HE:Schiedsgericht/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung

Kommunikation

  • Das Landesschiedsgericht verkehrt vorrangig via EMail, jeder Antrag wird vom zuständigen Richter im Eingang bestätigt.
  • Urteile und Beschlüsse werden mit einem für die jeweilige Amtsperiode gültigen GnuPG oder PGP-Key des Landesschiedsgerichtes unterzeichnet. Der Key ist von mindestens zwei Richtern zu signieren.
  • Anträge werden mit einer Verfahrenserklärung beantwortet
  • Verfahrenseröffnungen werden mit einer Verfahrensbelehrung beantwortet
  • Einladungen zu telefonischen Anhörungen werden mit einer Belehrung begleitet.

Aktenzeichen und Verfahren

  • Die Protokolle der Sitzungen haben die Nomenklatur "Protokoll_LSG_HE_yyyy-mm-dd"
  • Die Anträge und Verfahren haben die Nomenklatur "LSG_HE_yyyy-mm-dd" bzw. wenn mehrere Anträge eingegangen sind: "LSG_HE_yyyy-mm-dd-ldfnr". Gezählt wird ab Eingang des Antrags per Email an die Schiedsgerichts-Mailingliste.
  • Jede Kommunikation in Vorbereitung und während eines Verfahrens enthält das Aktenzeichen (im Betreff).
  • Die Richter bestimmen zu Beginn eines Verfahrens einen Berichterstatter, der ff. Aufgabe hat:
    • Kommunikation mit den Prozessbeteiligten
    • Pflege und interne Dokumentation des Verfahrens im LSG-Wiki
    • Erarbeitung Kurzzusammenfassung des Antrags und sammelt mögl. Hinweise
  • Urteile werden innerhalb einer Woche den Klagebeteiligten (elektronisch, signiert) bekanntgemacht, bei öffentlichen Verfahren wird das Urteil binnen zwei Wochen ins Wiki der Piratenpartei (mit elektronischer Signatur) eingestellt.

Sitzungen

  • Zu Sitzungen wird mit einer Frist von 5 Tagen eingeladen. Einladung per Protokollnotiz ist auch möglich. In dringenden Fällen kann die Frist kürzer sein, wenn alle Richter der Sitzung zustimmen.
  • Die anwesenden Richter sind sich einig, daß regelmäßige Sitzungstermine von Vorteil sind.
  • Ist ein Richter dreimalig unentschuldigt nicht zur Sitzung anwesend, wird vom Vorsitzenden oder den verbleibenden Richtern der Rücktritt nachgefragt und die generelle Arbeitsfähigkeit des BSG überprüft.
  • Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll via Piratepad erstellt, welches direkt im Anschluss ins Wiki übertragen wird.
  • Verfahren verlinken dort auf Protokolle in chronologischer Reihenfolge, aktuelle zuerst
  • Protokolle der LSG-Sitzung finden sich im LSG-Wiki und werden während der Telkos erstellt
  • Eine Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Richter anwesend sind, an einem Schiedsgerichtsverfahren wirken mindestens drei berechtigte Richter mit.