Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Anträge für die Umfrage 2013/Wahlprogramm BPT - 008
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Arbeit und Soziales
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Lieber wigbold, leider hast Du Dich nur sehr oberflächlich mit unserem Antrag und seiner Begründung auseinandergesetzt. Ich habe Dir mal unseren Gesetzesvorschlag verlinkt, der sich an der bereits in anderen europäischen Ländern erfolgten Gesetzgebung orientiert. Anti.Mobbing-gesetz. Betriebs- und Dienstvereinbarungen gegen Mobbing in deutschen Unternehmen und Verwaltungen folgen einem ganz ähnlichen Modell. Auf europäischer Ebene wird das Thema ebenfalls sehr ernst genommen. Denkbar ist in Kürze insbesondere eine Richtlinie mit einem entsprechenden Regelungsauftrag an die Mitgliedstaaten.
Offenbar ist Dir die Realität an vielen Arbeitsplätzen heute nicht bewußt. Deine Einwände zeigen, daß Mobbing für Dich allenfalls ein theoretisches Problem darstellt. Für die betroffenen Arbeitnehmer (und potentiellen Wähler) ist es das nicht. Man mag über einzelne Forderungen in bestimmten Modulen unterschiedlicher Meinung sein, die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung läßt sich jedoch nicht leugnen. Deine Vorstellungen von Mobbing-Fällen vor Gericht sind einfach nur blauäugig und nicht verallgemeinerungsfähig.
Du findest den Wahlprogrammpunkt in der jetzigen Form schlecht? Sich gegen den Wahlprogrammpunkt aussprechen
- Der Antrag ignoriert die bestehende Rechtslage bzw. zeugt von Unkenntnis der Möglichkeiten für Mobbing-Opfer:
- Modul1 : Es gibt bereits einen umfassenden Schutz vor Mobbing. Geschäftsführer und auch Schulleitungen sind verpflichtet Mobbing abzustellen.
- Modul2 : Das Opfer muss derzeit lediglich ein Gespräch mit bzw. ein Schreiben an dem Verantwortlichen nachweisen, was das Mobbing thematisiert und diesen auffordert es abzustellen. Das ist einfach zu erhalten, wenn man sich das Gespräch mit den Personalverantwortlichen bestätigen läßt. Doch auch ohne Bestätigung reicht die Angabe des Opfers. Zudem wird ein ärztlicher Rat _vor_ der in Kenntnissetzung des Verantwortlichen benötigt, der eine _mögliche_ Gesundheitsgefährdung durch Mobbing feststellt. Führt dieser Rat dann später nach missglückten Massnahmen des Verantwortlichen zur Eigenkündigung, gibt es IMHO keine Sperre ...
- Modul 3: Abschreckende Mindestentschädigungen führen lediglich dazu, dass keine Arbeitsplätze mehr besetzt werden, - bzw. dass die Arbeitnehmer risikominimierend nach psychischer Belastbarkeit bzw. "Softskills" ausgesucht werden. Insbesondere dann wenn willkürlich "im Zweifel für den betroffenen Kläger entscheiden werden" soll. Was zudem das In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) umdreht, was dann eklatant juristischen, wie rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht.
- Modul 4: "Strafverfolgung von Amts wegen" - Hierbei bin ich dann mal gespannt, wieviele Anzeigen zu einer "Vortäuschung einer Straftat" führen. Bestehende Regelungen sind vollkommen ausreichend, da sie insbesondere _beweisbare_ Tatsachen wie Beleidigungen oder Diskriminierungen umfassen.
- Modul 5: "Keine Sperrzeit für Mobbingopfer" - Siehe Modul 2
- Modul 6: "Mobbingbeauftragte" - mit "richterlicher Unabhängigkeit"?! - Hier wären Sozialarbeiter angebracht, die die Menschen über ihre bestehenden Rechte aufklären, sie bei der Hand nehmen und bei dem bürokratischen Formalitäten unterstützen. Diese müssen nicht demokratisch gewählt sein, sondern frei wählbar vom Klienten. Ähnlich wie der bestehende Rechtsschutz, den jeder in Anspruch nehmen kann. Sogar der Sachbearbeiter in der Arbeitsargentur kann Ansprechpartner sein ... man muss hier lediglich mal Auskunft erfragen - am besten den verantwortlichen und rechtsverpflichteten _Beamten_!
- m.E. ist der Antrag aus einer einseitigen subjektiven Perspektive formuliert, einer emotionalen Person, die sich gemobbt als empfindet und keinerlei Idee hat. - Diejenigen, die vom Antragsteller als verantwortlich schuldig bestimmt werden, sind willkürlich verurteilt, - ohne Verfahren mit Unschuldvermutung, sollen sie haft- und strafbar gemacht werden. Im Zuge wird eine ebenso willkürliche Mindestentschädigung bestimmt. Das widerspricht jeglichem Grundrecht dieser Verantwortlichen und der Gerechtigkeit. - Im Grunde fordern Mobbing-Opfer ein Sonderrecht auf Vergeltung gegenüber einem entrechtet bestimmten Verantwortlichen; - der nichteinmal vom Mobbing Kenntnis bekommen muss, sondern pauschal durch eine Beweisumkehr verantwortlich gemacht werden soll. - Ohne die Abwägung der Rechte anderer ist der gesammte Antrag lediglich politisches Mobbing der Arbeitgeber und Schulen bzw. personifiziert deren Geschäftsführung und Leitung. Die Begründung ist Augenstreu. Mit ebenso einseitigen (emotionalisierenden) Referenzen ...
- Ich lehne jeglichen politischen Rachefeldzug ab!
- -- wigbold
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