Hilfe:Antragsfabrik Rheinland-Pfalz
Vorbemerkungen
Nachstehend findet ihr einen Entwurf zur Behandlung von Anträgen. Dieses ist momentan lediglich eine Orientierung, um zu verstehen, wie die Antragsfabrik prinzipiell angelegt ist. Die nachstehenden Vorschläge sollen vom Landesparteitag genehmigt werden, stehen aber noch zur Diskussion.
Was passiert mit Anträgen, die auf einem Landesparteitag nicht behandelt wurden? Gelten sie als abgelehnt? Oder werden sie einfach auf dem nächsten LPT zusammen mit den neu eingereichten Anträgen als normale eingereichte Anträge behandelt? Oder gelten sie als vertagt, obwohl sie nicht behandelt und explizit vertagt wurden? Ich bin dafür, dass sie automatisch als abgelehnt gelten sollen. Sie müssen dann vom Antragsteller für den nächsten LPT erneut aktiv eingereicht werden. Das hat den großen Vorteil, dass der Antrag nochmals in die Hand genommen und möglicherweise aktualisiert wird und vergessene Anträge werden nicht unsinnigerweise zur Abstimmung gestellt (so einen Fall haben wir z.B. bei dem Antrag auf Aufstellungsversammlung im Frühjahr 2013).
Und was geschieht mit zurückgezogenen Anträgen? Sie werden auf dem LPT zur Übernahme durch andere Piraten präsentiert. Gilt dies auch für eingereichte Anträge, die vor dem LPT wieder zurück gezogen werden? Wie lange werden dann zurückgezogene Anträge zur Übernahme vorgehalten?
Wie lange bleiben Entwürfe als Entwürfe stehen? Bis in alle Ewigkeit, oder werden sie auch mal archiviert? Was geschieht mit Entwürfen, die zurückgezogen werden? Müssen sie zur Übernahme vorgehalten werden, oder können sie direkt als zurückgezogen archiviert werden, weil sie noch nicht eingereicht waren?
Meine Idee dazu ist, dass wir die Behandlung von Anträgen prinzipiell in der Satzung verankern, ohne dort auf technische Details einzugehen. Für die technischen Details verweisen wir in der Satzung lediglich auf eine Richlinie.
Satzungsvorschlag
Als Satzungsentwurf in etwa so: dem § 5.7 der Landessatzung https://wiki.piratenpartei.de/RP:Satzung#.C2.A75.7_.5BSatzungs-_und_Programm.C3.A4nderung.5D werden folgende neue Absätze hinzugefügt: (5) Ein Antrag liegt mindestens in einem der nachstehenden Zustände vor:
a) eingereicht: ein Antrag muss in Textform an den Vorstand eingereicht werden und steht dann zur Abstimmung auf dem nächsten LPT an.
b) übernehmen: ein eingereichter Antrag kann jederzeit vom Antragsteller zurück gezogen werden und steht danach zur Übernahme durch einen anderen Piraten bereit.
c) zurückgezogen: ein eingereichter und vom Antragsteller zurückgezogener Antrag, der nicht spätestens auf dem nächstliegenden LPT übernommen wurde, gilt als zurückgezogen und kommt nicht mehr zur Abstimmung.
d) angenommen: ein angenommener Antrag, der entsprechend umgesetzt wird.
e) abgelehnt: ein abgelehnter Antrag
(6) Weitere Zustände können festgelegt werden. Näheres zur Organisation von Anträgen regelt eine Richtlinie, welche vom LPT genehmigt werden muss.
(7) eingereichte Anträge, die auf einem LPT nicht behandelt wurden, gelten mit Schließung der Versammlung als abgelehnt.
Richtlinie
Die Organisation von Anträgen orientiert sich an der Verwaltung in der Antragsfabrik.
Jeder Antrag kann als "Entwurf" in die Antragsfabrik eingestellt werden. Dieses soll das bevorzugte Verfahren sein, damit die Anträge vor dem Einreichen von allen Piraten demokratisch diskutiert und angepasst werden können. Der Antrag wird dann beim Landesvorstand in Textform eingereicht, indem einfach auf den Entwurf verwiesen wird. Der Landesvorstand, bzw. die von ihm beauftragte Antragskommission versieht den Antragsentwurf mit einer eindeutigen unveränderlichen Antragskennzeichnung, die den LPT enthält, auf dem der Antrag erstmals zur Abstimmung kommen soll, z.B. "RP:Antrag/2013.1/001/Ein beliebiger Antrag". In der Antragsfabrik wird er als "eingereicht" gekennzeichnet und steht dann auf dem nächsten LPT zur Abstimmung an.
Davon unbenommen können Anträge auch in Textform direkt beim Landesvorstand eingereicht werden. Der Landesvorstand, bzw. die von ihm beauftragte Antragskommission stellt den Antrag in die Antragsfabrik ein und kennzeichnet ihn als "eingereicht".
Wird ein Entwurf vom Antragsteller zurück gezogen, so wird er direkt archiviert. Wird ein eingereichter Antrag vom Antragsteller zurück gezogen, so wird er zum "übernehmen" durch andere Piraten in der Antragsfabrik vorgehalten. Wird dieser Antrag auf dem nächsten LPT bei Nachfrage durch die Versammlungsleitung, spätestens aber nach Schließung der Versammlung ohne Nachfrage nicht übernommen, so wird der Antrag als "zurückgezogen" archiviert.
Entwürfe, die zum anstehenden LPT nicht eingereicht wurden, sowie angenommene und abgelehnte Anträge werden archiviert.
Archivierte Anträge stehen als Referenz und zur weiteren Verwendung zur Verfügung.