Drevermann heute (25.01.2013) Details ihrer Planungen zum Konzept für die Herrenhäuser Gärten in einem Pressegespräch ausführlich erörtert. Demokratisch gewählte Fraktionsvertreter waren nicht eingeladen.
In der amtlichen Einladung vom 16. Januar 2013 zur heutigen Sitzung des Kulturausschusses wurde die Nachreichung einer Drucksache „Konzept zur Weiterentwicklung der KunstFestSpiele“ angekündigt. „Seitdem warten wir Ratsmitglieder auf dieses Konzept, um uns auf die Erörterung im Kulturausschuss vorzubereiten. Es ist mehr als schlechter Stil, wenn Medienvertreter bereits vor der Sitzung des Kulturausschusses ausführlich informiert werden, während wir die Drucksache zur gleichen Stunde weder schriftlich noch digital einsehen können“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hillbrecht.
Gemäß § 85 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Oberbürgermeister zuvorderst die Pflicht, die Ratsvertreter zeitnah und vollständig zu informieren. „Die Information der Medien hat demgegenüber hintenanzustehen. Die Teilhabe der Gremien an der kommunalen Selbstverwaltung, also eine wesentliche Grundregel, wird ausgehebelt, wenn die Stadtverwaltung ihren Wissensvorsprung dazu nutzt, einem ausgewählten Kreis vorab Informationen zu geben“, so Ratsherr Hillbrecht.
(veröffentlicht am 25. Januar 2013)
PIRATEN-Fraktion: üstra-Gutachten zur D-Linie erfreulich
M E D I E N I N F O R M A T I O N
„Endlich positioniert sich die üstra mit ihrem verkehrspolitischen Sachverstand öffentlich”, freut sich Dirk Hillbrecht, Verkehrsexperte der PIRATEN-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover, über heutige Medienveröffentlichungen zur D-Linie. „Das von der üstra in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt offensichtlich, was Fachleute schon lange gesagt haben: Die Idee, einen Teil des Stadtbahnverkehrs aus Ahlem über die vorhandenen Tunnelstrecken zu führen, ist möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Die Region Hannover hatte diese und weitere Überlegungen in ihren Planungen leider nicht vertiefen wollen.”
„So wäre endlich der Weg frei für die schnelle Umsetzung des barrierefreien Ausbaus der Linie 10 in Linden und Limmer”, kommentiert Andis Rava, Bezirksratspirat vor Ort. „Für die Fahrgäste ist damit eine barrierefreie Nutzung der Stadtbahn im Innenstadtbereich viel früher als geplant möglich. Für die Bürger in Ahlem, Limmer und Linden ist das eine positive Entwicklung. Und anders als von den Grünen immer kritisiert, könnte Planung und Bau der Hochbahnsteige in Linden nicht erst in einigen Jahren, sondern bereits in naher Zukunft erfolgen und endlich Barrierefreiheit im Stadtteil schaffen.”
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Mehrheitsfraktionen sowie die Verwaltung in der Region den Argumenten öffnen und nicht weiter ihrem verkehrspolitischen Irrweg folgen. „Das Vorgehen der üstra ist keineswegs ein unfreundlicher Akt gegenüber der Politik”, so Dirk Hillbrecht. „Vielmehr grenzt es an eine Unverschämtheit, wenn Grünen-Ratspolitiker Dette die üstra dafür kritisiert, dass sie ihrer Aufgabe nachkommt und unternehmerisch handelt.”
(veröffentlicht am 24.01.2013)
Anfrage: Umsatzsteuer bei geplanter Pachtvertragsänderung für Misburger Bad
Am 21. Januar 2013 hat die PIRATEN-Fraktion folgende Anfrage gestellt:
„In die Ratsversammlung
Anfrage gemäß § 14 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Umsatzsteuer bei geplanter Pachtvertragsänderung für Misburger Bad
Aus der Drucksache 2519/2012 (Änderung des Pachtvertrages für das Misburger Bad) geht hervor, dass im Falle einer überplanmäßigen Aufwendung künftig 7 % Umsatzsteuer auf den Gesamtzuschuss zu entrichten sind. Zur Begründung heißt es: Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses führe dazu, dass das Verpachtungsgeschäft steuerrechtlich nicht mehr als unternehmerische Tätigkeit qualifiziert werden kann. Das Misburger Bad stelle demzufolge fortan keinen Betrieb gewerblicher Art mehr dar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Auf welcher konkreten Zahlen– und Rechtsgrundlage bestand im Fall des Misburger Bades bisher der Status als Betrieb gewerblicher Art?
2. Wieso und auf welcher Rechtsgrundlage wird der Wegfall des Status als Betrieb gewerblicher Art im Fall des Misburger Bades erst jetzt eine Umsatzsteuerpflicht auslösen?
3. Inwieweit wurde das zuständige Finanzamt in die mehrfach vorgenommenen Pachtvertragsänderungen für das Misburger Bad einbezogen und ggf. mit welchen Ergebnissen?
Dirk Hillbrecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”
Anfrage: Geschlechterspezifische Förderung von Kindern und Jugendlichen
Am 16. Januar 2013 hat die PIRATEN-Fraktion folgende Anfrage gestellt:
„In die Ratsversammlung
Anfrage gemäß § 14 der GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Geschlechterspezifische Förderung von Kindern und Jugendlichen
Die Ergebnisse der Kommunalen Bildungsplanung der Landeshauptstadt Hannover 2009 (Drs. 1106/2009) wie auch des Bildungsmonitorings 2010 (Drs. 1424/2010 N1) und 2012 (Drs. 2623/2012 N1) belegen deutliche Unterschiede bei den Schulerfolgen von Mädchen und Jungen.
So erwerben in Hannover knapp 60 Prozent aller Mädchen eines Abschluss-Jahrgangs eine Fachhochschul– oder Hochschulreife, von den Jungen hingegen weniger als 50 Prozent. Auf der anderen Seite verlassen deutlich mehr Jungen als Mädchen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Abschluss.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Ursachen sieht die Verwaltung für die erheblichen Unterschiede in den Schulerfolgen von Jungen und Mädchen?
2. Bietet, ermöglicht oder plant die Landeshauptstadt Hannover besondere Bildungsangebote für Mädchen, welche auf deren geschlechterspezifische Bedürfnisse eingehen? (Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum nicht?)
3. Bietet, ermöglicht oder plant die Landeshauptstadt Hannover besondere Bildungsangebote für Jungen, welche auf deren geschlechterspezifische Bedürfnisse eingehen? (Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum nicht?)
Dr. Jürgen Junghänel (Fraktionsvorsitzender)”
PIRATEN-Café am Sonntag, 6. Januar 2013, von 13 bis 18 Uhr in der Fraktionsgeschäftsstelle
Unser Angebot zum nächsten verkaufsoffenen Sonntag in Hannover:
Die PIRATEN-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover ist auch am verkaufsoffenen Sonntag nicht käuflich, aber offen wie immer:
Am 6. Januar 2013 laden wir von 13 bis 18 Uhr in unsere barrierefreie Fraktions-Geschäftsstelle, Köbelingerstraße 1, 30159 Hannover-Altstadt (U-Bahn-Station Markthalle/Landtag) ein.
Wir bieten Infos und Gespräche zur hannoverschen Kommunalpolitik bei Kaffee, Kräutertee, Kaltgetränken und Knabberkram. Die Rats– und Bezirksratsmitglieder sowie die Geschäftsstellen-Crew freuen sich auf interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Anfrage: Alternativangebote zur Oststadtbibliothek während der vorübergehenden Schließung
Am 27. November 2012 hat die PIRATEN-Fraktion folgende Anfrage gestellt:
„In die Ratsversammlung
Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
Alternativangebote zur Oststadtbibliothek während der vorübergehenden Schließung
Im Zuge der Gesamtsanierung des Raschplatzpavillons im Jahr 2013 wird die Oststadtbibliothek ab dem 23. Dezember 2012 für mindestens acht Monate geschlossen. Nur ein Viertel der Buch– und Medienbestände soll in der Schließungsphase auf andere Stadtteilbibliotheken verteilt, der übrige Bibliotheksbestand eingelagert werden.
Die Nutzerinnen und Nutzer der Oststadtbibliothek sollen während der Umbauphase andere städtische Bibliotheken aufsuchen.
Weitere Alternativen sind momentan nicht vorgesehen. Naheliegend wäre insbesondere der temporäre Einsatz des Bücherbusses der Stadtbibliothek Hannover, der zu den am besten genutzten Kulturangeboten der Stadt gehört.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Möglichkeiten und Notwendigkeiten geprüft, um insbesondere mobilitätseingeschränkten und sehr jungen Nutzern und Nutzerinnen auch während der Sanierungsphase weite Wege zu anderen Bibliotheks-Standorten zu ersparen? (Wenn Ja, welche und mit welchem Ergebnis? Wenn Nein, warum nicht?)
2. Wie beurteilt die Verwaltung einen möglichen Einsatz der Fahrbücherei nahe des Standortes der Oststadtbibliothek während deren temporärer Schließung?
Dirk Hillbrecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”
PIRATEN-Fraktion für Beurlaubung von Oberbürgermeister Weil
In der Ratsversammlung am 18. Oktober 2012 hatte die PIRATEN-Fraktion eine Vertagung der Abstimmung über die Gewährung von Wahlvorbereitungsurlaub für Oberbürgermeister Stephan Weil beantragt. Es gab Informations– und Beratungsbedarf zu der kurzfristig von der Verwaltung vorgelegten Beschlussdrucksache 2343/2012. Dann schrieb der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dirk Hillbrecht einen Brief an den Oberbürgermeister. Nachdem die Fragen der Fraktion beantwortet sind, hat die PIRATEN-Fraktion dem Beurlaubungsantrag in der Ratsversammlung am 8. November 2012 zugestimmt. Ratsherr Hillbrecht hielt dazu eine Rede, die nachfolgend dokumentiert wird:
„Herr Ratsvorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor drei Wochen stand die Drucksache 2343/2012 zur Beurlaubung unseres Noch-Oberbürgermeisters kurzfristig auf der Tagesordnung. Die Verwaltung hatte zunächst Eilbedürftigkeit für die Angelegenheit ins Feld geführt – diese Sichtweise hat dann der Chef der Verwaltung, unser Herr Oberbürgermeister, zurückgenommen. Ganz offensichtlich gab es keine besondere Eilbedürftigkeit.
Wir haben und hatten nie Zweifel daran, dass einem Wahlbeamten — wie jedem anderen Berufstätigen — ein gesetzlicher Anspruch auf Wahlvorbereitungsurlaub zusteht. Aber wir sahen Informations– und Beratungsbedarf an anderen Stellen. Deswegen hatten wir eine Vertagung des Themas beantragt.
Unsere Fraktion nimmt die Aufgabe sehr ernst, das Handeln des Oberbürgermeisters und der von ihm geleiteten Verwaltung zu kontrollieren. Für uns ist der Rat keine Abnick-Versammlung. Und wenn wir Fragen haben, möchten wir diese auch stellen dürfen, ohne dass wir dafür hier im Saal schräg angeguckt oder gar unter Druck gesetzt werden.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen: die Handlungsmöglichkeiten der Opposition hier im Rat sind begrenzt. Das gilt für allemal für die kleinen Fraktionen. Aber die von uns allen einmütig verabschiedete Geschäftsordnung regelt das demokratische Miteinander — und auch die Rechte der Opposition. Diese Rechte sind dazu da, dass sie genutzt werden.
Wir haben unsere Fragen zwischenzeitlich schriftlich formuliert und die Verwaltung hat darauf, wie Sie wissen, heute Vormittag mit einer schriftlichen Antwort reagiert.
Wir wissen jetzt, dass unser Oberbürgermeister im nächsten Januar für zumindest zwei Repräsentationstermine seinen Wahlvorbereitungsurlaub unterbrechen will. Er beabsichtigt, am Neujahrsempfang der Landeshauptstadt am 3. Januar teilzunehmen. Und er plant, an der Eröffnung des neu errichteten Schlosses Herrenhausen teilzunehmen – zwei Tage vor der Landtagswahl. Diese Termine sieht er als solche „von besonders herausgehobener Bedeutung“ an, wie uns die Verwaltung heute mitteilte.
Und wir freuen uns, dass die Verwaltung aufgrund unserer Anfrage nun auch bezüglich der Kostenfrage mehr Transparenz hergestellt hat. Nun ist klar, dass die Aussage, es entstünden „keine finanziellen Auswirkungen“, unzutreffend ist. Vielmehr entlastet der Wahlvorbereitungsurlaub des Herrn Oberbürgermeister den Personaletat täglich um 303 Euro und 10 Cent. So hat der Landtagswahlkampf aus Haushaltssicht doch einen erfreulichen Nebeneffekt. Je intensiver Herr Weil von seinem Wahlvorbereitungsurlaub Gebrauch macht, desto mehr Geld spart die Stadt Hannover. Wenn Herr Weil sich entsprechend anstrengt, kann Herr Hansmann sicher rund 10.000 Euro verbuchen. Dem können auch wir PIRATEN nur uneingeschränkt zustimmen.
Herzlichen Dank!”
PIRATEN-Fraktion stellt Änderungsantrag zu Verwaltungsentwurf für ÖPP-Modell bei Neubau einer Bildungseinrichtung
Die PIRATEN-Fraktion will mit nachfolgendem, am 8. November 2012 eingebrachten Änderungsantrag Pläne der Stadtverwaltung für die ÖPP-Finanzierung einer Bildungseinrichtung verändern:
„In – den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts– und Liegenschaftsangelegenheiten – den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung – den Verwaltungsausschuss – die Ratsversammlung – den Stadtentwicklungs– und Bauausschuss (nachrichtlich)
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drs. 2038/2012
[Neubau einer Kindertagesstätte, einer Grundschule — als Ersatz für die jetzige Grundschule Meterstraße — und einer Dreifeld-Sporthalle auf dem Gelände der Außenstelle des Gymnasiums Wilhelm-Raabe-Schule (Birkenstraße 12)]
zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
„2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell zu untersuchen, mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verifizieren und den Ratsgremien diese Ergebnisse in Form einer Drucksache vorzulegen,
3. erst nach Behandlung der Drucksache bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das entsprechende Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen,“
Begründung:
Aufgrund des vorgeschlagenen Finanzierungsmodells ist der Rat mit seinen Gremien während des Planungsprozesses in seiner Steuerungs– und Kontrollfunktion eingeschränkt. Um in diesem Rahmen größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, sollten die demokratisch gewählten Ratsmitglieder fortlaufend eingebunden werden.
Hannover, den 8. November 2012
Dirk Hillbrecht (stellv. Fraktionsvorsitzender)”