HE:Meinungsbilder/Schuldenbremse
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Version vom 24. Februar 2011, 12:31 Uhr von Uwe Schneider (Diskussion | Beiträge) (→Virtuelles Meinungsbild zur Schuldenbremse)
Inhaltsverzeichnis
Virtuelles Meinungsbild zur Schuldenbremse
Auf dieser Seite werden die Pros und Contras über den Sinn und Zwecke einer Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung gesammelt.
Fakten
Entscheidung der Bundesregierung eine Schuldenbremse in die Verfassung auszunehmen
- Die Schuldenbremse wird ab 2020 gültig.
Konsequenzen für die einzelnen Länder
- Nach bestehender Rechtslage sind die Länder an die Regelung der Bundesregierung gebunden (Bundesrecht bricht Landesrecht) Der Kieler Landtag hat deshalb eine Verfassungsklage eingereicht.
- Der Landtag Rheinland Pfalz unterstützt die Verfassungsklage.
Weitere Informationen
Artikel zur Schuldenbremse der Bundesregierung
- Schuldenbremse kommt in die Verfassung
- Die neue Schuldenbremse - Für einen dauerhaft handlungsfähigen Staat
Artikel zur Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse
- Artikel in der Zeit "Schleswig-Holstein klagt gegen Schuldenbremse"
- Artikel in der RP "Klage gegen Schuldenbremse"
- Die Grüne Fraktion SH zu dem Thema
Pro
- Dein Punkt
Contra
- Dein Punkt