HE:Landesparteitage/2015.2/SÄA

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Weitere Anträge

Satzungsänderungsanträge | Programmanträge | Änderungsanträge | Positionspapiere | Sonstige Anträge | Dringlichkeitsanträge | Antragsbesprechung

SÄA-01: Programm-Paragraphen schaffen

SÄA-01: Programm-Paragraphen schaffen

Betrifft

Hessen / [ neu zu schaffen, hinter §11]

Art der Änderung

Neuen Paragraphen einfügen

Bisherige Fassung

-

Neue Fassung

§11a Programm und Positionspapiere

Modul 1:

(1) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen gibt sich ein Programm, indem seine politischen Grundsätze, Ziele und Forderungen festgehalten sind. Das Programm besteht aus einem Grundsatzprogramm, in dem seine politischen Grundsätze festgehalten sind, eine Anzahl von Themenprogrammen, in dem politische Ziele und Forderungen zu den jeweiligen Themen festgehalten sind, sowie ein Kommunalprogramm, indem seine kommunalpolitischen Grundsätze, Ziele und Forderungen festgehalten sind.

Modul 2:

(2) Die Programme, von untergeordneten Gebietsverbänden, in denen ihre kommunalpolitischen Grundsätze, Ziele und Forderungen festgehalten sind, haben Vorrang vor dem Kommunalprogramm des Landesverbands.

Modul 3:

(3) Es gibt Themenprogramme zu folgenden Themenbereichen:

  1. Arbeit
  2. Asyl und Migration
  3. Bildung
  4. Datenschutz und Informationelle Selbstbestimmung
  5. Energie
  6. Finanzen
  7. Gesundheit
  8. Infrastruktur
  9. Inklusion
  10. Inneres und Recht
  11. Kultur
  12. Medien
  13. Netzpolitik und Digitale Technologien
  14. Mehr und Direktere Demokratie
  15. Soziales
  16. Transparenz, Informationsfreiheit und OpenAccess
  17. Überwachung, Bürger- und Menschenrechte
  18. Verkehr
  19. Verbraucherschutz
  20. Wirtschaft
  21. Wissenschaft und Forschung
  22. Umwelt

Alternativ:

(3) Es gibt Themenprogramme zu folgenden Themenbereichen:

  1. Arbeit und Soziales
  2. Asyl und Migration
  3. Bildung, Wissenschaft und Forschung
  4. Datenschutz und Informationelle Selbstbestimmung
  5. Energie und Umwelt
  6. Inneres und Recht
  7. Infrastruktur und Verkehr
  8. Inklusion
  9. Kultur und Medien
  10. Mehr und Direktere Demokratie
  11. Netzpolitik und Digitale Technologien
  12. Staat und Religion
  13. Sucht, Drogen und Gesundheit
  14. Transparenz, Informationsfreiheit und OpenAccess
  15. Überwachung, Bürger- und Menschenrechte
  16. Verbraucherschutz und Landwirtschaft
  17. Wirtschaft und Finanzen

Alternativ:

(3) Es gibt Themenprogramme zu Themenbereichen, die von x beschlossen werden. *Hier muss noch genau beschrieben werden*

Modul 4

(4) Die tatsächlichen Überschriften der Themenprogramme können von den Bezeichnungen aus Absatz 3 abweichen.

Modul 5

(5) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen kann Positionspapiere verabschieden. Sie dienen der Positionierung zu aktuellen Themen und Ereignissen, der Formulierung einer außerordentlich detaillierten Position, der Festlegung der Haltung zu einer bestimmten Gruppe oder Initiative, der innerparteilichen Positionierung, der Formulierung einer Handlungsanweisung und/oder der defensiven Programmentwicklung.

Modul 6

(6) Ein Positionspapier ist bis ein Jahr nach Annahme durch einen Landesparteitag gültig. Hiervon kann auf Antrag durch Beschluss des Landesparteitags mit einfacher Mehrheit abgewichen werden.

Begründung

Die bisherige Form mit dem sehr kurzen, aber mMn sehr guten Grundsatzprogramm und den Positionspapieren ist doch recht steil. Außerdem habe ich mir protters kritik bezüglich der Nutzung der Positionspapiere zu herzen genommen.

Dies soll hier nun für die satzungsfeste Regelung der Aufteilung des Programms in Grundsatz- und Themenprogramm sorgen, sowie die Aufgabe von positionspapieren näher erläutern.

Antragsteller

Jonas

SÄA-03: Weiterentwicklung vmB Pro/Contra-Sammlung

SÄA-03: Weiterentwicklung vmB Pro/Contra-Sammlung

Betrifft

Hessen / [ § 7]

Art der Änderung

Änderung und Hinzufügung

Bisherige Fassung

(7) Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, ein virtuelles Meinungsbild (vMB) durch den Landesvorstand einholen zu lassen, sofern

  • eine Fragestellung vorliegt, die sich mit Ja, Nein oder Enthaltung beantworten lässt,
  • eine Wiki-Seite im korrekten Namensraum mit dem Sachverhalt und zur anschließenden Sammlung der Pro- und Kontra-Argumente eingerichtet ist, und
  • ein versandfertiger, möglichst neutraler und den Sachverhalt ausreichend beschreibender Einleitungstext für die Einladungs-E-Mail vorliegt.

Neue Fassung

(7) Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, ein virtuelles Meinungsbild (vMB) durch den Landesvorstand einholen zu lassen, sofern

  • eine Fragestellung vorliegt, die sich mit Ja, Nein oder Enthaltung beantworten lässt,
  • eine Wiki-Seite im korrekten Namensraum eingerichtet ist mit dem Sachverhalt und einer zulässigen Möglichkeit zur anschließenden Sammlung der Pro- und Kontra-Argumente, und
  • ein versandfertiger, möglichst neutraler und den Sachverhalt ausreichend beschreibender Einleitungstext für die Einladungs-E-Mail vorliegt.

Zulässige Möglichkeit zur Sammlung der Pro- und Kontra-Argumente ist die hessische Instanz von WikiArguments. Der Link ist auf der Wikiseite anzugeben. Bis zu ihrer Bereitstellung ist die Möglichkeit zur Sammlung auf der eingerichteten Wiki-Seite sicher zu stellen.

Begründung

WikiArguemnts in der Version von BPTArguments bietet eine wesentlich bessere Strukturierung von Pro und Kontra und erlaubt Gegenargumente und eine Gewichtung von Argumenten, was im Wiki in der Form nicht möglich ist.

Um flexibel bleiben zu können und keinen unnötigen Druck auf eine Bereitstellung von Wikiarguments auszuüben, beinhaltet der Antrag eine Übergangsregelung.

Antragsteller

Juergen

SÄA-04: Begrenzung der Spendenannahme

SÄA-04: Begrenzung der Spendenannahme

Betrifft

Hessen / [ ]

Art der Änderung

Hinzufügung

Bisherige Fassung

Neue Fassung

Neue Fassung: Der LPT möge konkurrierend beschliessen, in der Satzung, Abschnitt B (Finanzordnung) als neuen Absatz (5) einzufügen:

(5) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen und ihre anhängigen Gliederungen nehmen Geldspenden ausschließlich von natürlichen Personen entgegen, und zwar pro Spender und Kalenderjahr kumuliert nicht mehr als 10.000 €.

[alternative Variante: (5) Die Piratenpartei Deutschland und ihre anhängigen Gliederungen nehmen Geldspenden ausschließlich von natürlichen Personen entgegen. Der Landesverband nimmt dabei pro Spender und Kalenderjahr nicht mehr als 10.000 € entgegen.]

Die Regelung tritt zum 1.1.2016 in Kraft.

Begründung

Vorab drei Bemerkungen

1. Um von der staatlichen Parteienfinanzierung zu profitieren, brauchen wir Spenden von natürlichen Personen. Man kann vieles an der Regelung der Parteienfinanzierung in Frage stellen, trotzdem unterliegen wir ihr und müssen damit umgehen. Es liegt daher schon heute in unserem (finanziellen!) Interesse, dass z.B. Unternehmer, die der Piratenpartei etwas spenden wollen, dies aus ihrem Privatvermögen tun und nicht als Unternehmensspende.

2. Die Beschränkung soll explizit nur für Geldspenden gelten, da sie für Sachspenden wie z.B. die leihweise Überlassung von Fahrzeugen oder Technik, einen maßlosen Mehraufwand bedeuten würde. [Mit der Variante, die Spendenhöchstsumme nur auf den Landesverband zu beschränken, würde der zusätzliche Aufwand beschränkt, indem nicht über mehrere Untergliederungen kumuliert werden müsste. Andererseits wären damit alle Untergliederungen aufgerufen, sich angemessene Höchstgrenzen zu geben. Nötigenfalls könnte man mittelfristig auch Höchstgrenzen z.B. für Kreisverbände über die Landessatzung verordnen.]

3. Der Antragsteller geht davon aus, dass der Absturz der Piratenpartei etwas mit mangelnder Intregrität zu tun hat. Also lasst uns (endlich) etwas daran ändern. Siehe auch https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/S%C3%84A010 mit Bezug zur Bundessatzung (https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_10_Vereinnahmung)

Parteispenden stellen ein bewährtes, aber äußerst zweifelhaftes Mittel der politischen Beeinflussung dar. Grundsätzlich werden diese Zuwendungen mit der Absicht der politischen Einflussnahme getätigt. Bei natürlichen Personen, also Menschen, ist dies in einem bestimmten Umfang legitim, Demokratie lebt sogar von der Einflussnahme der Menschen auf die Politik. Allerdings ist durch eine Höhenbegrenzung dafür Sorge zu tragen, dass sich die Unterschiede in der Vermögensverteilung nicht allzu stark in einem unterschiedlichen politischen Gewicht niederschlagen.

Organisationen aller Art, Unternehmen, Branchenverbände etc. nutzen heute ebenfalls das Mittel der Parteispende zur politischen Landschaftspflege. Organisationen verfolgen strukturelle Interessen, bei Wirtschaftsunternehmen handelt es sich dabei zumeist um Gewinninteressen im betriebswirtschaftlichen Sinne. Daran ist nichts grundsätzlich verwerfliches, aber diese Interessen sind nicht gleichzusetzen mit den wohl- oder schlecht verstandenen Interessen von Menschen, ihnen kann daher kein finanzieller Einfluss auf das politische Kräftespiel zugestanden werden (eine Einflussnahme über das Einbringen von ggf. guten Argumenten bleibt unberührt). Darüber hinaus ist insbesondere bei großen und stark verflochtenen Unternehmen und Verbänden meist unklar, woher das Geld kommt und auf wessen Geheiß Spenden getätigt werden. Diese Unternehmen profitieren oft in erheblichem Maße von staatlichen Subventionen, Steuererleichterungen und anderen Privilegien, so dass Zuwendungen an große oder/und Regierungsparteien faktisch der Steuerzahler zu tragen hat (aktuelles Beispiel ist die Privilegierung des Bankensektors, dazu Dirk Müller http://www.youtube.com/watch?v=waDzud3cdHE).

Im Ausland sind solche Spenden daher teilweise bereits verboten, was von einigen Politikern für Deutschland ebenfalls gefordert wird (siehe http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/09/spd-abgeordnete-fordern-verbot-von-nebentaetigkeiten-und-unternehmensspenden/ und http://www.welt.de/politik/deutschland/article5889245/Linke-will-Verbot-von-Firmen-Spenden- fuer-Parteien.html).

Die heutige Spendenpraxis führt ohne Zweifel zu einem erheblichen Legitimitätsverlust der etablierten Parteien und der Politik insgesamt (die GRÜNEN bekommen ebenso Geld aus der Solarbranche wie die anderen Parteien von der Atomindustrie). Die FDP hat sich in besonderem Maße in die Abhängigkeit von Financiers begeben, die im politischen Wettbewerb ihren Mangel an guten Argumenten durch gutes Geld wett zu machen suchen. Auch wenn diese Partei demnächst untergehen sollte, so hat sie doch bereits einen erheblichen volkswirtschaftlichen und politischen Schaden angerichtet.

Es ist wichtig, dass die Piratenpartei sich von solchen offensichtlich abhängig machenden Strukturen grundsätzlich fern hält. Es ist auch wichtig, ein Zeichen dafür zu setzen, dass dies überhaupt möglich ist. Wie es die PIRATEN in vielen Bereichen bereits tun. Sollte für Deutschland eine gesetzliche Regelung kommen, wäre die Piratenpartei darauf bereits eingestellt und würde keine Nachteile erleiden. Das ist wichtig, weil wir uns andernfalls auf der Seite derer wiederfinden könnten, die aus Angst um die eigenen Pfründe die Weiterentwicklung der Demokratie aufzuhalten versuchen.

Theoretisch braucht es keine Satzungsvorschrift, um Spenden abzulehnen. Vorstände oder die Basis könnten in jedem Einzelfall nach vorher festzulegenden Kriterien diese Entscheidung treffen. Aber was wäre dadurch gewonnen? Potentielle Spender wären sich nie sicher, ob ihre Zuwendung überhaupt willkommen wäre und die beteiligten PIRATEN hätten sich in jedem Einzelfall eine zusätzliche Diskussion zu einem grundsätzlich unentscheidbaren Problem aufgeladen. Denn natürlich lässt sich im Einzelfall eine rationale Abwägung der Gefahr der Abhängigkeit (von reichen Einzelspendern oder von Organisationen) gegen die zusätzlichen Chancen bei Annahme der Spende nicht leisten, da sich weder Chancen noch Gefahren quantifizieren lassen. Die vorgeschlagene Satzungsvorschrift hält also den Vorständen und den aktiven Basispiraten den Rücken frei und dient auch der Transparenz gegenüber potentiellen Spendern.

Zurzeit werden die PIRATEN noch kaum mit Großspenden und Zuwendungen von Unternehmen und Verbänden bedacht. Das würde sich drastisch erst in Regierungsverantwortung ändern. Daher bedeutet heute ein Verzicht auf diese Spenden keinen schmerzhaften Verlust (während wir die Gelder nicht mehr so dringend brauchen, wenn wir einmal an der Regierung sind). In der Außendarstellung dagegen würde uns eine solche Regelung zusätzlichen Zulauf und Wähler bringen, vermutlich auch die Spendenbereitschaft von Kleinspendern erhöhen. Es wäre mithin durchaus rational - und keineswegs (übertrieben) "idealistisch", diese Bestimmung in die Satzung aufzunehmen.

Die Beschränkung auf natürliche Personen und die Deckelung bei einem jährlichen Maximalbetrag hängen hierbei zwingend zusammen. Denn bei einigen Unternehmen lassen sich andernfalls Großspenden relativ problemlos durch Eigentümer oder Geschäftsführer als Privatpersonen überweisen.

Andererseits ist eine Deckelung unabhängig von der Art des Spenders, wie sie z.B. Transparency International fordert und die Piratenpartei anscheinend durch Beschluss des Schatzmeisters derzeit praktiziert (50.000 EUR pro Jahr und Spender, http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen:Parteispenden#weitergehende_Wertgrenzen) und einzelne Landesverbände in ihrer Satzung stehen haben (LV Berlin https://wiki.piratenpartei.de/BE:Satzung#.C2.A7_18_FINANZ-_UND_BEITRAGSORDNUNG http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen:Parteispenden#weitergehende_Wertgrenzen BEITRAGSORDNUNG, LV Thüringen http://www.piraten-thueringen.de/partei/satzung/ §11 (6) Finanzordnung) ziemlich sinnlos, da weitere juristische Personen schnell erschaffen sind und darüber dann, vorausgesetzt man verfügt über das entsprechende Kapital, eine faktisch völlig beliebig hohe Summe gespendet werden kann. Solange juristische Personen/Organisationen spenden dürfen, ist eine Deckelung der jährlichen Spendensumme letztlich Kosmetik.

Frankfurt am Main, 31.07.2015, Eric Manneschmidt

Antrag traf per E-Mail an den Vorstand als PDF am 31.07.2015, 22:31 Uhr ein

Antragsteller

Eric Manneschmidt

SÄA-xy: Titel

SÄA-xy: Titel

Betrifft

Hessen / [ ]

Art der Änderung

Bisherige Fassung

Neue Fassung

Begründung

Antragsteller