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Hier der Antragstext von Hollarius: Letzter Autor Holger Hennig (Hollarius) am 2012-06-03 18:33:41

Antrag:

An geeigneter Stelle sei in das Grundsatzprogramm einzufügen:

„Wir sprechen uns gegen die Einordnung von großkalibrigen Waffen mit automatischem oder halbautomatischem Nachladen als Sportgeräte aus. Solche Waffen sollen damit nur noch für Menschen erwerbbar sein, die sie aus beruflichen oder jagdlichen Gründen brauchen.“

Begründung:

Sportschützen dürfen gerne auf Pappscheiben schießen, dafür braucht man aber weder große Kaliber noch automatische Waffen. Erfurt und Winnenden haben gezeigt, dass es unverantwortlich ist, Waffen, die speziell für Polizei- oder Kriegsgebrauch entwickelt wurden, in private Hände zu geben. Die olympischen Schießwettbewerbe werden fast ausnahmslos mit Kleinkaliberwaffen geschossen, für andere Sportarten können Alternativen mit Farbkugeln oder gar virtuellen Schießständen entwickelt werden. Dass Privatbürger für den Sport beliebig viele Waffen, teilweise auch Kriegswaffen, und dazu unbegrenzt viele Schuss Munition zu Hause lagern können, ist in der Risikoabwägung nicht nachvollziehbar. Es gibt keine Partei in Deutschland, die nach den Schulmassakern ernsthafte Konsequenzen gezogen hätten – wir sollten da klüger sein.


Fragen

Meine Fragen: Hallo, ich finde das etwas unkonkret, ab wann fängt Großkaliber an? Ab wann braucht man diese? Wer legt fest, was man braucht oder nicht? Wenn wir diese verbieten, sind wir dann klüger als iwer anders? Lässt sich dadurch ein Amoklauf verhindern? (Ich gebe zu bedenken, das wohl trotz aller Verbote dennoch illegale Waffen mit relativ wenig Aufwand zu bekommen wären!) MistaBreed 10:13, 4. Jun. 2012 (CEST)

Was glaubst Du bringt so ein Verbot? Wer weiter Großkaliber schießen will, macht dann halt nen Jagdschein. Effekt: keiner



Anregungen

  • Ergänzung im Waffenrecht

"Alle Waffen (unabhängig von Kaliber oder Verwendung) sind in gesicherte Verwahrung zu geben. Die Kreispolizeibehörde bestimmt Ort und Beauftragte für die Verwahrung. Von dieser Verordnung sind Personen ausgenommen, denen das Führen von Waffen aus berufsmäßigen Gründen erlaubt ist."

Mit diesem einfachen Zusatz ist allen geholfen. Wer im Verein schießen will holt die Waffe beim Waffenwart ab und gut is.

  • Bitte Großkaliber definieren

Weil Großkaliber in der Definition des Antrags vorkommt, hat es Sinn den Begriff zu definieren. Großkaliber ist eine umgangssprachliche Beschreibung. Somit ist die Forderung ungenau

  • Unnötige Forderung betreffend der automatischen Waffen

Da automatische Waffen bereits verboten sind und nicht bestandteil des GWaffG sind sondern Kriegswaffen Gesetzes. Sie sind automatisch für Sportzwecke bereits verboten. Auch der private Besitz der automatischen Waffen ist nicht möglich. Somit ist die Forderung in dem Zusammenhang unnötig (rechtlich nicht möglich)

  • Streichung "Kriegswaffen" aus dem Text

Da Kriegswaffen bereits verboten sind, werden sie auch nicht durch das WaffG reguliert, sondern durch das Kriegswaffenkontrollgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/index.html

Benutzung des Terminus Kriegswaffen im Zusammenhang mit Sport ist inhaltlich nicht richtig. Entspricht nicht den rechtlichen Tatsachen.

  • Verbot von .22 lfB mit einschließen

Es ist bewiesen, dass s.g. Kleikalibermunition - also .22 lfb auch absolut tödlich ist, wäre es absolut verantwortungslos diese Art von Waffen nicht auch unter das Verbot zu stellen, da im Endeffekt kein Unterschied zu Kaliber mit mehr Energie auf kurze Distanzen (z.B. Schule, Klassen usw).

  • Verbot unabhängig von Ladeart einführen

Wie Fall Brevk zeigt, wurde aus der Waffe alle 10 sek. Ein Schuss abgegeben. Da dieses auch mit einem Einzellader zu bewältigen wäre, ist die Gefährlichkeit der Einzellader Waffen mit den automatischen oder halbautomatischen gleichzustellen. Somit ist das Verbot im Sinne dieses Antrags nun auf alle Arten der Feuerwaffen zu erweitern: unabhängig vom Kaliber und Ladeart.

  • Liberale Position zum Waffenrecht.

Ich rege an, statt dessen folgendes an geeigneter Stelle sei in das Grundsatzprogramm einzufügen:

Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die notwendige Sicherheit gewährleisten, aber nicht unnötig die Freiheit oder Grundrechte der Bürger beschneiden.

Wir treten nicht für eine bewaffnete Bevölkerung ein. Schusswaffen gehören in die Hände von sachkundigen und zuverlässigen Bürgern zur Ausübung von Sport, Jagd oder anderen, berechtigten Interessen.

Waffen gehören nicht in die Öffentlichkeit. Das Führen von Schusswaffen soll den Sicherheitsbehörden und wenigen besonders gefährdeten Personen vorbehalten bleiben.

Vergleiche zwischen Rechtsstaaten mit verschiedenen Waffengesetzen zeigen, dass Gewaltverbrechen keinen ersichtlichen Zusammenhang mit dem legalen Waffenbesitz in der Bevölkerung haben. Daher sehen wir keinen Vorteil darin die Zahl der legalen Waffen bei der Bevölkerung gezielt zu erhöhen oder zu senken.

Legalwaffenbesitzer liegen in der Verbrechensrate erheblich unter dem Durchschnitt der Bevölkerung. Entsprechend sollten sie nicht diskriminiert und in Grundrechten beschnitten werden werden, indem sie vorauseilend als potenziell gefährlich eingestuft werden.

Wir sind gegen das im Aufbau befindliche zentrale Waffenregister, in dem die Namen von staatlich überprüften Bürgern neben Kriminellen mit persönlichen Waffenverboten stehen. Dies stellt eine unnötige Datensammelung ohne jeglichen Präventionscharakter dar und ist diskriminierend. Wir befürworten ein anonymisiertes Register, das lediglich die Seriennummern der Waffen und die registrierenden Behörden erfasst.

Wir sind gegen zentrale Lagerung von privaten Waffen und Munition. Dies beugt keinem Missbrauch vor, sondern fördert die Begehrlichkeiten durch Kriminelle.

Gründe finden sich vielfach auf der Seite der AG Waffenrecht: http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht