NDS:AG Satzung/2010/Unzulässige SÄA

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§ 2 Mitglieder

Satzungsänderungsantrag 2.2.1 (Verschärfung §2.2)

Änderung

  • Es wird präzisiert, dass Mitglieder zur Erlangung der Information nachfragen müssen
  • Es folgt eine Amtsenthebung, kommt ein Kandidat der Auskunftspflicht nicht nach.
  • Formale Änderung der Formulierung in §2.3 aus rechtlichen Gründen.

Probleme

  • Da Mitglieder üblicherweise keinen Zugriff auf Mitgliedsdatenbanken haben, kann die Auskunft nur über den Vorstand erfolgen.
  • Schlupflöcher werden nicht wirklich geschlossen.
ORIGINAL Verschärfung (mit formalen Anpassungen in orange )
  1. Mitglied der Piraten Niedersachsen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Niedersachsen.
  2. Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:
    1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien
    2. Kandidaten für Piratenpartei-interne Ämter und Funktionen
    3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.
  3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht ist nicht zulässig.
  1. Mitglied der Piraten Niedersachsen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Niedersachsen.
  2. Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und auf Nachfrage allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden.
    1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien.
    2. Kandidaten für Vorstandsämter,Schatzmeister,Kassenwart-Kassenprüfer oder Schiedsgericht des Landesverband Niedersachsen und Untergliederungen.
    3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren. Eine Kandidatur oder Fortführung des Amt oder der Funktion ist bei einer Weigerung nicht zugelassen.
  3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht wird nicht geduldet.

Satzungsänderungsantrag 2.2.2 (§2.2 beibehalten)

Änderung

  • Formale Änderung der Formulierung aus rechtlichen Gründen.

Probleme

  • Da Mitglieder üblicherweise keinen Zugriff auf Mitgliedsdatenbanken haben, kann die Auskunft nur über den Vorstand erfolgen.
  • Schlupflöcher werden nicht wirklich geschlossen.
ORIGINAL Belassen (mit formalen Anpassungen in orange )
  1. Mitglied der Piraten Niedersachsen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Niedersachsen.
  2. Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:
    1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien
    2. Kandidaten für Piratenpartei-interne Ämter und Funktionen
    3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.
  3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht ist nicht zulässig.
  1. Mitglied der Piraten Niedersachsen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Niedersachsen.
  2. Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:
    1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien.
    2. Kandidaten für Piratenpartei-interne Ämter und Funktionen
    3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.
  3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht wird nicht geduldet.

Satzungsänderungsantrag 2.2.3 (§2.2 präzisieren)

Änderungen

  • Präzesierung, welche Ämter von der Auskunftspflicht betroffen sind
  • Formale Änderung der Formulierung aus rechtlichen Gründen.

Probleme

  • Da Mitglieder üblicherweise keinen Zugriff auf Mitgliedsdatenbanken haben, kann die Auskunft nur über den Vorstand erfolgen.
  • Schlupflöcher werden nicht wirklich geschlossen.
ORIGINAL Präzisieren (mit formalen Anpassungen in orange )
  1. Mitglied der Piraten Niedersachsen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Niedersachsen.
  2. Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:
    1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien
    2. Kandidaten für Piratenpartei-interne Ämter und Funktionen
    3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.
  3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht ist nicht zulässig.
  1. Mitglied der Piraten Niedersachsen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Niedersachsen.
  2. Mitgliedschaften oder ehemalige Mitgliedschaften in anderen politischen Parteien sowie dortige Ämter und Funktionen müssen dem Landesvorstand gegenüber in folgenden Fällen unverzüglich angezeigt und und auf Nachfrage allen Mitgliedern der Piratenpartei offengelegt werden:
    1. Inhaber von politischen Ämtern oder Funktionen anderer Parteien.
    2. Kandidaten für Vorstandsämter, Schatzmeister, Kassenwart-Kassenprüfer oder Schiedsgericht des Landesverband Niedersachsen und Untergliederungen.
    3. Kandidaten welche für die Piratenpartei bei einer öffentlichen Wahl kandidieren.
  3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht wird nicht geduldet.