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Version vom 22. Juni 2013, 23:12 Uhr von Rüdiger (Diskussion | Beiträge) (→Plakatierungsgenehmigungen für Kommunen im Wahlkreis 43, Hannover-Land I)
Plakatierungsgenehmigungen für Kommunen im Wahlkreis 43, Hannover-Land I
Hier findet ihr eine Übersicht über die Bedingungen, die ihr beim Plakatieren beachten müsst. Bitte vor dem Plakatieren *unbedingt lesen* und *beachten*!
Sollte eine Kommune fehlen, bitte vor dem Plakatieren unter ag-wahlkampf@lists.piraten-nds.de nachfragen. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!
Bitte druckt euch das angehängte Dokument, das wir von der Kommune erhalten haben, aus und nehmt es beim Plakatieren mit.Genehmigungen werden gebraucht für Stadt Barsinghausen, Stadt Gehrden, Stadt Hemmingen, Stadt Laatzen, Stadt Lehrte, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Uetze, Wennigsen (Deister)
| Kommune | Ansprechpartner (Fon, Fax, Mail) | Anzahl | gestattet ab | abhängen bis | Bedingungen | Kosten | Datei |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Musterstadt | H. Mustermann (Fon: 01234-56789, Fax: 01234-56788, Mail: plakate@musterstadt.de | unbegrenzt | 31.02.2013 | 31.09.2013 | Untersagt im Umkreis von ca. 10000 m von allem | keine | |
| Gemeinde Wedemark | beantragt ! |