Mitgliederverwaltung

Aus Piratenwiki
Version vom 5. Juni 2008, 23:12 Uhr von Bodo Thiesen (Diskussion | Beiträge)

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Diese Seite dient derzeit der Planung einer Software für die Mitgliederverwaltung und wird nach Abschluß der Arbeiten diese Dokumentieren und für die Generalsekrätere aller Ebenen als Leitfaden dienen.

Pflichen

Dieser Abschnitt beschreibt alle Aufgaben, die die Software leisten muß. Dabei sind alle in der Realität vorkommenden Vorgänge in der Benutzerverwaltung zu berücksichtigen und entsprechende Anforderungen zu formulieren, wie sich die Software zu verhalten hat.

Neuaufnahme eines Mitgliedes

Gegebene Voraussetzungen sind:

  • Es liegt ein ausgefüllter und unterschriebener Mitgliedsantrag bei der zuständigen Gliederung vor.

Der zuständige GenSek trägt die persönlichen Angaben (kurz: Alles, was auf dem Antrag steht) ein.

Es besteht die Möglichkeit, daß diese Person schonmal Mitglied war. Dann bleiben die Mitgliedsnummer und alle damit assoziierten Daten unverändert mit Ausnahme der auf dem Antrag vorhanden geänderten Daten und das Beitrittsdatum. FIXME: Wie sieht es mit einer erneuten Entrichtung des Mitgliedsbeitrages aus? Ich neige dazu, einfach den letzten Zahlungszeitpunkt unverändert beizubehalten.

Abgerufene Daten

  • Stammdaten

Anfallende Daten (= Stammdaten)

  • Mitgliedsnummer
  • persönliche Angaben wie Name, Anschrift
  • Verband, in dem man seine Mitgliedschaft erwirbt
  • Beitrittsdatum

Probleme

  • Da nach der letzten Satzungsänderung ein Mitglied seine Mitgliedschaft in einem beliebigen Verband beantragen kann, ist es erforderlich, den Mitgliedsantrag entsprechend zu erweitern, da die Adresse keinen Aufschluß mehr darüber gibt, wo der Pirat als Mitglied geführt werden will.

Austritt/Ausschluß eines Mitgliedes

Gegebene Voraussetzungen sind:

  • Bei Austritt: Es liegt die schriftliche Austrittserklärung bei der zuständigen Gliederung vor.
  • Bei Ausschluß: Es liegt ein rechtskräftiger Beschluß des Vorstandes bei der zuständigen Gliederung vor. (Wenn der Pirat Einspruch erhebt, ist der Beschluß bis zum Schiedsspruch der letzten Instanz nicht rechtskräftig.)

Der zuständige GenSek trägt das Austrittsdatum ein.

Abgerufene Daten

  • Stammdaten

Anfallende Daten

  • Austrittsdatum
  • Mitgliedschaftszeitraum mit Referenz auf die Mitgliedsnummer in separater Tabelle.

Eingang eines Mitgliedsbeitrages

Gegebene Voraussetzungen sind:

  • Fall 1: Der Mitgliedsbeitrag wurde auf das Konto der zuständigen Gliederung eingezahlt.
  • Fall 2: Der Mitgliedsbeitrag wurde in Bar an die zuständige Gliederung gegen Quittung abgegeben.

(Andere Fälle sind durch Weiterleitung oder Überweisung des Betrages mit unverändertem Verwendungszweck an die richtige Gliederung zu behandeln.)

Der zuständige Schatzi trägt die Zahlung ein.

Abgerufene Daten

  • Stammdaten

Anfallende Daten

  • Fälligkeit des nächten Mitgliedsbeitrages

Einzug der Mitgliedsbeiträge

Alle Mitgliedereinträge werden auf die Fälligkeit hin untersucht. Ist sie um eine bestimmte Anzahl Tage überschritten (z.B. 7 Tage) und hat das Mitglied seinen Mitgliedsausweis nicht überwiesen und hat es dem Lastschriftverfahren zugestimmt, so wird der Mitgliedsbeitrag eingezogen.

Hier gehört auch das Mahnwesen hin, wenn wir ein solches einrichten.

Dieser Job kann vollautomatisch ablaufen.

Abgerufene Daten

  • Stammdaten
  • Fälligkeit des nächten Mitgliedsbeitrages

Anfallende Daten

  • Fälligkeit des nächten Mitgliedsbeitrages