LiquidFeedback/Themendiskussion/3370

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Version vom 26. März 2013, 11:32 Uhr von Oblomow (Diskussion | Beiträge)

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Zu den gegenwärtigen Anregungen:

Thema verschieben:

Ja, der andere Themenbereich wäre wohl möglicherweise passender. Bei den ausgewählten Personen, die LiquidFeedback noch nutzen glaube ich allerdings nicht, dass dies viel brächte, zumal es im anderen Topic um Datenschutz und nicht um Datenschutzrecht geht, während im aktuellen Themenbereich immerhin Recht steht. Am Antrag selbst würde sich dadurch auch nichts ändern.


Präzisere Ausgestaltung:

Es wurde darum gebeten, eine Höhe des vorgestellten Schmerzensgeldbeitrags in den Antrag einzubinden. Ich hatte in der ersten Version eine etwas konkretere Begründung, die ich nach einer inzwischen zurückgezogenen Anmerkung von crackpille geändert habe. Dabei wird an die Regelung in §253II BGB angelehnt, wo von einer billigen, also angemessenen Entschädigung die Rede ist. In etwa so sollte dann auch die Regelung im BDSG ausgestaltet sein. Ich wüsste nicht, warum genaue Beträge genannt werden sollten. Wir haben Gerichte, vor denen das entscieden werden kann, würde aber wie gesagt dafür sorgen, dass klar wird, dass dem Gesetzgeber ein niedriger Betrag vorschwebt.

Zu dem Spamfilter kann ich kam was sagen, da ich ihn nicht kenne und nicht weiß ob er ohne Gesetz, das das erlaubt oder eine Einwilligung personenbezogene Daten sammelt. Bzw. können ja mal alle §4 BDSG prüfen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4.html

Gesetze, die sowas erlauben können sind bspw. §28 und §29, Einwilligung im Sinne des BDSG ist in §4a geregelt, wobei da die Freiwilligkeit oft schon heißt, dass es unfreiwillig ist, wenn man ohne Datenpreisgabe einen Dienst nicht nutzen kann.

Falls also jetzt dein Spamfilter gegen §4BDSG verstieße, dann ist natürlich bei einer Klage Schmerzensgeld zu zahlen. Die Frage ist halt nur, ob das jemand tut wegen bspw. 10€ wo das bisher jedem ziemlich egal schien.



Richtigen Antrag daraus machen:

Es ist ziemlich klar, dass dieser Antrag fürs Bundesprogramm ausgerichtet ist und dann schon in den richtigen bereich einsortiert werden würde. Da wir aber noch auf einer Meinungsbildungsplattform sind, sollte uns wohl doch eher der Inhalt interessieren.