NDS:Hannover/AG Landtagsumbau
Inhaltsverzeichnis
Neubau/Umbau des Plenarsaales des Niedersächsischen Landtages
Einleitung
Beim Hannoverstammtisch am 6.11. wurde die Frage ventiliert, wie wir zur Frage eines Neubau des Plenarsaales des Landtages stehen. Es wurde mehr oder weniger beschlossen, dass Fakten gesammelt werden müssen. Wer soll das machen? Natürlich der, der die Sache angezettelt hatte: ich wohne seit meinem Umzug aus Meppen in unmittelbarer Nähe des Landtages und bin somit betroffen. Als Mitte 09 deas Thema in der HAZ hochkochte haben wir uns einer Gruppe um Sid Auffahrth vom Bürgerbüro Stadtentwicklung angeschlossen [[1]], die Unterschriften gegen den Abriß des alten Plenarsaales sammelte.--Junghänel 14:31, 8. Nov. 2009 (CET)
Wer macht noch mit?
Geschichte des Leineschlosses
An dieser Stelle standen ohnehin immer repräsentative Bauten. Für uns ist relevant, dass der berühmte Baumeister Laves das Leineschloss in den jetzigen Ausmaßen mit Mittelteil und Ostflügel baute. Der aus Symeteriegründen eigentlich dazugehörigen Westflügel wurde nicht gebaut, zunächst, weil da das (aus Holz gebaute) Opernhaus stand. 1854 wurde das Opernhaus abgerissen, aber der König hatte die Lust auf weiteren Bau des Leineschlosses verloren und 1866 war es ohnehin mit dem König vorbei, da Hannover Preussen einverleibt wurde und der König ins Exil ging. Das Leineschloss gehörte dann dem preussischen Staat und dann der Stadt Hannover bis es nach den 2. Weltkrieg in den Besitz des Landes Niedersachsen überging.
Das Leineschloss war im Krieg durch Bomben nahezu völlig zerstört und ausgebrannt. Der Niedersächsische Landtag tagte zunächst im Alten Rathaus, später im Kuppelsaal.
Wenn man überlegt, wie viele andere wesentlich geringer zerstörten historische Gebäude in Hannover in den 50/60er Jahren abgerissen wurden[[2]]
, mutet es wie ein Wunder an, dass der schon damals sehr bekannte Architekt Oesterlen es vermochte, den Landtag vom fast historisch korrekten Wiederaufbau des Leineschlosses zu überzeugen. Damit hatte man aber noch keinen Plenarsaal. Diesen baute Oesterlen an der Stelle, wo Laves den Westflügel so gerne gesehen hätte. Allerdings im damals modernen Stil:
Es handelt sich um eine Betonkonstuktion in fast würfelförmiger Form. Die von außen zu sehenden spärlichen Fenster geben Licht an eine den Plenarsaal umbebende Wandelhalle. Der außen mit Holz verschalte runde Plenarsaal im Inneren des Würfels hat nur Licht von Oben. Das ganze entsprach der damals von den Abgeordeneten gewünschen Vorstellung: Isolation und Konzentration auf das wesentliche.Die Bauarbeiten sind 1958 bis 1962 durchgeführt worden.
Damit man einen schönen Blick auf den Landtag mit dem neuen Plenarsaales hatte, wurde sogar die Flusswasserkunst - ein Gebäude im Stil des neuen Rathauses - abgerissen:[3]
Noch 1983 war man von der Einmaligkeit überzeugt und stellte den Landtag unter Denkmalsschutz.
Denkmalsschutz
Denkmalsschutzgesetz
Zunächst hier [4] das NDS. Denkmalsschutzgesetz. Wichtig ist § 7:
§ 7 Grenzen der Erhaltungspflicht (1) Erhaltungsmaßnahmen können nicht verlangt werden, soweit die Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet.
(2) Ein Eingriff in ein Kulturdenkmal ist zu genehmigen, soweit 1. der Eingriff aus wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse liegt, 2. ein überwiegendes öffentliches Interesse anderer Art den Eingriff zwingend verlangt, 3. die unveränderte Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet.
(3) Unzumutbar ist eine wirtschaftliche Belastung insbesondere, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können. Kann der Verpflichtete Zuwendungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, so sind diese anzurechnen. Der Verpflichtete kann sich nicht auf die Belastung durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht wurden, daß Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind.
(4) Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3 gelten nicht für das Land, die Gemeinden, die Landkreise und die sonstigen Kommunalverbände.
Also der Abriss des Oesterlen-Plenarsaales kann nur erfolgen, wenn dieser Eingriff zwingend im öffentlichen Interesse notwendig ist.
Denkmalsschutz in Hannover
Hannover war eine der am meisten zerstörten Städte Deutschland und so ist es hier in der Wirtschaftswunderzeit unter Führung des Stadtbaumeisters Hillebrecht zu jeder Menge Neubauten gekommen, die natürlich in der ja reichen Zeit in der besten zeitgenössischen Architektur errichtet wurden. Jeder Architekt kannte Hannover.
In den Jahre um 1980 hat man viele dieser Bauten als Denkmal zeitgenössischer Architektur unter Denkmalsschutz gestellt. Das reicht von Gartenhofbungalows mit Flachdächern bis hin zu Warenhäusern. Die Besitze dieser Häuser sind massiven Beschränkungen unterworfen: z.B. dürfen diese Bungalows keine 5% Dachschräge aufweisen, weil damals das Wasser auf den Dächern zu stehen hatte.
Hier einige Beispiele, die ich im Internet fand: Tankstelle:[5]
Industriebau:[6]
Auch das Conti-Hochhaus steht unter Denkmalsschutz: [7]
Denkmal Niedersächsischer Landtag
Man kann zu der Architektur dieser Jahre jetzt stehen wie man will, entgültig bewerten kann man diese Frage erst in mehr als 60 Jahren. Es sei auch noch einmal an das Schicksal der Flusswasserkuinst erinnert, deren Abriss Anfang der 60er Jahre niemand groß bewegte [8]. Jemand der aus seinem heutigen Gefühl den Wert des Plenarsaales bewerten will, kann leicht als "Kunstbanause" in 60 Jahren bezeichnet werden. Sogar den Stadtbaurat Hillebrecht trifft es jetzt:[9]
Nun ist der Landtag natürlich nicht irgendein Gebäude aus dieser Zeit, sondern es ist der erste für die junge Demokratie Niedersachsen gebaute Landtag.
Hier einige Artikel:
Vergleich der Situation zum Gürzenich: [[10]]
Zusammenfassender Vortrag von Sid Auffahrt im Rahmen einer Anhörung der Grünen[[11]]
Entwicklung seit 2000
Die Defizite besonders in die Frage des Lichteinfalles veranlassten den Landtag nach einer Architektonischen Lösung zu Suchen
Wettbewerb 2002
In diesem Wettbewerb wurde ein Entwurf Sieger, der hochgelobt wurde.
"Der Siegerentwurf des Büros Koch Panse sah vor, Tageslicht durch vier große Lichtschächte in der Decke in den bislang fensterlosen Plenarsaal zu leiten und das Dach begehbar zu machen. Außerdem sollte das Gebäude eine große Glasfront zum Innenhof erhalten. Wettbewerbsbedingung war damals, Kontur und Fassade des von Architekt Dieter Oesterlen errichteten und inzwischen denkmalgeschützten Saalbaus zu bewahren.[[12]] Der damalige Landtagspräsident Rolf Wernstedt hatte vorgerechnet, dass eine Reparatur des schadhaften Gebäudes 16,3 Millionen Euro, der umfassende Umbau 21 Millionen Euro kosten würde. Die Entscheidung sollte der damals neu zu wählende Landtag treffen – sie wurde aber stets vertagt." (Zitat:[[13]]
Ja man hatte schlicht offenbar das Geld nicht. Jedenfalls verging die Legislaturperiode bis 2009 ohne dass etwas geschah. Es wurde aber eben auch nichts repariert oder in Stand gehalten, wozu der Landtag als Besitzer eines Baudenkmals verpflichtet ist.
neueste Entwicklung
Im 2009 aber hat dann der Landtagspräsident Dinkla die Sache wieder angefasst, es erfolgten ausgiebige Vorarbeiten. Zunächst sollte der Denkmalsschutz auch eine wichtige Rolle spielen[[14]]
Die Baukommision des Landtages entschied im November 08 dann mit den Stimmen von CDU,SPD,FDP und Linken, dass die Grundlage eines neuen Architektenwettbewerbes die Variante 7 sein sollte. Damit wurde der Abriß des denkmalsgeschützten Plenarsaales vor der Befragung der Denkmalsschützer beschlossen [[15]].
Widerstand regte sich [[16]] besonders im Bereich von Historikern und Architekten[17]. Aber auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung nahm kein Blatt vor dem Mund [[18]] Beim Tag der offenen Tür des Landtages am 7. März gab es Bürgerumfragen der HAZ und der Grünen, die ein überwältigendes Ergebnis gegen den Abriß ergaben. Siehe auch den letzten Absatz des Rundbriefes der Geschichtslehrer:[[19]]. Viele Bürger konnten sich auch davon überzeugen, wieviel Platz die Abgeordneten haben (wegen Verkleinerung des Landtages sind sogar einige Tische frei) und in welch gutem Schuß das Gebäude ist.[[20]]
Die Landtagsabgeordnteten, mit denen wir sprachen, waren zum großen Teil uninformiert oder sagten, sie würden sich nicht drum kümmern, das machten Kollegen.
Später allerdings entschied der Landtag sich auf Druck von Bevölkerung, Presse und Fachgremien einen ergebnisoffenen Wettbewerb auszuschreiben, der auch eine Lösung unter Erhalt des Oesterlen-Plenarsaales ermöglichete. Man hatte aber die Planvorgaben für den Raumbedarf der Abgeordneten ziemlich hoch angesetzt (stand in der HAZ Beleg fehlt derzeit), sodass gemutmaßt wird, das durch die kalte Küche der Abrißgedanke doch in die Wettbewerbsunterlagen gekommen ist.
Im August wurde dann die Wettbewerbskommission gegründet [21]. Den genauen Ablauf des Wettbewerbes kann man hier sehen[22].