HE Diskussion:Landesparteitage/2009.2/Geschäfts- und Wahlordnung

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Version vom 5. November 2009, 15:26 Uhr von Pyth (Diskussion | Beiträge)

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Dies ist ein Vorschlag für einen Antrag an den Landesparteitag den ich zur Diskussion stellen möchte. Ziel ist es streitereien im vorfeld auszumerzen.


Der Landesparteitag möge, den im Anhang beschriebenen Vorschlag als Formvorschrift für Satzungsänderungsanträge als bindend zu beschließen und in der Geschäftsordnung des Landesparteitag festlegen.

Begründung: es kam im Vorfeld zum Landesparteitag 2009-2 zu streiteren wie ein Satzungsänderungsantrag auszusehen hat. Um diese zukünftig zu vermeiden sollte eine Formvorschrift für diese doch kritischen Anträge gelten. Zukünftige Landesparteitage stimmen neu über die GO ab und haben dadurch die möglichkeit diese Regelung wieder zu entfernen.


Formvorschriftsvorschlag für Satzungsänderungsanträge

1. Satzungsänderungsanträge müssen lt. Satzung 4 Wochen vor dem Landesparteitag eingereicht werden. 2. Der Satzungsänderungsantrag muss folgende Inhalte aufweisen:

   * Name des Antragsstellers
   * Paragraph und Name des zu ändernden Paragraphen
   * ggf. zu ändernde Absatznummer
   * den zu ändernden Paragraphen in seiner Urform
   * die Art der Änderung (streichung, partielle streichung, ergänzung)
   * den neuen Paragraphen mit klar erkennbarer Änderung (z.B. geänderte Teile Fett herausstellen)

3. Satzungsänderungsanträge die nicht dieser Form entprechen werden vom Landesparteitag nicht beschieden. 4. Es wird für den jeweils nächsten Landesparteitag eine Kommision eingesetzt, die diese Formvorschrift bereits im Vorfeld überwacht und den Antragstellern Hilfe leistet die Anträge in die vorgeschrieben