NDS:Hildesheim/MV/2012.2/Satzungsänderungsanträge

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o1 Beschluss der gesammten Satzung

Beschluss:

Als Satzung des Kreisverband Hildesheim wird der Text der Satzung zum Stand nach MV 2011.1 am 05.03.2011 beschlossen.

Begründung:

Aufgrund verloren gegangener Protokolle lässt sich der aktuelle Stand der Satzung nicht mehr feststellen. Um endlich Rechtssicherheit zu schaffen, wird zunächst der letzte bekannte Stand als aktuell gültige Satzung bestätigt.

Alte Anträge

Folgende Anträge sind von Chris Koch übernommen, der sie auf einer vergangenen, nicht protokollierten Mitgliederversammlung gestellt hatte:

Antrag CK 01

- § 9.1 – Der Vorstand Abs (6):

Ist:

Der Vorstand liefert jährlich einen Tätigkeitsbericht in Textform ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des einzelne Vorstandsmitgliedes erstellt werden.

Soll:

Der Vorstand liefert spätestens zu einer Kreisversammlung einen Tätigkeitsbericht in Textform ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des einzelnen Vorstandsmitgliedes erstellt werden.

Antrag CK 02

- § 9.2 – Die Kreisversammlung Abs (3):

Ist:

Die ordentliche Kreisversammlung tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen.

Soll:

Die ordentliche Kreisversammlung tagt mindestens einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der direkte Hinweis beizufügen, wo der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer im Internet zu finden ist.


o2 Streichung §8

Beschluss:

§8 wird gestrichen.

Begründung

Der § lautet aktuell:

§8 Verhältnis von Gliederungen

Der Kreisverband Hildesheim sollte den Regelungen der übergeordneten Satzungen bezüglich des Verhältnisses der einzelnen Gliederungen zueinander Folge leisten und seine Mitglieder zu ebensolchem Verhalten anhalten.

Dies sollte aber implizit durch §7 schon klar sein. Der § ist damit überflüssig.