HE:Meinungsbilder/Schuldenbremse

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Virtuelles Meinungsbild zur Schuldenbremse

Auf dieser Seite werden die Pros und Contras über den Sinn und Zwecke einer Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung gesammelt.

Fakten

Entscheidung der Bundesregierung eine Schuldenbremse in die Verfassung auszunehmen

  • Die Schuldenbremse wird ab 2020 gültig.

Konsequenzen für die einzelnen Länder

  • Nach bestehender Rechtslage sind die Länder an die Regelung der Bundesregierung gebunden (Bundesrecht bricht Landesrecht) Der Kieler Landtag hat deshalb eine Verfassungsklage eingereicht.
  • Der Landtag Rheinland Pfalz unterstützt die Verfassungsklage.

Weitere Informationen

Artikel zur Schuldenbremse der Bundesregierung

Artikel zur Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse

Pro

  • Staatsverschuldung ist ein riesen Problem. Derzeit gehen z.B. 18% des Bundeshaushalts für Zinsen drauf, und das zu Sensationell günstigen Zinsbedingungen. Das Vorgeschlagene Kriterium ist zwar nicht besonders gut, aber es ist eine Verbesserung relativ dazu, gar keine Regelung zu haben.

Contra

  • Die hessische Regierung versucht die Menschen mit Täuschung und Lügen zu einem "ja" zu bewegen - wäre die Schuldenbremse was Gutes, wären Lügen nicht nötig.
    • Das ist ein Strohmannargument und hier unangebracht. Die Lügen lassen sich genauso damit erklären, dass die Regierung nicht glaubt, dass die Bevölkerung den echten Argumente glauben würde. Oder damit, dass die Regierung glaubt, es wäre etwas böses. Das heist noch lange nicht, dass wir auch glauben müssen, das es etwas böses ist. Wir brauchen schon eigene Contra-Argumente.



Gründe für Enthaltung/Ungültige Stimme

  • Die Regierung könnte das Ergebnis, egal ob Pro (=Hessen-Schuldenbremse) oder Contra (=Bundes-Schuldenbremse) verwenden, um Sparmaßnahmen/unsoziales zu rechtfertigen ("die Bürger wollten die Schuldenbremse / wollten sie nicht, das sind jetzt die Konsequenzen, das basiert alles auf dem Wunsch der Bürger")