NDS:Landesparteitag/2012.Aufstellungsversammlung1/Sonstige Anträge

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8. Landesparteitag der Piratenpartei Niedersachsen
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Programmantrag Versammlungsrecht

Programmantrag: Versammlungsrecht ohne Einschränkungen

(nach Anregungen im Forum ausgearbeitet und wiederholt geändert)

Versammlungsfreiheit ohne Einschränkungen

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das die PIRATEN uneingeschränkt unterstützen. Der Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis ohne Waffen zu versammeln.“ Die CDU-FDP Regierung hat dieses Grundrecht mit dem am 1.2.2011 in Kraft getretenen niedersächsischen Versammlungsgesetz ausgehöhlt. Das Recht auf unangemeldete und spontane Kundgebungen wurde darin abgeschafft. Schon bei Formfehlern drohen Teilnehmern hohe Bußgelder. Zudem erhalten Polizei und Verfassungsschutz judikative Befugnisse, mit denen sie unbescholtenen Bürgern die Durchführung der Versammlung untersagen können.

Die niedersächischen PIRATEN halten dieses Gesetz für verfassungswidrig und unterstützen daher die eingereichte Verfassungsbeschwerde von Bürgerinitiativen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Wir fordern die Aufhebung dieses Versammlungsgesetzes. Wo Auflagen zulässig und notwendig sind, fordern die PIRATEN einen verbindlichen und transparenten Auflagenkatalog. Die Piraten fordern ferner, dass die grundgesetzliche Versammlungsfreiheit auch auf Nicht-Deutsche ausgedehnt wird, die in unserem Land leben.

Die PIRATEN lehnen die dauerhafte Speicherung von Videoaufzeichnungen friedlicher Kundgebungen, sowie die namentliche Erfassung von Versammlungsteilnehmern ab.


zusätzliche Information: Dies ist der Kompromissentwurf, nach ausführlicher Diskussion. Der weitergehende Vorschlag wäre unter Berufung auf das Grundrecht Versammlungsrecht, jedes Versammlungsgesetz abzulehnen. Ich kann mit dem Kompromis sehr gut leben. Getragen wird der Antrag von ca. 6 Personen. Eine weitergehende Variante wäre eine, die dahin geht, jedes Versammlungsgesetz aufzuheben. Stand so einmal am Anfang der Diskussion und ist noch hier zu finden. [[1]]


Phil-Wendland 14:26, 4. Mär. 2012 (CET)



Programmantrag Diäten

zweiter Entwurf (überarbeitet nach Diskussion)

Abgeordnete des Landtages sollen verantwortungsvolle, transparente und unabhängige Arbeit leisten. Dazu ist es wichtig, Abgeordnete angemessen zu vergüten. Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages erhalten zur Zeit eine Abgeordnetenentschädigung von 6.000 € pro Monat. In allen etablierten Parteien ist es eingeforderte Praxis, dass ein beträchtlicher Teil dieser Diäten von den Abgeordneten als Dank für die Aufstellung an die Partei gezahlt wird. An dieser Praxis bestehen erhebliche moralische und verfassungsrechtliche Bedenken. Diäten sollen nicht einer verschleierten Parteienfinanzierung dienen. Die Piraten fordern ein vollständiges Verbot von sogenannten Mandatsträgerabgaben durch Abgeordnete und ein Verbot von Zuwendungen an die Partei durch hauptamtliche Mandatsträger, die die Summe von 1500 € im Jahr überschreitet. Die Piraten fordern ferner eine Absenkung der Diäten der Landtagsabgeordneten um 15 % auf 5.100 € /Monat. --Phil-Wendland 17:01, 17. Feb. 2012 (CET)

zur Information: Auch dies ist ein Kompromissentwurf. Anders als der Versammlungsantrag gehen hier die Meinungen sicher weiter auseinander. Insofern ist er kein Antrag zum dazwischenschieben. Andererseits brauchen wir eigentlich mit der Aufstellung unserer Kandidaten eine Position zu Diäten und Mandatsträgerabgaben. Weiß nicht, wie man das lösen kann, wenn keine Regelung in Aussicht ist, ziehe ich den Antrag natürlich zurück.


weitere Anträge

Antrag 1: Corporate Design für den Landesverband Niedersachsen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass das auf dieser Wikiseite: http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Design/Landtagswahl_2013/Neues_Design_Landesverband_Niedersachsen gezeigte Corporate Design für den Landesverband Niedersachsen der Piratenpartei Deutschland verwendet wird.

Der Antrag sowie der sich daraus ergebende Beschluss bezieht sich selbstverständlich nicht auf die Untergliederungen (RVs, KVs oder AGs), die wenn sie möchten, weiterhin eigenständige Kreationen (inklusive Pferde, Bären, Löwen) benutzen können oder auch nicht. Diesen steht also bei Bedarf auch das CD in individualisierter Form zur Verfügung. Als Ansprechpartner dafür stellt sich gerne die Nds. AG Design zur Verfügung.

Hinweis: Als Beispiel des angewandten neuen Corporate Designs dienen die Stimmkarten dieses LPTs, die jeder bei der Akkreditierung erhält.

Antragsteller: Thomas Sokolowski


Antrag 2: Kampagnen-Idee "Ideenkopierer"

Antragstext: Der Landesparteitag möge beschließen, dass die ausgearbeitete Kampagnen-Idee "Ideenkopierer" unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiterentwickelt und im Wahlkampf zur Landtagswahl 2013 genutzt wird. Die Idee wird in einem separaten Raum akkreditierten Parteimitgliedern auf Wunsch erläutert und in groben Zügen präsentiert. Nach Zustimmung des Landesparteitages sollte sich ergänzend für eine der gezeigten Plakat-Serien der sogenannten "TrustLinie" als Wahlplakate für die LTW entschieden werden.

Begründung: Die Transparenz ist der Piratenpartei in der Politik und im politischen Entscheidungsprozess wichtig. Eine vernünftige und wirksame Werbekampagne setzt jedoch auf Überraschungsmomente und sogenanntes Guerilla-Marketing, um die Möglichkeiten der viralen Wirkung zu nutzen. Um diese im Wahlkampf zu behalten und gleichzeitig die Transparenz der Piraten zu wahren, muss dieser Schritt gegangen werden. Bisher wurde jede Skepsis gegenüber dieser Vorgehensweise der AG Wahlkampf durch ein offenes Gespräch geklärt. Dies möchten wir allen interessierten und akkreditierten Piraten auf dem LPT bieten und weiterhin um ihr Vertrauen bitten.

Hinweis: Um einen reibungslosen Ablauf des LPT2012.2 zu gewährleisten, wird akkreditierten Piraten ab Sonntag auf Wunsch die Einsicht und Erklärung der Kampagnen-Idee gewährleistet bis zum Zeitpunkt des Antrages. Kurz vor dem Antrag erfolgt auf Wunsch ein GO-Antrag auf Unterbrechung des Landesparteitages für 30 Minuten um Nachzüglern die Einsicht zu gewähren. Danach wird der Antrag abgestimmt.

Antragsteller: Torben Friedrich


Antrag 3: Plakat-Serie TrustLinie

Der Landesparteitag möge beschließen, dass eines von den hier gezeigten Plakat-Serien als sogenannte "TrustLinie" als Wahlplakate für die LTW 2013 weiterentwickelt und umgesetzt wird. Dazu soll auf dem LPT eine Wahl durch Zustimmung erfolgen.

http://wiki.piratenpartei.de/NDS:AG_Design/Landtagswahl_2013/Entw%C3%BCrfe_Trust_Plakate

Hinweis: Bei der sogenannten TrustLine handelt es sich um eine rein "typografische" Plakatserie, die als informative Ergänzung zu der eher emotionalen Kampagne "ideenkopierer" steht. Die endgültigen Plakat-Inhalte werden noch festgelegt, zunächst geht es bei Eurer Wahl hier, um die grundsätzliche Design-Ausrichtung der Plakat-Serie.

Zur Wahl stehende Entwürfe: Jan (1) | Torben und Stefan (2) | Floh1111 (3) | Thomas (4)

Antragsteller: Thomas Sokolowski, Torben Friedrich

Antrag 4: Positionspapier Waffenrecht

Antragsteller

Big Arne

Art des Antrages

Positionspapier

Zuständigkeit

Land/Bund/Kommune

Zusammenfassung

Das Positionspapier zum Thema Waffenrecht enthält eine Zusammenfassung, Abgrenzung, unsere Position und weitere Informationen. Die Begründungen gehören nicht dazu. Es basiert überwiegend auf Positionen und Informationen der AG Waffenrecht.

Antragstext

Positionspapier Waffenrecht der Piraten Niedersachsen

   Was ist der Gegenstand des Positionspapiers?
   Das Positionspapier Waffenrecht der Piraten Niedersachsen beschäftigt sich mit politischen Themen um den Erwerb, Besitz und Benutzung von Waffen durch Privatpersonen. Das Thema ist stark durch emotionale Standpunkte charakterisiert  und wird zu wenig rational behandelt. In Kombination mit einer selten sachlichen Berichterstattung durch die Medien hat dies in den letzten Jahrzehnten zu einer Entwicklung bei der Gesetzgebung geführt, die zu  Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte von legalen Waffenbesitzern geführt hat. Wir wollen die Diskussion auf eine rationale Ebene bringen und  Gesetze auf der Basis einer realistischen Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen, Gefährdungspotenzialen und berechtigten Interessen anregen. Es basiert Inhaltlich im Wesentlichen auf der Arbeit der Bundes AG Waffenrecht.
   Abgrenzung
   Der Umgang mit Waffen muss durch den Staat geregelt werden und darf nur  für bestimmte Zwecke und unter Auflagen zugelassen werden. Der Wilde Westen ist nicht freiheitlich und romantisch, sondern eine durch Gewalt dominierte Gesellschaftsform. Dieser Antrag soll nicht einen Einstieg in eine "Volksbewaffnung" darstellen, sondern legale Waffenbesitzer aus dem Generalverdacht holen - und vor allem, die Ursachenforschung nach Gewalttaten dorthin zurückbringen, wo sie hingehört und keine bequemen Aktionismus-Antworten jede Bekämpfung der Ursachen verhindern lassen.
   Wofür stehen die Piraten Niedersachsen?
   Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung  von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger  gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, beispielsweise Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.
   Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit oder  Grundrechte der Bürger beschneiden. Wir treten nicht für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von Sport, Jagd oder anderen, berechtigten Interessen. Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll den Sicherheitsbehörden und wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben. 
   Vergleiche zwischen Rechtsstaaten mit verschiedenen Waffengesetzen zeigen, dass Gewaltverbrechen keinen ersichtlichen  Zusammenhang mit dem legalen Waffenbesitz in der Bevölkerung haben. Daher sehen wir keinen Vorteil darin die Zahl der legalen Waffen bei der Bevölkerung gezielt zu erhöhen oder zu senken. 
   Legalwaffenbesitzer liegen in der Verbrechensrate erheblich unter dem Durchschnitt der Bevölkerung. Entsprechend sollten sie nicht diskriminiert und in Grundrechten beschnitten werden werden, indem sie vorauseilend als potenziell gefährlich eingestuft werden. 
   Wir sind gegen das im Aufbau befindliche zentrale Waffenregister, in dem die Namen von staatlich überprüften Bürgern neben Kriminellen mit persönlichen Waffenverboten stehen. Dies stellt eine unnötige Datensammelung ohne jeglichen Präventionscharakter dar und ist diskriminierend. Wir befürworten ein anonymisiertes Register, das lediglich die Seriennummern der Waffen und die registrierenden Behörden erfasst.
   Weitere Informationen (Q: Wikipedia, Kriminalstatistiken, BKA, Welt, Berlin.Parlament)
   In  Deutschland besitzen ca. 2% Bürger eine Waffenbesitzerlaubnis, auf  denen ca. 6 Millionen Schusswaffen eingetragen sind. Die Behörden  schätzen den illegalen, nicht registrierten Bestand auf mehr als 3x so  hoch. Bei 0,1 bis 0,2 Prozent aller Straftaten werden Schusswaffen (einschließlich Spielzeug- und Schreckschusswaffen) eingesetzt, nur bei jedem dritten Delikt wird geschossen, Sachbeschädigungsdelikte, wie Schüsse auf Verkehrszeichen eingerechnet. 95% der bei Straftaten  eingesetzten Schusswaffen sind illegal oder frei verkäuflich.
   Die  Zahl der Tötungsdelikte in Deutschland (Mord, Totschlag und  Tötung auf  Verlangen) lag im Jahr 2010 bei 2218. In 145 Fällen (6,5%) wurden  Schusswaffen eingesetzt, davon waren über 90% nicht registriert. Das BKA sieht laut seinen Sicherheitsberichten eine rückläufige Tendenz bei den Delikten mit Schusswaffen. Der Abwärtstrend läuft kontinuierlich seit 1976 ohne Beeinflussung durch Waffenrechtsnovellierungen.  
   Seit dem Jahr 2003 wird die BKA Statistik nicht mehr veröffentlicht, die  den Anteil von mit erlaubnispflichtigen Legalwaffen beganger Straftaten  aufzeigt. 
   Die 2011 gestellte Kleine Anfrage an den Berliner Senat ergab insgesamt 6  missbräuchliche Einsätze von erlaubnispflichtigen  Legalwaffen in den Jahren 2003 bis 2010. In der gleichen Zeit wurden  161465 Gewaltdelikte verübt, davon 5012 mit Schusswaffen. 

Begründung

   In einer Umfrage zum Thema Sport in Wolfenbüttel meldete eine signifikante Mange (ca. 1%) eine Ausübung des Sports auf Schießplätzen. Dazugenommen eine Anzahl an Jägern und Waffensammlern ist plötzlich eine größere Menge Leute von den teils unnötigen Verschärfungen der Waffengesetze seit 1975 betroffen. Somit macht es Sinn, sich hier zu positionieren.
   Die PIRATEN als Bürgerrechtspartei treten dafür ein, Bürgerrechte einzelner nur aufgrund klarer, nachweisbarer Fakten einer tatsächlichen Gefährdung einzuschränken. WaffR-Verschärfungen sind in der Regel aus populistischem Aktionismus nach einzelnen Ereignissen geschehen; nationale wie internationale Datenlagen geben viele der Verschärfungen nicht her. 
   Die AG Waffenrecht http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht  bearbeitet auf Bundesebene das Thema und schließt sich Forderungen nach  wirksamen und der Sicherheit dienenden Maßnahmen an (z.B. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf oder eine verbindliche Regelung der Anforderungen auf Alarmanlagen in Tresorräumen). 
   Die auf Landesebene und darunter geregelte Ausführung des WaffR  macht das Thema auch für die Landespolitik wichtig (einheitliche Regeln  zur Bewilligung von Anträgen und zu Kontrollen). 
   Für eine Bürgerrechtspartei - (im Gegensatz zu einer  populistischen und paternalistischen Verbotspartei) - ist die Frage,  warum Privatleute Waffen besitzen wollen, nicht relevant, ebenso wenig,  warum Bürger Paintball spielen wollten oder statt Büchern digitale  Medien verwenden (#Heveling). 
   Waffen sind definiert nach §1 WaffG  (auch Paintballwaffen sind Geräte, bei denen aus einem Lauf ein  Projektil getrieben wird). Anlage 1 definiert auch, weshalb Waffen in  Privatbesitz benötigt werden: "zum Angriff oder zur Verteidigung, zur  Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport  oder zum Spiel" (Je nach Bedürfnis / Art).  
   Auf jede legal gemeldete Waffe in Deutschland kommen mindestens 2,  wahrscheinlich aber mehr als 3 nicht registrierte, illegale Waffen. Wenn  es überhaupt ein Problem gibt, sind das also nicht die legalen Waffeninhaber, sondern diejenigen, die sich um rechtliche Regeln nichts scheren. Eine Kontrolle des Schwarzhandels ist jedoch praktisch nicht  möglich; die Verschärfungen treffen also nur ganz normale, völlig  gesetzestreue Bürger.
   Waffenzentralregister (Antragsportal BPT12.1)
   Die EU hat eine Richtlinie erlassen, nach der bis 2014  EDV-Waffen-Register - zentral oder dezentral - einzurichten sind. Diese  EU-Richtlinie basiert auf dem Feuerwaffenprotokoll der Vereinten  Nationen, das den illegalen Handel mit Waffen verhindern will. 
   Deutschland wird bis Ende 2012 alle dezentral erhobenen Daten  zusätzlich in einem zentralen Register spiegeln. Es sollen nicht nur die  registrierten Waffen aufgeführt werden, sondern alle Bürger,  die eine  Berechtigung zum Waffenerwerb oder zur Munitionsherstellung besitzen,  sowie Kriminellen, die ein persönliches Waffenverbot per Gerichtsurteil  erhalten haben. 
   Deutschland "übererfüllt" mit dem Nationalen Waffen-Register  (NWR) die Vorschriften der EU und verstößt analog zum Urteil des  Europäischen Gerichtshof zum deutschen Ausländerzentralregister gegen  das Gleichbehandlungsgebot und dern Erforderlichkeitsgrundsatz  (Urteil  vom 16.12.2008 (Az. C-524/06):  
    Gründe der inneren Sicherheit können es nicht rechtfertigen,  Informationen nur über eine Personengruppe (hier: Erlaubnisinhaber für  Schusswaffen und Munition, sowie Inhaber des "Kleinen Waffenscheins" für  Schreckschusswaffen) systematisch zu sammeln und elektronisch verfügbar  zu halten, da Kriminalität alle Staatsbürger gleichermaßen betreffen  kann  
    Statistische Zwecke erfordern nur eine anonymisierte Erfassung  von Daten und keine personenbezogene. (hier: für die Nachverfolgung von  Waffen ist es ausreichend, die Waffe mit Seriennummer, Typ, Kaliber und  der zuständigen dezentralen Waffenbehörde aufzulisten, ohne den  registrierten Besitzer zentral zu veröffentlichen). 
    Zentralregister sind nur dann gerechtfertigt, wenn die  gespeicherten Angaben wirklich zu diesen Zwecken benötigt werden und  wenn nicht ein dezentrales Register ebenso effektiv ist. (hier: ein  anonymisiertes zentrales Register mit Waffen-Seriennummern würde die  Nachverfolgung erleichtern, da es 577 dezentrale Behörden gibt.)  
    Der systematische Zugriff zu einem Zentralregister dürfe nur  den dezentralen zuständigen Behörden erlaubt sein. (hier: den  Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung) 
   Deutschland plant den umfänglichen Zugriff nicht nur durch  Waffenbehörden zum Zweck der Nachverfolgung, sondern auch durch  Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden sowie  Nachrichtendienste zum Zweck der Gefahrenabwehr (§10 NWRG). Auch sind  automatisierte Datenabrufe vorgesehen (§13 NWRG)  
   Das NRWG speichert lt. §4 nicht nur persönliche Daten inklusive  Adresse, sondern auch Abbildungen (Fotos) zu den Erlaubnisinhabern,  deren Waffen und deren waffenrechtlicher Erlaubnisdokumente. 
   Im Gegensatz zum AZRG gibt es keine Möglichkeiten der Betroffenen, einer Übermittlung der Daten zu widersprechen. 
   Zur Information: Seit dem Bestehen von EDV-Waffenregisters WANDA  (2003) wurde in Hamburg in keinem einzigen Fall eine bei Deutschlands  größter Waffenbehörde registrierte Schusswaffe bei einer schwereren  Straftat benutzt. 

Weiterführende Links