MV:Landesmitgliederversammlung 2013.1

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Einladung

Hallo $NAME,

Mit dem Ziel, unsere Satzung für die Bundestagswahl vorzubereiten und miteinander auch ein gemeinsames Vorgehen zu koordinieren, lädt der Vorstand Dich nach § 9b Absatz 3 Punkt 3 der Satzung zur außerordentlichen Landesmitgliederversammlung ein. Diese findet am 24. Februar 2013 von 11 Uhr bis 16 Uhr im Café Bleicheneck im Speicher am Katharinenberg, Am Katharinenberg 35 in Stralsund (http://goo.gl/maps/tIr0k), statt. Folgende Tagesordnung wird dort behandelt werden:

1 Begrüßung durch ein Vorstandsmitglied

2 Zulassung von Gästen und dem Stream

3 Wahl der Versammlungsämter

3.1 Versammlungsleiter

3.2 Protokollanten

3.3 Wahlleiter

4 Änderung von § 10 der Satzung

4.1 Fristen aller Aufstellungsversammlungen

4.2 Wahlordnung für die Aufstellungsversammlungen

5 Diskussion rund um die Wahlvorbereitung

6 Schluss der Versammlung

Die Akkreditierung beginnt um 10 Uhr, für die Du Deinen Ausweis oder den Reisepass mit Meldebestätigung benötigst. Um stimmberechtigt zu sein, musst Du den Mitgliedsbeitrag für 2013 gezahlt haben, was Du jedoch vor Ort auch noch tun kannst.

Aktuelle Veröffentlichungen zur Landesmitgliederversammlung, inbesondere auch die vorgeschlagenen Satzungsänderungen, findest du unter https://wiki.piratenpartei.de/MV:Landesmitgliederversammlung_2013.1 .

Ich freue mich, Dich in Stralsund zu treffen.

Michael Rudolph

Anträge

Antrag Satzungsänderung

§ 10a - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

(1) Die Aufstellung von Bewerbern für die Wahlen zu Volksvertretungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, der Bundessatzung und nach dieser Satzung.

(2) Die Aufstellung von Landeslisten erfolgt in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts in Mecklenburg-Vorpommern wahlberechtigten Piraten. Die Aufstellung von Wahlkreisbewerbern erfolgt in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigten Piraten. In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneidet, in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung gewählt werden (gemeinsame Wahlkreisversammlung). Die Aufstellung von Wahlvorschlägen zu Kommunalwahlen erfolgt in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Kreis oder in der kreisfreien Stadt wahlberechtigten Piraten.

(3) Die Einladung zu den Aufstellungsversammlungen erfolgt durch den Landesvorstand, sofern im Falle einer gemeinsamen Wahlkreisversammlung oder der Aufstellung von Wahlvorschlägen zu Kommunalwahlen ein Kreisverband besteht, durch den Kreisvorstand. Die Einladung erfolgt durch E-Mail, sofern ein Pirat keine E-Mail-Adresse angegeben hat, durch einfachen Brief. Die Einladung gilt als bewirkt, wenn sie an die letzte bekanntgemachte Adresse gerichtet wurde. Die Einladungsfrist beträgt vier Wochen ab Verschicken der Einladung.

(4) Aufstellungsversammlungen zur Landesliste sind beschlussfähig, wenn mindestens zehn stimmberechtigte Piraten teilnehmen. Alle anderen Aufstellungsversammlungen sind beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Piraten teilnehmen.

§ 10b - Wahlverfahren

(1) Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung darf Bewerber, auch sich selbst, vorschlagen. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Jedem Bewerber steht dafür eine Redezeit von mindestens zehn Minuten zu.

(2) Die Bewerber werden in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt. Dafür kommt ein Zustimmungswahlverfahren zur Anwendung.

(3) Jeder stimmberechtigte Pirat hat dabei für jeden Bewerber genau eine Stimme zu vergeben, mit der er den Bewerber entweder ablehnen (Nein) oder ihm zustimmen (Ja) kann. Im Falle der Zustimmung muss er seine Stimme zugleich gewichten und zwischen null und drei Punkte vergeben. Gültig sind alle abgegebenen Stimmzettel, auf denen hinter jedem Bewerber genau ein Feld angekreuzt ist.

(4) Gewählt sind diejenigen Bewerber, die mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten haben. Die Reihenfolge auf der Landesliste beziehungsweise dem Wahlvorschlag bestimmt sich nach der Gesamtzahl der erreichten Punkte. Ist ein Wahlkreisbewerber aufzustellen, ist derjenige mit der höchsten Punktzahl gewählt. Im Falle der Punktgleichheit wird jeweils eine Stichwahl durchgeführt, bei der wiederum die Gesamtzahl der erreichten Punkte maßgeblich ist. Führt das zu keinem Ergebnis, entscheidet das Los.

(5) Die Aufstellungsversammlung kann weitere Wahlgänge beschließen.

(6) Die Aufstellungsversammlung gibt sich eine Wahl- und Geschäftsordnung.

--StK 18:01, 8. Feb. 2013 (CET)

Anreisemöglichkeiten

Allgemeines

  • Auto: Die nächstgelegenen kostenlosen Parkplätze in größerer Zahl befinden sich auf dem neuen Markt (ca. 5 min Fußweg bis zum Tagungsort). Am Wochenende (Sonnabend ab 13 Uhr) ist das Parken auf dem Neuen Markt kostenlos.
  • Bahn: Vom Bahnhof in Stralsund ist unsere Tagungsstätte in ca. 10 Minuten Fußweg zu erreichen: Richtung Stadtzentrum, kurz nach der ersten großen Ampelkreuzung, halblinks (Straße: Katharinenberg).

Aus Rostock

  • Auto: B105 > 18439 Stralsund, Katharinenberg 35
  • Bahn: Rostock ab 09:01 Uhr, Stralsund an 09:55 Uhr

Aus Greifswald

  • Auto: B105/B96 und B96 > 18439 Stralsund, Katharinenberg 35
  • Bahn: Greifswald ab 09:19 Uhr, Stralsund an 09:41 Uhr

Aus Neubrandenburg

  • Auto: A20 Richtung Lübeck/Stralsund > Ausfahrt 24-Stralsund auf B96n > Ausfahrt Stralsund-Altstadt/Stralsund-Franken > 18439 Stralsund, Katharinenberg 35
  • Bahn: Neubrandenburg ab 08:32 Uhr, Stralsund an 09:51 Uhr

Aus Schwerin

  • Auto: A14 Richtung Wismar > Kreuz Wismar A20 > Ausfahrt 24-Stralsund auf B96n > Ausfahrt Stralsund-Altstadt/Stralsund-Franken > 18439 Stralsund, Katharinenberg 35
  • Bahn: Schwerin ab 07:53 Uhr, Stralsund an 09:55 Uhr