| Trotz vieler Initiativen von Betroffenen fehlen bisher in Deutschland wirksame Gesetze im Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen.
Im europäischen Ausland gibt es bereits eine Anti-Mobbing-Gesetzgebung, so in Schweden, Frankreich oder Spanien. Auch bei der EU ist man sich der Mobbing-Problematik bewußt. Die etablierten Parteien in Deutschland sehen jedoch keinen Handlungsbedarf.
Mit einem entsprechenden Gesetz kann die Flut von Krankschreibungen, Reha-Maßnahmen, Berentungsverfahren, endloser Prozeßaufwand gegen unberechtigte Abmahnung, Kündigung und Abfindungen auch in der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Insofern Mobbing auch als von oben gelenktes Steuerungsinstrument eingesetzt wird, ist ein konkreter gesetzlicher Schutz von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Hier sei beispielhaft auf die Strafbarkeit von Stalking in § 238 StGB verweisen, der seit seiner Einführung im Jahr 2006 zu einem erheblichen Rückgang entsprechender Übergriffe geführt hat. Dies beweist, wie wirksam eine gesetzliche Regelung, die die gesellschaftliche Ächtung eines bestimmten Verhaltens zum Ausdruck bringt, Opfer zu schützen vermag, bevor sie zu Opfern werden. Auch ein Anti-Mobbing-Gesetz wird diese präventive Wirkung nicht verfehlen.
Eine gesetzliche Regelung ist insbesondere notwendig, da die einzelne Mobbinghandlung an sich keine strafrechtliche Relevanz besitzt und das Mobbingszenario erst in der Gesamtschau sichtbar wird.
Typische Mobbinghandlungen sind beispielsweise bewusstes Überlasten mit Arbeit, demütigende Kritik vor den Kollegen, Hochspielen von kleinen Fehlern, "Schneiden" durch die Kollegen, ständige "Mitarbeiter-Gespräche" mit dem Ziel der Einschüchterung, mehrfache unberechtigte oder konstruierte Abmahnungen oder wiederholte widerrechtliche Kündigungen. Werden eine oder mehrere dieser Handlungen [1] über ein halbes Jahr oder länger und mindestens einmal pro Woche verübt, spricht man laut Definition des Arbeitspsychologen Prof. Heinz Leymann von Mobbing.
Bekannt geworden sind eine Reihe von Fällen, in denen die Unabhängigkeit der Justiz durch Mobbing gegen nonkonforme Richter und Staatsanwälte gefährdet wurde. In der Zumwinkel-Affaire sprachen Mitarbeiter der zuständigen Staatsanwaltschaft von einem "System des Mobbings", um die gebotenen Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung zu unterdrücken [7] (vgl. hierzu und anderen Fällen [8, 9]).
Mobbing bedroht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe von 40 Mio. Beschäftigten in Deutschland. Die in mehreren wissenschaftlichen Studien belegte hohe Zahl der Opfer [2, 3, 4], die in psychische und körperliche Krankheit, hohe Fehlzeiten, Verlust des Arbeitsplatzes bis hin zum Zustand chronischer Arbeitsunfähigkeit gemobbt werden, belegt, dass im deutschen Rechtssystem kein ausreichender gesetzlicher Schutz gegen Mobbinghandlungen existiert. Mobbing betrifft jährlich nach offiziellen Angaben rund 2 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland, was 5,5% der Erwerbstätigen entspricht. Etwa 20% aller Selbstmorde werden auf Mobbing zurückgeführt [3].
Auch im Bildungswesen und den Schulen wird von Experten eine Ausbreitung von Mobbing durch Mitschüler sowie von Teilen des Lehrpersonals und der Direktion gegenüber Schülern festgestellt. Es wird übereinstimmend eine Häufung von Mobbing an Schülern mit Migrationshintergrund oder Behinderung beobachtet. Gerade dies weist darauf hin, dass eine wirksame Gesetzgebung bisher nicht besteht. Eine spezielle Gesetzgebung auf Länderebene, um die aufsichtführenden Schulbehörden zum Einschreiten gegen Mobbing zu motivieren, ist dringend erforderlich. [5] Dies ist auch im Sinne der allseits geforderten Integration und Inklusion, die in der Piratenpartei (AG Inklusion) nachdrücklich und konkret thematisiert wird [6].
Bei beständiger Wettbewerbsverschärfung und Angst um den eigenen Arbeitsplatz kommt es vermehrt zu Mobbing, d. h. dem bewussten, zielgerichteten und systematischen Anfeinden, Schikanieren, Drangsalieren oder Ausgrenzen von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Ein solches Verhalten verletzt die Würde der betreffenden Person und schafft ein von Erniedrigung, Entwürdigung und Beleidigung gekennzeichnetes Arbeitsumfeld. Ziel ist letztlich, unliebsame, teure oder vermeintlich überzählige Mitarbeiter zu "entfernen", indem man sie vorbei an Kündigungsschutz und Abfindung zur Eigenkündigung oder in die Frühverrentung nötigt.
Für Verwaltungen werden durch Vertragsärzte psychiatrische Gutachten erstellt (sog. Gefälligkeitsgutachten), die den Bediensteten vermeintliche Arbeits- oder Dienstunfähigkeit bescheinigen.
Betriebs- oder Personalräte werden in den meisten Fällen so desinformiert, eingeschüchtert oder mit Vorteilen bedacht, dass ein Einschreiten ihrerseits bei Verstößen gegen Formvorschriften bei Kündigungen oder vorzeitigen Zurruhesetzungen verhindert wird.
Das Mobbingopfer wird damit über einen langen Zeitraum hinweg so ausgegrenzt, dass es keinerlei Verbündete mehr finden kann. Es steht förmlich im Regen! Depressionen sind die erste Folge, die meinst der Anfang vom bitteren Ende sind.
Dies erzeugt einen über lange Zeit anhaltenden Zustand der berechtigten Angst, seinen Arbeitsplatz zu verlieren und macht Mobbingopfer hilf- und willenlos. Das Ende beginnt seinen Lauf zu nehmen. Die Opfer werden unter diesem Druck in der Regel tatsächlich krank und bekommen dies auch noch angelastet. Sie werden nach längeren Fehlzeiten wegen Krankheit gekündigt oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Viele Mobbingopfer werden in ihrer Einsamkeit zum Alkohol- oder/und Medikamentenmissbrauch getrieben, was wiederum zu körperlichen Erkrankungen führt und/oder in viel zu vielen Fällen sogar zum Suizid. Diese weitreichenden Folgen veranschaulichen die verzweifelte Lebenssituation von Mobbingopfern und unterstreichen die Notwendigkeit eines gesetzlichen Opferschutzes.
Zentrale Anliegen der Piraten, der Schutz der bürgerlichen Freiheiten, des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit, die Stärkung der Gewaltenteilung, der demokratischen und rechtsstaatlichen Spielregeln erfordern eine von interessierter Seite nicht korrumpierbare Absicherung per Bundesgesetz.
Quellen:
[1] FOCUS Money Online vom 13.01.2007, http://www.focus.de/finanzen/karriere/berufsleben/mobbing/mobbing/45-mobbing-handlungen_aid_6016.html; http://wiki.piratenpartei.de/AG_Anti-Mobbing-Gesetz
[2] Studie des IFAK Instituts zu Mobbing http://kdm13.wordpress.com/der-eugh-starkt-arbeitnehmerrechte-eugh-urteil-c-30306/studie-des-ifak-instituts-zu-mobbing/
[3] DER SPIEGEL Nr. 16 vom 16.04.2012, S. 56 ff. "Kollege Feind"
[4] Der Mobbing Report 2002, http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/682700/publicationFile/46973/Fb951.pdf
[5] Berichte von Frau Ricarda Rolf, Leiterin der Antimobbingstelle Mobbing-Zentrale.de http://www.mobbing-zentrale.de/ und Statistik Dipl.-Psych. Elias Feinstein, Spezialpraxis für Mobbingopfer
[6] Grundsatzantrag der AG Inklusion, http://wiki.piratenpartei.de/AG_Inklusion/Grundsatzantrag
[7] Staatsanwältin im Krieg. Financial Times Deutschland, 14.12.2008. http://www.ftd.de/karriere/management/:agenda-staatsanwaeltin-im-krieg/451510.html?page=2
[8] Jürgen Roth, Ermitteln verboten!, Rowohlt, 2. Auflage 2007
[9] ders., Der Deutschland-Clan: Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz, 2006
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