NDS:Hannover/AG Landtagsumbau

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Neubau/Umbau des Plenarsaales des Niedersächsischen Landtages

Einleitung

Beim Hannoverstammtisch am 6.11. wurde die Frage ventiliert, wie wir zur Frage eines Neubau des Plenarsaales des Landtages stehen. Es wurde mehr oder weniger beschlossen, dass Fakten gesammelt werden müssen. Wer soll das machen? Natürlich der, der die Sache angezettelt hatte: ich wohne seit meinem Umzug aus Meppen in unmittelbarer Nähe des Landtages und bin somit betroffen. Als Mitte 09 deas Thema in der HAZ hochkochte haben wir uns einer Gruppe um Sid Auffahrth vom Bürgerbüro Stadtentwicklung angeschlossen, die Unterschriften gegen den Abriß des alten Plenarsaales sammelte.--Junghänel 14:31, 8. Nov. 2009 (CET)

Wer macht noch mit?

Geschichte des Leineschlosses

An dieser Stelle standen ohnehin immer repräsentative Bauten. Für uns ist relevant, dass der berühmte Baumeister Laves das Leineschloss in den jetzigen Ausmaßen mit Mittelteil und Ostflügel baute. Der aus Symeteriegründen eigentlich dazugehörigen Westflügel wurde nicht gebaut, zunächst, weil da das (aus Holz gebaute) Opernhaus stand. 1854 wurde das Opernhaus abgerissen, aber der König hatte die Lust auf weiteren Bau des Leineschlosses verloren und 1866 war es ohnehin mit dem König vorbei, da Hannover Preussen einverleibt wurde und der König ins Exil ging. Nahezu 100 Jahre gehörte das Leineschloss dann der Stadt Hannover bis es in den Besitz des Landes Niedersachsen überging.

Das Leineschloss war im Krieg durch Bomben nahezu völlig zerstört und ausgebrannt. Der Niedersächsische Landtag tagte zunächst im Alten Rathaus, später im Kuppelsaal.

Wenn man überlegt, wie viele andere wesentlich geringer zerstörten historische Gebäude in Hannover in den 50er Jahren abgerissen wurden, mutet es wie ein Wunder an, dass der schon damals sehr bekannte Architekt Oesterlen es vermochte, den Landtag vom fast historisch korrekten Wiederaufbau des Leineschlosses zu überzeugen. Damit hatte man aber noch keinen Plenarsaal. Diesen baute Oesterlen an der Stelle, wo Laves den Westflügel so gerne gesehen hätte. Allerdings im damals modernen Stil:

Es handelt sich um eine Betonkonstuktion in fast würfelförmiger Form. Die von außen zu sehenden spärlichen Fenster geben Licht an eine den Plenarsaal umbebende Wandelhalle. Der außen mit Holz verschalte runde Plenarsaal im Inneren des Würfels hat nur Licht von Oben. Das ganze entsprach der damals von den Abgeordeneten gewünschen Vorstellung: Isolation und Konzentration auf das wesentliche.Die Bauarbeiten sind 1958 bis 1962 durchgeführt worden.

Noch 1983 war man von der Einmaligkeit überzeugt und stellte den Landtag unter Denkmalsschutz.

Denkmalsschutz

Denkmalsschutzgesetz

Zunächst hier [[1]] das NDS. Denkmalsschutzgesetz. Wichtig ist § 7:

§ 7 Grenzen der Erhaltungspflicht (1) Erhaltungsmaßnahmen können nicht verlangt werden, soweit die Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet.

(2) Ein Eingriff in ein Kulturdenkmal ist zu genehmigen, soweit 1. der Eingriff aus wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse liegt, 2. ein überwiegendes öffentliches Interesse anderer Art den Eingriff zwingend verlangt, 3. die unveränderte Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet.

(3) Unzumutbar ist eine wirtschaftliche Belastung insbesondere, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können. Kann der Verpflichtete Zuwendungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, so sind diese anzurechnen. Der Verpflichtete kann sich nicht auf die Belastung durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht wurden, daß Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind.

(4) Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3 gelten nicht für das Land, die Gemeinden, die Landkreise und die sonstigen Kommunalverbände.

Also der Abriss des Oesterlen-Plenarsaales kann nur erfolgen, wenn dieser Eingriff zwingend im öffentlichen Interesse notwendig ist.

Denkmalsschutz in Hannover

Hannover war eine der am meisten zerstörten Städte Deutschland und so ist es hier in der Wirtschaftswunderzeit unter Führung des Stadtbaumeisters Hillebrecht zu jeder Menge Neubauten gekommen, die natürlich in der ja reichen Zeit in der besten zeitgenössischen Architektur errichtet wurden. Jeder Architekt kannte Hannover.

In den Jahre um 1980 hat man viele dieser Bauten als Denkmal zeitgenössischer Architektur unter Denkmalsschutz gestellt. Das reicht von Gartenhofbungalows mit Flachdächern bis hin zu Warenhäusern. Die Besitze dieser Häuser sind massiven Beschränkungen unterworfen: z.B. dürfen diese Bungalows keine 5% Dachschräge aufweisen, weil damals das Wasser auf den Dächern zu stehen hatte.

Denkmal Niedersächsischer Landtag

Man kann zu der Architektur dieser Jahre jetzt stehen wie man will, entgültig bewerten kann man diese Frage erst in mehr als 60 Jahren. Es sei daran erinnert, dass niemand vor 60 Jahren in einem Fachwerkgebäude etwas besonderes sah. Heute sollen alle erhalten bleiben.

Nun ist der Landtag natürlich nicht irgendein Gebäude aus dieser Zeit, sondern es ist der erste für die junge Demokratie Niedersachsen gebaute Landtag.

Entwicklung seit 2000

Frage des Abrisses des alten Plenarsaales

Argumente für Abriss

Argumente gegen Abriss