NDS:Europawahl 2019/Plakatiergenehmigungen
Plakatiergenehmigungen zur Europawahl 2019
Inhaltsverzeichnis
- 1 Region Hannover
- 1.1 Hannover - vorhanden
- 1.2 Barsinghausen - vorhanden
- 1.3 Burgdorf - vorhanden
- 1.4 Burgwedel - vorhanden
- 1.5 Garbsen - vorhanden
- 1.6 Gehrden - vorhanden
- 1.7 Hemmingen - vorhanden
- 1.8 Isernhagen - vorhanden
- 1.9 Laatzen - vorhanden
- 1.10 Langenhagen - vorhanden
- 1.11 Lehrte - vorhanden
- 1.12 Neustadt - vorhanden
- 1.13 Pattensen - vorhanden
- 1.14 Ronnenberg - vorhanden
- 1.15 Seelze - vorhanden
- 1.16 Sehnde - vorhanden
- 1.17 Springe
- 1.18 Uetze - vorhanden
- 1.19 Wedemark - vorhanden
- 1.20 Wennigsen - vorhanden
- 1.21 Wunstorf - vorhanden
- 2 Emsland
- 3 Hildesheim
- 4 Oldenburg (LK)
- 5 Verden
- 6 Wesermarsch
- 7 Niedersachsen Nordost (Heidepiraten)
Region Hannover
Wer in einer der nachgenannten Kommunen plakatiert und nicht aus dem entsprechenden Bereich kommt, teile bitte den Piraten Hannover unter vorstand@piratenhannover.de mit, wo genau plakatiert wurde.
Hannover - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer bis A0
Zeitraum = 26.03.19 - 29.05.19
Auflagen = 60 cm vom Bordstein und 5 Meter von Kreuzungen entfernt, Unterkante bei 2,20 Meter, verschiedene Ausschlüsse (siehe Seite 2) und auf allen Marktplätzen (PDF unter Marktsatzung)
Genehmigung = Hannover
Barsinghausen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04. bis unverzüglich nach dem 26.05.19
Auflagen = Nur ein (Doppel-)Plakat pro Laterne, es empfiehlt sich daher eine Fotodokumentation
Genehmigung = Barsinghausen
Burgdorf - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Keine, zusätzlich an Stellwänden mittls Affichen möglich
Genehmigung = Burgdorf, mit Stellplatzliste
Burgwedel - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 25.03. - 27.05.19
Auflagen = Keine Plakatierung in der Fußgängerzone in Großburgwedel, Von-Alten-Str., auf dem Domfront-Platz und auf dem Alten Markt, ebenso an allen lakierten Laternenmasten, Mindesthöhe 2,50 Meter, ein Doppelplakat pro Mast pro Partei, max. zwei Parteien, beschädigte Schilder sind auszutauschen, nach dem Aufhängen empfiehlt sich eine Bilddokumentation.
Genehmigung = Burgwedel
Garbsen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = nur im Stadtgebiet Garbsen, innerorts, max. 3 Stück pro Stellplatz, Unterkante 2,25 Meter, Abstand zum Leuchtkörper 0,75 Meter (es empfiehlt sich somit eine Fotodukementation für den Fall, dass Plakate hochgeschoben werden), Marktplätze sind freizuhalten
Genehmigung = Garbsen
Gehrden - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04.19 - 02.06.19
Auflagen = Max. 30 Plakate, in der Fußgängerzone von Alt-Gehrden dürfen keine Plakate platziert werden.
Genehmigung = Gehrden
Hemmingen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Nichts außergewöhnliches
Genehmigung = Hemmingen
Isernhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A1
Zeitraum = 26.03. - 03.06.19
Auflagen = Nicht vor dem Grundstück Burgwedeler Str. 184, Iserhagen H.B.
Genehmigung = Isernhagen
Laatzen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 30.03. - 29.05.19
Auflagen = Mindesthöhe 2,30 Meter, Plakatierung untersagt an öffentlichen Zäunen und Geländern, sowie im Umkreis von 40 Metern von Wahllokalen (i.d.R. Schulen) und der neu gebauten Marktfläche
Genehmigung = Laatzen
Langenhagen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 30.03. - 29.05.19
Auflagen = Nicht an Bäumen, an Laternen in Pflanzbeeten, an den Laternen auf der neu gebauten Marktfläche, im Umkreis von 20 Metern um das Rathaus und am Wahltag im Umkreis von 20 Metern um die Wahllokale. Eine detailierte Liste mit Benennung der Lokale und der Ausschlusszonen liegt nicht vor.
Genehmigung = Langenhagen
Lehrte - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = An Laternen mit grünem Band nur nach Rücksprache, nicht an Bäumen, der Verkehrsmittelinsel Lehrter Str./Bauernstr. (Immensen), dem Wochenmarkt, dem Kreuzungsbereich Berliner Allee/Germaniastr./Burgdorfer Str.
Genehmigung = Lehrte
Neustadt - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03.19 - 26.05.19
Auflagen =
8. Die Plakatierung der Wahlwerbung ist an der Nienburger Str. beidseitig zwischen den Einmündungen Memeler Str. und der Straße Am Rosenkrug nicht zulässig. Das Anbringen von Plakaten im Bereich der Einmündung Wunstorfer Straße / Herzog-Erich-Allee ist verboten. Dieses
Plakatierungsverbot besteht ebenfalls an der Einmündung Wunstorfer Straße / Marktstraße (Landwehr) im Bereich Wunstorfer Straße bis Einfahrt ZOB sowie auf der gegenüberliegenden Seite bis zur Einmündung Hotel ehem. Scheve.
Genehmigung = NeustadtRbg
Pattensen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer, kleiner als 1qm
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = die üblichen
Genehmigung = Pattensen
Ronnenberg - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 25.05.19 (!)
Auflagen = Keine
Genehmigung = Ronnenberg
Seelze - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer A0
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Das Betreten von Unterpflanzungen ist unzulässig. Mindesthöhe 2,50 Meter, 1 (Doppel-)Plakat pro Laterne, Kunststoffmanschette unter den Kabelbindern zur Vermeidung von Beschädigungen. Die Beschaffenheit des Aufhängers muss so gewählt werden, dass die Werbetafeln sich frei im Wind bewegen können. (Kopf-Tisch) Die Nutzung der sog. Altstadtlaternen im Kernbereich Seelze sowie der Geländer der Grachten in Seelze-Süd ist nicht zugelassen. Bäume sind generell tabu.
Genehmigung = Seelze innerorts
Sehnde - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 30.03. - 29.05.19
Auflagen = Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
Genehmigung = Sehnde
Springe
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum =
Auflagen = Max. 30 Stück, in der Straße "Am Markt" in der Kernstadt Springe ist Plakatieren verboten, Unterkante 2,50 Meter, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben
Genehmigung =
Uetze - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 31.05.19
Auflagen = Unterkante 2 Meter an Fußwegen, 2,20 Meter an Radwegen, Verkehrszeichen nicht verdecken, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche müssen einsehbar bleiben, Befestigungsmaterialien sind nach Abnahme zu entfernen
An folgenden Orten dürfen keine Plakate angebracht werden:
- An der Straßenlaterne im Kreisel in Uetze
- An blau bzw. grün lackierten Straßenlaternen
- In Grünanlagen
- In und an den Wartehäuschen der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
- an Bäumen einschl. der Pflanzbeete, sowie an Greifvogelsitzstangen
- an den Maschendrahtzäunen in Uetze an der Fuhse und in Hänigsen am Schützenplatz
Genehmigung = Uetze
Wedemark - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 31.05.19
Auflagen = Keine Besonderheiten
Genehmigung = Wedemark
Wennigsen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Nicht an Laternen mit Blumenampeln
Genehmigung = Wennigsen
Wunstorf - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 31.03. - 26.05.19
Auflagen = Max. 50 Standorte, Keine Plakate an Leuchtenmasten in der Nord- und Südstraße, sowie in der Langen Str., Am Alten Markt und der Stiftstr. Im Bereich der Fußgängerzone dürfen höchstens 5 Plakate aufgehängt werden.
Genehmigung = Wunstorf
Emsland
Haren
Plakatart =
Zeitraum =
Auflagen =
Genehmigung =
Hildesheim
Alfeld - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 29.05.19
Auflagen = Die Aufstellung von Werbeschildern im Bereich des Marktplatzes und der Fußgängerzone, sowie am Zaun des Friedhofs entlang der Hildesheimer Straße und Walter-Gropius-Ring, am Brückengeländer auf der Leinebrücke sowie der Zaun entlang der B3 (Bereich Bushaltestelle nach der Einmündung "Brunker Stieg") ist nicht gestattet.
Genehmigung = Alfeld
Diekholzen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Diekholzen
Elze - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 30.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = liegt per Mail vor
Freden - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 01.04. - 01.06.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Freden
Lamspringe - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Lamspringe
Samtgemeinde Leinebergland - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 30.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = SG Leinebergland
Sibbesse - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 29.05.19
Auflagen = 15 Meter Abstand von Kreuzungen und Einmündungen, Kreisverkehrsplätzen, Fußgängerüberwegen, am Innenrand von Kurven
Genehmigung = Sibbesse
Nordstemmen - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Keine besonderen
Genehmigung = Nordstemmen
Oldenburg (LK)
Datei:Wahlplakatierungsgenehmigung Großenkneten.pdf
Verden
Langwedel
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen =
Genehmigung =
Wesermarsch
Nordenham - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Der Verkehrskreisel bei der Stadthalle und beim E-Center dürfen nicht plakatiert werden. Das Plakatieren außerorts an den Knotenpunkten der B 212 im Stadtgebiet ist untersagt.
Genehmigung = Nordenham
Niedersachsen Nordost (Heidepiraten)
Buchholz i.d.N - vorhanden
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Das Übliche
Genehmigung = Genehmigung Buchholz
Samtgemeinde Tostedt - angefragt
Plakatart = Hohlkammer
Zeitraum = 26.03. - 26.05.19
Auflagen = Das Übliche
Genehmigung =