MV:Schiedsgericht
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
E-Mail: schiedsgericht[at]piraten-mv.de
Weitere Informationen gibt es auf Twitter von @LSG_MV. Anträge können auf Twitter selbstverständlich nicht entgegengenommen werden.
Mitglieder
gewählt auf dem Landesparteitag am 03. November 2012 in Groß Laasch
-
Kristin Dahlke (Vorsitzende)Niederlegung des Amtes -
Isabell HaugNiederlegung des Amtes - Jan Magnus Schult
Zu Ersatzrichtern wurden gewählt:
- Martin Dästner (1. Ersatzrichter)
- Hannes Vogt (Vorsitzender)(2. Ersatzrichter)
Rechtsgrundlagen
Für das Landesschiedsgericht gilt gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung die Bundesschiedsgerichtsordnung. Ergänzend gilt die Geschäftsordnung des Schiedsgerichts der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern.
Verfahrensübersicht - Laufende Verfahren
Alle Angaben zum Verfahrensstand sind ohne Gewähr. Es gelten ausschließlich die Angaben in den offiziellen Schriftsätzen des Gerichts. Zeitpläne zum Verfahrensverlauf sind lediglich Prognosen und dienen der Veranschaulichung des weiteren Vorgehens. Von ihnen kann jederzeit auch ohne Begründung abgewichen werden.
| Aktenzeichen | Anrufung | Fallgruppe | Berichterstatter | Verfahrensstand und voraussichtlicher Zeitplan |
|---|---|---|---|---|
| SGMV 4/12 | 21.12.2012 | Beschlussanfechtung | n.N. | Widerspruch gegen einstweilige Verfügung eingegangen -vorr. Bearbeitung bis 18.08.2013 |
Verfahrensübersicht - Abgeschlossene Verfahren
| Aktenzeichen | Anrufung | Erledigung | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| SGMV 3/13 | 18.06.2013 | 09.08.2013 | Anrufung abgewiesen |
| Der Beschwerdeführer ist nicht mehr Mitglied der Piratenparte, daher wurde kein Verfahren eröffnet. | |||
| SGMV 2/13 | 22.05.2013 | 09.08.2013 | Anrufung abgewiesen |
| Der Beschwerdeführer ist nicht mehr Mitglied der Piratenpartei, daher wurde kein Verfahren eröffnet. | |||
| SGMV 1/13 | 07.01.2013 | 20.04.2013 | Klage teilweise stattgegeben |
| Der Beschwerdeführer beantragt die gegen ihn vom Kreisverband Rostock verhängte Ordnungsmaßnahme aufzuheben. Die in der Begründung der Ordnungsmaßnahme angeführte Verleumdung oder Beleidigung durch den Beschwerdeführer konnte durch das Landesschiedsgericht nicht festgestellt werden. Vielmehr hat der Beschwerdeführer sich nicht an einen angebrachten Umgangston gehalten und so Missdeutungen provoziert. Daher wird die Ordnungsmaßnahme den Beschwerdeführer für ein Jahr von Parteiämtern auszuschließen aufgehoben, und die Ordnungsmaßnahme einer Verwarnung auferlegt. | |||
| SGMV 3/12 | 21.11.2012 | 05.01.2013 | Klage abgewiesen |
| Der Beschwerdeführer fechtet die Wahl zum sellvertretenden Landesvorsitzenden auf der Landesmitgliederversammlung vom 03.11.2012 an. Dieser Antrag wurde abgewiesen, da kein konkreter Verdacht über die bloße Vermutung von Fehlern in der Auszähling hinaus angeführt wird. Diese Vermutung alleine reicht aber für eine Anfechtung und Anordnung einer neuauszählung nicht aus. Die vorgelegten Einblicke in die Situation der Auszählung sind ebenfalls nicht geeignet den Verdacht auf Unregelmäßigkeiten zu erhärten. Die Anfechtung der Wahl wird abgewiesen. | |||
| SGMV 2/12 | 07.11.2012 | 01.12.2013 | Klage abgewiesen |
| Der Beschwerdeführer beantragt, den Beschluss zum Antrag #562 der Landesmitgliederversammlung aufzuheben, da dieser den Regelungen eine Verletzung der Bundessatzung $14 I Abs. A sieht. Dieser Antrag wird abgelehnt. Die Bundessatzung wird durch die Landessatzung nicht verletzt, da davon auszugehen ist, dass diese nur das Stimmrecht auf Realversammlungenregelt und eine Übertragung auf die Ständige Mitgliederversammlung nicht erfolgen kann. | |||
Historisches
| Aktenzeichen | Anrufung | Erledigung | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| SGMV 1/12 | 12.10.2012 | 23.10.2012 | Klage stattgegeben |
| Dem Beschwerdeführer wurde eine Mitgliedschaft verwährt, wogegen er klagte. Das Landesschiedsgericht weist den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern in einer einstweiligen Verfügung dazu an, den Beschwerdeführer aufzunehmen. Alle Vorraussetzungen für eine Aufnahme sind erfüllt und die Einschränkung seiner Mitgliedsrechte muss eilbedürftig bis zur Entscheidung im Hauptverfahren geheilt werden. | |||
| SGMV 1/11 | 28.12.2011 | 16.03.2012 | Parteiausschluss abgelehnt |
| In dem nicht-öffentlichen Verfahren wird der Antrag des Landesvorstands, ein Mitglied aus der Piratenpartei Deutschland auszuschließen, abgelehnt. | |||
Übersicht - weitere Vorgänge
Die weiteren Vorgänge sind keine Schiedsgerichtsverfahren, sondern Serviceleistungen des Schiedsgerichtes.
| Aktenzeichen | Anrufung | Fallgruppe | Berichterstatter | Verfahrensstand und voraussichtlicher Zeitplan |
|---|---|---|---|---|
| A 1/13 | 25.06.2013 | Anfrage nach Verfahrensübersicht | Hannes Vogt | abgeschlossen am 08.08.2013 mit erstellen dieser Wikiseite. |
| ICV 1/13 | 29.04.2013 | Überprüfung SMV Abstimmung | Hannes Vogt | Der Antrag wurde abgewiesen, da der Antragsteller kein Versammlungsmitglied ist und daher nicht antragsberechtigt ist. Abgeschlossen am 12.08.2013 |
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