MV:Schiedsgericht
Inhaltsverzeichnis
Landesschiedsgericht der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesschiedsgericht ist neben Landesparteitag und Vorstand ein Organ des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern der Piratenpartei Deutschland.
Besetzung
(gewählt auf dem Landesparteitag am 22. Oktober 2011 in Schwerin)
Isabell Haug
Stefan Kalhorn (Vorsitzender)
Frank Schultz
Joël Franke (1. Ersatzrichter)
Peter Melinat (2. Ersatzrichter)
Kontakt
E-Mail: schiedsgericht[at]piraten-mv.de
Rechtsgrundlagen
Für das Landesschiedsgericht gilt gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung die Bundesschiedsgerichtsordnung.
Geschäftsordnung
§ 1 Bezeichnungen
Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden als Schiedsrichter, die Parteien des Verfahrens unabhängig von ihrer Stellung als Beteiligte bezeichnet.
§ 2 Anrufung und Kommunikation
(1) Die Anrufung des Schiedsgerichts und sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt ausschließlich durch E-Mail. Schriftsätze sind in der E-Mail im Klartext wiederzugeben und außerdem möglichst als Textdatei und im Format PDF beizufügen. Alle Schriftsätze an das Schiedsgericht sind an die Adresse schiedsgericht@piraten-mv.de zu richten.
(2) Die Beteiligten müssen dem Schiedsgericht eine E-Mail-Adresse und eine Postanschrift mitteilen, unter der sie zu erreichen sind. Dies können auch die Adressen eines bevollmächtigten Piraten sein. Soweit Beteiligte über keinen E-Mail-Zugang verfügen, ersucht das Schiedsgericht den Landesvorstand, diese Personen auf Wunsch technisch zu unterstützen und nötigenfalls eine Vertrauensperson zu benennen, die einen Kommunikationskanal vermittelt.
(3) Alle Schriftsätze werden vom Schiedsgericht von Amts wegen an die jeweils anderen Beteiligten verteilt. Sämtliche Schreiben, Vermerke, Protokolle und Entscheidungen des Schiedsgerichts sind allen Beteiligten zu übersenden.
(4) Der Zugang der Anrufung, der Ladung und von Entscheidungen ist binnen einer Woche von den Beteiligten mittels E-Mail zu bestätigen. Erfolgt das nicht, sind die entsprechenden Schriftstücke dem Betreffenden als Papierausdruck im Wege eines Einschreibens zuzustellen.
§ 3 Aktenzeichen
(1) Jedes Verfahren erhält ein Aktenzeichen, bestehend aus SGMV für Schiedsgericht Mecklenburg-Vorpomern, der auf das laufende Kalenderjahr bezogenen Nummer des Verfahrens und den letzten beiden Ziffern des Kalenderjahrs.
(2) Das Aktenzeichen soll vom Schiedsgericht und den Beteiligten in der Betreffzeile aller E-Mails genannt werden.
§ 4 Beratungen und Abstimmungen
(1) Die Beratungen und Abstimmungen des Schiedsgerichts sind nicht-öffentlich und vertraulich. Das Beratungsgeheimnis ist zu wahren. Abstimmungsergebnisse werden nicht mitgeteilt. Sondervoten sind unzulässig.
(2) Das Schiedsgericht entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Plattform es für seine Beratungen und Abstimmungen nutzt. Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss auch mündlich und face-to-face beraten und abgestimmt werden.
(3) An den Beratungen und Abstimmungen nehmen nur die Schiedsrichter teil, die zur Entscheidung über das Verfahren berufen sind. Angelegenheiten, die das Schiedsgericht insgesamt betreffen, werden von allen Schiedsrichtern beraten und abgestimmt.
(4) Für Abstimmungen gilt das Mehrheitsprinzip. Enthaltungen sind unzulässig.
(5) Beratungen in laufenden Verfahren werden vom jeweiligen Berichterstatter, außerhalb von Verfahren vom Vorsitzenden Richter einberufen.
§ 5 Mündliche Verhandlungen
(1) Mündliche Verhandlungen werden face-to-face durchgeführt. Sie sind öffentlich. Mündliche Verhandlungen sind auf der Wikiseite des Schiedsgerichts anzukündigen. Die Beteiligten werden durch E-Mail geladen.
(2) Auf Antrag eines Beteiligten kann die Öffentlichkeit zum Schutz von Persönlichkeitsrechten für die Verhandlung oder Teile davon durch Beschluss des Schiedsgerichts ausgeschlossen werden.
(3) Der wesentliche Inhalt der Verhandlung ist in Schriftform zu protokollieren, Anträge und verfahrensbestimmende Erklärungen im Wortlaut. Alle Beteiligten müssen die Möglichkeit erhalten, sich zu den relevanten Tatsachen zu äußern und ihre Rechtsansichten darzustellen.
(4) Ergeht eine Entscheidung aufgrund öffentlicher Verhandlung, wird sie nach Beratung des Schiedsgerichts auch in öffentlicher Verhandlung verkündet und begründet. Dieser Teil der Verhandlung ist stets öffentlich.
§ 6 Dokumentation
(1) Sämtliche Schriftsätze der Beteiligten sowie alle Schreiben, Vermerke, Protokolle und Entscheidungen des Schiedsgerichts sind auf der Wikiseite des Schiedsgerichts zu dokumentieren. Dabei werden Anschriften anonymisiert. Gleiches gilt für Namen von Personen, sofern sie nicht Beteiligte sind oder einem Organ der Piratenpartei angehören.
(2) Wird das Verfahren als vertraulich geführt (§ 9 Abs. 4 der Schiedsgerichtsordnung), erfolgt die Dokumentation mittels Papierausdruck in einem geschlossenen Umschlag, der vom Landesvorstand zu archivieren und nach Ablauf von fünf Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens zu vernichten ist. Lokal gespeicherte Daten sind nach rechtskräftigem Abschluss zu vernichten.
(3) Die Veröffentlichung von Urteilen und einstweiligen Anordnungen richtet sich nach § 12 Abs. 4 der Schiedsgerichtsordnung und erfolgt auf der Wikiseite des Schiedsgerichts.
§ 7 Kosten
Das Schiedsgericht erhebt keine Kosten. Soweit für das Verfahren Kosten entstehen, sind vom Landesverband zu tragen. Kosten und Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.
§ 8 Ponyzeit
Ponys der Serie „My Little Pony: Friendship is Magic“ dürfen zu Beratungen mitgebracht und jederzeit gekämmt werden.
§ 9 Geltung der Schiedsgerichtsordnung
Für das Schiedsgericht gilt im Übrigen gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung des Landesverbands der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern die Schiedsgerichtsordnung des Bundes. Die Schiedsgerichtsordnung geht im Zweifel dieser Geschäftsordnung vor.
Diese Geschäftsordnung wurde von den auf dem Landesparteitag der Piratenpartei Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Oktober 2011 gewählten Mitgliedern des Landesschiedsgerichts am 7. November 2011 beschlossen.
Joël Franke Beatrix-Isabell Haug Stefan Kalhorn Peter Melinat Frank Schultz Peter Melinat
--StK 21:07, 7. Nov. 2011 (CET)