HE:Meinungsbilder/Schuldenbremse
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Inhaltsverzeichnis
Virtuelles Meinungsbild zur Schuldenbremse
Auf dieser Seite werden die Pros und Contras über den Sinn und Zwecke einer Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung gesammelt.
Fakten
Entscheidung der Bundesregierung eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen
- Die Schuldenbremse wird ab 2020 gültig.
Konsequenzen für die einzelnen Länder
- Nach bestehender Rechtslage sind die Länder an die Regelung der Bundesregierung gebunden (Bundesrecht bricht Landesrecht) Der Kieler Landtag hat deshalb eine Verfassungsklage eingereicht.
- Der Landtag Rheinland Pfalz unterstützt die Verfassungsklage.
Hessen
Weitere Informationen
Broschüre des hess. Finanzmisteriums
Enthält neben Informationen zur Entwicklung des Schuldenstandes und der Verfassungsänderung selbst, auch die Erklärung wie das hess. Finanzmisterium bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt erreichen will (Wachstum der Einnahmen um jährlich 2,9%, Wachstum der Ausgaben nur um 1,1%)
Zitat:
Leitlinie ist hierbei die einfache finanzpolitische Wahrheit, dass die Konsolidierung des Landeshaushalts nur gelingen kann, wenn das Ausgabenwachstum dauerhaft deutlich niedriger liegt als das Einnahmenwachstum. Konkret bedeutet dies, dass * alle vorhandenen Einnahmepotenziale vollständig ausgeschöpft, * das Ausgabenwachstum strikt begrenzt, * der bestehende Aufgabenbestand kritisch hinterfragt, * die Vielfalt staatlicher Leistungstatbestände auf den Prüfstand gestellt und * die Effizienz der staatlichen Aufgabenwahrnehmung erhöht werden muss
Gesetzestext zur Änderung der Verfassung
Artikel zur Schuldenbremse der Bundesregierung
- Schuldenbremse kommt in die Verfassung
- Die neue Schuldenbremse - Für einen dauerhaft handlungsfähigen Staat
Artikel zur Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse
- Artikel in der Zeit "Schleswig-Holstein klagt gegen Schuldenbremse"
- Artikel in der RP "Klage gegen Schuldenbremse"
- Die Grüne Fraktion SH zu dem Thema
Pro: Ich bin für die Aufnahme der Schuldenbremse in die hess. Verfassung
- Staatsverschuldung ist ein riesen Problem. Derzeit gehen z.B. 18% des Bundeshaushalts für Zinsen drauf, und das zu Sensationell günstigen Zinsbedingungen. Das Vorgeschlagene Kriterium ist zwar nicht besonders gut, aber es ist eine Verbesserung relativ dazu, gar keine Regelung zu haben.
- Ausgaben (also zusätzliche Schulden )sind für Politiker wie der Alkohol für den Alkoholiker. Kein Politiker hat ein Interesse daran, sauber zu wirtschaften, wir Bürger müssen sie dazu zwingen. Alles andere führt nur dazu, daß Steuergelder als Zinsen zu den Banken verschoben werden. Das ist heute schon schlimm genug.
- Für einen ausgeglichenen Haushalt. Das kann bedeuten: Steuern hoch oder Leistungen runter. Aber die Kosten heutiger Leistungen über Schulden auf die nächsten Generationen zu übertragen ist verantwortungslos. (Ob's unbedingt in die Verfassung muss ist fraglich)
Contra: Ich bin gegen die Aufnahme der Schuldenbremse in die hess. Verfassung
- Die hessische Regierung versucht die Menschen mit Täuschung und Lügen zu einem "ja" zu bewegen - wäre die Schuldenbremse was Gutes, wären Lügen nicht nötig.
- Das ist ein Strohmannargument und hier unangebracht. Die Lügen lassen sich genauso damit erklären, dass die Regierung nicht glaubt, dass die Bevölkerung den echten Argumente glauben würde. Oder damit, dass die Regierung glaubt, es wäre etwas böses. Das heist noch lange nicht, dass wir auch glauben müssen, das es etwas böses ist. Wir brauchen schon eigene Contra-Argumente.
- Durch die Schuldenbremse wird Kommunen ein Sparzwang auferlegt. Es wird dort gekürzt wo es am ehesten am Bürger ankommt: Schwimmbäder müssten schliessen (falls sie es nicht schon lange sind), Freizeitangebote und Infrastruktur könnten nicht mehr (im vollen Umfang) erfüllt werden.
- Das fordert das Gesetz an welcher Stelle?
- Eine Schuldenbremse ist reine Symbolpolitik - wenn man z.B. keine Steuergeschenke an Hoteliers machen will (die uns jedes Jahr immens viel Geld kosten), dann tut man es halt einfach nicht --> dafür braucht es kein Gesetz und erst recht keine Verfassungsänderung. Wer die Einnahmenseite erhöht, braucht keine höheren Einsparungen.
- Die Einnahmen sind mehr als hoch genug, den Bürgern und Unternehmen wird heute schon viel zu viel Geld aus der Tasche gezogen. Mehr Geld in Staatshand=mehr Bürokratie, mehr Verschwendung.
- Die Schuldenbremse ist die Legitimation für weiteren Sozial- und Bildungsabbau, während "Konjunkturprobleme" angeblich kein Grund zum Sparen sind.
- Ist bisher nur eine Sorge, aber kein Fakt. Auch wenn es leider realistisch klingt
- Ich lasse mich nicht erpressen, indem ich gesagt bekomme "wenn du nicht dafür stimmst, wird's aber schlimmer" --> Stichwort "alternativlos" (Unwort des Jahres 2010) Das kann nicht der Sinn einer Volksbefragung sein.
- Es ist noch nicht einmal klar, ob das Bundes-Gesetz überhaupt verfassungskonform ist (Klagen sind eingereicht) --> und es dann so schnell wie möglich in die Hessen-Verfassung gießen? Nein Danke!
- Solange keine Pro- und Contra-Argumentefibel zur Schuldenbremse an die Bevölkerung mitsamt der Wahlkarte ausgeteilt wird, ist diese Volksbefragung nur ein Versuch, die einseitige Pro-Meinung der Initiatoren abnicken zu lassen. Keiner von uns würde gefragt, wäre es in Hessen nicht für eine Verfassungsänderung notwendig.
- Eine Regierung, die an eine Schuldenbremse gebunden ist, wird viel eher Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP/PPP) anstreben, um bei gleichen Ausgaben "mehr leisten" zu können. Die Legitimation dazu wird dann auch darauf hinauslaufen, dass man keine andere Alternative hatte (Stichwort: alternativlos). --Xts 16:50, 25. Feb. 2011 (CET)
- Die Schuldenbremse auf Landesebene in die Verfassung aufzunehmen, solange auf Bundesebene ein Urteil aussteht, ist unsinnig. Man manifestiert evt. eine unglückliche Entscheidung ohne Not in der Landesverfassung, anstatt einfach so zu handeln, als gäbe es eine Schuldenbremse. Toertsche 21:27, 26. Feb. 2011 (CET)
- Es wird mit Sicherheit genug Ausnahmen zu einer in der Landesverfassung festgelegten Schuldenbremse geben, um weiterhin in Notfällen Schulden aufnehmen zu können, wofür dann dieser Aktionismus? Toertsche 21:27, 26. Feb. 2011 (CET)
- Auch wenn die Grundgesetzänderung als "Schuldenbremse" beworben wird, hat der Gesetzestext nichts mit dem Begriff "Schulden" allgemein zu tun, sondern genau genommen sollen wir darüber abstimmen, unter welchen Bedingungen "Kredite" im Speziellen aufgenommen werden können. D.h. Schulden (=Verbindlichkeiten) werden trotzdem noch eingegangen werden können, nur halt in anderer Form (also z.B. als ÖPP, wie Xts schon erwähnt hat). Dabei ist zu beachten, dass bei ÖPP-Projekten ein Wirtschaftlichkeitsnachweis zeigen muss, dass andere Finanzierungsmethoden teurer wären. Wenn nun Kredite als eine Finanzierungsmethode wegfallen, ist klar, dass hier tatsächlich ÖPP bevorzugt wird. Aber auch andere Verpflichtungen, die langfristig Gelder binden (wie z.B. Leasing) werden durch die Grundgesetzänderung nicht ausgeschlossen. Lothar 00:06, 27. Feb. 2011 (CET)
Gründe für Enthaltung/Ungültige Stimme
- Die Regierung könnte das Ergebnis, egal ob Pro (=Hessen-Schuldenbremse) oder Contra (=Bundes-Schuldenbremse) verwenden, um Sparmaßnahmen/unsoziales zu rechtfertigen ("die Bürger wollten die Schuldenbremse / wollten sie nicht, das sind jetzt die Konsequenzen, das basiert alles auf dem Wunsch der Bürger")