NDS:Mitgliederversammlungen/2020.1/PP Antraege
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Wichtig!
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen zum Parteiprogramm (PÄAs) ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS20.1 in der Satzung folgendermaßen geregelt: § 12 Die Landesmitgliederversammlung
...
Bis zum xx.xx.2020 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden! Bis zum xx.xx.2020 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen). Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder - ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken) - der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege ) - der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen) DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich Parteiprogrammanträge selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit dieser jemanden beauftragt, das für euch zu tun. Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.
Die Anträge im Ticketingsystem stehen dort um überprüft, verarbeitet und dokumentiert zu werden. Die Tickets dienen nicht der Diskussion oder Kommentierung der Anträge, macht das bitte in der ML, in Pads oder hier im Wiki, wenn die Anträge übertragen worden sind. Nur die Antragsteller und die "Ticketschubser" schreiben etwas in diesen Tickets!
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Inhaltsverzeichnis
- 1 WP 000 - Text
- 2 WP 001 - Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben
- 3 WP 002 - Schutzeinrichtungen vor Beziehungsgewalt erweitern
- 4 WP 003 - Altlastenfond erweitern
- 5 WP 004 - Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern
- 6 WP 005 - Ausweisung von Wildwiesengebieten
- 7 WP 006 - Die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die Verwertung von biologischen Reststoffen beschränken
- 8 WP 007 - Kirchentagsfinanzierung privatisieren
- 9 WP 008 - Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden
- 10 WP 009 - Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen
- 11 WP 010 - Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung
- 12 WP 011 - Keine Gottesdienste bei staatlich mitfinanzierten Anlässen
- 13 WP 012 - Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee
- 14 WP 013 - Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle
- 15 WP 014 - Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen
- 16 WP 015 - Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte
- 17 WP 016 - Schutzregelungen für Nationalparke verstärken
- 18 WP 017 - Umgestaltung der Schuldenbremse
- 19 WP 018 - Einrichtung von Drogenkonsumräumen
- 20 WP 019 - Naturdenkmale erhalten
- 21 WP 020 - Landschaftspflege in Niedersachsen vernetzen
- 22 WP 021 - Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass
WP 000 - Text
- Text:
- Antragsteller: Maximiliane Musterfrau
Ergebnis 2. Kammer SME:
Geglättetes Ergebnis:
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Titel
Text
==Begründung:==
Text
Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:
WP 001 - Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 90.57%, Dagegen: 3,77%, Enthaltung 5,66%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 96,0%, Dagegen 4,0%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Reguläre Staatskirchenleistungen aufheben
Modul 1:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die im Grundgesetz dafür benannten Religionsgemeinschaften ein. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden, dessen Grundlagen vom Bundesgesetzgeber zu legen sind. Niedersachsen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission mit diesem Ziel unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die zudem den Wert der verstaatlichten kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll. Denn Staatskirchenleistungen sind ein Relikt der Vergangenheit.
Modul 2:
Bestenfalls sollen derartige Leistungen an die Kirchen in dem Maß gezahlt werden, welches konfessionslosen Gemeinschaften zugestanden wird.
==Begründung:==
Modul 1:
Staatsleistungen sind entstanden, um Säkularisierungen von Kirchengut, hauptsächlich während der Reformationszeit, durch den Westfälischen Frieden oder eben durch Reichsdeputationshauptschluss von 1803 auszugleichen. Der Staat eignete sich kirchliches Vermögen und Territorium an, übernahm aber gleichzeitig die Gewähr für die finanzielle Ausstattung der Kirchen. Diese Ansprüche der Kirchen haben sich über die Weimarer Republik bis zum heutigen Tage erhalten. (1)
Nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung werden die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung abgelöst, wobei die Grundsätze hierfür vom Reich, heute vom Bund aufzustellen sind. Dieser Gesetzgebungsauftrag ist seit 1919 nicht erfüllt worden, so dass es an einer wesentlichen Voraussetzung für eine Ablösung der Staatsleistungen mangelt. Für eine Kürzung der Staatsleistungen bedürfte es neuer Vertragsverhandlungen.
Rechtsgrundlage für die Zahlung dieser staatlichen Leistungen ist in Niedersachsen der Loccumer Vertrag vom 19.03.1955 sowie das Niedersachsenkonkordat vom 26.02.1965. Das Land Niedersachsen zahlt seit dieser Zeit die Staatsleistungen, deren Höhe laufend den Veränderungen der Besoldung der Landesbeamten angepasst wird.
Waren es im Haushaltsjahr 2016 noch sage und schreibe 44.614.000 €, so ist der Haushaltsansatz für 2019 schon bei 47.969.000 € (2) Auf die nächste Legislatur bezogen ergäbe es ein Einsparpotential von bis zu rund 230 Mio. €. Damit ließen sich selbst nach Abzug einmalig zu zahlenden Staatsleistungen unsere anderen Punkte wahrscheinlich weitgehend finanzieren.
Nicht nachvollziehbar ist, warum nicht längst entsprechende Schritte gemacht wurden. Denn selbst die Kirchen sehen ein, dass dieses Relikt aus alten Zeiten nicht mehr zeitgemäß ist. (3)
Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des Allgemeinen Niedersächsischen Programms (4)
Nodul 2:
Demgegenüber wird übrigens der Humanistische Verband Niedersachsen (5) gemäß 684 37-3 lediglich mit 264.000 € bedacht. Da ist es nicht einzusehen, warum die evangelische und die katholische Kirche mehr bekommen sollen.
(1) http://www.taz.de/!5064407/
(2) http://www.humanistische-union.de/typo3/ext/naw_securedl/secure.php?u=0&file=uploads/media/v225_29b_Staatsleistungen2019-2_Jahr2019.pdf&t=1570041717&hash=9ec64ee1bc8f729ba399f425a1f276ec
(3) https://www.dw.com/de/kirchen-zur-abl%C3%B6sung-der-staatsleistungen-bereit/a-17214285
(4) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Allgemeines_Programm#Trennung_von_Staat_und_Kirche
(5) http://www.hvd-niedersachsen.de/humanistischer-verband.html
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 002 - Schutzeinrichtungen vor Beziehungsgewalt erweitern
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 81,4%, Dagegen: 2,33%, Enthaltung 16,28%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 96,89%, Dagegen 3,11%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Schutzeinrichtungen vor Beziehungsgewalt erweitern
Modul 1:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Gleichbehandlung der Geschlechter ein. Dazu gehört auch, unabhängig vom Geschlecht von Gewalt bedrohten Menschen in Not Zuflucht zu gewähren. Wir wollen daher die bislang zwei Einrichtungen für Männer finanziell aus der Landeskasse unterstützt sehen und setzen uns für eine Ausweitung des Angebots an derartigen Hilfseinrichtungen ein. Dies darf nicht zu Lasten der Unterstützung für Frauenhäuser gehen. Ihr Angebot ist wenigstens unter gleichen Bedingungen beizubehalten und wenn notwendig auszuweiten. Um allen Menschen Zugang zu ermöglichen, müssen sie barrierefrei gestaltet sein.
Modul 2:
Um auch Menschen, die sich einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich zuordnen, diesen Schutz zu bieten, sind Öffnungsmöglichkeiten der reinen auf Männer und Frauen ausgelegten Einrichtungen zu erkunden.
==Begründung:==
Ohne Zweifel ist die Gewalt gegen Frauen ein ernstes gesellschaftliches Problem. Dem wird mit der Existenz von 41 Frauenhäusern in Niedersachsen Rechnung getragen (1). Diese werden gemäß der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind" (2) gem. Haushaltsplanentwurf 2019 mit durchschnittlich € 109.000 pro Einrichtung gefördert (3) in Gänze mit € 4,4 Mio Euro. In diesem Punkt haben es übrigens die Grünen nicht so mit dem Kampf für gleiche Rechte der Geschlechter. (4)
Demgegenüber gibt es ganze zwei Einrichtungen, die sich der Zuflucht für Männer verschrieben haben. Beide Einrichtungen, in Oldenburg (5) eine 3-Zimmer-Wohnung, in Osterode ein Haus mit vier Einzelzimmern zzgl. Gemeinschaftsraum und Küche (6), bekommen keinerlei finanzielle Unterstützung von Bund oder Land. Beiden stünde gem. 5.2.1 der Richtlinie für Frauen eine Summe von 4.000 Euro pro Belegungsplatz jährlich zu.
Hier ist es angemessen, eine Gleichbehandlung anzumahnen. Sowohl was die Verbreitung betrifft - mindestens noch jeweils eine Einrichtung für Männer im Süden und Westen Niedersachsens und zur Not, wenn sich keine private Initiative findet eben in Landesverantwortung - wie auch was die finanzielle Unterstützung jeder dieser Einrichtungen angeht. Der Bedarf dafür ist gemäß einer Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamtes Niedersachsen aus dem Jahre 2014 (für Paarbeziehungen in 2012) (7) mehr als gegeben. Danach sind 9,4 % aller Frauen, aber auch lediglich ein Drittel weniger, nämlich 6,1 %, aller Männer in einer Paarbeziehung von Gewalt betroffen.
Zieht man von den rund 2,3 Millionen männlichen Niedersachsen zwischen 20 und 60 Jahren ein Drittel ab, das statistisch gesehen nicht in einer Partnerschaft lebt (8) ergäbe sich eine Zahl von rund 84.000 Opfern in dieser Altersgruppe im Untersuchungsjahr.
Dass alle Schutzräume barrierefrei zu sein haben, versteht sich fast von selbst. Wohl nicht für die Landesregierung, die in 2018 gerade einmal Mittel für die Herstellung von Barrierefreiheit in sechs Frauenhäusern bereit gestellt hat. (9)
Modul 2:
Niedersächsische Schutzräume für Menschen außerhalb der weiblichen und männlichen Geschlechter sind nicht bekannt. Ebensowenig solche, die darauf hinweisen, dass man dort unabhängig von der sexuellen Identität Zuflucht suchen kann. Hier wäre es ein Zeichen an die Community, wenn wir dies herausstellend fordern. In Berlin wurde eine derartige Einrichtung, die sich allerdings nur speziell an queere Geflüchtete richtet, durch private Initiative geschaffen. (10)
Zu Modul 1:
(1) http://www.soziales.niedersachsen.de/soziales_gesundheit/frauenfoerderung/frauenhaeuser/frauenhaeuser-151.html
(2) http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsvorisprod.psml&feed=bsvoris-vv&docid=VVND-VVND000038671
(3) https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/haushaltsrecht_inklusive_haushaltsplane/haushaltsplan_2019/haushaltsplanentwurf-2019-166031.html Einzelplan 05, Seite 49
(4) http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/fraktion/infopakete/infopaket_frauenhaeuser_sicher_finanzier.pdf
(5) https://www.maennerwohnhilfe.de/maennerwohnung-in-oldenburg/
(6) http://maennerhaus-harz.de/
(7) https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/dunkelfeldstudie-zu-gewalterfahrungen-inpaarbeziehungen-in-niedersachsen--125894.html
(8) https://www.parship.de/presse/pressemeldungen/2018/deutschlands-single-studie-single-gesellschaft-168-millionen-alleinstehende-leben-in-deutschland/
(9) https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/land-investiert-1-million-euro-in-barrierefreie-frauenhaeuser---foerderung-geht-nach-delmenhorst-helmstedt-hildesheim-lingen-nordhorn-und-meppen-171851.html
Zu Modul 2:
(10) https://www.neues-deutschland.de/artikel/1000123.schutzraum-fuer-queere-fluechtlinge.html
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 003 - Altlastenfond erweitern
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 81,13%, Dagegen: 1,89%, Enthaltung 16,98%
Geglättetes Ergebnis: Geglättetes Ergebnis: Dafür: 97,72%, Dagegen 2,28%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Altlastenfond erweitern
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die "Förderrichtline Altlasten" zu erweitern. Sie soll die generelle Unterstützung von Privateigentümern bei der Sanierung kontaminierter Flächen beinhalten, sofern ihnen diese Belastung beim Erwerb der Fläche nicht bekannt war und sich nicht ausschließlich auf Maßnahmen des Gewässerschutzes beschränken. Denn wo das Verursacherprinzip nicht greift, darf dies nicht zu unverschuldeten Folgen führen.
==Begründung:==
Die erneuerte Förderrichtlinie Altlasten (1) beschränkt sich auf den Gewässerschutz. Die Beseitigung sonstiger Altlasten, die die Gewässer nicht bedrohen, ist somit nicht bedacht. Ein typisches Beispiel, wo dies nicht ausreichend ist, ist dass der Verursacher der Verunreinigungen wegen einer Firmeninsolvenz nicht herangezogen werden kann. Saniert dann eine Kommune oder ein Unternehmen die Fläche, kann diese freiwillige Maßnahme gefördert werden. Sie bezieht sich somit nicht auf Privateigentümer, die unverschuldet in die gleiche Situation gekommen sind, wie ein Fall aus Hannover zeigt. (2) Da für Privateigentümer eine derartige finanzielle Belastung üblicherweise noch schwerer zu tragen ist, als für Kommunen oder Unternehmen, sollten wir uns für eine vollständige Übernahme der Kosten durch die Gemeinschaft einsetzen. Demgegenüber gibt bzw. gab es zumindest Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen an juristische Personen (3) und Sachsen an juristische und natürliche Personen (4).
Man sieht also, dass auch, wenn es sich bei der gesetzlichen Grundlage um ein Bundesgesetz handelt, hier das Bundesbodenschutzgesetz, bei dem übrigens der BUND eine entsprechende Regelung wünscht (5), so lässt sich auch auf Landesebene mittels einer Richtlinie der gewünschte Zustand herstellen.
Dass das ganze prinzipiell auch anders zu regeln ist, zeigt Österreich. Dort gibt es eine landesweit einheitliche Gesetzgebung, die den Verkäufer für unbekannte Verunreinigungen haftbar macht. Er muss auf einem umfassenden Gewährleistungsverzicht bestehen; unterlässt er dies, muss er für eine etwaige Dekontaminierung zahlen. (6) Was natürlich noch immer nicht das Problem löst, wenn kein Vorbesitzer mehr greifbar ist. Aber es wäre ein Anfang, die so genannte Zustandstörerhaftung in Deutschland umzukehren.
Diese ist zwar seit eines Verfassungsgerichtsurteils aus 2000 begrenzt (7), aber auch das löst das Problem nicht grundlegend.
(1) https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/umweltschutz/forderrichtlinie_altlasten_gewasserschutz/foerderrichtlinie-altlasten-gewaesserschutz-102864.html
(2) http://www.youtube.com/watch?v=1FsdtwrzRjc
(3) http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/altlasten_bodenschutz/Foerderung.html
(4) https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4509.htm
(5) https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/landwirtschaft/landwirtschaft_bodenschutz_im_bund_hintergrund.pdf Seite 9
(6) http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/4886638/Baugrunde_Kontaminierte-Boden-als-Haftungsfalle
(7) https://messerschmidt-kollegen.de/aktuelles/news_bundesverfassungsgericht_begrenzt_zustandsstoererhaftung.html
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 004 - Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 80,49%, Dagegen: 10,81%, Enthaltung 8,7%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,16%, Dagegen 11,84%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Verbandsklagerecht im Tierschutz erweitern
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die umfassende Weiterentwicklung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen ein. Insbesondere sollen nicht in das Gesetz eingeflossene Stellungnahmen von Tierschutzorganisationen eingearbeitet werden. Denn Tierschutz ist als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Dem soll weitest machbar Rechenschaft getragen werden.
==Begründung:==
Nach 2013 weisen wir auch im Bundeswahlprogramm 2017 darauf hin, dass wir uns dort, wo noch kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen besteht, für dessen Einführung einsetzen. (1) Niedersachsen gehört zwar seit 2017 nicht mehr zu den betroffenen Bundesländern (2), die Regelungen sind aber für Tierschutzorganisationen enttäuschend (3).
In Kontakt stehend mit dem Vorsitzenden des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen zitiere ich aus einer Mail vom 07.10.16:
"Mit "umfassend" ist letztendlich alles gesagt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte, die seitens des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Niedersachsen in der Kritik stehen:
- Nur Feststellungsklage. Auch irreversible Entscheidungen/Anordnungen können erst im Nachgang überprüft werden (z.B. Anordnung der Tötung von Tieren).
- Die Mitwirkung für eine Anordnung oder Nichtanordnung durch die zuständigen Tierschutzbehörden im Rahmen von Paragraph 16a TSchG ist nicht vorgesehen. Das Gesetz ist so verfasst, dass eine Klage dagegen möglich erscheint. Aufgrund der Voraussetzung, dass vorher eine Mitwirkung erfolgt sein muss, wird das Klagerecht gegen Tierschutzbehörden faktisch ausgeschlossen.
- Mitwirkung bei Tierhaltungsanlagen ist erst ab 450 m3 möglich. Die Tierhaltungsanlagen in Tierversuchslaboren sind ausgenommen.
- Bearbeitungsfristen wurden willkürlich und ausnahmslos festgelegt. Sie können durch die Behörden einseitig auf 2 Wochen verkürzt werden.
- Es liegt im Ermessen der Behörde, ob überhaupt Einsicht in Unterlagen gewährt wird. Es kann sich hier auf die Geheimhaltung von Geschäftsinteressen berufen werden."
Wie erwartet, wurden die oben genannten Kritikpunkte nicht eingearbeitet. Dies nachzuholen, gilt es zu erreichen. Das sagen die kleinen Wörtchen "weitest möglich" und "umfassend". Insofern ist es fast eine Farce, dass Tierschutz in Niedersachsen Verfassungsrang hat (4), wenn doch so herzlich wenig dafür getan wird, dass die Rechte der Tiere geschützt werden können.
Abgesehen davon fehlt beispielsweise in der Auflistung, dass Stiftungen (5) klageberechtigt wären.
(1) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Verbandsklagerecht
(2) https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/recht/verbandsklage/
(3) https://www.tierschutzbund.de/news-storage/recht/290317-niedersachsen-verbandsklagerecht-enttaeuschend/
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/w2w/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfNDV2Art3&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VerfNDV2Art6b
(5) https://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/stellungnahme-verbandsklagerecht
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 005 - Ausweisung von Wildwiesengebieten
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 79,25%, Dagegen: 7,55%, Enthaltung 13,21%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 91.3%, Dagegen 8,7%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Ausweisung von Wildwiesengebieten
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die verbindliche und dauerhafte Ausweisung von siedlungsnahen, zusammenhängenden Wildwiesen als Bestandteil einer jeglichen Kommune in einer noch festzulegenden Größe ein. Denn so ist dem schwindenden Bestand an Insekten und der Arten, die sie als Nahrung brauchen, entgegenzuwirken. Um Wildblumen und so genannten Unkräutern im Rasen eine Chance zu geben, sollte eine derartige Wiese nur außerhalb der Blühperiode gemäht werden dürfen.
==Begründung:==
Der Bestand an Insekten geht immer weiter zurück. Zwischen 1990 und 2011 sank der Bestand an Schmetterlingen um die Hälfte. (1), das gleiche gilt für den Bestand an Honigbienen von 1990 bis 2012. (2) Zudem haben neuere Untersuchungen ergeben, dass Bestand und Ergiebigkeit von Stadtbienen höher ist, als von Landbienen. (3)
Die Gründe dafür sind vielfältig, die Monokultur in der Landwirtschaft ist als eines der Hauptkriterien ausgemacht. (4) Hier kann die Festschreibung von zusammenhängenden Wildwiesenflächen, die eine natürliche Flora für Insekten und ein eigenständiges Biotop darstellen, Abhilfe schaffen. Dafür ist es höchste Zeit. Denn damit einher geht ein Rückgang am Bestand von Vögeln. (5) Diese sind natürlich nicht alles Insektenfresser. Dem Teil von ihnen, zum Beispiel Schwalben und Segler, kann aber geholfen werden. (6) Auch die meisten Fledermausarten sind bekanntermaßen Insektenfresser.
All diesen Nutzern helfen Wildwiesen. Denn sie bieten aufgrund der darin wesentlich größeren Pflanzenvielfalt als in Monokulturen auch Nahrungsspezialisten unter den Insekten ein Refugium, was wiederum deren Fressfeinden nutzt.
Handlungsbedarf sieht auch die Landesregierung (7) Wie so oft greift sie zu kurz und es ist nicht absehbar, was von ihren Überlegungen bleibt. Denn erfahrungsgemäß ist gerade im Umweltbereich die Lobby derer, die dort keine Verbesserungen wünschen, recht groß. Abgesehen davon springt die Konzentration auf Gewässer und ihre Ränder zu kurz. Denn dort, wo keine Gewässer fließen, gäbe es auch keine Verbesserungsmöglichkeiten der Situation.
Die gesetzliche Anweisung von Sonderflächen auch in bestehender Struktur ist nichts außergewöhnliches. Beim Ausbau der Windkraft wurden solche Bedingungen verordnet. Sie umfassen insgesamt 1,4% der Landesfläche. (8)
Spezifikationen hinsichtlich der Größe der Flächen für Wildwiesen halte ich nicht für zweckmäßig. Sie engt den Entscheidungsspielraum der Abgeordneten zu sehr ein und ist sicher auch von den vorzufindenden sonstigen individuellen Rahmenbedingungen einer jeden Kommune abhängig.
Auch dies ließe sich mittels einer Erweiterung des NAGBNatSchG rechtlich gestalten.
Die dauerhafte Einrichtung ist zu verankern, um bei einem positiven Ausgang des Versuchs der Energieerzeugung aus Wiesenpflanzen den Verbrauch dieser Sonderflächen zu verhindern. Hier wäre lediglich die Maat zu nutzen.
Und was macht die Landesregierung? Sie gibt Geld (9), scheut sich aber nach wie vor, wirklich verbindliche Ziele zu definieren. Ein Armutszeugnis in Zeiten der immer weiter schwindenden Artenvielfalt.
Anzusetzen wäre dafür beim Landesraumordnungprogramm (10), ein eigenständiges Gesetz gibt es in Niedersachsen (noch) nicht (11). Man kann natürlich sagen, das mit den im Rahmen der Natura2000-Festlegungen 16,2% der Landesfläche (12) schon genug getan ist. Aber diese teilt sich leider nicht gleichmäßig auf alle Kommunen auf (13). Ob die verbindlich festzulegenden Wildwiesenflächen dann in den Natura2000-Flächen aufgehen oder zusätzlich geschaffen werden, ergeben die Verhandlungen. Wichtig ist erst einmal das Ziel an sich zu formulieren.
Die allgemeinen Regeln für die Hege und Pflege (14) müssen hier in besonderer Form umgesetzt werden. Dann ist auch die Gefahr des Zuwachsens durch Großpflanzen nicht gegeben.
(1) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/bestaende-von-wiesen-schmetterlingen-schwinden-europaweit-a-912617.html
(2) http://www.n-tv.de/wissen/Bienen-Bestaende-in-Gefahr-article7133011.html
(3) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/bienen-produzieren-in-staedten-mehr-honig-als-auf-dem-land-a-1127965.html?utm_content=buffer27356&utm_medium=social&utm_source=twitter.com&utm_campaign=buffer
(4) http://www.dw.com/de/insektensterben-durch-industrielle-landwirtschaft/a-18976657
(5) https://www.welt.de/wissenschaft/article133926552/In-Europa-sterben-die-Voegel-in-Massen-weg.html
(6) https://www.nabu.de/news/2016/06/20700.html
(7) https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/artenvielfalt-baeche-fluesse-auen-und-grundwasser-besser-schuetzen--landesregierung-novelliert-naturschutz--und-wassergesetz--149064.html
(8) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1kye/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVND-VVND000036941#focuspoint
(9) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/rund-1-million-euro-fuer-mehr-artenvielfalt-in-niedersachsen-umweltminister-lies-und-landwirtschaftsministerin-otte-kinast-geben-startschuss-fuer-biodiversitaetsprojekte-175900.html
(10) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=RaumOPrV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(11) https://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/LISSH_BERAT_FL.web&search=WP=18+AND+DART=%22D%22+AND+DNR=%227368%22
(12) https://natura2000.diepholz.de/natura-2000-2/chronik-2/die-aktuelle-situation-in-niedersachsen-und-deutschland/
(13) https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/veroffentlichungen/uebersichtskarte-1500000-der-natura-2000-gebiete-in-niedersachsen-43974.html
(14) https://www.ndr.de/ratgeber/garten/zierpflanzen/Eine-Wildblumenwiese-anlegen-und-maehen,wildblumenwiese102.html
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 006 - Die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die Verwertung von biologischen Reststoffen beschränken
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 78,95%, Dagegen: 10,53%, Enthaltung: 10,53%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,24%, Dagegen 11,76%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die Verwertung von biologischen Reststoffen beschränken
Durch einen zukünftigen Einsatz bereits heute entwickelter Technologien lässt sich zukünftig der (End-)Energieverbrauch in Deutschland halbieren. Nach einer Energiewende wird vermutlich ungefähr doppelt so viel Strom wie heute verbraucht werden, während der Wärmebedarf auf ungefähr ein Drittel reduziert werden kann.(1) Heute werden mit Biogas und Biomasse nur ungefähr 4% des zukünftig benötigten Stromes und ein Drittel des zukünftigen Wärmebedarfs gedeckt.(2) Der entscheidende Anteil des mit erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiewende erzeugten Stromes kann in Deutschland nur mit Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, da nur hierfür ausreichend Dach- und Fassadenflächen sowie versiegelte Flächen zur Verfügung stehen.(3) Für die Wärmeerzeugung stehen mit der Sonnenenergie und Erdwärme Energie im Überfluss zur Verfügung. Solarthermiemodule und die Nutzung der oberflächennahen Geothermie (zum Beispiel durch Wärmepumpen) sind effiziente und umweltschonende Technologien für die Wärmeerzeugung. Die Strom- und Wärmeerzeugung mit Biogas und Biomasse kann deshalb auf die nachhaltige Verwertung von biologischen Reststoffen beschränkt werden. Das eröffnet die Möglichkeit, einen Teil der bisher energetisch genutzten landwirtschaftlichen Flächen zum Beispiel für eine bäuerliche Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen.
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Initiative der Landesregierung im Bundesrat ein, die darauf hinwirkt, dass die Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogas und Biomasse auf die nachhaltige Verwertung von biologischen Reststoffen beschränkt wird.
==Begründung:==
Der entscheidende Anteil der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiewende kann in Deutschland nur mit Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden, da hierfür ausreichend versiegelte Flächen sowie Dach- und Fassadenflächen zur Verfügung stehen. Für die Nutzung der im Überfluss vorhandenen Sonnenenergie und Erdwärme stehen mit Solarmodulen, Solartürmen, der Nutzung der oberflächennahen Geothermie zum Beispiel mit Wärmepumpen oder auch der Nutzung der Tiefenwärme ausreichende Technologien zur Wärmeerzeugung zur Verfügung, welche die Umwelt nur gering belasten (z.B. bei der Produktion der Anlagen). Die Strom- und Wärmeerzeugung mit Anlagen, die Biomasse als Energieträger einsetzen, kann daher auf einen ergänzenden Beitrag zur Strom- und Wärmeerzeugung biologische Reststoffe aus einer nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung beschränkt werden. Auch wenn Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt wird, ist seine CO2 Bilanz nur anscheinend klimaneutral. Denn bei der Ernte, beim Transport und der Verarbeitung entsteht CO2. Ebenso muss man das bei der Produktion und der Anwendung von Düngemittel und Pflanzenschutzmitteln erzeugte CO2 mit berücksichtigen. Nach einer Untersuchung des Umweltbundesamts entstehen beim Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung 446g CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde (kWh) und bei der Stromerzeugung mit Biogas 423 g CO2-Äquivalent /kWh.(4)
Anmerkung: Eine Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zur Biokraftstofferzeugung ist zukünftig nicht erforderlich. Eine Erzeugung von synthetischen Kraftstoffen durch Strom und mit Sauerstoff und Kohlendioxid ist bereits heute technisch möglich.(5) Auch eine Erzeugung von Biokraftstoffen durch Algenzucht auf versiegelten Industrieflächen ist eine interessante umweltschonende technische Möglichkeit.(6)
(1) "Orangebuch" der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland https://energiepolitik.piratenpartei.de/wp-content/uploads/sites/6/2017/02/OrangeFull20170220.pdf Kapitel3
(2) Energiedaten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Tab. 20, Stand 05.04.2016 http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/energie-daten-gesamt,property=blob,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.xls (für das Jahr 2015) zuzüglich der eigenen Abschätzung für das Jahr 2016
(3) "Orangebuch" der AG Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland https://energiepolitik.piratenpartei.de/wp-content/uploads/sites/6/2017/02/OrangeFull20170220.pdf
(4) Umweltbundesamt Hintergrund September 2015: "Stromsparen Schlüssel für eine umweltschonende und kostengünstige Energiewende" https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/hintergrundpapier_stromsparen_web.pdf, Seite 17 Abbildung 11
(5) Die Firma "sunfire" aus Dresden (http://www.sunfire.de/en/) stellt aus Kohlendioxid, Wasserdampf und regenerativer elektrischer Energie flüssige Kraftstoffe her und wurde für ihre Technologie bereits ausgezeichnet: https://www.fona.de/de/20506
(6) Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft: http://www.bdl.aero/de/themen-positionen/umwelt/biokraftstoffe/ "report 2015 Energieeffizienz und Klimaschutz", Seite 16f
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 007 - Kirchentagsfinanzierung privatisieren
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 78,26%, Dagegen: 10,87%, Enthaltung 10,87%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 87,8%, Dagegen 12,2%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Kirchentagsfinanzierung privatisieren
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Kirchentage und ähnliche konfessionelle Großveranstaltungen ohne den Einsatz allgemeiner Steuermittel finanziert werden. Denn sie sind als legitime Privatsache der Kirchen bzw. Besucher zu sehen.
==Begründung:==
Katholiken- und Kirchentage finden in der Regel im Wechsel alle zwei Jahre statt. Niedersachsen hatte seit 1949 bereits 4mal den evangelischen Kirchentag und 2mal den Katholikentag zu Gast. Am 27.05.16 verkündete Landesbischof Ralf Meister den Mitgliedern des in Hannover versammelten Kirchenparlaments: "Hannover wird wieder den Kirchentag ausrichten, im Jahr 2023 oder 2025" (1)
Regelmäßig werden diese Veranstaltungen von der öffentlichen Hand unterstützt, obwohl dies die Kirchenstaatsverträge nicht vorschreiben. Der letzte Kirchentag in Leipzig wurde mit 500.000 Euro vom Bund, drei Millionen Euro durch den Freistaat Sachsen und einer Million durch die Stadt Leipzig finanziert bei einem Gesamtbudget von 9,9 Millionen Euro. Und dabei war das noch eine der preisgünstigeren Veranstaltungen dieser Art (2). Die Haushaltsplanung, die eventuelle Mittel für den Kirchentag berücksichtigt, fiele also genau in das letzte Jahr der kommenden Legislatur, sollte man sich auf 2023 einigen und brächte uns ein gutes aktuelles Wahlkampfthema.
Es ist nicht einzusehen, warum die öffentliche Hand in einem säkularen Staat neben der ohnehin zweifelhaften Zahlungen aus Uraltverträgen auch nur einen Euro für solche Veranstaltungen ausgibt. Beim evangelischen Kirchentag 2005 in Hannover waren es auf Landesebene allein € 3,1 Mio., die Stadt Hannover gab nochmals € 2,3 Mio. dazu. (3)
(1) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Hannover-wird-wieder-einen-Kirchentag-ausrichten
(2) http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/katholikentag-2016-in-leipzig-streit-ueber-subvention-a-991928.html
(3) https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1972-2004
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 008 - Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 76,27%, Dagegen: 6,78%, Enthaltung 16,95%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,23%, Dagegen 11,77%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Wickelstationen in Toiletten in öffentlichen Gebäuden
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Wickelstationen in Toiletten öffentlicher Gebäude ein, die von allen Geschlechtern genutzt werden können. Dies kann mittels Einrichtung auf Uni-Sex-Toiletten oder in solchen für Männer erfolgen wenn parallel dazu Möglichkeiten für Frauen zur Verfügung stehen. Eine jederzeitige Nutzung ist sicherzustellen. Ersatzweise ist die Einrichtung derartiger Möglichkeiten in einer öffentlichen Toilette pro 20.000 Einwohner einzurichten.
==Begründung:==
In den USA gibt es mittlerweile die gesetzliche Pflicht auf Wickelstationen in Toiletten für Männer. Hier gibt es durchaus Stimmen, die dem auch nicht abgeneigt sind.(1)
Da wir jedoch derartige Spezialfälle nicht wollen, sollten unsere Wünsche umfassender sein.
Auch hier sollte ersatzweise die Möglichkeit zur Implementierung in allgemeinen öffentlichen Toiletten möglich sein.
(1) http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/791617/wo-maenner-in-osnabrueck-wickeln-koennen
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 009 - Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 76,09%, Dagegen: 4,35%, Enthaltung 19,57%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 94,6%, Dagegen 5,4%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass jegliche Straßensanierung aus den allgemeinen Steuereinnahmen finanziert und jegliche Regelung zur Sonderfinanzierung aufgehoben wird. Denn die darauf gründenden kommunalen Straßenausbaubeitragssatzungen (Strabs) haben zur Folge, dass die öffentliche Hand solange oberflächlich saniert, bis unter Kostenbeteiligung der Anlieger eine Grundsanierung notwendig ist.
==Begründung:==
Die Straßenausbaubeitragssatzung basiert auf einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), die in den 80er Jahren die damalige Landesregierung unter Ernst Albrecht (CDU) beschlossen hat. Das führt dazu, dass die Kommunalaufsicht von den Kommunen verlangt, alle Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Aufgaben auszuschöpfen, da sonst die Gefahr besteht, dass der Haushalt nicht genehmigt wird. (1)
Eine Initiative zur Aufhebung der Regelungsgrundlage scheiterte im Landtag. (2) Die Begründung von Innenminister Pistorius ist natürlich Quatsch. Denn ohne Landesgesetz gäbe es gar keine Möglichkeit, entsprechende Satzungen zu ermöglichen.
Das ergibt sich aus einer entsprechenden Antwort auf eine Anfrage im Landtag:
"Das Instrument der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen tritt neben das Instrument der einmaligen Straßenausbaubeiträge nach Paragraph 6 NKAG. Zukünftig sollen die Gemeinden nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie ihren Investitionsaufwand für Straßensanierungen über einmalige Straßenausbaubeiträge, über wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nach Paragraph 6 b NKAG-E oder über allgemeine Finanzmittel decken wollen. Daher ist mit der Novellierung des NKAG auch eine Änderung des Paragraph 111 Abs. 5 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Artikel 2 des Gesetzentwurfs) verbunden." (3)
und einer Pressemitteilung zum Einbringen des Gesetzentwurfes durch die FDP. (4)
Guckt man sich die landesweiten Einnahmen aus der "Strabs" an, stellt man fest, dass es die berühmt-berüchtigten Peanuts sind. Ausgehend von 50 Mio. € handelt (5) es sich gerade mal um etwas über € 6,- pro Einwohner und Jahr.
Das ändert jedoch nichts daran, dass noch immer die Anlieger zur Kasse gebeten werden, wenn die Kommunen auf eine frühzeitige Sanierung verzichten und nicht die oben genannte Finanzierung "über allgemeine Finanzmittel" wählt. Und nicht umsonst haben verschiedene Kreisverbände die Forderung nach einer Aufhebung der Strabs in ihr Kommunalwahlprogramm 2016 aufgenommen. Da ist es nur folgerichtig, wenn zumindest wir dies auch auf Landesebene umsetzen wollen.
(1) https://www.neuepresse.de/Region/Laatzen/Nachrichten/Laatzen-Region-untersagt-Abschaffung-der-Strassenausbaubeitraege
(2) https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Strassenausbaubeitraege-Land-lehnt-Abschaffung-trotz-aller-Proteste-strikt-ab
(3) PDF unter https://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=nilaswebfastlink&format=WEBLANGFL&search=WP=17%20AND%20DART=D%20AND%20DNR=5053
(4) https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-niedersaechsischen-kommunalabgabengesetzes-und-anderer-gesetze-142472.html
(5) https://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/hannover-strassenausbaubeitraege-reform-ist-eine-scheinloesung_a_50,4,4048767352.html
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 010 - Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 76,09%, Dagegen: 10,87%, Enthaltung 13,04%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 87,5%, Dagegen 12,5%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Verzicht auf finanzielle Förderung weltlicher Veranstaltungen Dritter mit kirchlicher Beteiligung
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass eine Voraussetzung für die direkte oder indirekte finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an Veranstaltungen der Verzicht auf religiöse Bestandteile sein soll.
==Begründung:==
Wir wollen einen säkularen Staat. Teilweise haben wir Beschlusslagen zu geldwerten Leistungen, die neben den kirchenvertragsrechtlich zugesicherten gewährt werden und die wir ablehnen. (1) Dann sollten wir auch wollen, dass es keine Geldflüsse mehr geben wird, die nicht gesetzlich geregelt sind.
Wenn schon Veranstaltungen wie "Der Tag der Tracht" (2) mit einem Gottesdienst beginnen, dann sollte nicht auch noch bspw. eine Sparkasse, bei der wir uns dafür stark machen, dass deren Gewinne in die kommunale Kasse fließen (3) dort als Sponsor auftreten dürfen.
Eine auf Sparkassen bezogene Regelung wäre im Nds. Sparkassengesetz einzufügen (4), für andere öffentliche Einrichtungen und Organisationen in deren Regelungsgrundsätzen.
Diese Forderung ist in verkürzter Form bereits Element des niedersächsischen Parteiprogramms. (5)
(1) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#.C3.9Cberpr.C3.BCfung_der_Staatskirchenvertr.C3.A4ge
(2) https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/event/stade/c-sonstiges/tag-der-tracht-kommt-nach-stade_e69272
(3) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2017#Gewinnaussch.C3.BCttung_der_Sparkasse_an_die_Kommunen
(4) http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Niedersaechsisches_Sparkassengesetz_NSpG_Landesrecht_Nieders-d450999,1.html
(5) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Parteiprogramm#Trennung_von_Staat_und_Kirche
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 011 - Keine Gottesdienste bei staatlich mitfinanzierten Anlässen
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 76,09%, Dagegen: 10,87%, Enthaltung 13,04%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 87,5%, Dagegen 12,5%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Keine Gottesdienste bei staatlich mitfinanzierten Anlässen
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass bei offiziellen Anlässen, an denen das Land Niedersachsen finaziell beteiligt ist, keine Gottesdienste ausgerichtet werden. Denn weltliche Anlässe sind von religiösen Veranstaltungen zu trennen. Ausnahmen bilden reine Trauergottesdienste.
==Begründung:==
Wir wollen einen säkularen Staat. Dann sollten wir auch wollen, dass offizielle Veranstaltungen, bei denen das Land Niedersachsen (Mit-)Ausrichter ist, nicht von Gottesdiensten flankiert werden, wie dies beim Tag der Niedersachsen (1) oder aufgrund der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit (2) der Fall war und ist.
Wenn bspw. aus Anlass von Katastrophen wie Flugzeugabstürzen, Bahnunglücken oder auch Terrorismus der Staat in der Verantwortung steht, den Menschen Halt zu geben, sollte ihm diese nicht verwehrt werden.
(1) http://www.tdn-hildesheim.info/b%C3%BChne-antenne-niedersachsen
(2) https://himmlisch-evangelisch.wir-e.de/gottesdienst
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 012 - Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 74,58%, Dagegen: 10,17%, Enthaltung 15,25%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,0%, Dagegen 12,0%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Keine Erdölförderung in der niedersächsischen Nordsee
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Nichtzulassung von Öl-Erkundungs- und Förderbohrungen im niedersächsischen Teil der Nordsee ein. Anliegerländer und -staaten werden aufgefordert, das Selbe zu tun. Die Gefahren insbesondere für das Wattenmeer sind unabschätzbar. Da jegliche Förderung von Bodenschätzen dem Bundesbergrecht unterliegt, streben wir hierzu eine Bundesratsinitiative an.
==Begründung:==
Zwar hat sich Niedersachsen bislang dagegen verwehrt, entsprechende Aktionen zu gestatten (1). Das muss aber nicht heißen, dass das so bleibt.(2) Denn auch in Schleswig-Holstein wurde am 03.11.16. wieder einmal ein Versuch gestartet, weitere Erkundungsbohrungen im dortigen Teil des Nationalparks Wattenmeer zu starten. (3) Hierauf richtet sich der zweite Satz.
Unter anderem ist das Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" (NWattNPG) (4) entsprechend zu ergänzen. Dort findet sich nicht einmal ein Verweis auf die Unzulässigkeit von Bohrungen welcher Art auch immer. Anders als in Schleswig-Holstein (5), was aber auch noch verbesserungswürdig wäre. Allerdings reicht das nicht, auch das Bundesbergrecht ist zu ändern. Denn wie jegliche Förderung von Bodenschätzen unterliegt analog zum Fracking die Genehmigung dem Bergrecht des Bundes.
Dass die Gefahren für Nordsee und insbesondere das Wattenmeer bestehen würden, sollte klar sein, ist aber auch durch Studien belegt. (6)
(1) https://www.welt.de/regionales/hamburg/article131947901/Niedersachsen-lehnt-Oelbohrungen-im-Nationalpark-Wattenmeer-ab.html
(2) https://www.bund-niedersachsen.de/service/presse/detail/news/keine-oelbohrungen-im-nationalpark-wattenmeer-bund-niedersachsen-fordert-ministerpraesident-stephan/
(3) http://www.ltsh.de/presseticker/2016-11/03/15-56-14-0a2b/pi.txt
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WattenmeerNatPG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(5) http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/18s1/page/bsshoprod.psml;jsessionid=9A9CBF58C82AEA73904EE289958FB91B.jp12?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NParkGSH1999rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
(6) http://www.energycomment.de/license-to-spill-kurzstudie-zu-den-risiken-der-oelfoerderung-in-der-nordsee/
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 013 - Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 73,68%, Dagegen: 0,00%, Enthaltung 26,32%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 100%, Dagegen 0%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Verlässliche Finanzierung der Kinder- und Jugend-Ombudsstelle
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Kinder- und Jugend-Ombudsstelle durch die Gesellschaft verlässlich zu finanzieren. Denn ihre Aufgabe im Rahmen der Arbeit der öffentlichen Jugendhilfe ist es, das Machtungleichgewicht zwischen Beteiligten (Kindern/Jugendlichen, Eltern und Jugendämter) auszugleichen, mit dem Ziel eine gerechte Entscheidung bei Streitfragen zu erreichen. Hier wirkt sie späteren gesellschaftlichen Problemen entgegen.
==Begründung:==
Die "BerNi e.V. Hannover, Niedersachsen Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, Hannover" hat sich zur Aufgabe gemacht, betroffene Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien trägerunabhängig zu beraten, bei Interessenkonflikten mit dem öffentlichen und/oder freien Träger zu vermitteln und ggf. auch die gerichtliche Durchsetzung fachlich begründeter Ansprüche mit anwaltlicher Hilfe zu unterstützen. Sie strebt dazu die Zusammenarbeit mit Jugendämtern sowie Trägern der Freien Jugendhilfe an. Berni e.V. muss sich bislang ausschließlich aus privaten Beitträgen von Mitgliedern, Förderern und Spenden. (1) Die Ombudsstelle unterstützt die Initiative, Ombudschaft im behördlichen Verfahren im SGB VIII zu verankern.
Sie ist eine private Initiative und daher auf Spenden angewiesen, wie vergleichbare Einrichtungen fast im ganzen Bundesgebiet. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es eine staatliche Finanzierung, die jedoch nicht auf Dauer ausgerichtet ist (2). Unser Ziel soll sein, die dauerhafte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sicherzustellen. Dies korrespondiert mit einem entsprechenden Programmpunkt der Piraten NRW (3).
(1) http://berni-ev.de/sites/default/files/BerNi_6%20Jahre%20Ombudschaft.pdf S. 11
(2) http://ombudschaft-nrw.de/pdf/Jahresbericht%202015.pdf Kapitel 6
(3) http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.2/Antr%C3%A4ge/WP052.0
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 014 - Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 73,68%, Dagegen: 10,53%, Enthaltung: 15,79%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 87,5%, Dagegen 12,5%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Mindestqualifikationen bei der Vergabe von Betreuungsleistungen festlegen
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Regeln für die Mindestqualifikation zur Übernahme von Aufgaben einzuführen, wo in der Vergangenheit Mängel in der Durchführung aufgrund geringer Qualifikation festgestellt wurden, wie bspw. in der Bewachung und Betreuung von Flüchtlingsunterkünften. Eine Liste von Mindestqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten ist zu erstellen. Wo es dann Anbieter gibt, die mit höher ausgebildetem Personal agieren als andere, ist dies bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen. Denn besondere Aufgaben bedingen besondere Qualifikationen.
==Begründung:==
Besondere Qualifikation bedingt eine höhere Entlohnung, als die nach Mindestlohn, der bislang ausreichend ist, da es keinerlei über das (tarifliche) Mindestlohngesetz hinausgehende Bestimmungen im NTVergG Paragraph 4 gibt. Für höhere Qualifikation bekommt man als Auftragsgeber im allgemeinen auch eine bessere Leistung, im Sicherheitsgewerbe ist bspw. die der "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" möglich. Aber es ist nicht nur die faktische Qualifikation, auch was die soziale Qualifikation betrifft, kann ein höheres Niveau erwartet werden. Wenn nun, wie nicht unüblich, bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften Kräfte mit geringster Qualifikation nach Paragraph 34a Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung (1) zum Mindestlohn eingesetzt werden, kommt es zu Situationen, wie in Burbach (2), Hamburg (3) oder Darmstadt (4).
Nun kann man natürlich sagen, der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft hat sich eigene Standards auferlegt (5) und daher muss man keine gesetzliche Regelung schaffen. Aber wir wissen ja, wie das mit freiwilligen Selbstverpflichungen ist. Denn der BDSW sagt selber, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichend sind. (6) Hier wäre somit das NTVergG entsprechend zu erweitern.
Anmerken möchte ich noch, dass dieser Antrag aus einer Mitteilung einer sich beruflich wie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Person an den Landesvorstand entstanden ist, die auf die entsprechende Problematik aufmerksam machte. Denn demnach wird eine entsprechende Vereinbarung des Innenministeriums mit den privaten Unternehmen der Sicherheitsbranche (7) nicht konsequent erfüllt.
(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Bewachungserlaubnis
(2) http://www.spiegel.de/panorama/misshandlung-in-fluechtlingsheim-burbach-fakten-ueber-sicherheitsfirmen-a-994378.html
(3) http://www.taz.de/!5035126/
(4) http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/der-wachdienst-spielt-polizei_16314313.htm
(5) https://www.bdj.de/fileadmin/fotos/ATLAS/BDSW_Positionspapier.pdf
(6) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-GewO-BewachV/bdsw.pdf?__blob=publicationFile&v=6
(7) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=63094&_psmand=33
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 015 - Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME:
Geglättetes Ergebnis:
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Schaffung einer unabhängigen Landesbeauftragung für Kinder- und Jugendrechte ein. Dazu gehört das eigenständige Vorschlagen von Initiativen in den Fraktionen, die den Interessen von Kindern gesetzgebenden Charakter verleihen sollen genau so, wie die Überprüfung der Auswirkung von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche, sofern dies nicht im vorherigen Beteiligungsverfahren geschehen ist. Dies wäre eine Ergänzung zur Kinderkommission und zeigt den Stellenwert der Gesetzesnorm. Denn Kinderrechte sind Bestandteil der Landesverfassung.
==Begründung:==
Kinder spielen in Politik und Gesellschaft noch immer eine untergeordnete Rolle. Deshalb brauchen die Kinder eine staatliche Institution, die sich landesweit wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Kinder sollen einen Beauftragten bekommen, der sich für ihre Rechte verantwortlich fühlt, sich auf allen Ebenen für kinderfreundliche Reformen engagiert, sowie aktuelle Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf deren Kinderfreundlichkeit und die Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention (1) überprüft und deren Umsetzung auf Landes- und kommunaler Ebene forciert sowie eigene Initiativen startet, um den Interessen von Kindern gesetzgebenden Charakter zu verschaffen.
Diese Beauftragung dient damit der Zusammenarbeit mit der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (2), die seit November 2015 existiert und ist als Ergänzung zur Kinderkommission (3) des niedersächsischen Landtages zu sehen.
Hingewiesen sei darauf, dass der NRW-Fraktion bestätigt wurde, "dass die Einrichtung und Besetzung einer unabhängigen Stelle eines Landesbeauftragten für Kinderrechte unverzichtbar ist, um die UN-Menschenrechte der Kinder und Jugendlichen in NRW wirklich umzusetzen und zu achten." (4) Das Land Sachsen-Anhalt hat eine entsprechende Beauftragung ausgesprochen. Dort ist sie jedoch dem Sozialministerium angegliedert und somit nicht unabhängig. (5)
Funfact: 1998 gab es einen SPD-Gesetzentwurf auf Bundesebene. (6) Dabei ist es dann auch erstmal geblieben, als man wieder in Regierungsverantwortung war... Orientieren kann sich daran aber ein Landesgesetzentwurf. Eine dann aufgrund privater Initiative 2015 im Bundestag durchgeführte Anhörung zu einer entsprechenden Petition (7) hat auch noch kein Ergebnis gebracht.
(1) http://www.kinderpolitik.de/kinderrechte/25-jahre-un-kinderrechtskonvention
(2) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kinderrechte/monitoring-von-kinderrechten/
(3) http://www.kinderschutz-niedersachsen.de/index.cfm?uuid=17E0F710E08140F9BAE9AF88959FE0E3&and_uuid=412AD877F06695DBD1A8C4731A6DD61C
(4) http://www.xtranews.de/2016/06/23/nrw-piraten-beantragen-experten-bestaetigen-id16186181.html
(5) http://www.kinderbeauftragter.sachsen-anhalt.de/
(6) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/108/1310880.asc
(7) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/68119
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 016 - Schutzregelungen für Nationalparke verstärken
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 72,88%, Dagegen: 13,56%, Enthaltung 13,56%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 84,31%, Dagegen 15,69%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Schutzregelungen für Nationalparke verstärken
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Begrenzung der wirtschaftlichen Nutzung auf 25% der jeweiligen Fläche der Niedersächsischen Nationalparks ein. Dies entspricht internationalen Abkommen. Dazu fordern wir insbesondere für den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verbindliche Entwicklungspläne, in denen der schrittweise Abbau der wirtschaftlichen Aktivitäten festgeschrieben wird. Eine Nutzung zur Förderung fossiler Brennstoffe lehnen wir ab, Flächen zum Aufbau von Windenergieanlagen sehen wir kritisch und halten ihn nicht für notwendig.
==Begründung:==
Harz und Nordsee sind die beiden Nationalparks in Niedersachsen (1) Obwohl sie unter besonderem Schutz stehen, werden sie wirtschaftlich genutzt. Die Nordsee durch Fischerei, Rohstoffförderung und neuerdings Windparks, der Harz durch Holzeinschlag und Tourismus. Nichts davon soll grundlegend untersagt werden, insbesondere Fischerei und Tourismus haben ihre Berechtigung und werden teilweise durch Regelungen bereits reglementiert. Namentlich genannt seien hier die Fangqouten in der Nordsee. (2)
Wer aber einen Nationalpark möchte, der muss langfristig auch zu den vorgesehenen, international vereinbarten Richtlinien stehen. Und das bedeutet, dass innerhalb von 30 Jahren nach Gründung ein Anteil von mindestens 75 Prozent der Fläche dem naturnahen Zustand entsprechen, also aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden muss. (3) Für das Niedersächsische Wattenmeer wäre das dieses Jahr (4) Für den Nationalpark Harz sind dort zwar noch 20 Jahre Zeit. Doch schon jetzt sind 52 Prozent der Fläche des Nationalparks als Naturdynamikzone ausgewiesen. Ziel ist es, bis 2022 die 75 Prozent-Hürde zu überschreiten.(5) Inwieweit man tatsächlich davon sprechen kann, dass das gesamte Nationalpark-Gebiet unbewirtschaftet ist (6), lasse ich mal dahin gestellt sein, wenn man die nicht-wirtschaftliche Nutzung damit erklärt, dass man keine Entgelder nimmt.
Das geht nur mit entsprechenden Plänen. Da bei einem solchen Unterfangen sehr viele konkurrierende Interessen ausgeglichen werden müssen, sollten an der Ausarbeitung dieses Plans alle relevanten Gruppen beteiligt sein. Dazu gehören neben der Nationalparkverwaltung die Energie-, Hafen-, Tourismus- und die Fischereiwirtschaft ebenso wie die Umweltverbände, die Wissenschaft und die Politik. Nicht immer ist dies in den entsprechenden Beteiligungsverfahren gesichert.
Hinsichtlich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gibt es eine korrespondierende Beschlussfassung in Schleswig-Holstein. (7)
Wer kann sich vorstellen, dass die Amerikaner einen Bohrturm im Grand Canyon errichten? Niemand. Bei unserem Nationalpark Wattenmeer hat man hingegen das Gefühl, die Bohrinsel Mittelplate (Schleswig-Holstein) gehöre hier ebenso selbstverständlich hin wie die Miesmuschel oder die Nordseekrabbe. Wer die Ölförderung im Nationalpark kritisch kommentiert, dem wird gesagt, dass die Mittelplate schließlich schon vorher da war. Wir Piraten akzeptieren diese Antwort nicht.
Uns kann auch nicht reichen, dass sich ein ehemaliger niedersächsischer Umweltminister dazu durchgerungen hat, sich gegen Explorationsbohrungen auszusprechen (8,) solange dafür nicht die gesetzlichen Grundlagen geändert sind. Denn die beruhen auf einer jahrzehnte alten Erlaubnis (9), die unter anderem dazu geführt hat, dass genau die jetzt zur Disposition stehenden Gebiete vom Weltkulturerbegesetz ausgeschlossen sind.
Die Einschränkung der Windkraftanlagen resultiert aus dem 2016 als Positionspapier angenommenen WP065. (10) Denn auch dazu sind Positionspapiere da: Um daraus weitere konkrete Punkte zu entwickeln.
(1) https://www.reiseland-niedersachsen.de/erleben/natur/nationale-naturlandschaften/nationalparke
(2) https://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/05_Fischerei/D-Fischerei/_Texte/fangquoten-nordsee.html
(3) http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/Bilanz_ueber_20_Jahre_Nationalpark_Niedersaechsisches_Wattenmeer.pdf Ende Seite 7
(4) https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalpark_Nieders%C3%A4chsisches_Wattenmeer
(5) https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalpark_Harz
(6) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/bewirtschaftung-und-jagd-im-nationalpark-harz-148104.html
(7) http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2016.2/Antr%C3%A4ge/Umweltschutz,_Landwirtschaft,_Forsten_und_Fischerei
(8) https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-stefan-wenzel-dea-sollte-anspruch-fuer-probebohrungen-im-wattenmeer-vor-cuxhaven-zurueckgeben---shell-verzicht-auf-erdoelsuche-in-der-arktis-beispielhaft-144482.html
(9) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/wattenmeer-russischer-konzern-will-nach-neuem-oel-suchen-a-1128304.html
(10) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2016.2/PP_Antraege#WP_065_-_Ausbau_der_Stromerzeugung_mit_Windkraftanlagen_in_Niedersachsen_begrenzen
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 017 - Umgestaltung der Schuldenbremse
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 65,22%, Dagegen: 8,7%, Enthaltung 26,09%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 88,24%, Dagegen 11,76%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Umgestaltung der Schuldenbremse
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte ein. Von daher halten wir die Einschränkung durch die derzeitige Form der sogenannten "Schuldenbremse" für nicht sinnvoll. Denn die öffentlichen Haushalte sind für die Daseinsvorsorge aller Menschen zuständig, womit eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise aus ethischen Gründen nicht angebracht ist.
Nur die öffentlichen Haushalte sollen für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur und anderen Investitionen sorgen und dies sollte nicht durch künstliche Bremsen eingeschränkt oder durch Schattenaushalte umgangen werden. Allerdings sind wir auch für eine öffentliche Kontrolle der Ausgaben durch die Bürger. Dies soll durch entsprechende Bürgerhaushalte erfolgen, die gewährleisten, dass keine Prestigeprojekte für Einzelinteressen finanziert werden müssen. Zwar sind die Kredite von heute die Schulden der nachfolgenden Generationen. Doch gerade in Zeiten von Zinsen im Null-Prozent-Bereich müssen Öffnungsklauseln ermöglichen, jahrzentelang unterlassene Investitionen in Infrastruktur in Angriff zu nehmen.
==Begründung:==
Die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung regelt die Kreditaufnahme des Landes. (1) Bis auf weiteres kommen wir nicht darum herum, sie als gegeben zu akzeptieren: Artikel 109 GG hat die Länder dazu verpflichtet, eine solche einzuführen. (2)
Seit 2020 greift sie - theoretisch. Die Neuaufnahme von strukturellen Schulden ist gemäß Landesverfassung komplett untersagt. Damit ist sie allerdings nicht ultimativ gestaltet und kann somit ohne weiteres in ihrer Ausgestaltung zum Thema einer zukünftigen Landtagsfraktion werden. Sie wird in der Folge ohnehin jede Landtagsfraktion darin begleiten, in Haushaltsberatungen und laufenden Anträgen darauf Rücksicht nehmen zu müssen.
Was sind nun die Inhalte einer Schuldenbremse?
Schulden können sinnvoll sein, wenn diese für Investitionen verwendet werden, wie Bildung und sinnvolle Infrastruktur und nicht für die Rettung von Unternehmen mit den falschen Geschäftsmodellen wie Banken oder Prestigeprojekten wie Elbphilharmonie oder Stuttgart 21 oder bezogen auf Niedersachsen, den Jade-Weser-Port. Können Investitionen nicht für die erstgenannten Zwecke eingesetzt werden, führt dies langfristig zu Nachteilen und erhöhten Kosten, die die Gemeinschaft ähnlich belasten, wie die Schulden an sich, wenn nicht sogar stärker. Wer propagiert mehr als wir, dass bspw. das Sparen an Bildung das Sparen an der falschen Stelle ist?
Schuldenbremsen sind auch nicht "demokratieschonend", da sie den Ausbau und die Weiterentwicklung der "lokalen Demokratie - Bürgerbeteiligung und Bürgerhaushalte" auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene behindern, wenn nicht gar unmöglich machen. Scheitern sinnvolle aus Bürgerhand entwickelte Ideen an der Maßgabe, dafür keine zusätzlichen Gelder aufnehmen zu dürfen, misslingt der Versuch der Bürgerbeteiligung. Wenn einerseits aus den Voraussetzungen der direktdemokratischen Beteiligungsinstrumente sinnvollerweise der Nachweis einer Finanzierung herausgenommen wurde, soll diese Entwicklung nicht durch die sog. Schuldenbremse wieder aufgehoben werden können.
Die Schuldenbremsen beschneiden massiv die Investitionsmöglichkeiten der öffentlichen Haushalte, so dass Ihnen nur der Weg über ÖPP-Projekte (Schattenhaushalte) bleibt, welche für die Bürger sehr teuer sind und die Kosten noch stärker auf zukünftige Generationen verlagern, weshalb wir sie zu recht ablehnen.
Der Sinn der Schuldenbremsen ist stark anzuzweifeln, da die Bundesrepublik selbst die entsprechenden Konvergenzkriterien auf EU-Ebene von 2001 bis 2015 nicht erfüllt (3) aber auf der anderen Seite für sich Ausnahmetatbestände geltend macht, um Strafzahlungen zu vermeiden. Diese Möglichkeit steht auch den Bundesländern zu, weshalb Niedersachsen auch mit Bezug auf die erhöhten Aufwendungen im Rahmen der Finanzierung des Geflüchtetenaufkommens die Einführung verschoben hat. Und 2020 zur vorgeblichen Bewältigung der Corona-Folgen eine Vielzahl von vernachlässigten Projekten auf den Weg gebracht hat, die mittels Nachtragshaushalten beschlossen wurden.
Griechenland ist eine Blaupause dafür, wie eine Demokratie beseitigt wird, wenn Schulden für die falschen, privaten Gläubiger, gemacht werden und nicht sinnvoll in den Aufbau des Landes investiert wird.
All das lässt eine strikte Schuldenbremse anhand der nackten Zahl nicht zielführend erscheinen. Das sollten wir dem Wähler auch so klarmachen. Denn wer nicht jetzt investiert, der zahlt doppelt. (4)
(1) http://www.schure.de/6400003/lho.htm#p18
(2) http://www.bpb.de/apuz/126016/konzept-und-herausforderungen-der-schuldenbremse?p=all
(3) https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushaltsplus-deutschland-erfuellt-wohl-erstmals-seit-2001-wieder-die-maastricht-kriterien/23728076.html?ticket=ST-35624123-Sk4AXyp4o9I2tPdCMWTm-ap3
(4) https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/informationen_zu_den_auswirkungen_des_coronavirus/nachtragshaushalt_2020/nachtragshaushalt-2020-landesregierung-schnurt-grosses-massnahmenpaket-zur-bekampfung-der-auswirkungen-des-corona-virus-186424.html
(5) https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-bringt-2-nachtragshaushalt-auf-den-weg-8-4-milliarden-euro-sichern-niedersachsens-zukunft-nach-der-corona-krise-189614.html
(6) https://www.tagesschau.de/ausland/krugman-interview-101.html
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 018 - Einrichtung von Drogenkonsumräumen
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 65,22%, Dagegen: 17,39%, Enthaltung 17,39%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 78,95%, Dagegen 21,05%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Einrichtung von Drogenkonsumräumen
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die staatliche Einrichtung von Drogenkonsumräumen ein, um eine Möglichkeit zum fachlich beaufsichtigten Konsum zu bieten. Damit einher zu gehen hat die Bereitstellung von Instrumentarien zur Untersuchung von Drogen auf Fremdstoffe. Da Drogensüchtige in den "Fixerstuben" auch saubere Spritzen bekommen, werden weniger gebrauchte Spritzen im öffentlichen Raum - etwa auf Spielplätzen und in Parks - entsorgt, die dann Kinder, Besucher und Tiere gefährden.
==Begründung:==
Der Antrag basiert auf der bundespolitischen Beschlusslage. (1) Zwar gibt es seit 2002 mit der DrogKVO die Möglichkeit zur Einrichtung so genannter Drogenkonsumräume. (2) Allerdings existiert davon nur ein einziger in Niedersachsen, genauer gesagt, in Hannover (3) Für 2019 zeigt die Statistik dass die Zahl der Drogentoten in Niedersachsen mit 80 Fällen nachezu gleich zu 2018 mit 81 Fällen, da aber um über 20% gegenüber 2017 zugenommen hat (4), die meisten waren langjährige Heroinkonsumenten. Demgegenüber stagniert die Zahl im Bereich der Polizei Hannover Hannover, also der einzigen Region, in der es einen Drogenkonsumraum gibt, seit einigen Jahren im niedrigen zweistelligen Bereich. (5) 2019 war es zum ersten Mal seit langer Zeit mit 9 Toten einstellig. (6) Es ist somit an der Zeit, derartige Räume auch anderweitig im Land einzurichten. Dies entspricht auch einer Forderung der Deutschen Aidshilfe (7)
Wenn dies nicht durch private Initiativen geschieht, dann muss eben das Land Niedersachsen einspringen. Denn dass für 2013 davon auszugehen ist, dass bundesweit ca. 200 Menschen durch die Hilfen in Drogenkonsumräumen überlebt haben, spricht für ihre Relevanz. (8) Nordrhein-Westfalen führt den Rückgang der Drogentoten seit den 90er Jahren um 80% im Übrigen auf die 10 dortigen Drogenkonsumräume zurück. (9) Dass dies damit einher geht, Drug-Checking zu ermöglichen, um die über die durch den Konsum entstehende gesundheitliche Belastung zu minimieren, sollte selbstverständlich sein.
(1) https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Verbraucherschutz_.E2.80.93_auch_f.C3.BCr_Drogenkonsumenten
(2) http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DrogKRV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
(3) http://drogenkonsumraum.net/
(4) https://www.lka.polizei-nds.de/a/presse/pressemeldungen/zahl-der-drogentote-in-niedersachsen-nahezu-unveraendert-114865.html
(5) https://www.pd-h.polizei-nds.de/kriminalitaet/polizeiliche-kriminalstatistik-2018-113630.html
(6) https://www.sn-online.de/Aus-der-Region/Stadt-Hannover/Uebersicht/Erinnerungsveranstaltung-Suchtkranke-gedenken-der-2019-in-Hannover-verstorbenen-Drogenkonsumen (7) https://pr-board.de/gesundheit/deutsche-aidshilfe-zu-hiv-infektionszahlen-erfolg-ausbauen-luecken-schliessen/
(8) http://alternativer-drogenbericht.de/drogenkonsumraeume-retten-menschenleben/
(9) http://www.derwesten.de/politik/weniger-drogentote-in-nrw-dank-fixerstuben-id10491031.html
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 019 - Naturdenkmale erhalten
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 64,71%, Dagegen: 20,59%, Enthaltung 14,71%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 75,86%, Dagegen 24,14%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Naturdenkmale erhalten
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass der höchsten Existenz bescheinigenden Biotop-Wertstufe zurechenbare Naturelemente automatisch zu Naturdenkmälern ernannt werden. Denn seltene Natur ist unwiederbringlich und muss besonderen Schutz erfahren.
==Begründung:==
Als Partei der Nachhaltigkeit dürfen wir es den wirtschaftlichen Interessen nicht so leicht machen, wertvolle Natur zu vernichten. Es gibt fünf Biotop-Wertstufen (1), die oberste bezieht sich teils auf ausgestorben geltende oder vom Aussterben bedrohte Arten. Ziel ist es, Paragraph 28 BNatSchG zu manifestieren, der die Ausrufung als Naturdenkmal wegen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festschreibt, sofern sie rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen darstellen. Dies würde ein Entfernen oder erlaubtes Vernichten ungleich erschweren. Das wird aber nur mit dieser Ergänzung festgestellt.
Paragraph 21 NAGBNatSchG ist zu ergänzen.
Grundlage unter http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BNatSchGAG+ND&max=true&aiz=true#jlr-BNatSchGAGNDpP21
(1) http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung/kartierschluessel/einstufungen_biotoptypen/106307.html weiter zur Verlinkung der Liste "Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen (Kap. 2), aus: Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 32, Nr. 1 (1/12)" als PDF
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 020 - Landschaftspflege in Niedersachsen vernetzen
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 60,53%, Dagegen: 2,63%, Enthaltung 36,94%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 95,83%, Dagegen 4,17%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Landschaftspflege in Niedersachsen vernetzen
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass im Bereich Landschaftspflege eine Struktur aufgebaut wird, die eine bessere Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz in Niedersachsen organisiert. Sie soll allen Beteiligten offen stehen. Einer entsprechenden Datenbank soll aufgebaut werden.
==Begründung:==
Bereits jetzt gibt es vielfältige Verzahnungen von Landwirtschaft und Naturschutz: "Nebenprodukte" der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind z.B. Weiden für bodenbrütende Vogelarten, offene Heideflächen oder gefestigte Deiche nach der Schafbeweidung. Diese Leistungen der Landwirtschaft können nicht über Verkaufserlöse aus der Produktion vergolten werden, sondern benötigen ein anderes Einkommen. Es gibt Förderprogramme, Erlasse, Richtlinien, die diese Leistungen z.T. entgelten. Ein Beispiel ist die Förderung von Weidemilch.
Unsere PM (1) dazu macht auch deutlich: Es fehlt eine Übersicht über Förderinstrumente und eine klare Struktur sowohl hinsichtlich der Ziele, der Fördertöpfe, der zu Beteiligenden als auch der Zuständigkeiten. All dies muss besser gebündelt werden.
(1) http://www.ml.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/meyer-und-wenzel-setzen-impulse-fuer-landwirtschaft-und-natur-in-der-emsregion-132030.html
Ergebnis:
Zusatzinfos:
WP 021 - Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass
- Text:
- Antragsteller: Thomas Ganskow
Ergebnis 2. Kammer SME: Dafür: 58,7%, Dagegen: 23,91%, Enthaltung 17,39%
Geglättetes Ergebnis: Dafür: 71,06%, Dagegen 28,94%
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 der Piraten Niedersachsen beschließen:
Keine offizielle Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Gottesdiensten aus weltlichem Anlass
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den Verzicht auf offizielle Teilnahme von Mitgliedern der Landesregierung bei Gottesdiensten aus weltlichem, nicht politisch notwendigem Anlass, im Land Niedersachsen ein. Denn weltliches und kirchliches gehört getrennt.
==Begründung:==
Wir wollen einen säkularen Staat. Dann sollten wir auch wollen, dass die Vertreter der Regierung nicht an Veranstaltungen wie aus Anlass des Erntedankfestes (1) teilnehmen.
Das Recht als Privatperson solchen Veranstaltungen beizuwohnen soll natürlich nicht beschränkt werden. Im Gegenteil, dies unterstreicht unseren Anspruch, wonach die Ausübung des Glaubens Privatsache ist. Auch aus diesem Grund soll der Verzicht auf die offizielle Teilnahme an Gottesdiensten bei weltlichen Veranstaltungen beschränkt sein.
Wenn es einen direkten Bezug zum Regierungsamt gibt, müssen Ausnahmen möglich sein. Ob das auch der Fall ist, wenn ein Umweltminister zur Woche der Brüderlichkeit auf die Kanzel steigt (2), sollte seiner Stellenbeschreibung zu entnehmen sein. Wenn zum Erntedankfest jemand offiziell für Landwirtschaft Zuständiges bei einem Erntedank-Gottesdienst redet, kann damit also weiterhin teilnehmen.
Diese Regelung wäre in der GO der Landesregierung zu verankern. (3) Darauf sollten wir hinwirken. Nicht erst, wenn jemand von uns ein Ministeramt hat.
(1) https://www.landeserntedankfest-niedersachsen.de/presseinformation/
(2) https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2016/07/2016_07_20_1
(3) http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Gemeinsame_Geschaeftsordnung_der_Landesregierung_und_der_Min-d311881,1.html
Ergebnis:
Zusatzinfos: