NDS:Osnabrück/Tagesordnung/2012-07-07 Kreisparteitag/Kandidaten
Da auf dem Kreisparteitag eine Neuwahl des Vorstandes im Bereich des Möglichen liegt , besteht hier schon einmal die Möglichkeit sich für einen ggf. neuen Vorstand zu bewerben. Es ist davon auszugehen, dass eine Neuwahl des Vorstandes mit einer Satzungsänderung zusammen hängen wird. Der Entwurf des Satzungänderungsantrages lautet wie folgt:
| |
SÄA2: Abs. 1 und Abs. 4:
alt: Abs. 4: Der Kreisvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Kreisvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs- Verfahren, oder ähnliches an einen speziell zu diesem Zweck zu bevollmächtigende Piraten übertragen. neu:
Abs. 4: Der Kreisvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:
|