HH:Eimsbüttel/Antragsfabrik

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Anträge für die Bezirksmitgliederversammlung Eimsbüttel

I. Programmatische Anträge

Verkehr

  1. Ein Antrag für das Bezirksprogramm des Bezirksverbands Hamburg-Eimsbüttel, in den Themenbereich Verkehr einzufügen.

Antragssteller: Anne Alter 18:18, 19. Dez. 2012 (CET) Datum: Siehe Signatur

Einrichtung einer Fahrradspur pro Fahrtrichtung auf der Fahrbahn

Eine Fahrradspur pro Fahrtrichtung wird als Fahrradstreifen (für breite Fahrbahnen wie Kieler Straße, Osterstraße, Hoheluftchaussee oder Fruchtallee) oder Schutzstreifen (für schmalere Straßen) mittels Farbe auf der Fahrbahn ausgewiesen. Der Fahrradverkehr wird somit zurück auf die Straße verlegt, wenn die Breite der Fahrbahn dies erlaubt. Fahrradwege auf Bürgersteigen werden an diesen Straßen rückgebaut, um keine Konkurrenzsituation entstehen zu lassen und die Akzeptanz von Fahrradfahrern als Verkehrsteilnehmer auf Fahrbahnen zu erhöhen.

Für schmalere Straßen ist diese Lösung nicht praktikabel; hier bleiben die Fahrradwege auf Bürgersteigen unter Umständen erhalten. Bei schmaleren Straßen in verkehrsberuhigten Gegenden oder solchen, die nicht stark befahren sind, können Fahrräder die Fahrbahn gleichberechtigt mit Pkws nutzen, ggf. begleitet durch eine entsprechende Beschilderung.

Begründung (nicht Teil des Antrags)
Fahrradwege auf Bürgersteigen sind in mehrfacher Hinsicht problematisch und haben sich nicht in der erhofften Weise bewährt: Oft sind sie zu schmal, in schlechtem Zustand (der Belag wird durch Baumwurzeln angehoben), zugewachsen oder zugeparkt. Dies führt oft zu einem Ausweichen auf den Bürgersteig, was Fußgänger gefährdet. Vielen Fußgängern ist der Fahrradstreifen auf dem Bürgersteig nicht immer bewusst, sodass es zu gefährlichen Situationen oder Unfällen kommt, besonders in viel frequentierten Einkaufsstraßen. Auch für sehr schnell fahrende Fahrradfahrer (z. B. Kuriere, Sportfahrer) ist der Bürgersteig nicht geeignet. Von der Geschwindigkeit und der Konstruktion her gehört ein Fahrrad zu den Fahrzeugen, und diese sollten sich, so weit möglich, auf der Straße fortbewegen dürfen.
Fahrradspuren auf Fahrbahnen sind im Vergleich zu ausgebauten Fahrradstreifen auf Bürgersteigen durch andersfarbiger Bepflasterung deutlich kostengünstiger.

II. Satzungsänderungsanträge

III. Sonstige Anträge

1. Nachträgliche Korrekturen von positiv abgestimmten Anträgen

Angenommene Anträge sind inhaltlich nicht ohne offiziellen Beschluss der Bezirksmitgliederversammlung veränderbar. Inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer neuerlichen Abstimmung.

Eine Ausnahme sind Korrekturen der Orthographie oder der Zeichensetzung. Diese dürfen auch ohne Beschluss vorgenommen werden, da der Inhalt des Antrags durch sie nicht entstellt oder verändert wird. In Zweifelsfällen, wie sie z. B. bei Korrektur der Zeichensetzung entstehen können, sind die Mitglieder informell zu befragen und ggf. auf eine Korrektur bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu verzichten.

Begründung (nicht Teil des Antrags)
Selbsterklärend und vom gesunden Menschenverstand diktiert.

Diskussion

  • Wolf_HB: Vorschlag:
"...da der Inhalt des Antrags durch sie nicht entstellt oder verändert wird..." ändern in "...solange der Inhalt des Antrags durch sie nicht entstellt oder verändert wird...".
Wer entscheidet, ob eine Änderung Sinnverändernd wirkt? Könnte Mensch sie, da die Mitgliederbefragung informell geplant ist, bei Änderungen von "...Korrekturen der Orthographie oder der Zeichensetzung..." mit Deadline Setzung nicht immer anwenden?


  • FranKee: Vorschlag:

Zu Radstreifen gehören thematisch relativ eng sog. Aufstellflächen vor Ampeln, wo Fahrräder sich for der Ampel aufreihen können. (Ebenfalls) eine alte ADFC Forderung...