NDS:Mitgliederversammlungen/LPT07.1/Aenderungensantraege
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Vorwort
Auf dieser Seite sollen Änderungsanträge eingestellt werden, über die auf dem 1. Landesparteitag der Piraten Niedersachsen entschieden wird. Auf der Diskussionsseite und der Mailingliste ist genung Platz ausführlich über die Anträge zu diskutieren.
Bitte setzt eine Signatur mit Datum und Zeit.
Inhaltsverzeichnis
Antrag 1
§4 (Rechte und Pflichten der Piraten) Abs. 2
ist:
Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Landesvorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat.
soll:
Jeder Pirat hat das Recht an der politischen Willensbildung, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat.
Begründung:
- Ansonsten macht der Satz keinen Sinn. --Chris (AnG) 20:50, 23. Jul. 2007 (CEST)
- In dem Sinne das der Begriff "Gebietsverbände" eben auch Kreisverbände, Ortsverbände, u.ä. einschließt welche eben keinen Landesvorstand haben. Gecko
Gegenvorschlag:
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Antrag 2
§14 (Der Landesvorstand) Abs. 4:
ist:
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt.
soll:
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von maximal einem Jahr gewählt.
Begründung:
Damit keiner auf die Idee kommt er muss aber ein Jahr voll machen. --Chris (AnG) 20:50, 23. Jul. 2007 (CEST)
Gegenvorschlag:
Es bleibt bei der alten Formulierung
Begründung: Die neue Schreibweise impliziert das der Vorstand danach nicht wiedergewählt werden kann. Wie gesagt maximal ein Jahr im Vorstand ist unabhängig von Wahlen. --Robert 16:40, 27. Jul. 2007 (CEST) ---
Antrag 3
§21 (Wahlordnung) Abs. 6 + 7:
ist:
6. Kandidaten für Vorstände und andere Parteigremien werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen in jeweils einzelnen Wahlgängen gewählt.
7. Erreicht bei Einzelwahl ein Kandidat nicht die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen, ist im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit ausreichend. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Führt diese zu keinem Ergebnis erfolgt eine erneute Beratung mit anschließender zweiten Stichwahl. Führt diese ebenfalls zu keinem Ergebnis entscheidet das Los.
soll:
Kandidaten für ein Amt im Vorstand oder anderer Position für die Partei, werden mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gewählt. Erreicht kein Kandidat die erforderliche einfache Mehrheit wird eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den beiden höchsten erreichten Prozentsätzen durchgeführt. Führt diese zu keinem Ergebnis erfolgt eine Beratung mit anschließender Entscheidung der weiteren Vorgehensweise seitens des wählenden Gremiums.
Begründung:
Wir haben eine Entscheidung, und zwar entweder Kandidaten die es schaffen gewählt zu werden, oder aber das Gremium das sich überlegen muss wie es nun weitermachen möchte. --Chris (AnG) 20:50, 23. Jul. 2007 (CEST)
Gegenvorschlag: