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Tätigkeitsbericht NDS Grundkurs Kommunalpolitik
Bei diesem Tätigkeitsbericht handelt es sich um tagebuchartige Aufzeichnungen zum E-Learning Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung NDS Grundkurs Kommunalpolitik (fes-kommcheckers.de).
Anmeldung
Anmelden kann sich jeder an diesem Kurs, der in Kommunalpolitik einsteigen will. es gibt alle paar Monate einen speziellen Kurs für bestimmte Bundesländer. Mit dem 31. Oktober 2011 fängt der Kurs für Niedersachsen an.
Link: www.fes-kommcheckers.de
Über den Kurs habe ich per Mailingliste erfahren und mich gleich angemeldet. es handlet sich um einen 1-monatige Online-Lehrkurs und hat abschließend eine Präsenzveranstaltung.
Die Kosten liegen bei 80€ und wurden von mir privat bezahlt. Ich werde das Geld mit meiner Aufwandspauschale für meine Stadtrats-Tätigkeit verrechnen.
Schon nach einer Woche der Kontaktaufnahme erhielt ich eine Rechnung, deren Betrag ich umgehend überwiesen hatte.
Start
Eine Woche vor dem Start erhält man eine Startmail mit Links zur Registrierung und zum E-Lerning einchecken. Dazu ein PDF Dokument als Einstieg. Die Mail landete bei mir im SPAM.
Die Registrierung mit Namen, E-Mail und Kennwort klappte umgehend. Das Freischalt-Codewort für den Kurs funktionierte nicht. Meine Anfrage wurde per Mail innerhalb von 30 Minuten beantwortet. Ich wurde vom Kurs-Admin eingetragen (das verteilte Codeword hatte einen Buchstabendreher).
Hinter der Registrierung versteckt sich eine komplette Social-Media Plattform auf Basis von typo3. Man legt ein Profil an, hat einen eigenen Blog, es gibt ein Forum, man kann interne Nachrichten verschicken und es gibt zunächst schone eine Umfrage an die 14 Teilnehmer (+ drei Kursleiter): Ansprache per Du oder Sie :-)
Man sollte das alles in Ruhe durchgehen, bevor es am 31. Oktober startet. Außerdem gibt es einiges an Infomaterial, wie der Kurs aufgebaut ist.
Es gibt ein Begrüßungsvideo (oben rechts) mit leider einer katastrophalen Ton, aber sympathisch.
Erste Schritte
In den ersten Schritten wird darum gebeten sich das Infomaterial anzuschauen (inklusive Videotutorials), das Profil auszufüllen, an der DU/Sie-Umfrage teilzunehmen und ein Dokument auszufüllen, was zur Lernbedarfsanalyse verwendet wird. Dazu gibt es eine Aufforderung noch was in das Forum als Diskussionsbeitrag zu posten.
Die Fragen, die man im Forum beantworten sollte, sind folgende (mit meinen Antworten):
- Was motiviert Sie zur Teilnahme an diesem Kurs?
- Ich hatte schon einen 1-Tages-Crashkurs mitgemacht, der mir aber nicht ausreichte. Mir geht es darum eine gute Sicherheit zu bekommen, was die wichtigsten Themen in der Kommunalpolitik sind. Besonders als Anfänger in der aktiven Kommunalpolitik ist es für mich wichtig, da gut einzusteigen.
- Dieses Seminar als Onlinekurs ermöglicht es mir, neben meiner Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma, mich zeitgerecht mit den Themen auseinanderzusetzen.
- Welche persönlichen Lernziele verfolgen Sie? Was wollen Sie unbedingt lernen?
- Aufgaben, Rechte und Pflichten im Stadtrat. Gestaltungsmöglichkeiten. Haushaltsfragen.
- Spannend für mich wären aber auch Diskussionen um den Alltag. Vielleicht gibt es ja Kontaktmöglichkeiten zu alten Hasen in den bestehenden Räten und auch Gespräche darüber. Aber auch wie es andere Neulinge schaffen, sich in den Rat einzuarbeiten.
- Was erwarten Sie von unseren Diskussionen in den Kursforen?
- Erfahrungsaustausch.
- Unterstützung bei den Lerninhalten.
- Wie sollen wir miteinander kommunizieren?
- Offener und ehrlicher Umgang.
- Ich bevorzuge das Du.
- Hart am Thema bleiben - politische Grundsatzfragen könnten von dem umfassenden Lehrstoff eventuell ablenken ;-)
- Was interessiert Sie besonders?
- Eigentlich ganz allgemein, die Anforderungen, die an uns gestellt werden. Schon der Richtungsweiser, was zunächst wichtig ist, wie wir gestalten können und aus was für Mittel wir schöpfen können. Eventuell auch die Abgrenzung Stadt / Kreis.
Begrüßung
Servet Akgöbek (unser Tutor) hat eine Rundmail an alle Kursteilnehmer geschickt und uns damit begrüßt (alle Mails an To, nicht Bcc ...). Die erste Umfrage zu Du/Sie wurde mit 17 Stimmen für Du und eine Stimme für Sie abgeschlossen.
Mails sollen innerhalb von 24h beantwortet werden (eher früher). Servet Akgöbek steht uns als Teilnehmer täglich für die Kursfragen zur Verfügung.
Zum Wochenende wird von ihm eine Zusammenfassung verteilt, damit alle noch mal einen Überblick erhalten.
In dem fes-kommchecker System ist das erste Modul freigeschaltet.
Lerninhalte
- Welche Aufgaben eine Kommune leisten muss und welche sie leisten kann.
- Daraus wird gut ersichtlich, welche Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort bestehen. (Modul Kommunale Aufgaben)
- Kommunale Selbstverwaltung beleuchtet Stellung und Bedeutung der Gemeinde und welche Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerschaft und der Verwaltung zustehen.
- Kommunalfinanzen mit Rahmenvorgaben und Umsetzungsinstrumente
- Doppik (Ressourcenverbrauch / - aufkommen)
- kommunaler Haushaltsplan
Kommunalen Aufgaben (Woche 1, Modul 1)
- Spielerische Übersicht kommunaler Aufgaben
- Ein Vertiefungstext: den können Sie vollständig oder daraus einzelne (z.T. gekürzte) Kapitel lesen
- Themenbezogene Diskussion(en) im Forum
- Videointerview mit Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil: "Kommunale Daseinsvorsorge im 21. Jahrhundert"
- weiterführende Literatur (z.T. FES-Studien)
Zum Abschluss des 4-wöchigen Kurses gibt es ein Präsenzseminar in Springe (25/26. Nov. 2011, Bildungs- und TagungsZentrum, HVHS Springe e.V., Kurt-Schumacher-Str.5, 31832 Springe)
Kommunalen Aufgaben (Woche 1, Modul 1)
Am 31.10.2011 wurde das erste Modul freigeschaltet. Servet Akgoebek hat dazu im Forum eine Diskussion gestartet: Demokratie – ein alltäglicher Wert?
Folgende Frage stellt er dazu: In Deutschland sind uns die Strukturen der Demokratie allgegenwärtig. Wir können jeder Zeit auf sie zugreifen, sie bedienen und somit Veränderungen herbeiführen. Hierbei ist die Kommune eine entscheidende Grundlage. Wie kann diese Schule der Demokratie zugänglicher gemacht werden?
Inhalt
Modul eins beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Aufgaben, Handlungsfeldern und zukünftigen Herausforderungen der Kommunen.
Aufbau
Es gibt ein Quiz, ein PDF-Dokument (das Hauptdokument zum Modul, 33 Seiten), zwei Videos (eine Begrüßung und ein Interview mit OB weil, PDF-Transcript und weiterführende Literaturhinweise: „Öffentliche Dienstleistungen: Unverzichtbarer Baustein der Daseinsvorsorge. Zwei Jahrzehnte Privatisierung: Bilanz und Ausblick (FES Publikation von 2009) und „Alles muss raus“ (Artikel in der Zeit von 2006))
Text zum Modul
Inhalt zum PDF-Text des Moduls.
- Einführung
- Die kommunale Familie in Niedersachsen
- Die Kommune als Schule der Demokratie
- Die Aufgaben der Gemeinden nach dem Grundgesetz, der Landesverfassung und der Gemeindeordnung
- Selbstverwaltungsgarantie und Allzuständigkeit
- Aufgaben im Wandel 2.3 Der Wirkungskreis der Gemeinden
- Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben
- Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
- Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung sowie Auftragsangelegenheiten kraft Bundesrecht
- Kommunalaufsicht
- Der Produktplan - Beispielhafte Aufgabengliederung der Gemeinde
- Hoheitsbereiche der Gemeinde
- Bereich Planung (1)
- Kommunale Aufgaben –Zusammenfassung in 10 Thesen
Einführung - Die kommunale Familie in Niedersachsen
Kommune = Gemeinschaft
Kommune in NDS umfasst Einheit-, Samt- und Mitgliedsgemeinden; zwei Gemeindefreie Bezirke.
Samtgemeinde = Gemeindeverbände von Mitgliedsgemeinden
Einheitsgemeinden: keine Untergliederung (außer Ortsteile)
Unterscheidung zwischen Kreisangehörige oder kreisfreie Städte (Kreisfrei sind: Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg)
Kreisfreie Städte erbringen teilweise Leistungen und haben Aufgaben von Landkreisen
Landkreise = vollständige Kommunen = Gebietskörperschaften -> Gebietshoheit
Landkreise fungieren als Gemeindeverbände (kreisangehörige Städte sind Mitglieder)
Selbständige Städte sind Mitglieder von Landkreisen, haben aber eigenständige Kreisaufgaben (Selbständig sind Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg)
Sonderstellung Hannover und Göttingen: Landeshauptstadt und Göttingen-Gesetz (siehe auch Wikipedia.
Zusammenarbeit von Kommunen via Vereinbarungen. Organisationseinheiten bilden (Unternehmen, Vereine, kommunale Anstalten und Zweckverbände)
Einführung - Die Kommune als Schule der Demokratie
Städte und Gemeinden kleinste demokratische Einheiten = Schulen der Demokratie -> Bürger lernen dort Demokratie.
NKomVG §2: "Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates". [1]
Lokalpolitik wird in den örtlichen Parteigremien vorbesprochen und beraten.
Parteien sollen sich in der Kommunalpolitik und „auf dem Rathaus“ engagieren: Artikel 21 GG „Parteien ...bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“ [2]
Die Aufgaben der Gemeinden (GG, NKomVG, Gemeindeordnung) - Selbstverwaltungsgarantie und Allzuständigkeit
Artikel 28 Abs 2 GG: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ [3]
Kommunale Hoheiten
Allzuständigkeit der Gemeinden = neue Aufgaben erfinden, aufgreifen = Aufgabenfindungsrecht
- Innovativ sein
- auf neue Entwicklungen reagieren
- Aber: Öffentlichkeit und Örtlichkeit muss gegeben sein, keine Aufgaben höherer Kommunen!
Niedersächsische Verfassung Artikel 57 Abs 1 [4]:
"Gemeinden und Landkreise und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.";
Abs. 4: "Den Gemeinden und Landkreisen und den sonstigen kommunalen Körperschaften können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung Pflichtaufgaben zur Erfüllung in eigener Verantwortung zugewiesen werden und staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
Für die durch Vorschriften nach Satz 1 verursachten erheblichen und notwendigen Kosten ist unverzüglich durch Gesetz der entsprechende finanzielle Ausgleich zu regeln.
Soweit sich aus einer Änderung der Vorschriften nach Satz 1 erhebliche Erhöhungen der Kosten ergeben, ist der finanzielle Ausgleich entsprechend anzupassen; im Fall einer Verringerung der Kosten kann er angepasst werden.
Der finanzielle Ausgleich für Vorschriften nach Satz 1, die vor dem 1.Januar 2006 erlassen worden sind, richtet sich nach dem bisher geltenden Recht; für den Fall einer Aufgabenverlagerung gilt Satz 3 uneingeschränkt, im Übrigen mit der Maßgabe, dass eine Anpassung im Fall der Verringerung der Kosten nicht erfolgt.
Satz 1 gilt entsprechend, soweit sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften Aufgaben zugewiesen oder übertragen werden, wenn unverzüglich Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden."
Konnexitätsprinzip Wikipedia -> Art. 104a GG
- Das Konnexitätsprinzip sichert die einheitliche Rechtsanwendung im föderalen Staat, indem es dem Bund zum Preis der zumindest teilweisen Kostentragung die Möglichkeit einräumt, den Ländern Verwaltungsangelegenheiten in Auftragsverwaltung zu übertragen
- Aber nicht immer optimale Finanzierung! (siehe z.B. Kinderbetreuung)
Abs 6: "Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören. " = NDS Städtetag, NDS Städte- und Gemeindebund, NDS Landkreistag.
Kommunen haben keine Mitwirkung bei Bundesgesetzen (werden durch Länder vertreten)
Gemeinden sind mittelbarer Teil der Landesverwaltung
Das kommunale Wirtschaftsrecht ist deutschlandweit weitgehend übereinstimmend geregelt
Europäischer Grundlagenvertrag (Vertrag von Lissabon), Artikel 3a Abs 2 (jetzt Artikel 4 Abs 2): Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt. Sie achtet die grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere die Wahrung der territorialen Unversehrtheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der nationalen Sicherheit. Insbesondere die nationale Sicherheit fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.
EU Subsidiaritätsprinzip Wikipedia= EU ist nur dann zum Handeln befugt, wenn untere Ebenen ein Problem oder eine Sachfrage nicht ebenso gut oder besser lösen können