NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/Positionspapiere/Radverkehr
Diese Seite dient als Ausführliche Begründung der Positionspapiere "Link-Text" für die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Niedersachsen 2015.1.
Alle Anträge dienen dem Zweck den Fahrradbenutzung in Städten attraktiver zu gestalten in dem sicherheitstechnisch nicht relevante oder vertretbare Änderungen an der Straßenverkehrsordnung vorgenommen werden.
Städte und Gemeinden haben in Deutschland das Recht Pilotprojekte mit Ergänzenden Schildern durchzuführen und eine Bundesweite Umsetzung nach erfolgreicher Testphase einzufordern. Hierbei muss vor allem nachgewiesen werden, dass die Änderung keine Erhöhung der Unfallraten zur folge hat.
Inhaltsverzeichnis
Übersicht
Grünpfeile
Rechts und Geradeaus Pfeile an Ampeln sollen es Radfahrern nach einem Stopp eine Ampel zu überqueren, wenn sie dabei nicht den Autoverkehr kreuzen.
Zeitlich begrenzte Grünpfeilregelung
An wenig befahren Kreuzungen sollen ganztags oder zeitlich begrenzt Grünpfeilregelungen für Radfahrer angebracht werden können.
Alle-Grün-Phasen
Es soll die Möglichkeit einer zusätzlichen Ampelphase, welche allen Radfahrern gleichzeitig grün gibt, eingeführt werden.
Grünpfeile an Ampeln für Radfahrer
Grünpfeile für Radfahrer sollen dem Radverkehr erlauben, in bestimmten Situationen beim Rechtsabbiegen oder beim Geradeausfahren das Rotlicht an einer Ampel missachten zu können. Häufig geht unmittelbar an einer roten Ampel, an der ein Radfahrer auf Grün warten muss, ein Radweg rechts ab. Das Fahrrad würde beim Rechtsabbiegen keinem Auto in die Quere kommen. In solchen und ähnlichen Fällen, bei denen das Rotlicht für den Radverkehr keinen Sinn macht, könnten in Deutschland genau wie in den Niederlanden und in Frankreich Grünpfeile für den Radverkehr installiert werden.
Begründung
Liste der Länder, die die Regelung bereits umgesetzt haben
- Niederlande, seit 1990
- Frankreich, Paris, seit 2012, Ganz Frankreich seit 2014
- Basel, seit 2014
Die Stadt München möchte auf Anregung der SPD die Regelung auf dem Deutschen Städtetag diskutieren, aus Berlin kam im Juli 2015 ein ähnlicher Vorstoß von den Grünen [1] [2].
Potential am Beispiel Göttingen
In der Göttinger Innenstadt könnten an 70 Positionen der 110 städtischen Ampelkreuzungen (Übersichtskarte) Rechts- bzw. Geradeausabbiegerpfeile angebracht werden. An diesen Kreuzungen können Fahrradfahrer rechts oder geradeaus fahren, ohne den Straßenverkehr zu kreuzen. IAktuell riskieren sie derzeit an diesen Stellen jedes Mal ein Bußgeld, falls sie verbotswidrig über Rot fahren.
Die Ampeln sind auf dem Poster Rechts alle dargestellt. Häufig biegen Radfahrer nur nach Rechts auf einen Radweg ab, müssen also lediglich die Vorfahrt der von links kommende Radfahrer beachten.
An Ampelsignalen mit Geradeauspfeil wird häufig erkenntlich, wie Fahrradfahrer bei der Planung komplett außer acht gelassen wurden. Bei Kreuzungen mit Rechtsabbiegerfpeil sind die Abbiegenen Radler meist "Beifang" der Geradeaus-Beschilderung. Häufig kreuzen Fußgänger die Fahrbahn, allerdings sei hier noch mal deutlich darauf hingewiesen, dass auch mit der neuen Regelung Fußgänger Vorrang hätten!
Rechtliches
Die Missachtung des Rotlichts kann mit einem Bußgeldern 120 € und bei Besitzern von Kfz-Führerscheinen auch mit den entsprechenden Punkten in Flensburg bzw. mit Kfz-Fahrverboten geahndet werden.
Stopschild an Ampeln
An wenig befahren Kreuzungen sollen ganztags oder mit zeitlicher Begrenzung Stoppschilder für Radfahrer und Fußgänger angebracht werden können. Diese sollen ein schnelleres, eigenverantwortliches Überqueren von Straßen ermöglichen.
Begründung
Signalanlagen begründen sich aus dem Gefahrenpotential, der vom Automobilverkehr aussgeht. Dieser hängt mit den hohen Geschwindigkeiten, den langen Bremswegen, der hohen Masse und damit Kinetischen Energie und den schlechten Kommunikationsmöglichkeiten zur Abstimmung in den geschlossenen Fahrräumen ab.
Ein von einer Ampel aus beschleunigender Radfahrer, hat aufgrund seiner geringen Geschwindigkeit, kurzen Bremswegs geringen Energie ein geringes Fremdgefährdungspotential und Aufgrund seiner Schutzlosigkeit durch fehlende Knautschzonen in der Regele lediglich ein hohes Eigengefährdungspotential. Daher sind vorfahrtsregelnde Signalanalgen für Radfahrer Prinzipiell nicht nötig und sollten den Fahrradverkehr nach Möglichkeit nicht behindern .
Dies gilt umso mehr, als das selbst Grünphasen für Radfahrer ein hohes Gefährdungspotential für Radfahrer darstellen. Statistisch sterben die Meisten Radfahrer im Straßenverkehr, wenn sie von Rechtsabbiegern erfasst werden. Dies geschieht meist beim überqueren einer für sie Grünen Signalanlage. Umso mehr ist ein Stoppschild für Radfahrer ein Appell zur umsichtigen Eigenverantwortung beim Überqueren von Autofahrbahnen.
Liste der Länder die die Regelung bereits umgesetzt haben
- USA (Idaho,Colorado,Aspen)
rechtliches
Alle-Radfahrer-Grün-Phasen
Wir streben die Möglichkeit einer gleichzeitige Grünphase für alle Radfahrer an besonders großen Kreuzungen an. Diese Regelung soll zum tragen kommen, wenn Radfahrer anderenfalls mehrer Grünphasen abwarten müssten um die Kreuzung zu überqueren. Dies kann bei Kreuzungen mit mehr als 3 Zufahrten der Fall sein, da Radfahrer hier mancherorts jede Straße während einer separaten Grünphase überqueren müssen. Die Grünphase benötigt in der Regel 15 Sekunden und würde die 90s Taktung der Autos nur geringfügig verlängern.
Begründung
An manchen Ampeln müssen Radfahrer zwei drei oder mehr Grünphasen abwarten, um eine Kreuzung zu überqueren. Dies ist eine Benachteiligung gegenüber Autos. Umso mehr als das Radfahrer die Signalanlage selbst gar nicht benötigen. Konzepte in Holland zeigen, dass auch hochfrequentierte Verkehrsknotenpunkten, an denen Radfahrer aus allen Richtungen kommen, ohne weitere Regelungen gleichzeitig eine Kreuzungen überqueren können.
Zur Steigerung der Luft und Lebensqualität und Klimaschutz setzt sich die Piratenpartei für eine Attraktivitätssteigerung des Rad und Fußverkehrs ein. Im Zuge dessen, versuchen wir Sicherheitstechnisch Irrelevante Barrieren, die den Radverkehr ausbremsen zu minimieren.
Ein von einer Ampel aus beschleunigender Radfahrer, hat aufgrund seiner geringen Geschwindigkeit, kurzen Bremswegs geringen Energie ein geringes Fremdgefährdungspotential und Aufgrund seiner Schutzlosigkeit durch fehlende Knautschzonen in der Regele lediglich ein hohes Eigengefährdungspotential.