NDS:Landesparteitag/2012.Aufstellungsversammlung1/Listenkandidaten/Kandidatengrillen/Meinungsfreiheit
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Jörg Pfannschmidt
- 2 Lars Zimmermann
- 3 Heinrich Schmidt
- 4 Marc Richter
- 5 Jürgen Hey
- 6 Heiko Ostendorf
- 7 Kai Orak
- 8 Miles Möller
- 9 Max Rother
- 10 Wolfgang Zerulla
- 11 Martin Rieth
- 12 Thomas Sokolowski
- 13 Stephan Heinicke
- 14 Rüdiger Pfeilsticker
- 15 Christian Koch
- 16 Phil-Wendland
- 17 Jason Peper
- 18 Oliver Niebuhr
- 19 Aljoscha Rittner
- 20 Roman Grussu
- 21 Joachim Jördens
- 22 Guido Bautz
- 23 Ralf Kleyer
- 24 Florian Sievert
- 25 Florian Beyer
- 26 Jens Ohme
- 27 Heiko Schönemann
- 28 Jörg Renziehausen
- 29 Carsten Bätge
- 30 Oliver Blume
- 31 Markus Liebs
- 32 Ingo Peesel
- 33 Constantin Grosch
- 34 Kay Westphal
- 35 Axel Widiger
- 36 Christl Dietrich
- 37 Olaf Müller
- 38 Kevin Price
- 39 Katharina Nocun
- 40 Heinrich Rode
- 41 Dirk Hillbrecht
- 42 Ylva Meier
- 43 Dr. Michael Berndt
- 44 Benjamin 'Crackpille' Siggel
- 45 Jürgen Stemke
- 46 Joshua Brück
- 47 Rainer Stieg
- 48 Torben Friedrich
- 49 Ortwin Regel
- 50 Steven Maaß
- 51 Volker Tschirner
- 52 Christian Nobis
- 53 Mario Espenschied
- 54 Diana Grussu
- 55 Marc Herrmann
- 56 Jan Sicars
- 57 Sören Tesch
- 58 Stefan Schulz
- 59 Joachim Winters
- 60 Hans-Jürgen Fischer
- 61 Michael Stolze
- 62 Carsten Schulz
- 63 Kine Haasler
- 64 Jannik Winkel
- 65 Thomas Gaul
- 66 Andreas Briese
- 67 Hannes Amelung
- 68 Martina Hattendorf
- 69 Johannes Rieder
- 70 Oliver Schönemann
- 71 Reiner Budnick
- 72 Dennis Weitz
- 73 Sascha Potrykus
- 74 Friedrich Bohm
Jörg Pfannschmidt
Nun absolute Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut, doch nicht wenn es unsensibel und nicht hinnehmbar darauf abzielt, zu Recht bestehende Gesetze abzuändern oder gar zu streichen, nur damit einige wenige Ihre inakzeptablen Thesen / Meinungen / Auffassungen explizit straffrei verbreiten dürfen.
Wer mich kennt, weiss sowieso das ich als AntiFa Mitglied seit 30 Jahren aktiv gegen Rechts und rechtes Gedankengut oder Aktionen vorgegangen bin.
Lars Zimmermann
Diese Frage ist für mich sowas von daneben. Sie zu stellen ist schon sehr fragwürdig.
Um auf die Frage zu antworten, ich bin dagegen. Weiter zu erläutern brauch ich das ja wohl nicht -.-*
Nachtrag: Ich bin für eine freie Meinungsäußerung, jedoch nicht wenn sie den Holocaust leugnet.
Heinrich Schmidt
Meinungsfreiheit ist ein notwendiges Grundrecht. Die Gedanken der Personen lassen sich gesetzlich sowieso nicht steuern und die Äußerung von Gedanken staatlich zu sanktionieren ist absurd. 130 StGB behandelt aber nicht einfach nur Meinungsäußerungen, sondern Gewalttaten und Verleumdung. Verleumdung ist keine Meinungsäußerung, da hier bewusst falsche Aussagen getroffen werden, mit dem Ziel Schaden zuzufügen. Von der Verharmlosung oder Leugnung beispielsweise des Holocausts geht kein unmittelbarer Schaden aus, und in einer Gesellschaft von aufgeklärten und denkenden Menschen erst recht nicht. (Absatz 4 von § 130 StGB) Da gibt es Meinungen, zum Beispiel über Alkoholmissbrauch, die mehr Leuten schaden zu fügen. Und die sollten auch nicht verboten werden. Denn Verbote helfen nicht so gut wie es Aufklärung tut. Wenn man Leuten erklärt warum etwas schlecht ist, dann wirkt das deutlich besser als wenn man es ihnen einfach nur verbietet.
Marc Richter
Vorab:
Zum rechtlichen Aspekt von Heinrich stimme ich zu. Es geht im §130 StGB um mehr als nur Meinungsäußerungen.
Zur Frage selbst:
Freie Meinungsäußerung ist eines der wichtigsten Güter, die wir besitzen. Ich bin generell gegen Einschränkungen dieses Rechtes. Bei Meinungen die in den extremistischen Rändern liegen, ist es ein Zeugnis der etablierten Politik bei der richtigen Aufklärung versagt zu haben.
Bei jeden dieser Menschen (egal ob links, recht, religiös ..usw.) hat der Staat es versäumt ihn aufzufangen. Schwere Umstände dürfen hier auch nicht als Entschuldigung dienen. Die Aufgabe des Staates ist es hier, das Volk soweit aufzuklären, dass solche Meinungen gar nicht erst eine Chance haben. Dann ist es auch egal ob man diese Meinungen als Straftat sieht, da sich das Problem dann von selbst löst.
Kurzum: Ich bin für eine freie Meinungsäußerung auch in diesen bereichen aber nicht von heute auf morgen. Dafür müssen wir erst eine bessere Aufklärung schaffen.
Jürgen Hey
Bist Du für eine totale Meinungsfreiheit mit der es auch jemand erlaubt oder straffrei möglich ist, den Holocaust zu leugen,auch wenn das bedeuten würde, den § 130 StGB Volksverhetzung oder ähnliche Gesetze abzuschaffen ?
Ich bin für Meinungsfreiheit, sie ist das höchste Gut. Genau aus diesen Grund gehe ich auf diese Frage nicht weiter ein.
Heiko Ostendorf
Nun, da ist sie, eine Frage bei der man sich so richtig in die Nesseln setzen kann.
Also, ich beantworte diese Frage auch einmal unter Einbeziehung der aktuellen Grass-Diskussion.
Ich bin für freie Gedanken nach dem Grundsatz Voltaires: »Ihre Meinung ist mir zwar widerlich, aber ich werde mich dafür totschlagen lassen, daß Sie sie sagen dürfen.« - also muß ich, aus meiner Sicht, auch ertragen, dass ein jeder sein Gedachtes äußert. Nur im Dialog kann eine Gesellschaft erkennen, was an ihren Rändern geschieht und rechtzeitig Einfluss darauf nehmen. Ausgrenzung hat nie erfolgreich funktioniert.
Selbstverständlich hat es den Holocaust gegeben, und wir sind alle aufgerufen allen Tendenzen aus jedweder Richtung in ein ähnliches Inferno entschieden entgegen zu treten.
Jedoch, und da komme ich auf Grass zu, der Umgang in Deutschland mit Themen dieser Kategorie ist unzureichend. Äußerungen, die die Politik Israels kritisieren werden schnell mit lautem Aufschrei und Empörungsgehabe überzogen. Wo ist diese Empörung in anderen Fällen? Zeigt sich nicht genau darin, dass wir als Nation da noch thematischen Nachholbedarf haben?
Also, ich kann mit der Meinung Andersdenkender in der Regel umgehen, und kann versuchen, Argumente auszutauschen. Dabei steht mir Strafrecht eher im Weg. Auch wenn ein Mehrheitsargument nicht grundsätzlich durchgreifend ist, Deutschland ist, soweit mir bekannt ist, das einzige Land in dem es einen solchen Mechanismus explizit für NS-Taten gibt. Ich kann auf ihn verzichten.
Damit verzichte ich allerdings nicht auf den gesamten §130 StGB. Es bleibt schon zu unterscheiden, ob jemand in einer Diskussion eine Meinung äußert, oder in verleumderischer Absicht dazu aufruft anderen Schaden zuzufügen. Letzteres sollte in jedem Fall starfbewehrt bleiben, nicht nur für NS-Taten.
Soweit meine Antwort in der Sache.
Eine persönliche Anmerkung sei mir noch gestattet: wenn nun LL-Kandidaten hier beginnen, Fragen zu stellen, um diese dann in erster Linie selber populistisch beantworten zu können, um ihre Wunden zu lecken oder April-Scherze zu entschuldigen, dann finde ich diesen Vorgang ziemlich daneben. Wir haben Wahlkampf in hinreichend vielen Bundesländern, Bedarf an Selbstorganisation und thematischer Ausarbeitung unserer Positionen. Da hab ich gerne auch noch Zeit mich über das Kandidaten-Grillen zu äußern, auf Fragen die in gut gemeinter Absicht und "offenen Herzens" gestellt werden, aus wirklichem Interesse und um einer gemeinsamen guten Sache Willen. Diese Frage erscheint mir in ihrer Stoßrichtung diese Kriterien nicht zu erfüllen ...
Kai Orak
Ich selbst habe keine Zweifel, dass der Holocaust stattgefunden hat. In meiner Familie gab es einen Auschwitz Überlebenden, aus dem Grund ist diese Thematik mir sehr gut bekannt. Ich gehe davon aus, dass im 21. Jahrhundert die Gesellschaft in der BRD gut ausgebildet und umfassend über die Vergangenheit informiert ist. Wenn man kein Vertrauen an die Menschen hat, braucht man gesetzliche Regelungen. Wenn man aber vertraut, dass die Menschen selbst urteilen können was eine dumme und diffamierende Gesinnung ist und was die Wahrheit, braucht man diese Regelung nicht. Ich vertraue den Menschen in der BRD und deswegen sage ich nach dem französischen Aufklärer Voltaire: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“
Miles Möller
Nach meiner Meinung darf erst einmal jeder jede Meinung haben dürfen. Nur wegen einer Meinung darf niemand bestraft werden.
Ob man diese Meinung auch äußern darf, ist etwas schwieriger und kann man nach meiner Meinung nicht grundsätzlich beantworten.
Grundsätzlich gibt es einen guten Anhaltspunkt: Die Freiheit eines Menschen hört dort auf, wo die Freiheit eines anderen Menschen beginnt. Natürlich unter Berücksichtigung der Güterabwägung (welches Recht wiegt schwerer usw.).
Aber ich glaube nicht, dass man da allgemeine grundsätzliche Regelungen finden kann.
Und natürlich: Wenn es niemanden gibt, dessen Freiheit man einschränken kann (oder dessen sonstiges Recht man verletzen kann, also opferlose Straftaten), sollte man dafür auch nicht bestraft werden können.
Max Rother
Nein. Begründung: Die Meinungsfreiheit ist sehr wertvoll. Daher will ich sie nicht mit derartigem Müll beschmutzen.
Wolfgang Zerulla
Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut. Aber sie hat dort Grenzen wo sie in die Rechte anderer eingreift, Meinungsfreiheit kann also nicht grenzenlos sein. Und da wir zwar nicht mehr für die Verbrechen der Nationalsozialisten verantwortlich sind, sehr wohl aber dafür, das solche Verbrechen in diesem Lande nie wieder passieren, müssen wir die Erinnerung wach halten und dürfen diese Verbrechen nicht leugnen.
Der § 130 muss also so erhalten bleiben wie er jetzt ist, diese Einschränkung der Meinungsfreiheit ist hinnehmbar.
Martin Rieth
- Nein, totale (Meinungs)-Freiheit ist Unsinn
- Freiheit hört da auf, wo die Freiheit des Anderen anfängt
Durch private Meinungen dürfen andere private Personen in ihrer Würde nicht beeinträchtigt werden. Der Artikel 1GG gilt ohne Ausnahmen.
Bzgl. des Umgangs mit Themen wie dem Verbot von Nazi-Symbolen
Das damit einhergehende Stillschweigen (Nicht-Aufarbeitung) gewährt den Nazis eine stille Macht im Untergrund. Nazis und ihre Gedanken werden dadurch nicht verhindert.
Der Verbot des Hakenkreuz (Swastika) ist ein Feigenblatt. Aktuell löst das Hakenkreuz beim nicht-Nazi Angst bzw. Schuld aus und bei Nazis hinterlässt eben dies ein Gefühl der Stärke.
Wenn wir anfangen (!) wollen, die Vergangenheit aufzuarbeiten und hinter uns zulassen, dann müssen öffentliche Diskurse ermöglicht werden. Inwieweit §130 diesem zu Recht im Weg steht müsste detailliert erarbeitet und abgeschätzt werden. Es gibt viele Verleumdungen und Falschdarstellungen von vielen Themen. Die Grenze zu ziehen ist schwer. Holocaust-Verleumdung ist schon mal eine.
Thomas Sokolowski
Grundsätzlich darf jeder jede Meinung haben dürfen. Wegen einer Meinung darf niemand bestraft werden.
Ich kann mir aber Einschränkungen vorstellen, wo und wann man diese Meinung äußern darf, nämlich aus Respekt und Mitgefühl vor dem Leid anderer.
Berücksichtigt man das unvorstellbare Leid, dass der jüdischen Bevölkerung in Deutschland widerfahren ist, kann man die Gesetzgebung zur Holocaustverleugnung akzeptieren - vor allem, weil sie für einen vernünftigen Menschen keinen Einschnitt in die freie Meinungsäußerung bedeutet.
Stephan Heinicke
Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie eines der kostbarsten Güter.
Wer jedoch den Holocaust leugnet, äußert nicht seine Meinung sondern lügt offensichtlich, da es harte Fakten und Beweise für diesen unbeschreiblichen Völkermord gibt. Volksverhetzung ist ein Straftatsbestand den ich nicht wegdiskutieren kann oder will.
Rüdiger Pfeilsticker
Nein, die Meinungsfreiheit ist nicht total. Sie findet ihre Grenzen unter anderem an der Würde des Menschen (Beleidigung etc.)
Die jetzige strafrechtliche Regelung im Bezug auf Holocaustleugnung ist in meinen Augen zur Zeit angemessen.
ps: Spontan finde ich da zwei LQFB Inis, die im Trollfilter hängen geblieben sind. https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/30.html https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/263.html
Christian Koch
Ein freies selbst bestimmtes Leben schließt auch ein, seine Ansichten und Meinungen ebenso frei äußern zu dürfen. Soweit so gut.
Doch hat diese freie Meinungsäußerung meist Grenzen, die an sich erst einmal bekannt sein sollten oder gesellschaftlich erlernt werden müssen. Rechtlich wird sie, die Meinungsfreiheit, eingeschränkt durch z. B. die Grenze der Denunziation, wie oben das Beispiel zur Leugnung des Holocaust. Moralisch und ethisch nicht zuletzt durch die Erziehung und Lehren des Lebens, die jeder selbst in seinem kulturellen Umfeld erfährt. Beleidigungen, Rufmord oder Verleumdung zählen für mich eindeutig nicht zu einer freien Meinungsäußerung, sondern zu einem Mangel an Respekt und Intellekt.
Für mich ist also gar nicht so sehr die Frage, wo die Grenze ist, die ich oder jemand anderes möglichst nicht überschreiten sollte. Sondern, wo halte ich meine Meinung zurück um nicht anderen Weh zu tun oder zu schaden. Wo halte ich meine Meinung und Ansichten zurück, um nicht einen in meinen Augen sinnvollen Prozess zu stören. Wo bringe ich meine Meinung und Ansichten ein und welches gemeinsame Ziel soll damit erreicht werden.
Eine "totale Meinungsfreiheit" kann und wird es nicht geben, und könnte ich auch nicht gut heißen. Es muss aber auch immer geprüft werden, wo eine Zensur anfangen könnte. Hier ein Gleichgewicht zu erhalten ist nicht immer leicht. Aber bisher haben wir das in Deutschland, wie ich finde, ziemlich gut im Griff.
Phil-Wendland
Ich bin nicht für die totale Meinungsfreiheit, nicht für den totalen Frieden, nicht für den totalen Krieg und auch nicht für die totale Transparenz.
Ich bin sehr dafür, dass man eine Frage, die ca. 100 Menschen beantworten sollen, gut stellt wird.
Ich bin auch dafür, dass man großen Unsinn behaupten darf, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden. Wenn jemand meint, dass Adam der Urvater aller Menschen war, soll er das straffrei tun dürfen.
Ich habe gehört, dass es ein Gesetz geben soll, dass für die Leugnung der systematischen Vernichtung einen besonderen Straftatbestand geschaffen hat. Es wird ein Bundesgesetz sein, ich habe es nicht gelesen und sehe derzeit keine Veranlassung, das zu tun und mich dann zu der Frage zu äußern.
Jason Peper
Nein, ich sehe nicht dass dies irgendwas verbessern würde. Meinungsfreiheit sollte nicht als Ausrede für Volksverhetzung dienen.
Oliver Niebuhr
"Die Freiheit des einen endet da wo die Unterdrückung des anderen beginnt" - das ist was Ich davon halte.
Generell: Das ist ein sehr emotionales Thema. Im Kern geht es doch aber um das Thema Volksverhetzung - und diese sollte vorerst strafbar bleiben. Momentan sehe Ich keine Alternative dazu.
Wichtig ist dass das Thema Rechtsextremismus nicht länger verharmlost wird. Dieses vorgehen hat bis heute nicht zu einer Lösung beigetragen - im Gegenteil. Wir alle wissen doch: Verbote machen eine Sache erst recht interessant - wir müssen dementsprechend parallel aufklären warum die Holocaustleugnung verboten ist. Eine andere Lösung sehe Ich momentan nicht. Aber Ich bin für Vorschläge offen. Und das Thema muss mit sachlichen Argumenten bestritten werden. Unsere Generation ist nicht für diese Vorgänge verantwortlich, dennoch darf so etwas niemals vergessen werden.
Aljoscha Rittner
Die Meinungsfreiheit gehört zu den wichtigsten Gütern die wir Menschen in einer freiheitlichen Gemeinschaft benötigen, um in Rede, Bild und Schrift unsere Meinung zu äußern, ohne Repressionen fürchten zu müssen.
Diese Redefreiheit schränkt sich in Gemeinschaften dann ein, wenn die Äußerung der Meinung dazu dient damit selbst Repressionen auf andere Menschen einzuwirken.
Vereinfacht schränkt §130 StGB die Meinungsäußerungsfreiheit gar nicht ein, sondern sanktioniert hetzerische Rede gegen andere Menschen. Damit bezieht sich das Strafgesetzbuch auf Art. 5 Abs. 2 GG.
Damit haben wir in Art. 5 GG die Definition der freien Rede und zugleich die Begrenzung. Ich darf daran an den Piratenleitspruch erinnern:
Das Grundgesetz ist unser Programm.
Wir Piraten müssen immer für das maximal machbare an Meinungsäußerungsfreiheit einstehen und das Recht auf freie Rede verteidigen. Aber die freie Äußerung von Meinung endet genau an dem Punkt, wenn andere Menschen dadurch eingeschränkt oder geschmäht werden oder es mit der freien Rede hetzerisch gegen Menschen vorgegangen wird.
Darunter fallen auch falsche Tatsachenbehauptungen, die insbesondere aus speziellen geschichtlichen Konstrukten nach und nach Einzug in §130 StGB fanden. Absatz (3) bezieht sich explizit auf die Holocaustleugnung oder die Auschwitzlüge, die immer wieder von rechtsextremistischen Personen als Indiz für eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit angesehen wird.
Dieser Auffassung bin ich nicht und darf auch nicht, aus oben genannten Gründen, in der Piratenpartei in Frage gestellt werden.
Wir dürfen nicht, mit einer naiven Sicht, eine absoluten Meinungsäußerungsfreiheit einfordern, die schon im Grundgesetz ihre sinnvollen Schranken erhält.
Roman Grussu
Die Motivation warum der Fragesteller diese Frage so gestellt hat, ist von allen offensichtlich für sich eindeutig beantwortet worden. Ansonsten kann ich mir die teilweise recht heftig vorgetragenen Einwände nicht erklären.
Lasse ich den ganzen stattgefundenen Shitstorm einmal weg, lässt sich die Frage für mich eindeutig beantworten.
Wer den Holocaust öffentlich leugnet begeht für mich eine Straftat. Ich verbuche es NICHT als Meinungsfreiheit. Den Holocaust zu leugnen impliziert eine Verhöhnung der Opfer und einen Versuch die Taten der Nationalsozialisten zu verharmlosen und zu relativieren . Zu diesem Punkt wurden (ganz) unten stehende Paragraphen bewußt festgeschrieben. Sie zu ändern betrachte ich als nicht sinnvoll. Wer selbst Vater oder Mutter ist wird sicherlich die Bilder der Kinder in den KZs und die TATSACHE dass sie qualvoll aus niederen Gründen umkommen mussten nicht einfach ausblenden können. Und wenn sich dann jemand hinstellt und behaupten darf, es hätte den Holocaust nie gegeben und das wären vielmehr nur Kriegsopfer eines Krieges den Deutschland noch nicht einmal angefangen hat, dann könnte ich selbst zum Täter werden.
Zur Verdeutlichung der "Auschwitzlüge" füge ich ein Interview zwischen M. Friedman und H. Mahler bei.
http://www.vanityfair.de/articles/gesellschaft/politik/horst-mahler/2007/09/11/0/09724/
Gesetzliche Lage:
§ 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung (1985, Ergänzungen 1992, 2002 and 2005)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (…)
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. (…)
§ 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (1985, ergänzt 1992)
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 194 Strafgesetzbuch: Strafantrag
(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.
(2) Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, so steht das Antragsrecht den in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen zu. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder durch eine Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn ein Antragsberechtigter der Verfolgung widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. (…)
Joachim Jördens
In den Streit mische ich mich nicht ein. Die beiden Kontrahenten sollten sich fragen, ob es klug ist einen derartigen Streit vom Zaun zu brechen. Schon mal auf den Gedanken gekommen, das ihr dadurch politisch verbrannt seid. Was habt ihr für eure Sache, die ja angeblich so wichtig ist erreicht? Und was erreicht man mit dem Angriff? Man hält die Leiter auf der Angegriffene hinaufsteigt, um dann seine Thesen noch wirkungvoller verbreiten zu können. d.h. Man hilft ihm in die Medien zu Kommen und zwar ganz nach vorn. Ist das klug?
Guido Bautz
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung endet exakt dort wo es mit anderen Grundrechten kollidiert. Das läßt sich pauschal nicht beantworten und muß im einzelnen beurteilt werden.
Im Bezug auf das genannte Beispiel Holocaust bin ich der Meinug das das geltende Recht unverändert Bestand haben sollte.
Ralf Kleyer
Normalerweise sollte einem der gesunde Menschenverstand und die Achtung gegenüber anderen Menschen und ihren Gefühlen eine Leitlinie für das eigene Verhalten vorgeben und Grenzen aufzeigen, die nicht überschritten werden dürfen. Scheinbar sind jedoch nicht alle Menschen in der Lage, diese moralischen Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren. Deshalb sind die Gesetze unseres Landes in Bezug auf Meinungsfreiheit (leider) notwendig und sinnvoll.
Florian Sievert
Freiheit als solches ist ein hohes Gut, doch eine vollständige Freiheit ist eine Utopie. Es ist nötig, dass Gesetze dort ansetzen, wo es darum geht, dass die eigene Freiheit die Rechte von anderen verletzen. Genau aus diesem Grunde sehe ich mit dem aktuellen §130 absolute keine Probleme. Ich sehe absolut keinen gesellschaftlichen Nutzen darin, z.B. Holocaustleugner die Möglichkeit zu geben Menschen oder deren Gefühle zu verletzen. In einem solchen Fall ist es vernünftig, dass die Rechte eingeschränkt werden. Wer zur Gewalt aufruft, muss damit rechnen, dass seine Recht eingeschränkt werden.
Florian Beyer
Nein. Meinungsfreiheit ist das höchste Gut einer Demokratie, jedoch sollte diese nicht dazu dienen den Holocaust zu verleugnen.
Florian Beyer hat es gut formuliert.
Jens Ohme
Hier ein klares Nein, die Meinungsfreiheit darf nicht mit Lügen, Verunglimpfung, Beleidigungen und dem leugnen von Tatsachen verwechselt werden. Letzter sind rhetorische Mittel und Waffen zum Zweck der Beeinflussung und Meinungsbildung. Sie stellen daher keine eigene Meinung da.
Heiko Schönemann
Um genau auf Deine Frage zu antworten: Nein (Meinungsfreiheit generell natürlich Ja! Wenn aber, wie in Deiner Frage, die Holocaustleugnung mit darunter fällt: Nein)
Jörg Renziehausen
Natürlich für die Meinungsfreiheit.In diesem speziellen Fall aber möchte ich nicht das die Rechten sich produzieren.Also keine Abschaffung der Gesetze.
Carsten Bätge
Meinungsfreiheit endet bei den Rechten und der Würde der anderen, also bei Grundgesetz und Strafgesetz. Alles andere ist keine Freiheit, sondern Anarchie.
Oliver Blume
Ich bin der Meinung das wir aufgrund unserer Geschichte in einigen Punkten sensibel sein müssen. Deshalb sollte die Meinungsfreiheit in diesem Fall beschränkt sein.
Markus Liebs
Ich habe meine politischen Wurzeln in der Hafenstraße und bei St.Pauli. Mehr möchte ich aufgrund der Vorgeschichte und der Fragestellung nicht dazu beitragen.
Ingo Peesel
Ausnahmen müssen bleiben.
Constantin Grosch
Ich bin ja sehr dazu geneigt, diese Frage einfach nicht zu beantworten. Die Diskussionen auf diversen MLs sollten eigentlich reichen.
Um es kurz zu machen: Es bringt niemandem etwas, dass man den Holocaust leugnen darf. Punkt.
Kay Westphal
Jeder hat das Recht, zu Denken was er will, sich zu allem seine Meinung zu bilden, nur sagen sollte man nicht alles, denn sonst würde ich die Rechte anderer beschneiden - daher sollte es einige Einschränkungen geben – also bin ich gegen totale/absolute Meinungsfreiheit.
Axel Widiger
Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter eines Rechtsstaates. Um sie gesetzlich und zivilisatorisch einschränken zu wollen, bedarf es triftiger Gründe. Jedem Kind verständlich, ist das Beispiel mit der persönlichen Beleidigung oder der üblen Nachrede usw.. Hier lässt sich schnell begreifen, dass man nicht alles sagen können darf, was einem so durch den Kopf geht. Der Tatbestand der Volksverhetzung gehört unbedingt dazu, wenngleich für den Unbedarften, nicht so ohne weiters begreiflich. Insofern ist die Justiziabilität der Leugnung der Shoah nur kultur-historisch in Deutschland zu verstehen. Die Argumentation, andere Völkermorde dürften hierzulande straffrei propagiert werden, zeigt dabei ein unsägliches Geschichtsverständnis und eine unbegreifliche Ignoranz gegenüber unseren jüdischen Mitbürgern. Ein Eintreten für die Aufhebung - ohne begreiflichen Grund, ohne politische Notwendigkeit - der Strafbarkeit der Holocaust-Leugung, ist deshalb äußerst fragwürdig und legt den Verdacht nahe, jenes Engagement müsse vor einem rechtspopulistischen Hintergrund stehen.
Christl Dietrich
Die Gedanken sind frei. Alles andere ist eine Abwägung von Rechtsgütern, wie Schutz vor Verleumdung, Jugendschutz usw. Meiner Ansicht nach gibt es Grenzen für die Äußerung der Meinungsfreiheit dort, wo andere hohe Rechtsgüter gefährdet sind.
Olaf Müller
Nein
Ich habe gerade über diesen Punkt in den letzten Tagen viel nachgedacht.
- Zum einen ist natürlich die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, allerdings handelt es sich in diesem Punkt ja um keine Meinung sondern um eine klare Lüge
- Zudem wurde ja dieser Paragraph nicht nur wegen der Volksverhetzung eingeführt. Sondern man wollte auch vermeiden, dass Überlebende des Holocaustes sowie Angehörige und Nachkommen von Opfern diese menschenverachtenden Pamphlete ertragen müssen.
- Eine Erlaubnis würde zu weiteren Schwierigkeiten führen. Was machen wir denn mit Lehrern, Pastoren oder anderen "Respektspersonen", die diese Äußerungen von sich geben?
- Welche Reaktionen und Eindrücke würden im Ausland hervorgerufen, wenn wir diesen Paragraphen streichen würden?
Als Dafür-Argument steht natürlich, dass es so leichter fallen könnte, mit diesen Personen in einen Dialog zu kommen. Solange jemand nur etwas denkt aber nicht ausspricht, können wir seine Meinung nicht ändern.
In der Abwägung reicht mir dieses Argument aber nicht.
Kevin Price
Meinungsfreiheit ist für die Demokratie unbedingt notwendig. Volksverhetzung ist etwas komplett anderes. Die Trennlinie ist dort, wo falsche Tatsachen genannt werden. Holocaustleugnung ist eine solche falsche Tatsachenbehauptung und damit nicht von Art.5 geschützt, und überdies verletzt sie Menschen in ihren Gefühlen. Daher ist sie per StGB zurecht bedroht.
Katharina Nocun
Ich habe einen Migrationshintergrund. Mitglieder meiner Familie waren im Widerstand aktiv. Einer war in Dachau.
Meinungsfreiheit hört da auf, wo sie die Würde oder Freiheit anderer einschränkt. Wer den Holocaust leugnet, der leugnet damit den Mord an vielen Menschen die aufgrund ihrer Religion, Hautfarbe, politischer oder sexueller Orientierung in Lagern und auf dem Weg dorthin umgebracht worden sind. Ich betrachte dieses Geschehniss als historische Tatsache. Tausende Augenzeugenberichte und Millionen von Schicksalen sollten Beweis genug sein. Damit so etwas nie wieder geschehen kann ist es wichtig, unseren Kindern zu vermitteln, was in dieser Zeit passiert ist. Ich möchte nicht, dass Bücher erlaubt sind, die diesen Lernprozess verhindern indem sie falsche Tatsache darstellen und Lügenkonstrukte errichten aus denen womöglich geschlussfolgert werden könnte, Nationalsozialismus und Faschismus seinen nicht so menschenverachtend wie die Geschichte gezeigt hat.
Den Mord an Millionen Menschen öffentlich zu leugnen und damit den Nationalsozialismus von seinem Makel und seiner Schuld freizusprechen hat für mich nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Heinrich Rode
In unserer Demokratie ist die Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut. Und sogar ein Grundrecht.
Aber wie mit vielen anderen Dingen hat auch diese Meinungsfreiheit Grenzen. Und diese sind genau da, wo sie mit anderen Grenzen zusammenstösst.
Dirk Hillbrecht
Eine "totale Meinungsfreiheit" (bzw. eher "totale Äußerungsfreiheit") wie in der Frage angenommen kann es grundsätzlich nicht geben. Ich halte es für richtig und sinnvoll, dass gegenüber eine Person geäußerte Beleidigungen, Diffamierungen, haltlose Unterstellungen oder Lügen über eine Person etc. eben nicht frei geäußert werden dürfen und denke, dass das durchaus allgemeiner Konsens ist. Im Großen werden solche persönlichen Angriffe dann zu dem, was als "Volksverhetzung" bezeichnet wird und worunter eben auch die "Leugnung des Holocaust" fällt. Die existierenden Regelungen halte ich nicht nur für sinnvoll, sondern sogar für unbedingt nötig, damit unsere Gesellschaft für alle Mitglieder lebenswert ist.
Ich unterscheide dies von einer Diskussion über politische Meinungen und Ansichten, die eben nicht auf die Diffamierung Einzelner oder von Bevölkerungsgruppen abzielen und die sich nicht auf haltlose oder widerlegte Behauptungen gründen. In diesem Fall ist die "Meinungsfreiheit" absolut unabdingbar und wird meines Erachtens von unserer Gesellschaft auch geeignet gewährt.
Ylva Meier
Meinungsfreiheit ist wichtig, sie ist ein Grundrecht und sie ist mir sehr wichtig. Den Holocaust leugnen zu dürfen hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Es fällt zu Recht unter Volksverhetzung und diese ist ebenfalls zu recht gesetzlich verboten.
Dr. Michael Berndt
Nein!!! Dieser Punkt ist auch für mich nicht diskutabel!
Benjamin 'Crackpille' Siggel
- Bist Du für eine totale Meinungsfreiheit mit der es auch jemand erlaubt oder straffrei möglich ist, den Holocaust zu leugen,auch wenn das bedeuten würde, den § 130 StGB Volksverhetzung oder ähnliche Gesetze abzuschaffen ??
Der § 130 IV StGB (Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung) ist verfassungsrechtlich problematisch, da er kein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 II GG ist (vgl. hierzu das Urteil des BVerfG). Die Holocaustleugnung (§ 130 III StGB) unterfällt indessen als falsche Tatsachenbehauptung ohnehin nicht der Meinungsfreiheit.
Indessen ist die Frage der Strafbarkeit nur sehr begrenzt eine Frage, die sich isoliert auf rechtlicher Basis sinnvoll diskutieren lässt. Die Einführung der Strafbarkeit war ein politisches Symbol für ein klares Selbstbekenntnis zum begangenen Unrecht und eine "Brandmauer" gegen ein etwaiges Wiedererstarken faschistischer Strömungen.
Genauso wie die damalige Einführung wäre auch die Abschaffung der Strafbarkeit der Holocaustleugnung ein politisches Symbol. Die Frage ist, ob wir ein solches Symbol setzen wollen. Angesichts der politischen Situation in Europa, der zunehmenden deutschen Dominanz und Kontrolle anderer Staaten im Zuge der Finanzkrise, die nur oberflächlich verheilte Wunden und Ängste wieder aufreißt, kann ich das ganz klar verneinen. Es ist für die Wirkung in Europa schon desaströs genug, dass "in Europa wieder Deutsch gesprochen wird" (Kauder) und auf unseren Druck und für unser wirtschaftliches Wohlergehen Länder wie Griechenland in den wirtschaftlichen und sozialen Ruin getrieben werden. Eine Abschaffung der Strafbarkeit der Holocaustleugnung wäre in diesem Kontext völlig deplaziert.
Jürgen Stemke
Das Thema ist knifflig, wie die Diskussion auf der Mailingliste gezeigt hat. Der Paragraph ist aus vielen Blickwinkeln zu bewerten. Ein ersatzloses Abschaffen halte ich derzeit für falsch.
Joshua Brück
Meinungsfreiheit ist ein Gut, das wichtig ist in der Gesellschaft aber man sollte es beschränken. Volksverhetzung ist z.B. ein Punkt den man gar nicht zulassen sollte und die Meinungfreiheit sollte sich unseren Gesetzen anpassen, nicht Gesetze aushebeln.
Rainer Stieg
Wenn mir ein junger Mensch sagt:" Stieg, ich glaube das nicht, dass es so etwas gegeben hat!", dann ist es an mir, ihm zu beweisen, dass es so etwas gegeben hat. Der Unglauben an das Unvorstellbare ist für mich noch keine Leugnung. Wenn jemand, der es besser weiß, sagt:" Den Holocaust hat es nicht gegeben!", dann werde ich ihn fragen, ob er denn glaubt, dass die Millionen Menschen sich selber ermordet haben? Wer die Bilder, Dokumente und Zeugen ignoriert und den Massenmord verleugnet, kann mit mir nicht auf einer Ebene diskutieren, das sage ich ganz ehrlich. Er beleidigt die Toten und tritt auf deren Würde herum, das kann, meine ich, nicht einfach so hingenommen werden. Das geht gegen die Menschenwürde.
Torben Friedrich
Ich finde es gut, dass wir Piraten als politische Partei uns solchen Diskussionen stellen und sie nicht verschweigen. Eine Aufhebung ist mit unserer historischen Verantwortung jedoch in meinen Augen indiskutabel.
Ortwin Regel
Eine uneingeschränkte Meinungsfreiheit ist sehr wichtig. Allerdings muss man sich dann darüber unterhalten, was denn eigentlich eine Meinung ist. Die Leugnung einer sehr gut belegten und dokumentierten historischen Tatsache (Holocaust) ist für mich keine Meinung mehr. Es wird aber auch immer sehr unangenehme Meinungen geben, die man aushalten muss.
Steven Maaß
FRAGE: Bist Du für eine totale Meinungsfreiheit mit der es auch jemand erlaubt oder straffrei möglich ist, den Holocaust zu leugen,auch wenn das bedeuten würde, den § 130 StGB Volksverhetzung oder ähnliche Gesetze abzuschaffen ?? Jörg Pfannschmidt (Transparenz: Ich kandidiere selbst für einen Listenplatz: Ja)
Nein und ich empfehle einen Blick ins Grundgesetz [[1]] Artikel 5. -cut-
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...)
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
-cut-
Regelungen wie der §130 StGB [[2]] existieren aus gutem Grund. Absatz 2 verweist auf die vorhandenen Gesetze. Die Diskussion um das Thema missbraucht die Meinungsfreiheit - um vorgeschoben oder auch getarnt - darüber zu reden!
Volker Tschirner
Freiheit ist auch immer Freiheit anderer Personen. Schwere Beleidigungen und Straftaten fallen wohl schwer unter die Meinungsfreiheit.
Christian Nobis
Nein, die Meinungsfreiheit findet dort seine Grenzen, wo die Freiheit anderer beschnitten wird. Und das Leugnen des Holocaust ist für mich nichts weiter als eine Verhöhnung der Opfer und eine falsche Tatsachenbehauptung.
Mario Espenschied
Nein! Für mich ist die freie Meinungsäußerung ein hohes Gut.Jedoch hört sie für mich da auf wo sie die Freiheit des anderen in unzulässiger weise einschränkt.
Diana Grussu
Nein. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber die Würde des Menschen steht eindeutig darüber. Sie zu verletzen, ist auch nicht über die Meinungsfreiheit zu entschuldigen.
Marc Herrmann
Natürlich ist die Meinungsfreiheit ein wichtiges Instrument der Demokratie. Doch auch die Meinungsfreiheit muss ihre Grenzen haben. Nämlich dann, wenn es darum geht, andere zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Und nichts anderes geschieht hier aus meiner Sicht, wenn jemand sagt, den Holocaust, den gab es in dieser Form doch gar nicht.
Hallo Herr Pfannschmidt!
Wenn jemand seine abweichende Meinung über die Ausmasse oder das grundsätzliche Standfinden des Holocaust nicht äußern darf, zwinge ich ihn zur Lüge und damit zur "Nicht-Offenheit". Das kann eigentlich nicht im Sinne der Piraten sein oder? Wie kann ich mit einem solch irregeleiteten Menschen diskutieren, wie kann ich versuchen ihm seinen Irrtum aufzuzeigen wenn er per Gesetz dazu gezwungen wird mich zu belügen und seine wahre Gesinnung zu leugnen. Dadurch ensteht erst dise geheime Parallelgeselschaft die sich ihr in sich geschlossenes Weltbild schafft. Solange solche Aussagen also als persönliche Meinung kenntlich gemacht wird, halte ich sie nicht für strafrechtlich relevant.
Jan Sicars
Hallo Herr Pfannschmidt!
Wenn jemand seine abweichende Meinung über die Ausmasse oder das grundsätzliche Standfinden des Holocaust nicht äußern darf, zwinge ich ihn zur Lüge und damit zur "Nicht-Offenheit". Das kann eigentlich nicht im Sinne der Piraten sein oder? Wie kann ich mit einem solch irregeleiteten Menschen diskutieren, wie kann ich versuchen ihm seinen Irrtum aufzuzeigen wenn er per Gesetz dazu gezwungen wird mich zu belügen und seine wahre Gesinnung zu leugnen. Dadurch ensteht erst dise geheime Parallelgeselschaft die sich ihr in sich geschlossenes Weltbild schafft. Solange solche Aussagen also als persönliche Meinung kenntlich gemacht wird, halte ich sie nicht für strafrechtlich relevant.
Sören Tesch
Ich sehe die Meinungsfreiheit als hohes Gut an. Jedoch sollte es auch klar sein, dass auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. In dem Moment wo es um Straftatbestände geht, sollte wohl eine Grenze gezogen werden. Gerade bei der Leugnung des Holocaust hört der Spaß auf. Hier muss es ganz klare Grenzen geben.
Stefan Schulz
Meinungsfreiheit kann niemals uneingeschränkt sein, denn sie endet spätestens da wo andere beleidigt, verleumdet oder beschimpft werden.
Wenn man diesen speziellen Punkt hart auslegt, werden durch die Leugnung die Opfer nachträglich noch beleidigt.
Abgesehen davon ist so eine Leugnung eh ganz schön absurd.
Joachim Winters
klares NEIN
Hans-Jürgen Fischer
Die totale Meinungsfreiheit ist eine Illusion! Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Etwas zu denken und etwas zu sagen sind sind sehr unterschiedliche Dinge. Verschwörungstheoretiker wird es immer geben.
Schaut man sich die Rechtsprechung zum § 130 an, so fällt auf, dass fast ausschließlich das „rechte“ politische Spektrum davon betroffen ist: http://dejure.org/dienste/lex/StGB/130/1.html
Von der Abschaffung dieses Gesetzes würden faktisch nur die Rechtsradikalen profitieren. Und damit ist hinreichend transparent warum und aus welcher Ecke diese Frage gestellt wurde.
Rechtsradikale als auch linksradikale Tendenzen über das Thema einer "totalen" Meinungsfreiheit auszuhebeln, klingt etwa so wie: "Wollt ihr den "totalen" Krieg?"
Nein! Das hatten wir schon, ich hoffe das hier Geschichte nicht wiederholt!
Michael Stolze
Ich möchte die Frage zunächst losgelöst von der Meinungsfreiheit beantworten:
Jede Freiheit schwächt sich ab und/oder endet im Freiheitskreis eines anderen und eine missbräuchlich gelebte Freiheit verliert, entsprechend dem Grad ihres Missbrauchs, ihre Schutzwürdigkeit.
In Deutschland ist es strafbar einen historisch belegten Völkermord zu leugnen, in der Türkei verboten, von einen solchen in Hinblick auf die Armenier zu sprechen. Es obliegt der Verantwortung eines jeden Landes, seine eigene Geschichte aufzuarbeiten. Ich bin daher gegen die Abschaffung des § 130 StGB. Es muss aber erlaubt sein, die grundsätzliche Diskussion führen zu dürfen.
Carsten Schulz
Da ich offensichtlich der Anlass zu dieser Frage bin, will ich mich dazu
auch noch einmal äussern. Ich bin nicht für eine totale Meinungsfreiheit. Die Frage an sich ist schon unsinnig. Meinungsfreiheit ist sowieso durch alle möglichen Gesetze eingeschränkt. Ich darf niemanden beleidigen, verleumden, verächtlich machen und so weiter und das ist auch gut so.
Ich bin auch nicht für eine Abschaffung des gesamten § 130, sondern für
die Abschaffung der Absätze 3 und 4, in denen es explicit um die
Verbrechen unter dem nationalsozialistischen Regime geht. Das ist meiner
Meinung nach eine ungerechtfertigte Sonderbehandlung einer bestimmten
geschichtlichen Periode. Die Massenmorde unter Stalin und Mao kann ich
ungestraft leugnen oder verharmlosen und damit deren Opfer verhöhnen,
die Massenmorde unter Hitler allerdings nicht. Das ist meiner Meinung
nach eine unzulässige Ungleichbehandlung von vergleichbaren historischen
Ereignissen, die rational oder wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen
ist.
Ferner ist es kontraproduktiv in der Auseinandersetzung mit Neonazis und
derem Sympathisantenkreis. Alles, was verboten ist, ist attraktiv für
junge, gerade wenig gebildete Menschen. Die glauben dann 'das ist
verboten, da muss doch etwas Wahres dran seien' und geraten somit in die
Fänge von rechtsextremen Organisationen. Von denen werden sie dann
weiter indoktriniert und ideologisch um den kleinen Finger gewickelt,
ohne dass sie je andere Argumente hören können, weil die
Holocaustleugnung ja verboten ist und insofern keine Diskussion darüber
stattfinden kann. Das ist ein Fehler und die Tabuisierung des gesamten
Bereiches ist ein Grund dafür, dass es heute in Deutschland mehr
Neonazis gibt, als noch vor 20 oder 30 Jahren.
Ich hingegen glaube an die Kraft der Aufklärung, die Stärke der
demokratischen Auseinandersetzung und daran, dass sich zum Schluss die
Vernunft und die richtigen Argumente durchsetzen werden, aber dafür ist
eine offene Diskussion unerlässlich. Daher die Forderung nach
Abschaffung der Absätze 3 und 4 des § 130. Natürlich sollte
Volksverhetzung und ähnliches weiterhin strafbar sein.
Des weiteren sei auch darauf hingewiesen, dass in den meisten westlichen
Demokratien wie den USA, Kanada, Australien, Grossbritannien, Spanien,
Italien, Irland und anderen die Holocaustleugnung straffrei ist und es
in diesen Ländern auch keine Bestrebungen der jüdischen Gemeinden gibt,
das zu ändern. Für die jüdischen Menschen in vielen anderen Ländern
scheint das auch unter das Recht der Meinungsfreiheit zu fallen.
Im übrigen könnten Holocaustleugner immer noch nach anderen Gesetzen
verurteilt werden, wenn sie die Opfer des Holocausts beleidigen oder das
Andenken von Verstorbenen verunglimpfen. Dafür gibt es mehrere andere Gesetze und so geschieht es auch in anderen Ländern
Ich spreche mich daher 'nur' gegen eine prinzipielle, automatische Verurteilung von Holocaustleugnern aus. Das ist gesellschaftlich äusserst kontraproduktiv und spielt den Neonazis in die Hände. Daher ist das Thema für mich so wichtig. Es geht nämlich darum, die Anzahl der Neonazis in diesem Land zu verringern und deren Zulauf zu reduzieren und die repressiven Methoden der letzten Jahre und Jahrzehnte waren nicht besonders erfolgreich.
Zum Schluss sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Position von mir, nämlich die Abschaffung der Absätze 3 und 4 des § 130, eine legale und völlig legitime politische Postion ist, wie sie auch von den ehemaligen Verfassungsrichtern Wolfgang Hoffmann-Riem, Winfried Hassemer und auch dem jüdischen Journalisten Henrik M. Broder vertreten wird. Daher gibt es überhaupt keinen legitimen, politischen Grund, meine Direktkandidatur für den Wahlkreis Hannover-Mitte zu annullieren. Auch sind Mobbingattacken im Internet völlig fehl am Platz. Beides zeugt von einem Mangel an demokratischem Bewusstsein. Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden. Dafür stehe ich, im Gegensatz zu den Mitgliedern des Landesvorstandes und auf diesem Grundsatz beruht unsere gesamte demokratische Kultur. Ahoi. Carsten Schulz....
Kine Haasler
Die Artikel 1 (1) und Artikel 5 unseres Grundgesetzes regeln das Wichtigste dazu.
Das Recht auf "totale Meinungsfreiheit" darf nicht über Artikel 1 (1) und Artikel 5 (2) GG stehen.
Spezifiziert und mit einem rechtlichen Strafrahmen versehen wird das u. a. im § 130 StGB - für all diejenigen, die immer noch nicht begriffen haben, was sie mit menschenverachtender Propaganda und öffentlicher Holocaust-Leugnung anrichten.
Der § 130 StGB erfüllt also einen guten Zweck und muss ganz klar bestehen bleiben.
Jannik Winkel
Ich halte das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung für eine notwendige Bedingung für funktionierende Demokratie. Es kann keine legitime Auswahl getroffen werden in welchen Bereichen Ausnahmen gelten. Jede Ausnahme birgt großes Missbrauchspotential.
Thomas Gaul
Es kann keine totale Meinungsfreiheit geben. Sie endet spätestens dort wo die Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Eine Abänderung des § 130 StGB darf es mit derartigen Begründungen nicht geben. Wer die Relativierung des Holocaust über die Änderung des Paragrafen fordert hat entweder nichts verstanden oder möchte einer bestimmten Szenerie vorschub leisten. Abgesehen davon, die Rechtsnorm erwähnt den Holocaust überhaupt nicht. Auch hier wird gerne Legendenbildung betrieben. Auch die Frage nach dem Warum eine Relativierung strafbar ist wird überhaupt nicht gestellt, es wird nur gerne gefordert.
Dies schließt generell eine Änderung des § 130 StGB nicht aus, allerdings hat dies andere Gründe. Denn jede Strafnorm muß beizeiten auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden. Aber mit Argumenten die Verdrehungen darstellen: no go.
Andreas Briese
Meinungsfreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung sind Grundrechte, die der Staat nicht leichtfertig beschneiden darf. Allerdings muss eine demokratische Gesellschaft auch Mittel haben, freiheitliche Grundrechte gegenüber Geschichtsverfälschung, Verletzungen der Menschenwürde, Aufrufen zu Straftaten oder Destabilisierung der gesellschaftlichen Ordnung und Demokratie oder auch aus Gründen des Jugendschutzes entgegen zu treten.
Ich bin aus rechtssystematischen Gründen nicht 100% überzeugt, ob staatliche Zensurparagraphen dafür letztlich das beste Mittel darstellen - vielleicht wäre ja auch ein anderen Ansatz zum Eingriff möglich, der ohne eine Zensuroption für eine staatliche Obrigkeit und eine implizite Überwachungsmentalität daherkommt (z.B. eine Ombudsstelle für Netzbetreiber).
Letztlich sehe ich das aber betreffend der Fragestellung durchaus pragmatisch: Rechter Schmutz gehört nicht ins Netz!
Hannes Amelung
Die Äußerung einer Meinung hat da ihre Grenzen, wo Dritte durch Worte verletzt werden. Der Paragraph zieht diese Grenze recht klar.
Martina Hattendorf
Nein. Auf Holocaustfragen lasse ich nicht nicht ein, weil sie inhaltlich nichts bringen und nur das Ziel haben, andere zu beschädigen.
Johannes Rieder
Die Freiheit eines Menschen hört da auf, wo sie die Freiheit eines Anderen einschränkt. Wenn 2 Freiheiten aneinander geraten muss man die Verhältsnismässigkeit abschätzen. Die Meinungsfreiheit steht für micht dort der Leugnung des Mordens von Menschen nach. Keine Toleranz der Intoleranz.
Oliver Schönemann
Ich habe mich zu dem Thema an diversen Stellen und gegenüber vielen Piraten und Pressevertretern hinlänglich geäußert. Deswegen an dieser Stelle, dieses mal ohne weitere Begründung, NEIN!
Reiner Budnick
Meinungsfreiheit ist die eine Seite, die Verletzung der Würde derer, die Opfer waren, die andere. Ich meine, dass hier die Verletzung der Würde der Opfer schwerer wiegt und lehne daher die Straffreiheit ab.
Dennis Weitz
Meinungsfreiheit ist für mich das höchste Gut. Doch Meinungsfreiheit hört dort auf, wo andere Menschen dadurch verletzt, beleidigt und ungerecht behandelt werden. Für mich ist die Leugnung des Holocaust nicht akzeptabel. Dieses Verbrechen geschah und muss immer Mahnung sein, so etwas nie wieder geschehen zu lassen. Ich selber wäre in der damaligen Zeit ein gewisser "Kandidat" gewesen.
Sascha Potrykus
Der §130 StGB sollte schon bestehen bleiben; wenn offen zum Mord aufgerufen wird, wird (jedenfalls für mich) die Redefreiheit dann doch überstrapaziert.
Den Absatz (3) dagegen finde ich ziemlich willkürlich: Warum ist das Leugnen von Völkermorden, die *nicht* in der Nazizeit begangen wurden, legal?
Sind das "bessere" Morde, sozusagen Mord 1. Klasse? Da sollte der Absatz entweder nachgebessert und erweitert, oder aber gestrichen werden. Mal von den Hereros in "Deutsch-Südwestafrika" gehört?
Im übrigen hängen mir diese ewigen Nazi-Diskurse hier bei den Piraten dann doch etwas zum Hals raus. Etwas Konstruktives kommt dabei nicht heraus außer rituellen Distanzierungen. Das ist Ermüdend.