HE:Meinungsbilder/Schuldenbremse
< HE:Meinungsbilder
Version vom 25. Februar 2011, 16:38 Uhr von Jan (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
Virtuelles Meinungsbild zur Schuldenbremse
Auf dieser Seite werden die Pros und Contras über den Sinn und Zwecke einer Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung gesammelt.
Fakten
Entscheidung der Bundesregierung eine Schuldenbremse in die Verfassung auszunehmen
- Die Schuldenbremse wird ab 2020 gültig.
Konsequenzen für die einzelnen Länder
- Nach bestehender Rechtslage sind die Länder an die Regelung der Bundesregierung gebunden (Bundesrecht bricht Landesrecht) Der Kieler Landtag hat deshalb eine Verfassungsklage eingereicht.
- Der Landtag Rheinland Pfalz unterstützt die Verfassungsklage.
Weitere Informationen
Artikel zur Schuldenbremse der Bundesregierung
- Schuldenbremse kommt in die Verfassung
- Die neue Schuldenbremse - Für einen dauerhaft handlungsfähigen Staat
Artikel zur Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse
- Artikel in der Zeit "Schleswig-Holstein klagt gegen Schuldenbremse"
- Artikel in der RP "Klage gegen Schuldenbremse"
- Die Grüne Fraktion SH zu dem Thema
Pro
- Dein Punkt
Contra
- Die hessische Regierung versucht die Menschen mit Täuschung und Lügen zu einem "ja" zu bewegen - wäre die Schuldenbremse was Gutes, wären Lügen nicht nötig
Gründe für Enthaltung/Ungültige Stimme
- Die Regierung könnte das Ergebnis, egal ob Pro (=Hessen-Schuldenbremse) oder Contra (=Bundes-Schuldenbremse) verwenden, um Sparmaßnahmen/unsoziales zu rechtfertigen ("die Bürger wollten die Schuldenbremse / wollten sie nicht, das sind jetzt die Konsequenzen, das basiert alles auf dem Wunsch der Bürger")