NDS:Oldenburg/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Diese Seite ist noch im Entwurfs-Stadium und wird gerade gemeinschaftlich erstellt. Beteilige Dich und beachte die Artikeldiskussionsseite.

Der Entwurf befindet sich noch in der ersten Bearbeitungsphase: https://oldenburg.piratenpad.de/Stadtverband-Geschaeftsordnung


Gundlage für diesen Geschäftsordnungsentwurf sind:

http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Geschäftsordnung

http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Satzungsentwurf_PP-SV_OL_v13.odt

Geschäftsordnung der Piratenpartei Deutschland Stadtverband Oldenburg

Definitionen

Allgemeines

  1. Jedes Organ des Stadtverbandes gibt sich eine gültige Geschäftsordnung, die als fester Bestandteil in diese Geschäftsordnung integriert ist.
  2. Die jeweilige Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit von dem entsprechendem Organ beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
  3. Änderungen an der Geschäftsordnung müssen begründet und zeitnah nach Abstimmung veröffentlicht und eingepflegt werden.

Mehrheiten

  1. Mögliche Mehrheiten werden in der Satzung in §15 definiert.

Geschäftsordnungsanträge

  1. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Armen an. Während eines Redebeitrages, einer Abstimmung und eines Geschäftsordnungsantrags sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
  2. Anträge zur Geschäftsordnung können sein:
    1. Antrag auf Schluss der Redeliste,
    2. Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste,
    3. Antrag auf sofortige Abstimmung,
    4. Antrag auf Vertagung,
    5. Antrag auf Redezeitbegrenzung,
    6. Antrag auf Unterbrechung,
    7. Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
    8. Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
    9. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (wobei dieser Antrag nur mit einer absoluten Mehrheit angenommen werden kann).
  3. Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
  4. Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede formal oder inhaltlich zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.

Medien

  1. Die Website des Stadtverbandes lautet: http://piratenpartei-oldenburg.de
  2. Die Wikiseite des Stadtverbandes lautet: http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Oldenburg
  3. Die Wikiseiten der Organe lauten: http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Oldenburg/Namedesorgans


Kommunalparteitag

Tagesordnung

  1. Zu Beginn der Versammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.

Tagungspräsidium

  1. Zu Beginn einer Versammlung wird ein Tagungspräsidium gewählt. Darunter ein Tagungsleiter, ein Protokollant und sofern erforderlich ein Wahlleiter. Die Wahl des Tagungspräsidiums erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Ausnahmen sind möglich. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Sollten Personen, den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören, obliegt es ihr, einen Antrag zum Ausschluss der Personen von der Versammlung zu initiieren.

Wahlen

  1. Personenwahlen finden grundsätzlich nach den allgemein geltenden Wahlrechtsgrundsätze, frei, transparent, allgemein, umittelbar, gleich und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
  2. Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
  3. Bei allen Abstimmungen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit.
  4. Für den Vorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt. Gewählt ist jeder Kandidat, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
  5. Vor Personenwahlen dürfen die Kandidaten durch das wählende Gremium befragt werden.
  6. Bei Wahlen zu Listen gilt jeder Kandidat als gewählt, der die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Werden mehrere Listenplätze zusammen gewählt, entscheidet die Anzahl der Stimmen über die Platzierung auf der Liste. Je mehr Stimmen ein Kandidat auf sich vereinigt, je höher ist der Listenplatz.
  7. Bei Wahlen zu Direktkandidaten gilt der Kandidat als gewählt, der die meisten Stimmen, mindestens aber die absolute Mehrheit erreicht.
  8. Die Tagungsleitung bestimmt ein Wahlverfahren, das für eine Wahl angewendet werden soll. Das wählende Gremium kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit die Anwendung eines bestimmten, anderen Verfahrens beschließen.
  9. Es können unter anderem folgende Wahlverfahren angewendet werden:
    1. Mehrheitsabstimmung
      1. Der Wähler hat eine Stimme und wählt eine Alternative aus der Liste der zur Wahl stehenden Alternativen.
      2. Gewonnen hat die Alternative, die mit den meisten Stimmen die erforderliche Mehrheit erreicht hat.
      3. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Alternativen satt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
      4. Wird nach einer Stichwahl die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so entscheidet das wählende Gremium über das weitere Verfahren.
    2. Alternativabstimmung durch Zustimmung A
      1. Alle Alternativen sind auf einem Wahlzettel gelistet.
      2. Der Wähler hat eine Stimme pro wählbarer Alternative.
      3. Pro Alternative kann mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden.
      4. Gewählt ist die Alternative, die die erforderliche Mehrheit mit dem höchsten Mehrheitswert erreicht.
      5. Können mehrere Alternativen gleichzeitig gewählt werden (z.B. Wahlen zu Beisitzern), so gelten die Alternativen als gewählt, die die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Erreichen mehr Alternativen die erforderliche Mehrheit als gewählt werden können, so gelten die Alternativen nach der Höhe der erreichten Mehrheit als gewählt, bis die Anzahl der maximal möglichen wählbaren Alternativen erreicht ist. Bei Bedarf wird eine Stichwahl durchgeführt.
    3. Alternativabstimmung durch Zustimmung B
      1. Wie Alternativabstimmung durch Zustimmung A, jedoch hat jeder Wähler so viele Zweitstimmen, wie Alternativen die Abstimmung gewinnen können.
      2. Mit einer Zweitstimme kann eine der Alternativen gewählt werden.
      3. Kommt es nach dem Verfahren nach Alternativabstimmung A zu einer Patt-Situation, so entscheidet in diesem Fall die Zweitstimme über die priorisierte Alternative.
    4. Alternativabstimmung durch Zustimmung C
      1. Wie Alternativabstimmung durch Zustimmung A, jedoch hat jeder Wähler so viele Zweitstimmen, wie Alternativen die Abstimmung gewinnen können.
      2. Mit einer Zweitstimme kann eine der Alternativen gewählt werden.
      3. Zur Auswertung werden die Alternativen nach der Anzahl der Zweitstimmen sortiert.
      4. Es haben die Alternativen gewonnen, die nach dieser Sortierung mit der Erststimme die erforderliche Mehrheit erreicht haben, bis die Anzahl der maximal möglichen, wählbaren Alternativen erreicht ist.

Wahlen zu Listen

tbd


Anträge

Behandeln mehrere Anträge den gleichen Gegenstand bzw. das gleiche Thema, so soll der am weitesten reichende Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht werden.

Protokoll

  1. Das Protokoll wird im Piratenwiki unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Oldenburg/Kommunalparteitag/JJJJ.FORTLAUFENDENUMER/Protokoll veröffentlicht.
  2. Das Protokoll des Kommunalparteitages wird von dem/den Protokollanten und mindestens drei Mitgliedern des zum Zeitpunkt der Einberufung des Kommunalparteitages im Amt befindlichen Vorstandes unterschrieben.


Hauptversammlung

Tagungsplan

  1. Die Hauptversammlung tagt wöchentlich. Über den Ort und die Zeit sowie Änderungen am Tagungsplan informiert der Kalender auf der Website des Stadtverbandes sowie der Vorstand nach eigenem Ermessen.

Tagesordnung

  1. Zu Beginn der Versammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.

Tagungspräsidium

  1. Zu Beginn der Versammlung wird ein Tagungspräsidium gewählt. Darunter ein Tagungsleiter, ein Protokollant und sofern erforderlich ein Wahlleiter. Die Wahl des Tagungspräsidiums erfolgt in offener Abstimmung mit einfache Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
  2. Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort.
  3. Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Außnahmen sind möglich. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
  4. Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
  5. Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
  6. Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
  7. Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Sollten Personen, den Fortgang der Versammlung erheblich und auf Dauer stören, obliegt es ihr, einen Antrag zum Ausschluss der Personen von der Versammlung zu initiieren.

Anträge

Behandeln mehrere Anträge den gleichen Gegenstand bzw. das gleiche Thema, so soll der am weitesten reichende Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht werden.

Protokoll

  1. Das Protokoll wird im Piratenwiki unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Oldenburg/Hauptversammlung/JJJJ-MM-DD/Protokoll veröffentlicht.


Vorstand

Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Die Mitglieder des Vorstandes haben im Einzelnen folgende besondere Aufgaben im Zuge der Delegation und Spezialisierung:

Vorstandsvorsitzender

  1. Der Vorstandsvorsitzende hat die primäre Aufgabe mit dem Vorstand als Mittel den Verband zu koordinieren sowie den Verband nach Außen zu vertreten.

Stellvertretender Vorsitzender

  1. Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten sowie den Verband nach Innen zu vertreten.

Schatzmeister

  1. Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Verbandes.

Beisitzer

  1. Übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend und sind zudem beratend tätig.

Protokoll

  1. Das Protokoll der Vorstandssitzungen wird im Piratenwiki unter http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Oldenburg/Vorstand/Sitzung/JJJJ-MM-DD/Protokoll veröffentlicht.