HH:Landesprogramm/Innere Sicherheit
Inhaltsverzeichnis
- 1 Innere Sicherheit
- 1.1 Videoüberwachung öffentlicher Räume
- 1.2 Nacktscanner ablehnen
- 1.3 Gegen Sicherheitstheater und Terrorhysterie
- 1.4 Verdachtsunabhängige Kontrollen
- 1.5 Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte
- 1.6 Ablehnung von nichttödlichen Waffen bei Polizei, Polizeiorganen und Sicherheitsdiensten
- 1.7 Verbunddatei "Gewalttäter Sport" abschaffen oder zumindest an minimale Datenschutzstandards anpassen
- 1.8 Keine Privatisierung des staatlichen Gewaltmonopols
- 1.9 Grundrechtsfreundlichere Ausgestaltung des Versammlungsrechts
Innere Sicherheit
Heutzutage ist es leider üblich, dass der Innensenator ein Hardliner und Verfechter von Law-and-Order-Politik ist. Dies ist weder notwendig noch wünschenswert, noch ist es in der Geschichte der Bundesrepublik immer so gewesen. Aufgabe eines Innensenators ist es nach Meinung der Piratenpartei nicht, als „politischer Arm des Polizeichefs“ aufzutreten, und dessen Wunschkatalog an neuen Repressionsmitteln gegen den Widerstand von Bürgerrechtlern und Verfassungsgerichten durchzufechten.
Vielmehr gehört die Verteidigung der Grundwerte unserer Verfassung, der Schutz der Bürgerrechte und die Kontrolle der Sicherheitsorgane zu den zentralen Pflichten eines Innensenators.
Fragen der öffentlichen Sicherheit sind nicht isoliert von Bildungschancen und der sozialen Situation aller Mitglieder der Gesellschaft zu lösen. Repression darf erst der letzte Schritt der Verbrechensbekämpfung sein, wenn andere Ansätze versagt haben.
Videoüberwachung öffentlicher Räume
Die anlasslose und pauschale Videoüberwachung im öffentlichen Raum erzeugt lediglich gefühlte Sicherheit und dringt unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein. Videoüberwachung kann Kriminalität in den meisten Fällen nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Die Kosten für die Installation und die Überwachung der Kameras stehen zudem in keiner Relation zum Nutzen. Die Piratenpartei Hamburg lehnt den weiteren Ausbau der öffentlichen Überwachung daher strikt ab und setzt sich für den Rückbau existierender Kamerainstallationen ein.
Nacktscanner ablehnen
Nachdem das Experiment mit den von uns schon immer abgelehnten, sogenannten Körperscannern am Hamburger Flughafen – umgangssprachlich "Nacktscanner" genannt – offiziell für gescheitert erklärt wurde, fordert die Piratenpartei Hamburg auch für die Zukunft einen kompletten Verzicht auf die weitere Erprobung dieser überflüssigen Technologie.
Die Tests haben gezeigt, dass diese Geräte nicht zu mehr Sicherheit führen, und statt zu einer Beschleunigung der Passagierabfertigung beizutragen, wird diese sogar noch massiv verzögert. Die existierenden Datenschutzbedenken konnten auch nicht ausgeräumt werden.
Angesichts der Tatsache, dass die Geräte mindestens das zehnfache herkömmlicher Metalldetektoren kosten, gibt es daher keinen einzigen vernünftigen Grund, der für den Einsatz dieser Geräte spricht. Das ist sinnloses Sicherheitstheater, wie es die Piratenpartei prinzipiell ablehnt.
Gegen Sicherheitstheater und Terrorhysterie
Die Piratenpartei Hamburg lehnt die unverhältnismäßige Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte zur vorgeblichen Abwehr vermeintlich bevorstehender terroristischer Anschläge grundsätzlich ab, und fordert ein Ende des staatlich und medial inszenierten Sicherheitstheaters, dessen einziger Sinn darin zu liegen scheint, diffuse Bedrohungsgefühle in der Bevölkerung zu befördern, und sie gleichzeitig in Sicherheit zu wiegen. Wir nehmen die globale Gefahrenlage durchaus zur Kenntnis, sehen aber eine große Diskrepanz zwischen der "gefühlten Bedrohung", die durch bestimmte Politiker, Funktionäre der Sicherheitsorgane und Medien erzeugt wird, und dem tatsächlichen Risiko, Opfer eines Anschlags zu werden.
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich daher dafür ein, dass die verantwortlichen Sicherheitsbehörden ihre Arbeit im Rahmen der bestehenden Gesetze und Richtlinien verrichten, ohne permanent neue Befugnisse zu Lasten der Freiheit der Bürger zu fordern. Zudem würden wir es begrüßen, wenn Innenminister bzw. -senatoren sich mit der Verbreitung abstrakter Szenarien in der Öffentlichkeit etwas mehr zurückhalten würden. Symbolische Akte, wie mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten an ausgesuchten Bahnhöfen, sollten unterbleiben. Stattdessen müssen wir als Gesellschaft lernen, das unter keinen Umständen vollständig eliminierbare Restrisiko eines Terroranschlags zu akzeptieren, wie wir es auch mit den vielen andere Lebensrisiken tun, die uns tagtäglich begegnen.
Verdachtsunabhängige Kontrollen
Die Piratenpartei fordert, die 2005 eingeführten sogenannten „Gefahrengebiete“ im Polizeirecht abzuschaffen und die im Zusammenhang damit gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.
Seit 2005 kann die Polizei in Hamburg nach dem Hamburgischen Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) sogenannte „Gefahrengebiete“ definieren, in denen sie wahllos Personen anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und sie durchsuchen darf. Von dieser eigenmächtigen Ausweitung ihrer Befugnisse hat die Polizei massiv Gebrauch gemacht, indem sie 38 solcher Gefahrengebiete definiert und mehrere zehntausend Personalienfeststellungen vorgenommen hat. Die gesammelten personenbezogenen Daten werden drei Monate lang in einer Datei gespeichert.
Diese Gefahrengebiete stellen Menschen unter Generalverdacht, nur weil sie sich in bestimmten Stadtteilen aufhalten. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen sind erniedrigend und stellen einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre dar. Die monatelange Speicherung der Daten ist eine unkontrollierbare und unverhältnismäßige Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, da sie willkürlich einen Zusammenhang mit Straftaten suggeriert und Menschen unverschuldet unter Verdacht geraten lässt.
Die Piratenpartei verlangt deshalb, das Instrument der Gefahrengebiete abzuschaffen. Erkenntnisse über Erfolge des Konzepts liegen nicht vor, da die Polizei keine Statistik darüber geführt hat, welchen Ausgang die im Rahmen dieser Maßnahme eröffneten Ermittlungsverfahren genommen haben. Demgegenüber steht die massive Verletzung der Unschuldsvermutung und der Eingriff in die Grundrechte, weshalb dieses polizeiliche Instrument abzulehnen ist.
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte
Die Piratenpartei Hamburg setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym zu gestalten.
Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich. Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.
Ablehnung von nichttödlichen Waffen bei Polizei, Polizeiorganen und Sicherheitsdiensten
Die Piratenpartei Hamburg lehnt den Einsatz von neuen, sogenannten "nicht-tödlichen" Waffen, die auf Distanzen von über einen Meter wirksam eingesetzt werden können (Elektroschocker, Reizgase, Laser, Lichteffekte, Schallkanonen, Gummigeschosse, etc.), bei Polizei und privaten Sicherheitsdiensten ab. Eine Erprobung im Einsatz als erster Schritt zu ihrer Einführung ist ebenfalls abzulehnen. "Distanz-Elektroimpulsgeräte" (Taser) sollen aus der Liste der gesetzlich erlaubten Polizeiwaffen gestrichen oder zumindest Spezialeinheiten vorbehalten und juristisch als Schusswaffe eingestuft werden.
Verbunddatei "Gewalttäter Sport" abschaffen oder zumindest an minimale Datenschutzstandards anpassen
Der Landesverband Hamburg der Piratenpartei will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die sogenannte "Gewalttäter Sport"-Datei entweder abzuschaffen oder zumindest einen angemessenen Datenschutz-Standard durch folgende Vorschriften sicher zu stellen:
- Eintrag frühestens bei dringendem Tatverdacht, nicht schon bei Anfangsverdacht oder gar Platzverweisen/Personalienkontrollen ohne konkreten Vorwurf.
- Sofortige schriftliche Information des Betroffenen über den Postweg, sobald ein Datensatz angelegt oder verändert wird.
- Sofortige Löschung des entsprechenden Datensatzes, wenn das Ermittlungsverfahren in einem Freispruch oder in einer Verfahrenseinstellung nach § 170 (2) StPO endet.
- Strenge Prüfung der Notwendigkeit des Eintrags, falls das Verfahren in einer Einstellung nach § 153 ff. endet.
- Ständige Kontrolle durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten, ob diese Regelungen auch eingehalten werden.
Solange der Betrieb der Datei nicht nach diesen Grundsätzen erfolgt, soll die Hamburger Polizei nicht mehr auf sie zugreifen dürfen, wobei u.U. eine Übergangsfrist zu gewähren ist.
Keine Privatisierung des staatlichen Gewaltmonopols
Die Piratenpartei Hamburg lehnt eine schleichende Privatisierung hoheitlicher Aufgaben des Staates wegen schwerer Grundrechtsbedenken ab. Das Gewaltmonopol des Staates darf unter keinen Umständen an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand und damit unter direkter demokratischer Kontrolle bleiben.
In diesem Zusammenhang lehnt die Piratenpartei Hamburg die gelegentlich öffentlich geäußerte, populistische Forderung, Vereine an den Kosten für Polizeieinsätze im Umfeld von Fußballspielen zu beteiligen, ebenfalls ab. Die Polizeiführung stünde damit ständig unter dem Druck der Rechtfertigung ihrer Einsatzkosten gegenüber den Vereinen und Verbänden. Es ist zu befürchten, dass sich unter diesem Druck Eskalationen häufen oder die Vereine versuchen, den Tätigkeitsbereich ihrer privaten Ordnungsdienste in den öffentlichen Raum auszudehnen, um die Gesamtkosten für die Sicherheitsmaßnahmen zu senken. Zusätzlich wäre eine solche Regelung eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von Sportveranstaltungen gegenüber vergleichbaren Großereignissen.
Grundrechtsfreundlichere Ausgestaltung des Versammlungsrechts
Die Möglichkeit zur unbehinderten Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist eines der wichtigsten Grundrechte einer Demokratie. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gestaltung des Versammlungsrechts in der Zuständigkeit der Bundesländer. Seitdem haben die Innenministerien mehrerer Länder neue Versammlungsgesetze geschaffen, die das ohnehin schon restriktive, in den letzten Jahrzehnten stetig verschärfte Gesetz des Bundes noch weiter verschärfen. Durch diese starken Einschränkungen der Versammlungsfreiheit handelt es sich dabei aber eher um "Versammlungsverhinderungsgesetze".
Die Piratenpartei Hamburg möchte diesen Trend umkehren und über ein eigenes, liberales Hamburgisches Versammlungsgesetz nicht nur den Status Quo des übergangsweise weiter geltenden Bundesgesetzes erhalten, sondern das Recht der Teilnehmer auf Versammlungsfreiheit stärken. Auch die Hamburger Polizeigesetze SOG und PolDVG sind in dieser Hinsicht überarbeitungsbedürftig.
Die anonyme Teilnahme an einer Demonstration ist ein essentieller Bestandteil einer demokratischen politischen Partizipation. Das Vermummungsverbot verhindert eine anonyme Teilnahme und setzt somit Demonstrationsteilnehmer u.U. der Gefahr von Diskriminierung aus. Die Piratenpartei Hamburg möchte das Vermummungsverbot für Teilnehmer von Versammlungen daher wieder abschaffen. Außerdem ist die Freiheit politischer Versammlungen nicht durch Vorgaben in der Verwendung von bestimmten Materialien oder der Lautstärke einzuschränken.
Die Aufzeichnung einer Versammlung durch die Polizei mit Kameras stellt ebenfalls einen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnt die Piratenpartei Hamburg den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich demonstrierenden Bürgern ab. Solche Maßnahmen dürfen nur stattfinden bei konkreten und tatsächlich nachvollziehbaren Anhaltspunkten, die auf eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hindeuten. Die Versammlungsleitung ist in diesen Fällen unverzüglich zu kontaktieren um die Maßnahmen detailliert zu erläutern.
Über den Einsatz und die Anzahl ziviler Beamter ist die Versammlungsleitung ebenfalls zu informieren. Zusätzlich haben diese sich spätestens zu Beginn der Veranstaltung bei der Versammlungsleitung vorzustellen.