HSG:Duisburg-Essen
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Piraten-Hochschulgruppen in NRW (HowTo)
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Seit dem 08. Oktober 2009 exisitert an der Universität Duisburg-Essen die Piraten-Hochschulgruppe (PIRATEN).
Inhaltsverzeichnis
Mitglieder
- Robert
- Panzerpappe (Sebastian)
- Victor
- Marcel S.
- Marcel K.
- Adrian
- Kim
- Denise
- Valentin
Vorstand
- 1. Vorstand: Robert
- 2. Vorstand: Panzerpappe (Sebastian)
- Kassenwart: Victor
Protokolle
Kommunikation
Die Kommunikation funktioniert größtenteils über ICQ und über studiVz
Eine Mailingliste gibt es auch: Hsg-duisburg-essen (at) lists (dot piratenpartei (dot) de
Anmeldung unter [1]
unsere Forderungen und Ziele
- Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piratenbewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannt zu machen.
- Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.
- Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein.
- Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.
- Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen frei zugänglich sein.
- Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Identifikation der Studierenden mit der Universität Duisburg-Essen und ihren Standorten zu fördern.
- Wir fordern einen freien und unentgeltlichen Zugang zu Skripten und alten Klausuren!
- Wir fordern eine verbesserte Versogung mit Steckdosen am Campus, vor allem in den Audimaxima.
Satzung
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 08. Oktober 2009 im U-Café, Duisburg.
§1 Name, Sitz
Die Hochschulgruppe führt den Namen “Piraten-Hochschulgruppe Duisburg-Essen”. Der Sitz ist an der Universität Duisburg-Essen. Der Name wird mit „PIRATEN“ abgekürzt.
§2 Zweck und Ziele
- (1)Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Piratenbewegung zu unterstützen und an Hochschulen bekannt zu machen.
- (2)Datenschutz und Datensparsamkeit muss sowohl für Studenten als auch für Hochschulangestellte gewährleistet sein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von zentraler Bedeutung.
- (3)Hochschulpolitik und Entscheidungen der Hochschulleitung müssen transparent sein.
- (4)Bildung muss für jeden Menschen frei und fair zugänglich sein.
- (5)Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen frei zugänglich sein.
- (6)Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Identifikation der Studierenden mit der Universität Duisburg-Essen und ihren Standorten zu fördern.
- (7)Wir fordern einen freien und unentgeltlichen Zugang zu Skripten und alten Klausuren!
§3 Mitgliedschaft
- (1)Nur natürliche Personen können Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Hochschulgruppe an.
- (2)Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch Tod, freiwilligen Austritt, Exmatrikulation oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.
- (3)Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen.
- (4)Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos beim Vorstand beantragt werden.
- (5)Aufnahme auf die Kandidatenliste PIRATEN finden nur Mitglieder der Hochschulgruppe Piraten.
§4 Finanzen
- (1)Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehenden.
- (2)Die Finanzen werden vom Vorstand verwaltet. Die Mitgliederversammlung kann einen Kassenwart benennen.
§5 Organe
- (1)Die Organe der Hochschulgruppe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand
§6 Die Mitgliederversammlung
- (1)Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mit zweiwöchiger Frist eingeladen. Sie tagt mindestens einmal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet nur während der Vorlesungszeit statt.
- (2)Einmal pro Semester finden auf einer Mitgliederversammlung statt:
- Veröffentlichung des Semesterberichts sowie Entlastung des Vorstands
- Wahl der Mitglieder des Vorstands
- (3)Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich.
- (4)Zur Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
- (5)Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens vier, anwesend sind.
- (6)Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- (7)Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer, welcher die Finanzen prüft. Die Kassenprüfer geben eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstands ab.
- (8)Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl des Vorstands beschließen.
§7 Vorstand
- (1)Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- 1. Vorstand
- 2. Vorstand
- Kassenwart (sofern bestimmt)
- (2)Der Vorstand wird auf ein Semester gewählt.
- (3)Die Aufgaben des Vorstandes sind:
- Die Mitgliederversammlung einzuberufen und zu organisieren
- Repräsentation der Hochschulgruppe in der Öffentlichkeit
- Transparenz innerhalb der Hochschulgruppe zu garantieren
- (4)Der Vorstand wird öffentlich mit einfacher Mehrheit gewählt. Jedes Mitglied der Hochschulgruppe hat dabei insgesamt zwei Stimmen, die sich auf zwei verschiedene Kandidaten verteilen müssen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird erster Vorsitzender, der mit den zweitmeisten zweiter Vorsitzender. Bei Stimmengleichheit gibt es eine Stichwahl mit einer Stimme pro Mitglied. Der Kassenwart wird mit einfacher Mehrheit und einer Stimme pro Mitglied gewählt.
§8 Satzungsänderungen
- (1)Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
- (2)Anträge zu Satzungsänderungen werden beim Vorstand eingereicht.
§9 Auflösung
- (1)Wenn die Hochschulgruppe drei oder weniger Mitglieder hat, löst sie sich auf.
- (2)Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung dem Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland zu.