Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 008

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Arbeit und Soziales
Nummer: 008
Antragsteller: Colorofthenight, Wika, Ametar, jck_r, DrSprecher u.v.m. für die Sozialpiraten
Bundesparteitag: 2013.1
Zusammenfassung:
Schlagworte:
Ranking: 1
Datum der letzten Änderung: 09.03.2013
Inhalt
Titel: Das sozialpolitische Programm der Piratenpartei
Text: (Text folgt nach redaktioneller Überarbeitung)
Begründung: -
Piratenpad: -
Liquid Feedback: -
Wiki-Antragsfabrik: -


Anregungen Eine Anregung hinzufügen

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  • Der Antrag wurde bereits von den Sozialpiraten überarbeitet und in gekürzer, konsensfähiger Form in den Gesamtantrag im Bereich Arbeit & Soziales eingearbeitet, da die Anträge im Bereich Arbeitsrecht von der AG Justizpolitik in den Zuständigkeitsbereich der Sozialpiraten übergegangen sind. Bitte daher Doppelungen vermeiden. Colorofthenight 01:53, 9. Mär. 2013 (CET)
  • Antrag 008 in der ursprünglichen Form (nur Anti-Mobbing-Gesetz) ist zurückgezogen und geht in den Gesamtantrag der Sozialpiraten ein. R2Dine 11:48, 9. Mär. 2013 (CET)

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Nicht mehr aktuell. R2Dine 12:02, 9. Mär. 2013 (CET)
1. Lieber wigbold, leider hast Du Dich nur sehr oberflächlich mit unserem Antrag und seiner Begründung auseinandergesetzt. Ich habe Dir mal unseren Gesetzesvorschlag verlinkt, der sich an der bereits in anderen europäischen Ländern erfolgten Gesetzgebung orientiert: Anti-Mobbing-Gesetz. Betriebs- und Dienstvereinbarungen gegen Mobbing in deutschen Unternehmen und Verwaltungen folgen einem ganz ähnlichen Modell. Auf europäischer Ebene wird das Thema ebenfalls sehr ernst genommen. Denkbar ist insbesondere eine Richtlinie mit einem entsprechenden Regelungsauftrag an die Mitgliedstaaten.

Offenbar ist Dir die Realität an vielen Arbeitsplätzen heute nicht bewußt. Deine Einwände zeigen, daß Mobbing für Dich allenfalls ein theoretisches Problem darstellt. Für die betroffenen Arbeitnehmer (und potentiellen Wähler) ist es das nicht. Man mag über einzelne Forderungen in bestimmten Modulen unterschiedlicher Meinung sein, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung als solcher läßt sich jedoch nicht leugnen. Deine Vorstellungen von Mobbing-Fällen vor Gericht sind einfach nur blauäugig und nicht verallgemeinerungsfähig. Du stilisierst hier eine Dir offenbar persönlich sehr mißliebige Thematik zu einem "Rachefeldzug emotionaler Personen". Würdest du so auch die Diskussion über Vergewaltigung in der Ehe bezeichnen, die auch erst ein Bewußtsein für dieses Problem geschaffen hat, so daß ein solches Verhalten heute als selbstverständlich nicht mehr hinnehmbar gilt? R2Dine 22:53, 7. Mär. 2013 (CET)
P.S. Und schau Dir mal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Thema Beweislastumkehr an ;-) § 22 AGG Beweislast Das gilt natürlich nur im Zivil- und nicht im Strafverfahren. Ähnliches gibt es im Arzthaftungsrecht.

Du findest den Wahlprogrammpunkt in der jetzigen Form schlecht? Sich gegen den Wahlprogrammpunkt aussprechen

Nicht mehr aktuell. R2Dine 11:54, 9. Mär. 2013 (CET)
# Der Antrag ignoriert die bestehende Rechtslage bzw. zeugt von Unkenntnis der Möglichkeiten für Mobbing-Opfer:

  • Modul1 : Es gibt bereits einen umfassenden Schutz vor Mobbing. Geschäftsführer und auch Schulleitungen sind verpflichtet Mobbing abzustellen.
  • Modul2 : Das Opfer muss derzeit lediglich ein Gespräch mit bzw. ein Schreiben an dem Verantwortlichen nachweisen, was das Mobbing thematisiert und diesen auffordert es abzustellen. Das ist einfach zu erhalten, wenn man sich das Gespräch mit den Personalverantwortlichen bestätigen läßt. Doch auch ohne Bestätigung reicht die Angabe des Opfers. Zudem wird ein ärztlicher Rat _vor_ der in Kenntnissetzung des Verantwortlichen benötigt, der eine _mögliche_ Gesundheitsgefährdung durch Mobbing feststellt. Führt dieser Rat dann später nach missglückten Massnahmen des Verantwortlichen zur Eigenkündigung, gibt es IMHO keine Sperre ...
  • Modul 3: Abschreckende Mindestentschädigungen führen lediglich dazu, dass keine Arbeitsplätze mehr besetzt werden, - bzw. dass die Arbeitnehmer risikominimierend nach psychischer Belastbarkeit bzw. "Softskills" ausgesucht werden. Insbesondere dann wenn willkürlich "im Zweifel für den betroffenen Kläger entscheiden werden" soll. Was zudem das In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) umdreht, was dann eklatant juristischen, wie rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht.
  • Modul 4: "Strafverfolgung von Amts wegen" - Hierbei bin ich dann mal gespannt, wieviele Anzeigen zu einer "Vortäuschung einer Straftat" führen. Bestehende Regelungen sind vollkommen ausreichend, da sie insbesondere _beweisbare_ Tatsachen wie Beleidigungen oder Diskriminierungen umfassen.
  • Modul 5: "Keine Sperrzeit für Mobbingopfer" - Siehe Modul 2
  • Modul 6: "Mobbingbeauftragte" - mit "richterlicher Unabhängigkeit"?! - Hier wären Sozialarbeiter angebracht, die die Menschen über ihre bestehenden Rechte aufklären, sie bei der Hand nehmen und bei dem bürokratischen Formalitäten unterstützen. Diese müssen nicht demokratisch gewählt sein, sondern frei wählbar vom Klienten. Ähnlich wie der bestehende Rechtsschutz, den jeder in Anspruch nehmen kann. Sogar der Sachbearbeiter in der Arbeitsargentur kann Ansprechpartner sein ... man muss hier lediglich mal Auskunft erfragen - am besten den verantwortlichen und rechtsverpflichteten _Beamten_!
m.E. ist der Antrag aus einer einseitigen subjektiven Perspektive formuliert, einer emotionalen Person, die sich gemobbt als empfindet und keinerlei Idee hat. - Diejenigen, die vom Antragsteller als verantwortlich schuldig bestimmt werden, sind willkürlich verurteilt, - ohne Verfahren mit Unschuldvermutung, sollen sie haft- und strafbar gemacht werden. Im Zuge wird eine ebenso willkürliche Mindestentschädigung bestimmt. Das widerspricht jeglichem Grundrecht dieser Verantwortlichen und der Gerechtigkeit. - Im Grunde fordern Mobbing-Opfer ein Sonderrecht auf Vergeltung gegenüber einem entrechtet bestimmten Verantwortlichen; - der nichteinmal vom Mobbing Kenntnis bekommen muss, sondern pauschal durch eine Beweisumkehr verantwortlich gemacht werden soll. - Ohne die Abwägung der Rechte anderer ist der gesammte Antrag lediglich politisches Mobbing der Arbeitgeber und Schulen bzw. personifiziert deren Geschäftsführung und Leitung. Die Begründung ist Augenstreu. Mit ebenso einseitigen (emotionalisierenden) Referenzen ...
Ich lehne jeglichen politischen Rachefeldzug ab!
-- wigbold