NDS:Hannover/AG Landtagsumbau

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Neubau/Umbau des Plenarsaales des Niedersächsischen Landtages

Einleitung

Beim Hannoverstammtisch am 6.11. wurde die Frage ventiliert, wie wir zur Frage eines Neubau des Plenarsaales des Landtages stehen. Es wurde mehr oder weniger beschlossen, dass Fakten gesammelt werden müssen. Wer soll das machen? Natürlich der, der die Sache angezettelt hatte: ich wohne seit meinem Umzug aus Meppen in unmittelbarer Nähe des Landtages und bin somit betroffen. Als Mitte 09 deas Thema in der HAZ hochkochte haben wir uns einer Gruppe um Sid Auffahrth vom Bürgerbüro Stadtentwicklung angeschlossen [[1]], die Unterschriften gegen den Abriß des alten Plenarsaales sammelte.--Junghänel 14:31, 8. Nov. 2009 (CET)

Wer macht noch mit?

Geschichte des Leineschlosses

An dieser Stelle standen ohnehin immer repräsentative Bauten. Für uns ist relevant, dass der berühmte Baumeister Laves das Leineschloss in den jetzigen Ausmaßen mit Mittelteil und Westflügel baute. Der aus Symeteriegründen eigentlich dazugehörigen Ostflügel wurde nicht gebaut, zunächst, weil da das (aus Holz gebaute) Opernhaus stand. 1854 wurde das Opernhaus abgerissen, aber der König hatte die Lust auf weiteren Bau des Leineschlosses verloren und 1866 war es ohnehin mit dem König vorbei, da Hannover Preussen einverleibt wurde und der König ins Exil ging. Das Leineschloss gehörte dann dem preussischen Staat und dann der Stadt Hannover bis es nach den 2. Weltkrieg in den Besitz des Landes Niedersachsen überging.

Das Leineschloss war im Krieg durch Bomben nahezu völlig zerstört und ausgebrannt. Der Niedersächsische Landtag tagte zunächst im Alten Rathaus, später im Kuppelsaal.

Wenn man überlegt, wie viele andere wesentlich geringer zerstörten historische Gebäude in Hannover in den 50/60er Jahren abgerissen wurden[[2]],[[3]],[[4]] mutet es wie ein Wunder an, dass der schon damals sehr bekannte Architekt Oesterlen es vermochte, den Landtag vom fast historisch korrekten Wiederaufbau des Leineschlosses zu überzeugen. Damit hatte man aber noch keinen Plenarsaal. Diesen baute Oesterlen an der Stelle, wo Laves den Westflügel so gerne gesehen hätte. Allerdings im damals modernen Stil:

Es handelt sich um eine Betonkonstuktion in fast würfelförmiger Form. Die von außen zu sehenden spärlichen Fenster geben Licht an eine den Plenarsaal umgebende Wandelhalle. Der außen mit Holz verschalte runde Plenarsaal im Inneren des Würfels hat nur Licht von Oben. Das ganze entsprach der damals von den Abgeordeneten gewünschen Vorstellung: Isolation und Konzentration auf das wesentliche.Die Bauarbeiten sind 1958 bis 1962 durchgeführt worden.

Damit man einen schönen Blick auf den Landtag mit dem neuen Plenarsaales hatte, wurde sogar die Flusswasserkunst - ein Gebäude im Stil des neuen Rathauses - abgerissen:[5]

Noch 1983 war man von der Einmaligkeit überzeugt und stellte den Landtag unter Denkmalsschutz.

Denkmalsschutz

Denkmalsschutzgesetz

Zunächst hier [6] das NDS. Denkmalsschutzgesetz. Wichtig ist § 7:

§ 7 Grenzen der Erhaltungspflicht (1) Erhaltungsmaßnahmen können nicht verlangt werden, soweit die Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet.

(2) Ein Eingriff in ein Kulturdenkmal ist zu genehmigen, soweit 1. der Eingriff aus wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse liegt, 2. ein überwiegendes öffentliches Interesse anderer Art den Eingriff zwingend verlangt, 3. die unveränderte Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet.

(3) Unzumutbar ist eine wirtschaftliche Belastung insbesondere, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können. Kann der Verpflichtete Zuwendungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, so sind diese anzurechnen. Der Verpflichtete kann sich nicht auf die Belastung durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht wurden, daß Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind.

(4) Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3 gelten nicht für das Land, die Gemeinden, die Landkreise und die sonstigen Kommunalverbände.

Also der Abriss des Oesterlen-Plenarsaales kann nur erfolgen, wenn dieser Eingriff zwingend im öffentlichen Interesse notwendig ist.

Denkmalsschutz in Hannover

Hannover war eine der am meisten zerstörten Städte Deutschland und so ist es hier in der Wirtschaftswunderzeit unter Führung des Stadtbaumeisters Hillebrecht zu jeder Menge Neubauten gekommen, die natürlich in der ja reichen Zeit in der besten zeitgenössischen Architektur errichtet wurden. Jeder Architekt kannte Hannover.

In den Jahre um 1980 hat man viele dieser Bauten als Denkmal zeitgenössischer Architektur unter Denkmalsschutz gestellt. Das reicht von Gartenhofbungalows mit Flachdächern bis hin zu Warenhäusern. Die Besitzer dieser Häuser sind massiven Beschränkungen unterworfen: z.B. dürfen diese Bungalows keine 5% Dachschräge aufweisen, weil damals das Wasser auf den Dächern zu stehen hatte.

Hier einige Beispiele, die ich im Internet fand: Tankstelle:[7]

Industriebau:[8]

Auch das Conti-Hochhaus steht unter Denkmalsschutz: [9]

Denkmal Niedersächsischer Landtag

Man kann zu der Architektur dieser Jahre jetzt stehen wie man will, entgültig bewerten kann man diese Frage erst in mehr als 60 Jahren. Es sei auch noch einmal an das Schicksal der Flusswasserkunst erinnert, deren Abriss Anfang der 60er Jahre niemand groß bewegte [10]. Siehe auch: 3 hier ist heute der Biergarten Waterloo,4. Jemand der aus seinem heutigen Gefühl den Wert des Plenarsaales bewerten will, kann leicht als "Kunstbanause" in 60 Jahren bezeichnet werden. Sogar den Stadtbaurat Hillebrecht trifft es jetzt hart:[11]

Nun ist der Landtag natürlich nicht irgendein Gebäude aus dieser Zeit, sondern es ist der erste für die junge Demokratie Niedersachsen gebaute Landtag.

Hier einige Artikel:

Vergleich der Situation zum Gürzenich: [[12]]


Zusammenfassender Vortrag von Sid Auffahrt im Rahmen einer Anhörung der Grünen[[13]]

Bemühungen um Veränderungen

Entwicklung seit 2000

Die Defizite besonders in die Frage des Lichteinfalles veranlassten den Landtag nach einer Architektonischen Lösung zu Suchen

Wettbewerb 2002

In diesem Wettbewerb wurde ein Entwurf Sieger, der hochgelobt wurde.

"Der Siegerentwurf des Büros Koch Panse sah vor, Tageslicht durch vier große Lichtschächte in der Decke in den bislang fensterlosen Plenarsaal zu leiten und das Dach begehbar zu machen. Außerdem sollte das Gebäude eine große Glasfront zum Innenhof erhalten. Wettbewerbsbedingung war damals, Kontur und Fassade des von Architekt Dieter Oesterlen errichteten und inzwischen denkmalgeschützten Saalbaus zu bewahren.[[14]] Der damalige Landtagspräsident Rolf Wernstedt hatte vorgerechnet, dass eine Reparatur des schadhaften Gebäudes 16,3 Millionen Euro, der umfassende Umbau 21 Millionen Euro kosten würde. Die Entscheidung sollte der damals neu zu wählende Landtag treffen – sie wurde aber stets vertagt." (Zitat:[[15]]

Ja man hatte schlicht offenbar das Geld nicht. Jedenfalls verging die Legislaturperiode bis 2009 ohne dass etwas geschah. Es wurde aber eben auch - wie wir jetzt wissen - nichts repariert oder in Stand gehalten, wozu der Landtag als Besitzer eines Baudenkmals verpflichtet ist.

bis 2008 gültige Lesart des Landtagspräsidiums

In einer kleinen Broschüre herausgegeben vom Präsidenten des Niedersächsischen Landtages " Das Leineschloss im Wandel der Zeit " Stand 27.Mai 2008 steht: Das niedersächsische Landtagsgebäude - insbesondere der Plenarsaaltrakt - ist ein Kulturdenkmal von Rang, bei dem es Dieter Oesterlen gelungen ist, einen Dialog zwischen Alt und Neu herbeizuführen und der historischen Fassade eine betont sachliche, kubisch-glatte, aber dennoch elegant gestaltete Außenhaut des Plenarsaales gegenüberzustellen. (Kein einziges Wort von Renovierungsstau ...)


neueste Entwicklung

Im 2009 aber hat dann der Landtagspräsident Dinkla die Sache angefasst, es erfolgten ausgiebige Vorarbeiten. Zunächst sollte der Denkmalsschutz auch eine wichtige Rolle spielen[[16]]

Die Baukommision des Landtages entschied im November 08 dann mit den Stimmen von CDU,SPD,FDP und Linken, dass die Grundlage eines neuen Architektenwettbewerbes die Variante 7 sein sollte. Damit wurde der Abriß des denkmalsgeschützten Plenarsaales vor der Befragung der Denkmalsschützer beschlossen [[17]].

Widerstand regte sich [[18]] besonders im Bereich von Historikern und Architekten[19]. Aber auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung nahm kein Blatt vor dem Mund [[20]] Beim Tag der offenen Tür des Landtages am 7. März gab es Bürgerumfragen der HAZ und der Grünen, die ein überwältigendes Ergebnis gegen den Abriß ergaben. Siehe auch den letzten Absatz des Rundbriefes der Geschichtslehrer:[[21]]. Viele Bürger konnten sich auch davon überzeugen, wieviel Platz die Abgeordneten haben (wegen Verkleinerung des Landtages sind sogar einige Tische frei) und in welch gutem Schuß das Gebäude ist.[[22]]

Die Landtagsabgeordnteten, mit denen wir sprachen, waren zum großen Teil uninformiert oder sagten, sie würden sich nicht drum kümmern, das machten Kollegen.

Später allerdings entschied der Landtag sich auf Druck von Bevölkerung, Presse und Fachgremien einen ergebnisoffenen Wettbewerb auszuschreiben, der auch eine Lösung unter Erhalt des Oesterlen-Plenarsaales ermöglichete. Man hatte aber die Planvorgaben für den Raumbedarf der Abgeordneten absichtlich hoch angesetzt [[23]], sodass gemutmaßt wird, das durch die kalte Küche der Abrißgedanke doch in die Wettbewerbsunterlagen gekommen ist.

Im August wurde dann die Wettbewerbskommission gegründet [24]. Den genauen Ablauf des Wettbewerbes kann man hier sehen[25].

Frage des Abrisses des alten Plenarsaales

Argumente für Abriss

soll jemand machen, der dafür ist

===alter Plenarsaal ist marode ===,

er entspreche nicht mehr dem Arbeitsstil der Zeit

=== er habe zuwenig Tageslicht === und

die Lüftung sei auch nicht gut

Zuschauer könnten nicht alle Abgeordneten sehen

er zeige nicht die offene Demokratie, die wir heute hätten

Argumente gegen Abriss

Argumentation über Denkmalsschutzgesetz

Das gesamte Ensemble des jetzigen Leineschlosses einschließlich Plenarsaal ist ein Zeitzeugnis und zu recht ein Denkmal, das den besonderen Schutz verdient. Zwingendesöffentliches Interesse an einem Abriss besteht nicht, weshalb schon nach dem Denkmalsschutzgesetz sich ein Abriss verbietet.

Argumentation über Demokratieverständnis

Wenn es in Niedersachen ein Denkmalsschutzgesetz gibt und man von den Denkmale besitzenden Bürgern Verständnis für Änderungssperren und Einschränkungen in der Nutzung ihres Eigentums erwartet, darf sich der Landtag nicht über ein solches Gesetz hinwegsetzen, selbst wenn er es Kraft Gesetzes könnte.

Argumentation über Ausnutzung

Der Plenarsaal wird nur an 3 Tagen pro Monat in 10 Monaten für die Plenarsitzungen benutzt. In der restlichen Zeit steht er leer und bräuchte auch nicht betriebsbereit (Heizung ...) gehalten werden. Der Einsatz erheblicher Mittel erscheint unangemessen (Die Kosten betragen bei einer Nutzungszeit von 30 Jahren ohne Reparaturen und Kapitaldienst 50000 Euro pro Nutzungstag).

Argumentation über Finanzmittel

45 Millionen werden derzeit als Kosten genannt. Die Bürger befürchten, dass es zum Schluss doppelt so teuer wird, weil bei dieser Gelegenheit vermutlich nicht nur der Plenarsaal neu gebaut werden soll, sondern alle möglichen anderen Wünsche umgesetzt werden.

Als Beispiel für die Spitze des Eisberges gilt eine Tiefgarage mit 100 Plätzen. Dabei sind am Landtag viele Parkplätze vorhanden und Parkhäuser in der Umgegend teilweise leer. Auf dem obersten Deck eines dieser Parkhauses hat man deshalb eine Strandbar eingerichtet. Und dann ist in ca 200 m Entfernung noch der Schützenplatz, der fast das ganze Jahr leer ist.

Für diese versteckten Gründe für einen Neubau spricht auch die Tatsache, dass man nicht einfach den Siegerentwurf der Architekten Koch und Panse aus 2002 überarbeitet hat. Die Kosten eines solchen Wettbewerbes werden mit Vorarbeiten, Preisgeldern, Lohn für die Juroren auf 1% der Bausumme geschätzt - also eine halbe Million ist schon einmal weg.

Argumentation über juristische Schwierigkeiten

Dies ist sicher das schwächste Gegenargument, aber es soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Architektenpaar Koch und Panse der Meinung ist, dass der Wettbewerb 2002 mit einem Realisierungsversprechen verbunden war. Sie halten sich derzeit bedeckt. Aber es kann durchaus sein, dass uns noch ein spannender Gerichtsfall ins Haus steht. Die Stadt Hannover muß mit dem Bau einverstanden sein und hat schon signalisiert, dass sie bestimmte Bebauungen an der Karmarschstr. nicht zustimmen will.

Platz der Göttinger Sieben

Dieser Platz liegt östlich des Plenarsaales und würde bebaut.

Die Göttinger Sieben [26] waren so etwas wie Piraten: Verfassungsverteidiger. 1833 war in Hannover eine für damalige Verhältnisse liberale Verfassung in Kraft getreten. 1837 wurde Ernst August König und setzte diese Verfassung einfach außer Kraft. Die 7 Professoren protestierten und wurden Ihrer Amter enthoben - teilweise des Landes verwiesen.

Nun sollen dieser Platz bebaut werden, das Denkmal würde verschwinden und das auf Betreiben von einem Landtag, der sich nicht an sein eigenes Denkmalsschutzgesetz halten will: Ironie der Geschichte.

Das Denkmal wurde In einer Art Sponti-Aktion initiiert [27]. Letztlich aber gab es eine Ausschreibung und es wurde auch vom Land angeschafft: zu Ehren der mutigen Professoren und als Mahnung für die Machthaber im Parlament nebenan.

Piratige Stellungnahme zum Problem

Piratige Prinzipien bei der Behandlung dieses Problems

Transparenz demokratischer Prozesse

Eines der wenigen stichhaltigen Behauptungen über den alten Plenarsaal ist, dass die wenigen Zuschauer wirklich nicht alle Parlamentarier sehen können.

Rechtstreue auch des Staates gegenüber Gesetzen

siehe oben unter DEnkmalsschutzgesetz

sorgfäliger Umgang mit staatlichen Finanzmitteln

45 Millionen ist für das arme Niedersachsen eine Menge Geld besonders bei jeder Menge wirklich sanierungsbedürftiger Schulen. Nun darf bezweifelt werden, dass es bei 45 Millionen bleibt.

vorgeschlagene Stellungnahme der Piratenpartei

  • Das Gesamtensemble des Niedersächsischen Landtages ist ein Baudenkmal von Rang. Es ist die Verpflichtung des Staates dieses Denkmal unserer Demokratie so zu erhalten, wie es außen und innen gebaut wurde.
  • Unsere Demokratie verlangt nach Teilhabe aller an den Plenarsitzungen. Das wird nicht durch eine andere Architektur erreicht, sondern durch die Übertragung der Plenarsitzungen im Internet. Für diejenigen, die mehr Nähe zu den Ab