MV:Landesparteitag/1.2009/Satzungsänderungsanträge
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Inhaltsverzeichnis
Satzungsänderungsanträge
Hier können die ersten Ansätze für Satzungsänderungsanträge eingetragen und von allen weiter ausgearbietet werden.
Für diejenigen, die zum Arbeiten die Satzung aus MV zu Rate ziehen möchten oder zum Arbeiten in Ausschnitten kopieren möchten, das kann man hier. Die Bundessatzung haben wir natürlich auch hier, falls man die übergeordneten Paragraphen braucht.
Einbeziehung der Kreisverbände in Vorstandsarbeit
| Name | Vorname | Änderungsantrag | Kurze Begründung |
|---|---|---|---|
| Walter | Alexander | Jeder Kreisverband wählt einen Abgesandten, der einen Sitz im Beirat erhält. Der Beirat ist im Vorstand Rede- und Antragsberechtigt. Der Beirat hat die Möglichkeit einen Außerordentlichen Landesparteitag einzuberufen sofern die direkten Untergliederungen einstimmig(vielleicht wäre auch ein 3/4 Konzept angebracht, könte aber den Beirat zu mächtig machen) einen Beschluss dazu gefasst haben. | Damit soll die Bürgernähe zum Vorstand sowie das basisdemokratische Prinzip gewährleistet werden. |
| Walter | Regina | Jeder Kreisverband wählt einen Abgesandten, der einen Sitz im Beirat erhält. Der Beirat ist rede- und stimmberechtigt und dem Vorstand gleichgestellt. | Die Kommunikation und die Interessenvertretung aus allen Teilen des Landes ist gewährleistet. |
- Ich habe zu den zwei Vorschlägen eine Frage, warum müssen die Verbindungsoffiziere stimmberechtigt sein? Das halte ich nicht für notwendig, eigentlich auch nicht für sinnvoll. Der Vorstand ist der Vorstand und soll seine Arbeit machen ohne dass ihn die Untergliederungen behindern oder pushen können. Dafür wird er doch gewählt. Wie soll man bei einem aufgeblähten Vorstand (ich meine mit stimmberechtigten Vertretern der Untergliederungen) im Zuge einer Wiederwahl einschätzen können, wer wofür verantwortlich war? Die Verbindungsoffiziere sollten meiner Meinung nach auch nicht unbedingt gewählt werden müssen ( sonst braucht man wieder ein Prozedere, wenn dieser nicht mehr kann/will/soll), sie sollten nur einfach aus organisatorischen Gründen bekannt sein und für eine Legislaturperiode mehr oder weniger feststehen und es soll garantiert sein, das sie eben auch bei nicht öffentlichen Sitzungen dabei sind, sowie auch da antrags- und redeberechtigt sind. Hierzu muß auch §13 der Satzung angepasst werden.
- Die Aufgabe der Verbindungsoffiziere sollte der reine Austausch sowie Verfahrensbeschleunigung (Anträge) und Transparenz sein, nicht mehr ( Sonst könnte man auch gleich bestimmen, "die Kreisvorstände bilden einen Landesvorstand")
- Man soll als direkte Untergliederung auch so frei bleiben dürfen keinen seperaten Verbindungsoffizier bestallen zu wollen,wenn eh schon jemand aus der Gliederung im Vorstand ist.
- Ich würde das Wort Kreisverband in den Vorschlägen auch gerne ersetzen durch direkte ordentliche und lose Untergliederung. Damit meine ich die direkt untergestellte Untergliederung als auch Crews und Stammtische. Vielleicht weiß jemand da ne sinnvolle Formulierung.--hobbybauer 15:11, 27. Okt. 2009 (CET)
- Dir sollte hier niemand böse sein, wenn du einen Antrag so umformulierst wie du es für Richtig hälst, das war der Gedanke den ich hier für diese "Work in Progress" Seite hatte. Hier soll gemschaftlich ein Produkt erstellt werden an dem jeder frei mitarbeiten kann. --Alewx 15:56, 27. Okt. 2009 (CET)
- Wenn man das verfolgen möchte, schlage ich vor, dass die Regelungen zum Vorstand so bleiben, wie sie sind. Insbesondere wird nicht festgeschrieben, dass aus den Kreisverbänden Personen im Vorstand sein müssen. Das könnte über kurz oder lang dazu führen, dass nicht genug Leute da sind, um die Ämter im Kreisverband und im Landesverband auszufüllen, da die Ämterhäufung ja nicht gern gesehen ist. ;)
- Um aber die Beteiligung der Kreisverbände an der Vorstandsarbeit zu gewährleisten, würde ich das von Regina eingebrachte Stichwort des Beirates aufgreifen. Der könnte aus den Kreisverbandsvorsitzenden und den von den Stammtischen dazu bestimmten Personen gebildet werden und hätte lediglich beratende Funktion. Unter Umständen kann man ihm auch bestimmte Rechte einräumen, wie zB. eine Zustimmungspflicht zu einer Ordnungsmaßnahme gegen einen Kreisverband oder Stammtisch. Eine Gleichstellung, wie Regina dort geschrieben hat, ist aus meiner Sicht jedoch nicht denkbar. Eine schlanke Verwaltung wäre dann nicht gewährleistet. ;) -- dsaou 17:45, 27. Okt. 2009 (CET)
- Dir sollte hier niemand böse sein, wenn du einen Antrag so umformulierst wie du es für Richtig hälst, das war der Gedanke den ich hier für diese "Work in Progress" Seite hatte. Hier soll gemschaftlich ein Produkt erstellt werden an dem jeder frei mitarbeiten kann. --Alewx 15:56, 27. Okt. 2009 (CET)
- Die Gleichstellung war von mir die Formulierung da wir das versucht haben schon halbwegs brauchbar zu Formulieren. Die Gleichstellung habe ich gewählt damit die nächste Untergliederung ihr VETO für bestimme Entscheidungen einlegen kann oder halt Bestimmte Themen einbringen kann. Auch du darfst so wie jeder andere gerne in der Grundidee etwas ändern, da du ja juristisch weiter gebildet bist, wäre ich da auch recht dankbar für. Der Gedanke dabei war einfach das der Vorstand trotz allem nicht einfach so über "Kreisverbände" hinweg entscheiden kann ohne das sie gefragt werden. --Alewx 18:32, 27. Okt. 2009 (CET)
- Naja, der Vorstand des Landesverbandes handelt für den Landesverband, also für alle Piraten in MV. Würde man jetzt den Kreisverbänden ein Veto-Recht einräumen, könnte ein Kreisverband mit vielleicht 20 Piraten das Geschick des Landesverbandes mit über 200 Piraten bestimmen. Vergleiche einfach mal den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland mit dem Aufbau des Landesverbandes. Danach ergibt sich folgendes Bild:
- Bundesrepublik => Landesverband
- Bundestag => Landesparteitag
- Bundesregierung => Vorstand des Landesverbandes
- Bundesländer => Kreisverbände
- Landesregierungen => Vorstände der Kreisverbände
- Würde man nun festsetzen, dass Leute aus den Kreisverbänden im Landesvorstand sein müssen und dort Einfluss haben, wäre das so, als würde man den Ländern das Stellen der Bundesregierung erlauben. Deshalb habe ich auch nur vorgeschlagen, einen Beirat zu bilden, der dann ähnlich dem Bundesrat etwas ähnlich wäre. Das, was Regina und du vorgeschlagen habt, ist jedoch etwas völlig anderes, weshalb sich meiner Ansicht nach für mich verbietet, in euren Anträgen herumzuwurschteln. :) -- dsaou 19:18, 27. Okt. 2009 (CET)
- Naja, der Vorstand des Landesverbandes handelt für den Landesverband, also für alle Piraten in MV. Würde man jetzt den Kreisverbänden ein Veto-Recht einräumen, könnte ein Kreisverband mit vielleicht 20 Piraten das Geschick des Landesverbandes mit über 200 Piraten bestimmen. Vergleiche einfach mal den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland mit dem Aufbau des Landesverbandes. Danach ergibt sich folgendes Bild:
- Die Gleichstellung war von mir die Formulierung da wir das versucht haben schon halbwegs brauchbar zu Formulieren. Die Gleichstellung habe ich gewählt damit die nächste Untergliederung ihr VETO für bestimme Entscheidungen einlegen kann oder halt Bestimmte Themen einbringen kann. Auch du darfst so wie jeder andere gerne in der Grundidee etwas ändern, da du ja juristisch weiter gebildet bist, wäre ich da auch recht dankbar für. Der Gedanke dabei war einfach das der Vorstand trotz allem nicht einfach so über "Kreisverbände" hinweg entscheiden kann ohne das sie gefragt werden. --Alewx 18:32, 27. Okt. 2009 (CET)
- Der Beirat wäre auch etwas das ich favorisieren würde. Möchte aber auch das er wie ein Kontrollorgan für den Vorstand fungiert. Ich möchte nicht das man dem Vorstand in seine Arbeit reinredet oder ihm vorschreibt wie er zu arbeiten hat sondern mehr das es die Möglichkeit gibt Alleingänge vom Vorstand zu unterbinden. Habe dafür einmal meinen Antrag verändert. Ich möchte aber auch nicht zu sehr an den klassischen Strukturen festhalten da wir die Politik basisdemokratischer und damit bürgernäher machen wollen. --Alewx 18:32, 27. Okt. 2009 (CET)
Wahlordnung
- Wortlaut des Antrags:
- Art. 1. § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
- „Der Landesparteitag regelt das Verfahren von Wahlen und Abstimmungen in einer Wahlordnung.“
- Art. 2. § 14 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:
- (1) „sowie“ wird durch ein Komma ersetzt.
- (2) Nach „Bundessatzung“ wird „und den Bestimmungen der nach § 18 zu erlassenden Wahlordnung“ eingefügt.
- Art. 1. § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
- Begründung:
- Hierdurch wird dem Landesparteitag die Möglichkeit gegeben, die Wahlordnung auch durch einfache Mehrheit zu ändern. Die Satzung wird von belastenden Verfahrensvorschriften befreit. -- dsaou 21:32, 27. Okt. 2009 (CET)
Tagungsperiode des Landesparteitages
- Wortlaut des Antrags:
- Art. 1. § 11 Abs. 2 S. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:
- „mindestens einmal jährlich“ wird durch „mindestens elf, spätestens dreizehn Monate nach dem letzten ordentlichen Landesparteitag“ ersetzt.
- Art. 2. § 11 Abs. 2 S. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
- Nach „Einberufung“ wird „eines außerordentlichen Landesparteitages“ ergänzt.
- Art. 3. In § 11 Abs. 2 S. 5 der Satzung wird „Parteitag“ durch „Landesparteitag“ ersetzt.
- Art. 4. In § 10 Abs. 4 wird nach „vom“ „ordentlichen“ ergänzt.
- Art. 5. In § 20 wird ein Absatz 3 eingefügt, der wie folgt gefasst wird:
- „Die Gründungsversammlung gilt als der erste ordentliche Landesparteitag, auf den der am 13. Dezember 2009 geänderte § 11 Abs. 2 S. 1 Anwendung findet.“
- Art. 1. § 11 Abs. 2 S. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:
- Begründung:
- Art. 1 soll den Zeitrahmen genau beschreiben, in dem der Landesparteitag zu tagen hat. Mit der vorherigen Formulierung hätte der Vorstand die Möglichkeit, den Zeitraum zwischen zwei Landesparteitagen und damit seine eigene Amtszeit auf 23 Monate auszudehnen. Durch Art. 5 wird festgelegt, dass die Gründungsversammlung der erste ordentliche Landesparteitag war.
- Mit der Änderung durch Art. 2 wird klargestellt, dass ein ordentlicher Landesparteitag nicht auf Antrag eines Zehntels der Piraten erfolgt und auch nicht durch einen Beschluss des Vorstandes. Für ihn ist keine Handlung eines Piraten notwendig. Er tritt automatisch im genannten Zeitraum zusammen. Der Zeitraum in § 11 Abs. 2 S. 1 ist lediglich dazu da, um dem Vorstand eine geeignete Organisationsmöglichkeit zu geben.
- Art. 3 und 4 betreffen lediglich redaktionelle Änderungen.
- -- dsaou 21:32, 27. Okt. 2009 (CET)