Mittelfranken/KV Nürnberg/Kommunalpolitik/Anträge

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Anträge für die Mitgliederversammlungen

Antrag 1: Direkte Bürgerbeteiligung

Antrags Nr.
MV 2012.5.1
Beantragt von
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Betreff
Direkte Bürgerbeteiligung
Antrag
Die Piraten fordern die direkten Bürgerbeteiligung in Nürnberg zu erweitern
Begründung

Die Möglichkeiten der direkten Bürgerbeteiligung wurden bereits 1995 in der bayerischen Gesetzgebung eingeführt. Die Verwaltung der Stadt Nürnberg behandelt diese Art der politischen Beteiligung seiner Bürger jedoch nur sehr stiefmütterlich und weit unter den gesetzlichen Anforderungen. Die Nürnberger Piraten setzen sich deshalb für folgende Maßnahmen ein:

Bürgerversammlungen erweitern

Die Piratenpartei fordert, daß die Stadt Nürnberg ihren Verpflichtungen nach der Gemeindeverordnung nachkommt, und Bürgerversammlungen in den Stadtbezirken jährlich abhält (Art. 18 GO). Des weiteren muß die Tagesordnung der Bürgerversammlungen mind. 4 Wochen vor der Versammlung veröffentlicht und ausführlich auf die Einflußnahme der Bürger (Ergänzung der Tagesordnung durch Bürger, Aussprechen von Empfehlungen für den Stadtrat durch Versammlung) hingewiesen werden.

Bürgerentscheide erleichtern

Die Landesverfassung sieht Bürgerentscheide und Bürgerbegehren in Städten und Gemeinden vor. Die Hürden hierfür sind jedoch zu hoch. Deshalb setzt sich die Piratenpartei Nürnberg für eine grundlegende Verbesserung bei Bürgerentscheiden und -begehren in der Landesverfassung ein. In Nürnberg müssen bis jetzt für ein Bürgerbegehren Unterschriften von drei Prozent aller Nürnberger Einwohner gesammelt werden (d.h. über 15.000 Unterschriften). Die Piratenpartei Nürnberg setzt sich dafür ein, daß diese Schwelle gesenkt wird, um so eine direkte Bürgerbeteiligung zu erleichtern. Bürgerbegehren müssen bereits zugelassen werden, wenn drei Prozent der Wahlberechtigten ein lokales Begehren im jeweiligen Stadtbezirk unterstützen.

Das Zustimmungsquorum, das festlegt, wie hoch die Beteiligung an einem Bürgerentscheid mindestens sein muss, soll abgeschafft werden. Jeder durchgeführte Bürgerentscheid muss Gültigkeit besitzen, denn es ist davon auszugehen, das sich alle Teilnehmer über den Sachverhalt informiert haben, und ein Meinungsbild der interessierten Bürger abgeben. Der Negativkatalog von Themen, über die nicht abgestimmt werden darf, soll ebenfalls abgeschafft werden.

Bürgerbefragung bei Großprojekten

Bei langfristigen und teuren Projekten ist es besonders wichtig, die Bürger schon im Vorfeld zu beteiligen und das Projekt legitimieren zu lassen. Damit wird der weitere Projektverlauf deutlich erleichtert und unnötige Kosten werden vermieden. Nach unserer Auffassung sollten vor kommunalen Entscheidungen mit einem Investitionsvolumen von über 15 Mio. Euro öffentlicher Mittel Bürgerbefragungen durchgeführt werden. Eine Befragung ist zwar nicht bindend, stellt aber eine Möglichkeit dar die Bürger auf unkompliziertem und unbürokratischem Wege in die Entscheidungsfindung mit einzubinden.


Antrag 2: Bürgerhaushalt

Antrags Nr.
MV 2012.5.2
Beantragt von
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Betreff
Bürgerhaushalt
Antrag
Die Piraten unterstützen die Umsetzung einer Haushaltsreform hin zu einem Bürgerhaushaltes
Begründung

Die Piratenpartei setzt sich für die Durchführung eines Bürgerhaushalts für die Stadt Nürnberg ein. Der Bürgerhaushalt, auch partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt genannt, ist eine in den 1980er Jahren entwickelte, direkte Art von Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung eines Kreises, einer Stadt oder einer Gemeinde bemüht sich dabei um mehr Haushaltstransparenz und lässt die Bürger über Teile der frei verwendbaren Haushaltsmittel, wie z.B. den mittelfristigen Investitionen, mitbestimmen.

Über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verständigen sich die Bürger selbstständig. Die Verwaltung begleitet diesen Prozess vorwiegend moderierend und beratend. Mit dem Bürgerhaushalt soll die Verschwendung öffentlicher Mittel, wie zum Beispiel durch unwirtschaftliche Prestigeobjekte, reduziert und die Bevölkerung an kommunalen Entscheidungsprozessen und deren finanziellen Auswirkungen stärker beteiligt werden.


Antrag 3: Größere Finanzielle Selbstbestimmung in den Städten und Kommunen

Antrags Nr.
MV 2012.5.3
Beantragt von
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Betreff
Größere Finanzielle Selbstbestimmung in den Städten und Kommunen
Antrag
Die Piraten fordern eine größere finanzielle Selbstbestimmung in den Städten und Kommunen, um bei Bürgerentscheiden auch über die Finanzierung von Großprojekten und deren steuerliche Auswirkung auf die Bürger abstimmen zu können.
Begründung

Um Bürgerentscheide auf eine breite und transparente Basis zu stellen, ist es sinnvoll diese nicht nur als reine Sachfrage zu stellen, sondern zugleich die direkten finanziellen Auswirkungen mit darzustellen und mit abzustimmen zu lassen. Dazu ist es notwendig, das Städte und Kommunen mehr finanzielle Selbstbestimmung erhalten, um diese Kosten und Einsparungen direkt an die eigenen Bürger weitergeben zu können.

Hierzu ist eine weitgreifende Gemeindefinanzreform notwendig. Wie in anderen Ländern (z.B. Schweiz) könnte in Zukunft der kommunale Haushalt in Teilen aus Bundes-, Landes- und Eigenmitteln zusammengesetzt werden. Der Eigenanteil kann dann direkt von der Stadtverwaltung als Steuer und Abgabe festgesetzt werden.

Städtische Großprojekte, wie z.B. der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg, können dann vom Bürger nach Kenntnis der tatsächlichen Kosten und Nutzen (ökologisch,sozial, finanzielle Folgen für städt. Haushalt und die direkte Steuerbelastung) diskutiert und beurteilt werden. Im Falle eines Bürgerentscheides wäre der Bürger weitgehend zu informieren, so dass er wirklich in seinem Sinne urteilen und abstimmen kann.


Antrag 4: Bewußter Umgang mit dem Nürnberger Stadtbild

Antrags Nr.
MV 2012.5.4
Beantragt von
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Betreff
Bewußter Umgang mit dem Nürnberger Stadtbild
Antrag
Der Umgang mit dem Nürnberger Stadtbild wirkt plan- und perspektivlos. Die Piraten fordern von der Verwaltung ein umsichtigeres Handeln und die Erarbeitung eines Konzeptes wie zukünftig mit dem einzigartigem Stadtbild Nürnbergs verfahren werden soll.
Begründung

Ein Stadtbild dient den Einwohnern und Besuchern der Städte als Merkmal regionaler Identifikation und schafft einen Wiedererkennungswert. Gerade im Hinblick auf die anwachsende Geschwindigkeit der Globalisierung wird diese Art Identifikation immer wichtiger.

In den letzten Jahrzehnten wurde das Nürnberger Stadtbild durch banale oder ortsuntypische Neubauten stark beeinträchtigt, da sich diese Bauwerke entweder nicht in das Umfeld einfügten, oder die notwendige Qualität eines Alleinstellungsmerkmales nicht aufgewiesen haben. Diesem Vorgang sollte durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt werden:

Bauvorhaben, die in weitgehend intakten Ensembles ausgeführt werden, sollten sich weitgehend harmonisch in die Umgebung einfügen, (d.h. Dachform, Dachdeckung, Farbkanon der Fassade, Fensterproportionen aus der näheren Umgebung aufnehmen). Sollte der Bauherr als Hauptmotiv für seinen Neubau den Kontrast zur Umgebung suchen wollen, ist hier ein Architektenwettbewerb auszuführen und die Bevölkerung frühzeitig in den Prozeß mit einzubinden.

Vor Erteilung einer Abrißerlaubnis muß die Genehmigung des Ersatzbaus vorliegen. Eine Abrißmöglichkeit als reine Aufwertung des Grundstückes durch Bereinigung von Altbauten ist abzulehnen.

Um die Banalisierung des Stadtbildes durch willkürliche Fassadendämmung zu verhindern, sollen Umbaumaßnahmen an der Fassade formlos bei den Behörden anzeigepflichtig werden, damit diese Kenntnis von den Maßnahmen erlangen, um eine individuelle Beratung bei den Baumaßnahmen führen zu können, die eine wichtige Auswirkung auf das Straßenbild haben.

Die Verwaltung der Stadt Nürnberg soll ein Konzept erarbeiten, in dem der Umgang mit dem (historischen) Stadtbild erörtert, und festgelegt wird. Hier sind sowohl die Belange der Bürger, der energetischen Sanierung sowie von Wirtschaft, Tourismus und Denkmalschutz zu berücksichtigen. Falls sich die Verwaltung für einen radikaleren Umgang mit dem historisch wertvollem Stadtbild entscheidet, muß dieser Vorgang klar kommuniziert, und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen.


Antrag 5: Kinderbetreuung

Antrags Nr.
MV 2012.5.5
Beantragt von
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Betreff
Kinderbetreuung
Antrag
Die Piratenpartei setzt sich für eine Ausweitung der Kinderbetreuung ein. Dies umfaßt sowohl Verbesserungen für Eltern und Erzieher als auch des Platzangebotes. Über diesen Antrag kann bei Bedarf auch modular abgestimmt werden.
Begründung

Eltern: Viele Eltern, die Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte haben wie zum Beispiel im Schichtbetrieb oder der Gastronomie, können das aktuelle Betreuungsangebot nicht oder nur sehr schwer nutzen. Alleinerziehende und Familien ohne ortsnahe Verwandte sind dabei besonders stark betroffen und können vielfach ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben und sind von unverschuldeter Arbeitslosigkeit bedroht.

Eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte würde diesem Problem Abhilfe schaffen. Die existierenden starren Zeiten von 7.30 bis 16.00 sind nicht mehr zeitgemäß und lassen sich mit den wachsenden Anforderungen an die Flexibilität der heutigen Arbeitnehmer, insbesondere der Frauen, schwer vereinbaren. Mit einer Spät- und Frühbetreuung könnte ein Angebot an die Betroffenen gerichtet werden, die sicherlich auch bereit wären, für diesen zusätzlichen Service eine geringfügig höhere Gebühr zur Gegenfinanzierung zu entrichten. Die dadurch erreichte Mehrbeschäftigung hat ebenfalls einen positiven Effekt auf den Arbeitsmarkt, und entlastet die Sozialkassen.

Berufsbild Erzieher: Der Beruf des Erziehers ist wenig attraktiv. Schon die lange Ausbildungszeit schreckt viele junge Menschen ab, diesen Beruf zu erlernen. Nach 5 Jahren unvergüteter Ausbildung an einer Fachschule ist die Bezahlung als Fachkraft eher niedrig (ca. 1500 € brutto). Eine Verkürzung der Ausbildungszeit, bessere Bezahlung und mögliche kommunale Förderungen würde dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Generell sollte überlegt werden, ob eine Ausbildung im Dualen System nicht sinnvoller für Auszubildende und Einrichtungen wäre.

Erzieherische Arbeit: Wir wollen eine optimale Förderung und Betreuung unserer Kinder. Der momentane Betreuungsschlüssel von 1:11,5 in Kindergärten und 2:11,5 in Krippen läßt hierfür zu wenig Handlungsspielraum. Oft sind Erzieher/innen mit der individuellen Betreuung von beispielsweise auffälligen Kindern überfordert. Deshalb muß der Betreuungsschlüssel auf mindestens 1:10 bzw. 2:10 angehoben werden. Kleinere Gruppenstärken mit der Möglichkeit die Kinder individuell fördern zu können, wären die positiven Folgen. Des weiteren müßen die Fachkräfte von zusätzlichen fachfremden Arbeiten wie z.B. Kochen oder Putzen befreit werden, um sich mehr auf ihre Kernaufgaben, der Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder konzentrieren zu können. Regelmäßige Fortbildungen und Teambesprechungen sind ebenfalls zu fördern und festzusetzen.

Integrative Gruppen: Die Integration von Kindern mit Behinderung in die "normalen" Betreuungsgruppen" stellt für uns einen wichtigen Schritt der Inklusion dar. Von dem Betreuungsschlüssel integrativer Gruppen, der derzeit bei 4,5: Erzieher/Betreuer zu 11,5 Kindern liegt, profitieren alle Beteiligten.

Platzangebot: Die Stadt Nürnberg soll sich für die Schaffung von mehr Betriebskindergärten einsetzen. Dies könnte durch Vergünstigungen bei der Erhebung der Gewerbesteuer gefördert werden. Bei einer optimierten Standortwahl können die Öffnungszeiten der Betreuungsstätten optimal den Arbeitszeiten angepaßt werden.

Fazit: Es ist abzusehen, dass die Bundesregierung ihren selbst gesteckten Zielen im Hinblick auf den Anspruch auf einen Kita-Platz ab August 2013 nicht erreichen wird. Selbst die von der bayerische Landesregierung angeführten Betreuungsschlüssel von 1:10,3 die erreicht worden seien, täuschen über die Tatsache hinweg das diese Zahl lediglich den Durchschnitt darstellt. Tatsächlich stehen einem Überangebot an Betreuungsplätzen auf dem Lande einen drastischen Mangel derselben in den Großstädten gegenüber. Deshalb sind die Kommunen gefordert sich intensiver mit dieser Thematik zu befassen und die oben genannten Verbesserungsvorschläge aufzunehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeit umzusetzen.


Antrag 6.1: Verbesserung der innerstädtischen Raum –und Lebensqualität für alle Bürger und Besucher

Antrags Nr.
MV 2012.5.6.1
Beantragt von
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Betreff
Verbesserung der innerstädtischen Raum –und Lebensqualität für alle Bürger und Besucher
Antrag
Die Piratenpartei setzt sich für die Verbesserung der innerstädtischen Raum –und Lebensqualität für alle Bürger und Besucher ein. Nicht zuletzt auch angesichts des demokratischen Wandels ist die barrierefreie Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von ausreichend Sitzgelegenheiten und Toiletten eine städteplanerische Notwendigkeit.
Begründung

Die geplante Neugestaltung des Hauptmarktes und des Obstmarktes brachte an den Tag, daß im innerstädtischen Bereich nicht nur einen Mangel an Grünflächen vorhanden ist, sondern es auch an Bänken als Sitzgelegenheiten sowie an einem ausreichenden Angebot von Toiletten an zentralen städtischen Orten gibt.

Nicht nur ältere Menschen beklagen den Mangel an diesen Angeboten, sondern auch für Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderung oder einfach nur Besucher der Stadt wäre eine Beseitigung dieses Mangels eine entscheidende Verbesserung der Attraktivität des öffentlichen Raumes. Durch die verbesserte Nutzungsmöglichkeit und längere Verweildauer der Bürger und Besucher ergäben sich auch für die ansässigen Gewerbetreibenden zusätzliche Umsatzchancen. Insgesamt ist mit diesen Maßnahmen eine Stärkung der Zentrumsfunktion erzielbar.

Im Einzelnen: Öffentliche Toiletten sind bisher kaum ein Thema für Stadtplaner und Architekten. Angesichts des demografischen Wandels ist diese Tatsache eine sich verstärkende Problematik. Um dieser Thematik Rechnung zu tragen, fordern die Nürnberger Piraten die barrierefrei e Renovierung der existierenden öffentlichen Anlagen und den Neubau von weiteren kostenlos nutzbaren Bedürfnisanstalten um das allgemeine Angebot vor allem im Innenstadtbereich zu erhöhen. Falls der Ausbau der entsprechenden öffentlichen Anlage aus finanziellen oder platztechnischen Gründen (Raummangel, ungeeignete Örtlichkeiten etc.) nicht machbar ist, empfehlen wir das Konzept „Nette Toilette“ zu übernehmen. Dies sieht vor, daß auch Besucher oder Touristen die sanitären Anlagen von den beteiligten Gastronomiebetrieben benutzen können. Diese erhalten von der Kommune einen finanziellen Ausgleich für die Toilettenbenutzung [2].

Auch sollte das Angebot an Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum den Bedürfnissen der Senioren gerecht werden. Bei den Bänken wären solche mit Armlehnen zu berücksichtigen. Eine durchgehende Numerierung der Sitze könnte angedacht werden. Dies würde es älteren Mitbürgern und Menschen mit Behinderungen erleichtern, bei gesundheitlichen Problemen ihren Standort anzugeben. Ebenso sollte eine angemessene Anzahl an Abfallbehältern installiert werden. Weiterhin ist die ausreichende Säuberung der öffentlichen Fußgängerzonen eine Grundvoraussetzung um die Aufenthaltsqualität und damit die Verweildauer zu steigern. Dies erhöht auch das Potential der Umsatzsteigerung der anliegenden Einzelhändler.


Antrag 6.1: Einführung einer Mobilitätsberatung

Antrags Nr.
MV 2012.5.6.2
Beantragt von
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Betreff
Einführung einer Mobilitätsberatung
Antrag
Die Nürnberger Piraten setzen sich für die Implementierung einer Mobilitätsberatung* für den Großraum Nürnberg ein. Grundlage des innovativen Konzepts ist ein vernetzter, interaktiver Bürgerservice zu Fragen der Mobilität.
Begründung

Mobilität zählt zu den zentralen individuellen und gesellschaftlichen Werten und Rechten. Sie ist von entscheidender Bedeutung für die Lebensqualität und die Realisierung gesellschaftlicher Teilhabe und Inklusion. In einer „alternden“ Gesellschaft, in der es einen Gewinn an gesunden und somit auch an mobilen Lebensjahren geben wird, zeichnet sich Bedarf an Hilfestellung und Lösungsmanagement für ältere Erwachsene ab. Angesichts der Bedeutung der Mobilität für die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung ist jedoch davon auszugehen, dass die Dienstleistung MOBILTÄTSBERATUNG insbesondere von Angehörigen, aber auch aus Unternehmen, Non Profit-Organisationen nachgefragt wird.

Die Mobilitätsberatung ist eine Antwort auf die Herausforderung durch den demografischen Wandel in den Städten. Sie bietet Senioren Hilfestellungen, deren individuelle Fahrtüchtigkeit durch gesundheitliche Probleme eingeschränkt ist, und zeigt alternativen bei der Beförderung (blah, blub).

Sie erhöht die Sicherheit der Verkehrsteilnahme, setzt auf Transparenz, Aufklärung und Information und fördert schließlich eine möglichst selbstbestimmte Mobilität bis ins Hohe Alter. Die Einrichtung einer Mobilitätsberatung ist ein zukunftsweisender, kostengünstiger, und effizienter Service für Bürger aller Altersgruppen.

Das Angebot eines Zentrums für Mobilitätsberatung richtet sich aber nicht nur an ältere Menschen, sondern auch an die jüngeren Altersgruppen. Was ist zu tun, was kann getan werden, wenn die „Auto“-mobilität älterer Angehöriger Sorge bereitet? Die zentrale Beratungsstelle will mit ihrem differenzierten Angebot von Information, Aufklärung, Diagnostik, Beratung und Assistenz eine Plattform für diese Nachfrage bieten. Die Qualität und Wirksamkeit des Angebotes wird durch ein Netzwerkverbund, der im Kern jetzt schon in der Region Nürnberg existiert, gewährleistet. Dieser soll systematisch ausgebaut werden.

Der Vielfalt der individuellen Fragestellungen und Themenbereiche steht dann ein kooperierendes Netzwerk von Akteuren aus allen wesentlichen für die Mobilität relevanten Tätigkeits- und Geschäftsfeldern gegenüber. Sie können ihre Expertise und Lösungswege direkt einbringen, aber auch für ihre politischen, sozialen, rechtlichen und unternehmerischen Handlungsfelder Aufmerksamkeit, Impulse und Information gewinnen. Gerade die Bedingungen in einer technologisch fortgeschrittenen Verkehrswelt und Mobilitätskultur mit der Einbindung der IuK-Technologien (wie ubiquitous computing; Konnektivität; virtuelle Mobilität) sowie den technischen Antriebs- und Assistenzsystemen werden diese Nachfrage zukünftig weiter ansteigen lassen.

Die Mobilitätsberatung könnte darüber hinaus eine zentrale Anlaufstelle für Bürger in allen Fragen der Mobilität sein: • Umgang mit ÖPNV und Fahrplänen; Routenplanungen von Haus zu Haus • Car-Sharing, Organisation von Fahrgemeinschaften • Umweltschonende Fortbewegung, Spritsparen • Beratung E-bikes - Pedelacs


Antrag 7: Bürgerentscheid Frankenschnellweg

Antrags Nr.
MV 2012.5.7
Beantragt von
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Betreff
Bürgerentscheid Frankenschnellweg
Antrag
Die Piraten fordern einen von der Stadt auszuführenden Bürgerentscheid zum Ausbau des Frankenschnellweges
Begründung

Nach der Studie des bayerischen Landesamtes für Umwelt steigert sich die Anzahl der Fahrzeuge von derzeit 54.000 Stück pro Tag nach dem kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs auf bis zu 110.000 Fahrzeuge / Tag. Diese Verdoppelung des Verkehrs wird begleitet von bis dato ungelösten Begleiterscheinungen wie Lärm und Luftverschmutzung. Im Zusammenhang mit den massiven Gesamtkosten des kreuzungsfreien Ausbaus von insgesamt mehr als 390 Mio. Euro und dem enormen städtischen Eigenanteil von ca. 100 Mio. Euro und folgenden Unterhaltskosten von jährlich ca. 2,7 Mio. Euro hat dieses Projekt einen enormen Einfluß auf die zukünftigen Haushaltsgestaltungen der Stadt Nürnberg, deren gesamtes jährliches Investitionsvolumen lediglich bei ca. 100 Mio. Euro liegt.

Aus diesem Grund fordert Piratenpartei Nürnberg eine deutliche Darstellung des Sachverhaltes von der beteiligten Verwaltung. Derzeit sind weder Kosten noch Verkehrsprognosen auf der betreffenden Homepage zu finden. Die sorgfältige Aufarbeitung der Fakten soll als Grundlage für einen stadtweiten Bürgerentscheid dienen, bei dem der Nutzen und die Kosten für die Stadt klar gegenüber gestellt werden müssen. Dabei ist aufzuzeigen, welche anderen Projekte wie z.B. die vernachlässigte Pflege der Grünanlagen und das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes von den enormen finanziellen Auswirkungen des Ausbaus des FSW betroffen sind. Der Bürgerentscheid ist von der Verwaltung zu initiieren.


Antrag 8: Restrukturierung des Servicebetriebes Öffentlicher Raum (SÖR)

Antrags Nr.
MV 2012.5.8
Beantragt von
{{{Antragsteller}}}
Betreff
Restrukturierung des Servicebetriebes Öffentlicher Raum (SÖR)
Antrag
Die Piraten setzen sich für eine Restrukturierung des städtischen Servicebetriebes Öffentlicher Raum (SÖR) ein.
Begründung

wirs noch überarbeitet

Seit der Zusammenlegung von mehreren städtischen Einrichtungen (Tiefbauamt, Grünflächenamt, Straßenreinigung u.a.) 2009 zum Servicebetrieb Öffentlicher Raum ist ersichtlich, dass die beauftragten Aufgaben nur zeitlich verzögert, unvollständig und damit letzten Endes ineffizient ausgeführt werden.

Dies wird überall dort deutlich, wo die Bürger direkt betroffen sind, z.B. in der Straßenreinigung, der Grünflächenpflege in öffentlichen Grünanlagen und Parks, und im Winterräumdienst der Hauptverkehrsstraßen.

Da sich auch die Ziele der Reform wie die erhofften personellen Einsparungen nicht erfüllt haben, gibt es keinen ersichtlichen Grund, an dieser Idee eines übergreifenden "Superamtes" festzuhalten. Die Nürnberger Piratenpartei fordert deswegen eine umgehende Restrukturierung von SÖR mit der Aufteilung in die ursprünglichen Verwaltungseinheiten.

Diese kleineren Ämter können sich besser auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und sind leichter zu steuern, als ein riesiger Verwaltungsapparat, der sich mehr mit internen Angelegenheiten beschäftigt, als sich auf die eigentlichen Aufgaben, die Dienstleistungen für den Bürger zu konzentrieren.


Antrag x: Dein Antrag

Antrags Nr.
MV 2012.5.x
Beantragt von
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Betreff
dein Thema
Antrag
dein Antrag
Begründung

deine Begründung