HE:Meinungsbilder/Schuldenbremse
Inhaltsverzeichnis
Virtuelles Meinungsbild zur Schuldenbremse
Auf dieser Seite werden die Pros und Contras über den Sinn und Zwecke einer Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung gesammelt.
Fakten
Entscheidung der Bundesregierung eine Schuldenbremse in die Verfassung auszunehmen
- Die Schuldenbremse wird ab 2020 gültig.
Konsequenzen für die einzelnen Länder
- Nach bestehender Rechtslage sind die Länder an die Regelung der Bundesregierung gebunden (Bundesrecht bricht Landesrecht) Der Kieler Landtag hat deshalb eine Verfassungsklage eingereicht.
- Der Landtag Rheinland Pfalz unterstützt die Verfassungsklage.
Weitere Informationen
Artikel zur Schuldenbremse der Bundesregierung
- Schuldenbremse kommt in die Verfassung
- Die neue Schuldenbremse - Für einen dauerhaft handlungsfähigen Staat
Artikel zur Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse
- Artikel in der Zeit "Schleswig-Holstein klagt gegen Schuldenbremse"
- Artikel in der RP "Klage gegen Schuldenbremse"
- Die Grüne Fraktion SH zu dem Thema
Pro
- Staatsverschuldung ist ein riesen Problem. Derzeit gehen z.B. 18% des Bundeshaushalts für Zinsen drauf, und das zu Sensationell günstigen Zinsbedingungen. Das Vorgeschlagene Kriterium ist zwar nicht besonders gut, aber es ist eine Verbesserung relativ dazu, gar keine Regelung zu haben.
Contra
- Die hessische Regierung versucht die Menschen mit Täuschung und Lügen zu einem "ja" zu bewegen - wäre die Schuldenbremse was Gutes, wären Lügen nicht nötig.
- Das ist ein Strohmannargument und hier unangebracht. Die Lügen lassen sich genauso damit erklären, dass die Regierung nicht glaubt, dass die Bevölkerung den echten Argumente glauben würde. Oder damit, dass die Regierung glaubt, es wäre etwas böses. Das heist noch lange nicht, dass wir auch glauben müssen, das es etwas böses ist. Wir brauchen schon eigene Contra-Argumente.
- Eine Schuldenbremse ist reine Symbolpolitik - wenn man z.B. keine Steuergeschenke an Hoteliers machen will (die uns jedes Jahr immens viel Geld kosten), dann tut man es halt einfach nicht --> dafür braucht es kein Gesetz und erst recht keine Verfassungsänderung. Wer die Einnahmenseite erhöht, braucht keine höheren Einsparungen.
- Die Schuldenbremse ist die Legitimation für weiteren Sozial- und Bildungsabbau, während "Konjunkturprobleme" angeblich kein Grund zum Sparen sind.
- Ich lasse mich nicht erpressen, indem ich gesagt bekomme "wenn du nicht dafür stimmst, wird's aber schlimmer" --> Stichwort "alternativlos" (Unwort des Jahres 2010) Das kann nicht der Sinn einer Volksbefragung sein.
- Es ist noch nicht einmal klar, ob das Bundes-Gesetz überhaupt verfassungskonform ist (Klagen sind eingereicht) --> und es dann so schnell wie möglich in die Hessen-Verfassung gießen? Nein Danke!
- Solange keine Pro- und Contra-Argumentefibel zur Schuldenbremse an die Bevölkerung mitsamt der Wahlkarte ausgeteilt wird, ist diese Volksbefragung nur ein Versuch, die einseitige Pro-Meinung der Initiatoren abnicken zu lassen. Keiner von uns würde gefragt, wäre es in Hessen nicht für eine Verfassungsänderung notwendig.
- Eine Regierung, die an eine Schuldenbremse gebunden ist, wird viel eher Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP/PPP) anstreben, um bei gleichen Ausgaben "mehr leisten" zu können.
Gründe für Enthaltung/Ungültige Stimme
- Die Regierung könnte das Ergebnis, egal ob Pro (=Hessen-Schuldenbremse) oder Contra (=Bundes-Schuldenbremse) verwenden, um Sparmaßnahmen/unsoziales zu rechtfertigen ("die Bürger wollten die Schuldenbremse / wollten sie nicht, das sind jetzt die Konsequenzen, das basiert alles auf dem Wunsch der Bürger")