NDS:Northeim/Kreisverband/GeschäftsordnungVorstand

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Dies ist eine Entwurfs-Version, die Endgültige Version soll auf der Vorstandssitzung am 25.10.2012 beschlossen werden.

Geschäftsordnung

Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstands des Kreisverband Northeim der Piratenpartei Deutschland aus dem Jahre 2012 und regelt dessen Geschäfte. Sie ist in  der Kreisvorstandssitzung am 25.10.2012 beschlossen worden.

1. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

  • Vorsitzender: Benjamin Richter
  • Stellvertretender Vorsitzender: Paul Koch
  • Schatzmeister: Aljoscha Rittner
  • Beisitzer: Michael-Ernst Herzig, Saleh El-Mograbi

2. Beschlussfassung

  • Der Vorstand kann Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. wenn die Mehrheit aller stimmberechtigten Vorstandsmitglieder dafür gestimmt hat. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. Im Umlauf getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied oder Beauftragten dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.
  • Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs und seines Budgets allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Ausgaben bis zur Summe 250,-€ pro Quartal können durch ein Vorstandsmitglied allein beschlossen werden.
  • Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
    • Ausgaben die 5.000 € 1000 € überschreiten
    • Einberufung eines Kreisparteitags
  • Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.
  • Beschlüsse werden auf geeignete Weise unverzüglich veröffentlicht. Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt. Verschlußsachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Kreisvorstands zugestellt.

3. Antragsrecht

  • Anträge an den Vorstand können auf der Homepage unter http://www.piratenpartei-northeim.de/northeimer-piraten/vorstand/antrag-an-den-vorstand/ oder per E-Mail an vorstand@piraten-nom.de gestellt werden. Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf geeignete Weise unverzüglich öffentlich (ggf. anonymisiert) dokumentiert.
  • Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. In jedem Antrag ist ein Ansprechpartner sowie ein Umsetzungsverantwortlicher zu benennen. Umsetzungsverantwortliche können auch vom Vorstand benannt werden. Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
  • Ein Antrag auf Ordnungsmaßnahme nach §6 Abs. 1 Bundessatzung wird nur behandelt, wenn
    • er durch ein Bundesvorstandsmitglied eingebracht wird,
    • er durch den für das Mitglied zuständigen Landesvorstand mitsamt einer Begründung, warum die Ordnungsmaßnahme nicht selbst verhängt wurde, eingereicht wird, ode
    • ein entsprechender Antrag von dem für das Mitglied zuständigen Landesvorstand abgelehnt wurde.

4. Vorstandssitzungen

  • Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich und/oder fernmündlich statt.
  • Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von 4 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen. Die Einladungfrist von physischen Vorstandssitzungen gemäß §10 Abs. 5 der Satzung bleibt davon unberührt.
  • Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  • Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  • Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Das Protokoll ist binnen einer Woche zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
  • Der Vorstand soll sich einmal pro Quartal mindestens alle zwei Monate treffen. Diese Treffen müssen nicht notwendigerweise als formelle Sitzung abgehalten werden.

5. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

  • Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. 
  • Diese werden vom Vorstand oder entsprechend Beauftragten verwaltet.
  • Der Vorstand kann per Beschluss Piraten oder Angestellten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung sowie einer Versicherung an Eides statt gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
  • Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
  • Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

6. Aufgabenverteilung

  • Erster Vorsitzender
    • Repräsentation nach Außen
    • Kontakt zu externen Organisationen (NGO)
    • Medien-/ Presse-Ansprechpartner
    • Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
    • Kontrolle der Finanzen
    • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
    • Koordiniert den Vorstand bzgl. der Unterstützung der Landesverbände und des Aufbaus und der Entwicklung neuer Landesverbände.
    • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
  • Stellvertretender Vorsitzender
    • Repräsentation nach Innen
    • Kontakt zu anderen Gliederungen
    • Koordination von gemeinsamen Aktionen
    • Interne Organisation
    • Unterstützt den Vorsitzenden
    • Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
    • Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden
  • Schatzmeister
    • Kontoverwaltung
    • Mitgliederbeiträge verwalten
    • Finanzmittelverwaltung
    • Unterstützt den Vorsitzenden
    • Aufbau einer Finanzverwaltung
    • Kontrolle der Finanzverwaltung
    • Abrechnungen gegenüber den Landesverbänden
    • Haushaltsplanung
  • Beisitzer
    • Die Beisitzer werden mit einzelnen speziellen Aufgaben betreut. Es werden Aufgaben delegiert, um die Rumpf-Mitglieder (Vorsitzender, stv. Vorsitzende und Schatzmeister) zu entlasten. Die Aufgabenverteilung erfolgt situationsbedingt.

7. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

  • Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Textform zu erfolgen.

8. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

  • Diese Geschäftsordnung wurde am 25.10.2012 in dieser Form in Kraft gesetzt.

Kritische Anmerkungen

Allgemein

Ein Blick in die GO des Landesvorstandes kann nie schaden, falls noch nicht geschehen, hier ist sie zu finden: http://www.piraten-nds.de/ueber-uns/landesvorstand/geschaeftsordnung.html

Diese GO war mir unbekannt. Ich habe unter NDS nur Geschäftsordnung des Vorstands finden können. Die fand ich doof. Diese GO basiert daher auf der Bundesvorstands-GO.--Benjamin Richter 19:08, 18. Okt. 2012 (CEST)
Ja, das ist typisch für den Informationsdschungel in der Piratenpartei.Hgb
Ich habe mal drei Punkte übernommen: Approval Voting, Beschluss des Protokolls und schriftliche (Offline) Anträge. Der Rest ist weitestgehend wie unsere GO. Wir sind geschwätziger, aber das darf für das erste mal so sein. Anträge auf "jedweder Art" wie in der Landes-GO halte ich für nicht so gut. Zwar ist es toll, schnell mündliche Anträge reinzureichen. Aber was ich bei GO Schlachten lernen durfte: Die meisten Probleme sind bei dem Intentionsverständnis und Interpretation. Schlicht: Mündliche Anträge werden idR missverstanden.

zu 1)

Es erscheint ungewöhnlich, die Vorstandsmitglieder namentlich in der GO zu nennen.

Da jeder neu gewählte Vorstand eine GO beschließen muss, hat man wenigstens einen Grund in die GO zu schauen und zu ändern. Wie mein Deutsch-Lehrer immer sagte: Ich loche die kopierten Blätter nicht, damit ihr wenigstens eine Arbeit damit habt. --Arittner 09:07, 19. Okt. 2012 (CEST)
Hat was für sich.Hgb

zu 2)

"Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten." Das ist zwar keine schlechte Idee, geht aber recht weit für eine Geschäftsordnung. Würde dann in die Satzung gehören, und da dürfte es Debatten geben. Ein Einspruchsrecht des Schatzpiraten, das aufschiebende Wirkung oder gar die Einberufung eines Kreisparteitages erzwingt, wäre schon sehr weitgehend, aber ein "Vetorecht" für Amtsträger bei den Piraten ?

Ja, das kommt aus der Bundessatzung und da hatte man wohl schlechte Erfahrungen.
Hier ein moderaterer Vorschlag:
Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten, sollte die Liquidität des Kreisverbandes gefährdet sein.
Ich habe das so im Pad schon geändert. Es ist, meiner Meinung nach, meine Pflicht die Liquidität aufrecht zu erhalten. Würde ich in Vortstandssitzungen gezwungen (durch Überstimmung) mehr Geld auszugeben, als wir haben, wäre die Konsequenz, dass ich zurücktreten müsste. Da erscheint mir ein Vetorecht weniger schlimm ;-) --Arittner 09:07, 19. Okt. 2012 (CEST)
Meistens sollte es reichen, wenn der Schatzpirat mit Rücktritt droht. Ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung bis zum Entscheid eines ausserordentlichen Kreisparteitages dürfte aber ausreichend sein.Hgb

zu 3 )

"In jedem Antrag ist ein Ansprechpartner sowie ein Umsetzungsverantwortlicher zu benennen. Umsetzungsverantwortliche können auch vom Vorstand benannt werden. Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen."

Diese Regelung erscheint nicht praktikabel. Eine Bürgerin, die beispielsweise beantragt, die Piraten sollten sich mal mit der Einbecker Hundesatzung befassen kann keinen "Umsetzungsverantwortlichen" benennen.

Ja, da stimme ich dir zu.
Mein Vorschlag:
Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. In jedem Antrag ist ein Ansprechpartner sowie ein Umsetzungsverantwortlicher zu benennen. Umsetzungsverantwortliche können auch werden vom Vorstand benannt werden. Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

--Arittner 09:07, 19. Okt. 2012 (CEST)

In der Passage geht es darum, dass ein Pirat, der ein Vorhaben genehmigt haben möchte, auch für die Umsetzung sorge tragen muss. Das funktioniert so nicht. Da das im KV kein großes Problem sein wird, würde ich den Umsetzungsverantwortlichen lieber ganz streichen.--Benjamin Richter 09:17, 19. Okt. 2012 (CEST)
Nein, lieber nicht. Wenn wir als Vorstand keine Umsetzungsverantwortlichen finden, ist eine Erledigung eines Antrags sowieso gescheitert. Zwar nimmt sich irgend jemand bestimmt ein Antrag an, aber das ist weder eine geforderte schnelle Bearbeitung noch strukturiert. Außerdem kann der Verantwortliche sich auch ändern oder später benannt werden. Aber Verantwortlichkeiten weglassen, weil es bequemer ist, hilft nicht ;-) --Arittner 10:45, 19. Okt. 2012 (CEST)
Vielleicht sollte man vielleicht zwei Antragswege vorsehen, einen für Piraten und einen für Jedermann. Das könnte auch helfen, Mitglieder zu werben.Hgb
Ich denke mit einem Antragsweg sollten wir klar kommen. Sonst wird es für den Bürger auch zu schwer.--Arittner 10:45, 19. Okt. 2012 (CEST)

Anträge auf Ordnungsmassnahmen sollten entweder in der Satzung geregelt werden oder gar nicht.

Müssten wir mal drüber diskutieren. Am liebsten habe ich gar keine Ordnungsmaßnahmen ;-) --Arittner 09:07, 19. Okt. 2012 (CEST)
Das ist riskant. Zucht und Ordnung sind archaische Begriffe, aber für den Aufbau einer schlagkräftigen Organisation durchaus förderlich. Hgb
Ich hätte ein Sternchen an meine Bemerkung machen sollen. Zudem sind ja Ordnungsmaßnahmen in der Satzung definiert (mit Verweis auf Landessatzung). Den Passus aus der Bundes-GO haben wir gestrichen, weil es ja sogar einschränkt, wie in der Satzung mit Ordnungsmaßnahmen umgegangen wird. Das ist unschön. Natürlich müssen wir mit Ordnungsmaßnahmen umgehen. Und wie du sagst, in der GO gehört das nicht rein. --Arittner 10:48, 19. Okt. 2012 (CEST)

zu 4)

"Stellvertretenden" würde ich klein schreiben, bin mir aber unsicher.

Done --Arittner 10:45, 19. Okt. 2012 (CEST)

"Diese Treffen müssen nicht notwendigerweise als formelle Sitzung abgehalten werden." würde ich ganz kicken, denn wenn es läuft wie immer in NOM, ist das sowieso klar und falls mal einer rumnerdet, bekommt der eine ultraformelle Sitzung reingedröhnt, dass er mit den Ohren schlackert.

Ja, könnte man rauswerfen. Tut aber nicht weh ;-) --Arittner 09:07, 19. Okt. 2012 (CEST)

Das Rederecht für Gäste und Parteimitglieder, die nicht Vorstand sind, ist hier ungenau geregelt.

Da bin ich mir sowieso unsicher. Wir haben GO für Versammlungen die relativ genau sind. Meine Gruppenfraktion im Rat der Stadt Uslar hat überhaupt keine Regelungen diesbezüglich. --Arittner 09:07, 19. Okt. 2012 (CEST)
Schreib doch, "der Vorstandsvorsitzende erteilt das Wort in der Sitzung" oder so. Hgb
Vorschlag: Die Sitzungsleitung erteilt und entzieht das Wort in der Sitzung. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen. --Arittner 10:45, 19. Okt. 2012 (CEST)

"Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat." geht mir wirklich viel zu weit.

Da muss ich zurückfragen: Was geht zu weit?
Ich finde das praktmatisch, weil jemand schon vorher (weil er im Urlaub ist) bestimmten Standpunkten/Beschlüssen seine Zu- oder Absage geben kann. Es ermöglicht uns, da dann etwas flexibler zu sein.
Natürlich kann das auch gefährlich sein, weil dann mehrere Mitglieder nie zu Sitzungen auftauchen brauchen, um alles zu blockieren. Aber dann wären wir auch mit Anwesenheit nicht mehr handlungsfähig. Außerdem haben wir sowieso Umlaufbeschlüsse, die ja Willensbekundungen ohne Anwesenheit sind. --Arittner 09:07, 19. Okt. 2012 (CEST)
Wer sich nicht im Umlaufverfahren äussert und der Sitzung fernbleibt, hat sich nicht enthalten. Hgb
Im Umlaufverfahren gilt sowieso absolute Mehrheit. Damit wären Enthaltungen immer Nein. da gebe ich dir recht. Aber wir können dann auf Vorstandssitzungen keine einfache Mehrheit haben, wenn fehlende Vorstandsmitglieder auch "Nein" sind. Das passt nicht. --Arittner 10:45, 19. Okt. 2012 (CEST)

zu 5)

"Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung sowie einer Versicherung an Eides statt gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden." Da fehlt mir die Forderung, die landesübliche Datenschutzerklärung zu unterschreiben, bevor man an die Daten darf. "Versicherung an Eides statt" ? Im Ernst ???

Man müsste den Datenschutzbeauftragten mal fragen, warum die eidesstattliche Versicherung als notwendig erachtet wurde.
Vorschlag als Alternative:
Der Vorstand kann per Beschluss Piraten oder Angestellten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung der aktuellen Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland mit obligatorischer Belehrung sowie einer Versicherung an Eides statt gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
--Arittner 09:07, 19. Okt. 2012 (CEST)
Meiner Kenntnis nach gibt es eine formelle Datenschutzerklärung, Meinhard sagte sowas. Hgb
aktuellen Datenschutzerklärung der Piratenpartei Deutschland mit obligatorischer Belehrung ist die formelle Datenschutzerklärung. Sie schließt die Belehrung ein und man muss zwei Unterschriften leisten (Für DSE und Belehrung). Erst damit darf man überhaupt an die Mitgliedsdaten aus dem LV. Ich und Benjamin haben diese Prozedere durch. Meines Wissens nach, muss diese auch jades Jahr wiederholt werden, sonst wird sie ungültig. --Arittner 10:45, 19. Okt. 2012 (CEST)


zu 6)

Da die GO sowieso Vorstandssache ist, würde ich die Aufgabenverteilung nicht so detailliert regeln. Vielmehr würde ich definieren, wer wofür der Ansprechpartner ist.

Ich fand diese Vorgabe schon gar nicht so schlecht. Das leitet ein wenig an und fordert auch. Das war auch einer der Gründe der Gründung: Etwas mehr Struktur in die Aufgabenverteilung.
Diese Liste der Aufgaben ist übrigens auf der ersten Vorstandssitzung zu besprechen. Das ist eine Vorgabe aus dem Wiki. Für die beiden Vorstandsvorsitzenden gibt es da sicherlich Änderungsbedarf. Bei mir als Schatzmeister gibt es nicht so viel Gestaltungsspielraum. --Arittner 09:07, 19. Okt. 2012 (CEST)

mgb Hgb